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Aufholen nach Corona: Wie können Lernrückstände überwunden werden?

Zwei Milliarden Euro stehen für Nachhilfe, aber auch für Freizeitangebote zur Verfügung: Das Aktionsprogramm der Bundesregierung „Aufholen nach Corona“ hat es sich zum Ziel gemacht, Kindern und Jugendlichen eine Chance zu geben, Versäumtes aufzuholen – dabei geht es natürlich nicht nur um schulische Leistungen. Schülerinnen und Schülern soll einerseits der Abbau bestimmter Lernrückstände ermöglicht werden, die durch die Pandemie entstanden sind. Andererseits sollen sie auch die Gelegenheit erhalten, verpasste Freizeitangebote nachzuholen. Wir zeigen, welche Möglichkeiten das Corona-Aufholprogramm Ihrem Kind bietet und welche Förderangebote in Ihrem Bundesland und beim Studienkreis zur Verfügung stehen.

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Welchen Hintergrund hat das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“?

Zwischen Schulschließungen und Distanzunterricht war für Schülerinnen und Schüler während der Pandemie kaum ein normaler Schulalltag denkbar. So konnte bereits eine schlechte Internetverbindung oder fehlende Vorbereitung auf das digitale Lernen eine Hürde darstellen, die für Lehrkräfte sowie Familien trotz größter Bemühungen nur schwer abzufedern war. Hinzu kommt, dass die Umstellung auf neue Lernkonzepte und die veränderten Alltagsabläufe für viele Schülerinnen und Schüler nicht leicht zu bewältigen waren. Insbesondere lernschwächere Schülerinnen und Schüler stehen unter diesen Bedingungen vor größeren Herausforderungen.

Welche Lernrückstände sind durch die Corona-Pandemie entstanden?

Das Ausmaß der pandemiebedingten Lernrückstände wird derzeit noch erforscht. Studien in europäischen Nachbarländern haben gezeigt, dass viele Schülerinnen und Schüler während des Distanzunterrichtes weniger Lernfortschritte gemacht haben[i] und Leistungsunterschiede größer geworden sind[ii]. Aber auch in Deutschland zeigen erste Studien, dass die pandemiebedingten Lernrückstände bereits spürbar sind. Diese Ergebnisse zeigt das Deutsche Schulbarometer Spezial[iii], eine Befragung, die im Auftrag der Robert-Bosch-Stiftung und in Kooperation mit der ZEIT durchgeführt wurde:

  • 71 % der Lehrkräfte gaben an, dass „deutlich weniger“ oder „eher weniger“ Schülerinnen und Schüler ihre Lernziele erreicht haben im Vergleich zu beiden Vorjahren.
  • 33 % der Schülerinnen und Schüler wiesen zum Beginn des Schuljahres 2021/2022 deutliche Lernrückstände auf.
  • 80 % der befragten Lehrkräfte gehen davon aus, dass sich durch die Schulschließungen die soziale Ungleichheit verstärkt hat.

Welche Leistungen umfasst das Corona-Aufholprogramm?

Das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ wurde von der Bundesregierung gestartet, um Lernrückstände abzubauen, die durch den ausgefallenen Präsenzunterricht im Jahr 2020 entstanden sind. Außerdem sollen auch Freizeitaktivitäten gefördert werden, um Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, wieder am sozialen Leben teilzunehmen, Freizeitaktivitäten nachzuholen und so für ihre Entwicklung sehr wichtige Erfahrungen zu sammeln. Die Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche sollen somit abgemildert werden. Das Förderprogramm umfasst insgesamt zwei Milliarden Euro, die von den Landesregierungen für folgende Maßnahmen zur Verfügung stehen:

  • 1.000 Millionen Euro für Maßnahmen, die dem Abbau von Lernrückständen dienen (z. B. private Nachhilfe, Sommerschulen)
  • 70 Millionen Euro zur Stärkung der Kinder- und Jugendfreizeiten, der außerschulischen Jugendarbeit und für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe
  • 220 Millionen Euro für Jugendsozialarbeit/Sozialarbeit an Schulen
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Aufholen nach Corona: Welche konkreten Fördermaßnahmen gibt es?

Es ist das Ziel des Aktionsprogramms, Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, pandemiebedingte Lernrückstände vor allem in Kernfächern und bei Kernkompetenzen zu überwinden. Dazu soll die Förderung bestenfalls in kleineren Lerngruppen oder einzeln erfolgen. Schülerinnen und Schüler sollen in Ferienkursen, Sommerschulen, Lernbrücken oder im Rahmen der privaten Nachhilfe die Möglichkeit erhalten, Lernlücken schließen zu können. 

Wie wird das Corona-Aktionsprogramm in Ihrem Bundesland umgesetzt? Gibt es Fördermöglichkeiten im Studienkreis?

Wie im Bereich Bildung üblich, liegt die Umsetzung des Aktionsprogramms in der Hand der einzelnen Bundesländer. Die Landesregierungen stellen die Gelder einerseits für einen Ausbau der unterrichtsbegleitenden oder schulergänzenden Förderung zur Verfügung, andererseits wird Familien auch der Zugang zu außerschulischen Nachhilfeanbietern ermöglicht. Diese Förderangebote können z. B. in Form von Bildungsgutscheinen für Nachhilfe umgesetzt werden.

