Suche
Kontakt
>
Studienkreis Blog

Gibt es Fristen für blaue Briefe und muss mein Kind versetzt werden, wenn keiner kommt?

Blaue Briefe erzeugen in vielen Familien Unsicherheit.Neulich beim Elternstammtisch sagte eine Mutter, sie mache sich in diesem Jahr überhaupt keine Sorgen um die Versetzung ihres Sohnes. Auf meine leicht irritierte Frage nach dem „Warum?“ warf sie die Haare zurück und antwortete triumphierend: „Na, die Fristen für blaue Briefe sind ja wohl rum und wir haben keinen gekriegt. Also muss er versetzt werden!“

Um sie herum entbrannte eine Diskussion, in der von aufkeimender Hoffnung (bei denen, die auf der Kippe standen, aber keinen Brief bekommen hatten) bis hin zu ehrlicher Empörung (bei denen, die bereits vor Wochen blaue Briefe erhalten hatten) alles vertreten war. Auch die Vorschläge, wie denn nun zu reagieren sei, waren höchst unterschiedlich: Die Lehrerin ansprechen? Nein, auf keinen Fall schlafende Hunde wecken! Und wenn die Versetzung nun doch nicht davon abhängt? Ach was, das war ja schon zu unserer Schulzeit so! Jeder kannte plötzlich Beispiele, in denen es so oder eben anders war.

Insgesamt aber mussten wir im Laufe des Abends feststellen, dass keiner mit Bestimmtheit sagen konnte, wie denn nun die Regelung wirklich aussah. Schließlich einigten sich alle anderen darauf, dass mir als Elternvertreter die undankbare Aufgabe zufiel, doch mal zum Thema blaue Briefe zu recherchieren. „Damit wir Montag alle auf dem gleichen Stand sind und nicht der Eine was macht, was dem Anderen vielleicht schadet.“

Blaue Briefe vermeiden? Lernen kann nie schaden

„Generell schadet es keinem Kind, sich für seine Noten ins Zeug zu legen und die Versetzung tatsächlich zu schaffen. Spätestens im neuen Schuljahr rächen sich die Lücken ja doch …“, dachte ich im Stillen. Aber bitte. Alleine schon, um die Diskussion mit meinem eigenen Sohn abzukürzen. Er ist nämlich auch keiner von denen, die freiwillig zu viel für die Schule tun. Und wenn der mitkriegt, dass es da vielleicht ein Schlupfloch gibt – nein, danke. Dann lieber fundierte Gegenargumente und die schlechten Noten ausgleichen.

Tatsächlich habe ich selber auch mal einen blauen Brief bekommen. In Mathe und Latein. Dabei hatte ich gar kein Latein. Sondern Französisch. Ich sagte meiner Mutter also, sie solle sich entspannen, ich müsste auf jeden Fall versetzt werden, ich sei ja nicht entsprechend gewarnt worden. Aber ob ich mich im Zweifelsfall wirklich darauf hätte berufen können?

Viele Meinungen – viele Irrtümer

Jedenfalls fing ich an, das Internet zu durchforsten – und hatte ein Déjà-vu: Die betroffenen Eltern und Schüler hatten auch im Netz alle eine überzeugte Meinung. Am Ende aber mussten alle zugeben, die geltende Regelung jetzt doch nicht so genau zu kennen. Nach fast einer Stunde unterschiedlichster Vorschläge kam ich endlich auf die Idee, mich beim Kultusministerium umzusehen. Nach einer weiteren Stunde, in der ich mich eingehend mit dem Schulgesetz befasst hatte, kam ich zu dem Schluss, dass es keine festgelegten Fristen für Blaue Briefe gibt. Strenggenommen können diese auch noch einen Tag vor dem Versetzungszeugnis ankommen. Dann ist es natürlich zu spät, um noch einzugreifen. Sicher hat auch keine Schule Interesse daran, Warnungen erst dann auszusprechen, wenn die Leistung nicht mehr zu verbessern ist. Als Faustregel für die Sekundarstufe I gilt deshalb: Etwa 10 Wochen vor dem Versetzungstermin sollen die „Abmahnungen wegen Versetzungsgefährdung“ verschickt werden. Aber das ist halt nur eine Faustregel.

