Hinweisgeber:innensystem
Korrektes gesetzes- und regelkonformes Handeln haben für uns und alle Mitarbeitenden höchste Priorität. Der Erfolg der Arbeit unseres Unternehmens hängt wesentlich von unserer Verlässlichkeit, Ehrlichkeit und Integrität ab. Zur Sicherstellung dieses Anspruchs ist es uns wichtig zu jederzeit über Rechts- und Regelverstöße Kenntnis zu erlangen. Das Hinweisgeber:innensystem bietet Ihnen die Möglichkeit, anonym und sicher Hinweise an uns abzugeben. Zudem verpflichten wir uns gegen Hinweisgeber:innen keine Maßnahmen einzuleiten, sofern diese das System nicht missbrauchen. Ein Missbrauch kann vorliegen, falls hier vorsätzlich falsche Verdächtigungen oder Verunglimpfungen eingegeben werden. Wir haben zur Sicherstellung Ihrer Anonymität mit der LegalTegrity GmbH ein unabhängiges Unternehmen als Meldestelle beauftragt, das Ihren Hinweis entgegennimmt und anonymisiert an uns weiterleitet.
Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?
Die LegalTegrity GmbH nimmt die Hinweise entgegen und anonymisiert diese. Danach erfolgt eine Weiterleitung an qualifizierte Mitarbeiter:innen unseres Unternehmens, die speziell in die Bearbeitung der Hinweise unterwiesen sind. Diese Mitarbeiter:innen prüfen die Meldungen auf potenzielle Regelverstöße und gehen diesen systematisch nach. Sie erhalten zunächst eine Eingangsbestätigung über den gewählten Meldekanal. Danach erfolgt die Bearbeitung Ihres Hinweises. Sie erhalten dann innerhalb von 3 Monaten eine Rückmeldung über den von Ihnen gewählten Meldekanal.
Geben Sie hier Ihren Hinweis direkt ein!
https://app.whistle-report.com/report/db06531b-0030-4064-b829-cf31dac8aea9
Sie werden beim Klick auf den Link direkt zu unserem Hinweisgeber:innen-Schutzsystem weitergeleitet.
Externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz
Sofern Sie weitere Beschwerdewege nutzen möchten, steht Ihnen zudem die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz zur Verfügung. Weitere Informationen und auch der Link zur externen Meldestelle steht Ihnen hier zur Verfügung.
www.netter-protect.de/hinweisgeberschutzgesetz-hinschg-externe-meldestelle