Wie das Corona-Aufholprogramm in verschiedenen Bundesländern umgesetzt wird, können Sie auf unserer Informationsseite für Eltern rund um das Corona-Aufholprogramm genauer nachlesen. Dort informieren wir Sie auch zu möglichen Änderungen der Maßnahmen und Kooperationsmöglichkeiten mit Ihrem örtlichen Studienkreis. Der Studienkreis hat den Prüfprozess des TÜV Rheinland erfolgreich durchlaufen und wurde als qualifizierter Anbieter im Aufholpaket des Bundes mit dem Siegel „Profi-Nachhilfe qualitätsgeprüft – Präsenz und Digital“ ausgezeichnet. Verschiedene Fördermöglichkeiten im Studienkreis wie Nachhilfeunterricht, Ferienkurse und Online-Wiederholungskurse helfen Schülerinnen und Schülern gezielt beim Aufholen von Lernrückständen.

Bundesländer mit (kostenloser) Fördermöglichkeit im Studienkreis

In Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stehen Fördergelder sowohl für unterrichtsergänzende als auch für unterrichtsintegrierte Förder- und Nachhilfeangebote zur Verfügung. Die Mittel sollen eingesetzt werden, um pandemiebedingte Lernrückstände in Kernfächern und Kernkompetenzen abzubauen. Zunächst erfolgt eine Feststellung des Förderbedarfs durch die Lehrkräfte, um einzelnen Schülerinnen oder Schülern im Anschluss gezielte Nachhilfemaßnahmen anbieten zu können. Ebenso soll die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen gefördert werden. Schülerinnen und Schülern soll so ein Ausgleich der pandemiebedingten Einschränkungen ermöglicht und gleichzeitig der Übergang in das neue Schuljahr erleichtert werden.

In Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben die Schulen die Möglichkeit, kostenfreie Berechtigungsscheine bzw. Bildungsgutscheine für Nachhilfeangebote an die Schülerinnen und Schüler zu vergeben. Diese Nachhilfegutscheine können ganz unkompliziert in jedem Studienkreis vor Ort eingelöst werden.

In Berlin, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt entscheiden die Schulen selbst, mit welchen externen Nachhilfeanbietern sie zusammenarbeiten. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner beim Studienkreis informieren Sie gern darüber, ob bereits eine Kooperation mit Ihrer Schule besteht und eine Lernförderung möglich ist.

Bundesländer ohne Studienkreis-Teilnahme am Corona-Aufholprogramm

In den Bundesländern Bayern, Bremen, Hamburg und Saarland sollen im Rahmen der landeseigenen Förderprogramme Angebote zur bedarfsgerechten und umfassenden Förderung der Schülerinnen und Schüler ausgebaut werden. Vor allem Lernlücken in den Kernfächern sollen mithilfe der Maßnahmen geschlossen werden. Weiterhin stehen auch die psychologischen Folgen der Pandemie im Fokus: Die sozialen Kompetenzen sowie die Lernmotivation der Kinder und Jugendlichen sollen gestärkt werden.

Dabei wird zwischen außerschulischen Fördermaßnahmen (z. B. Ferienangeboten) und Förderungen, die in den Unterricht integriert werden bzw. den Schulalltag ergänzen, unterschieden. Durch zusätzliche Lehrkräfte soll die Förderung im Regelunterricht verbessert werden, aber auch Nachmittagskurse können ergänzend oder als Alternative angeboten werden.

Eine Zusammenarbeit mit dem Studienkreis ist in diesen Bundesländern im Rahmen des Förderprogramms nicht vorgesehen. Dennoch können Sie jederzeit gern einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren und die kostenlosen Probestunden des Studienkreises wahrnehmen.

Bundesländer mit beschlossenen Förderpaketen

Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen haben bereits Maßnahmenpakete beschlossen, mit denen die pandemiebedingten Lernrückstände geschlossen werden sollen. Fest steht, dass die Förderangebote in diesen Bundesländern sowohl im schulischen Rahmen als auch mit der Unterstützung durch außerschulische Kooperationspartner umgesetzt werden können. In Nordrhein-Westfalen können Schulen einen Teil der Fördergelder z. B. in Form von Bildungsgutscheinen nutzen, um Schülerinnen und Schülern eine individuelle Förderung zu ermöglichen. Die genauen Kooperationsmöglichkeiten mit Nachhilfeinstituten wie dem Studienkreis stehen in diesen Bundesländern noch nicht eindeutig fest.


Quellen:

[i] Learning Loss Due to School Closures During the COVID-19 Pandemic (Engzell, Frey und Verhagen, 2020)

[ii] The Effect of School Closures on Standardised Student Test Outcomes (Maldonado und De Witte, 2020)

[iii] https://deutsches-schulportal.de/unterricht/umfrage-deutsches-schulbarometer/ (abgerufen am 16.11.2021)

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