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Mädels-Abend II: Nachwuchssorgen

Schwangere Lehrerinnen - Nachwuchssorgen der anderen Art.Neulich war mal wieder Mädels-Abend. Wie immer kamen meine Mütter-Lehrer-Freundinnen schnell auf ihre beiden Lieblingsthemen zu sprechen: Kinder und Schule. Diesmal auf der Tagesordnung: Nachwuchssorgen – Schwangerschaft bei den Lehrerinnen ihrer Kinder.

Sabine regte sich auf, dass ihr Sohn Max, seit er in der Schule ist, schon den dritten Klassenlehrerwechsel gehabt hätte, weil die Lehrerinnen schwanger geworden seien.

Schwangere Lehrerin: Nachwuchssorgen der anderen Art für Schule und Schüler

Sabines Beschwerde fand großes Verständnis. Auch Annas und Stefanies Kinder haben schon die Erfahrung von Lehrerwechseln aufgrund von Schwangerschaft gemacht. Alle waren sich einig, dass Kontinuität gerade in den ersten Lernjahren besonders wichtig sei. „Es ist besser, wenn die Kinder die Grundschuljahre hindurch durchgängig von derselben Person unterrichtet werden“, meinte Sabine. „Nur so lernt man die Kinder mit ihren Stärken und Schwächen genau kennen, kann ihren Leistungsstand und eventuellen Förderbedarf am besten einschätzen und eine faire, realistische Empfehlung für die geeignete weiterführende Schule abgeben. Das geht mir mit meinen Schülern ja genauso.“

Tatsächlich bekommen manche Schulen, an denen viele junge Lehrerinnen unterrichten, ein Problem, wenn mehrere der Kolleginnen zur gleichen Zeit schwanger sind. Da hat die Schule Nachwuchssorgen der ganz anderen Art.

Gesetzliche Regelungen für schwangere Lehrerinnen

Schwangere Frauen in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen in Deutschland unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Dieser wird durch das nationale Mutterschutzgesetz (MuSchG) und die bundesweit geltende Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) sowie individuelle Verordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Als besonders schützenswert gelten dabei die Gesundheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes. Da Lehrerinnen in besonders engem Kontakt zu Kindern stehen, die Überträger gefährlicher Krankheiten sein können, gelten für sie besondere Vorschriften. In manchen Bundesländern muss eine Lehrerin direkt nach Hause gehen, sobald sie die Schulleitung von der Schwangerschaft unterrichtet hat, und auf einen Termin beim Amtsarzt warten, um ihren Impf- und Immunschutz feststellen zu lassen. Ist dieser unzureichend, darf die Lehrerin bis zu einer bestimmten Woche oder auch während der gesamten Schwangerschaft nicht mehr mit Kindern in Kontakt kommen, die unter zehn Jahre alt sind.

Auch wenn bestimmte Krankheiten wie beispielswiese Windpocken oder Scharlach an der Schule auftreten, muss die schwangere Lehrerin mehrere Tage oder auch Wochen zu Hause bleiben. Unterrichtsausfälle sind so nicht zu vermeiden. Je mehr Lehrerinnen an einer Schule schwanger sind, desto schwieriger wird es, die Ausfälle durch Vertretungen oder Überstunden anderer Kollegen oder Klassenzusammenlegungen auffangen zu können. Und der normale Krankenstand kommt schließlich auch noch hinzu.

„Das ist doch immer das Gleiche!“, echauffierte sich Sabine, „Nach der Schule erst einmal Studium und Referendariat, noch abwarten, bis man verbeamtet ist und dann schwanger werden. So ist man jobmäßig ja auf der sicheren Seite! Dann nehmen wir ein Jahr Elternzeit und wenn wir an die Schule zurückkommen, muss halt wieder alles geändert werden: Die armen Vertretungslehrer sind ihre Jobs los und die Kinder müssen sich wieder an neue Stundenpläne und Lehrer gewöhnen. Und dann ist nach einem Jahr wieder im Job auch schon das nächste Kind unterwegs. Na, super!“

Schwangere Lehrerin: Vorfreude aufs Kind statt Nachwuchssorgen

Grundschullehrerin Alex erzählte an dem Abend, dass sie ihr zweites Kind bekommt. Sabine gab ihr gleich die richtigen Tipps: „Und denk daran, das rechtzeitig bei der Schulleitung zu melden. Dann brauchst du vielleicht auch gar nicht mehr arbeiten gehen und kannst die Schwangerschaft genießen und alles in Ruhe vorbereiten.“ „Ja, ich weiß“, meinte Alex, „das habe ich bei meiner Tochter ja auch schon so gemacht.“ Und auch in Bezug auf die Dauer der Elternzeit waren sich alle Mütter-Lehrerinnen einig: Ein Jahr sei perfekt. Danach könne man prima wieder in den Beruf einsteigen. Sabine und Stefanie hatten noch ein anderes Argument für Frauen, die bereits ein Kind haben: „Wenn du während der Schwangerschaft nicht arbeiten musst und dann ein Jahr zu Hause bleibst, hast du auch so richtig Zeit für deine Tochter.“ Und sie erwähnten noch – mit Zustimmung der anderen Mütter -, dass sie das während ihrer jeweils drei Schwangerschaften und Elternzeiten sehr genossen hätten.“

„Ach ja, wie gut, dass wir verbeamtet sind“, war die einhellige Meinung.

Wie in vielen Fällen bestimmt halt die eigene Situation die Sicht der Dinge. Und beides ist legitim – sowohl die Sicht der Mutter eines schulpflichtigen Kindes als auch die der schwangeren Lehrerin. Was meinen Sie?

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