Gesetzliche Regelungen der Bundesländer

§ 50 (4) des Schulgesetzes NRW besagt: „Unterbleibt die Benachrichtigung, obwohl ein Fach oder mehrere Fächer hätten abgemahnt werden müssen, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt.“ Also doch? Kein blauer Brief heißt: Auf jeden Fall versetzt? Leider nein! Denn der Paragraf sagt auch: „Hat die Schule die Eltern nicht benachrichtigt, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden.“ Wäre ja auch zu einfach gewesen. Also doch lernen und Noten verbessern. Volljährige Schüler werden übrigens gar nicht verwarnt. Jedenfalls nicht in NRW.

Für andere Bundesländer gelten natürlich die Landesschulgesetze. Da hilft nur: Suchmaschine an, Gesetzestext her und genau lesen. Meist finden sich die entsprechenden Hinweise unter dem Punkt „Versetzung“. Einen allgemeineren Überblick über die Schulsysteme der einzelnen Bundesländer findet man auch hier beim Studienkreis. Oder doch einfach mal den Lehrer ansprechen – vielleicht waren die Leistungen insgesamt ja doch nicht so schlecht und man hat sich völlig umsonst Sorgen gemacht …

Meine Mutter rief übrigens am nächsten Tag die Schule an, ließ den Fehler korrigieren und mich büffeln. Die Versetzung habe ich geschafft – trotz blauem Brief. Oder vielleicht gerade deswegen!?

Beitrag wurde im Mai 2019 aktualisiert.

  1. 1 Trackback(s)

  2. Mai 29, 2019: Noten ausgleichen: Was geht, was nicht | Studienkreis Blog

103 Kommentare zu “Gibt es Fristen für blaue Briefe und muss mein Kind versetzt werden, wenn keiner kommt?”

  1. Von Erdmann,Frank am Jun 6, 2016

    Unser Sohn hat im Zwischenzeugnis in Englisch eine 5 bekommen und der Lehrer hat dieses noch nicht einmal unserem Sohn mitgeteilt bzw. die Leistung besprochen. Dafür bekam er 4Wochen später einen blauen Brief.

    Der Lehrer sagte er hätte vergessen mit unserem Sohn darüber zu sprechen.

    Wenn ich mit diesem Thema zum Schulleiter gehe ist unser Junge auf der Schule wohl nicht mehr lange?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Von Petra Erkes am Jun 6, 2016

      Lieber Herr Erdmann,
      natürlich steht es Ihnen frei, sich mit einer Beschwerde über den Lehrer an die Schulleitung zu wenden. Ich bezweifle, dass man ihn deshalb gleich „rauswirft“.

      Allerdings ist mir Ihre Motivation nicht ganz klar. Möchten Sie die Versetzung erzwingen, weil kein persönliches Gespräch zwischen Schüler und Lehrer stattgefunden hat? Das wird so wohl nicht funktionieren. Ihr Sohn hat eine 5 im Halbjahreszeugnis, zusätzlich haben Sie als Eltern eine schriftliche Warnung erhalten. Aus meiner Sicht hatte Ihr Sohn damit ausreichend Gelegenheit, sich intensiv bis zu den Sommerferien um eine bessere Note zu bemühen.

      Wenn Sie nun befürchten, Ihr Sohn schafft die Versetzung nicht, bitten Sie doch den Lehrer kurzfristig um einen Termin. Lassen Sie sich die Situation noch einmal genau erklären. Welche Themen fallen Ihrem Sohn schwer? Ist es möglich, die 5 durch eine bessere Note in einem anderen Fach auszugleichen? Besteht in Ihrem Bundesland die Möglichkeit der Nachprüfung?

      Darüber hinaus sollte man die Situation im Ganzen betrachten: Hat Ihr Sohn nur in Englisch Probleme? Oder sind die Noten auch in anderen Fächern abgerutscht? Kommt er sonst mit den Anforderungen seiner Schulform zurecht? Hat er vielleicht nur ein Motivationsproblem – wie viele andere in der Pubertät auch?

      Wichtig ist, die Wissenslücken aufzudecken und in den kommenden Wochen und Monaten zu schließen. Schafft Ihr Sohn das nicht alleine, holen Sie sich Hilfe. Auch wenn die Versetzung noch klappt, kann es zum Beispiel sinnvoll sein, die Ferien für einen gezielten Kurs zu nutzen. So werden Lücken geschlossen und Ihr Sohn kann gut vorbereitet und entspannt ins neue Schuljahr starten!

      Sitzenbleiben ist nicht im Sinne der Schulen. Schenken wird man Ihrem Sohn die Versetzung trotzdem nicht. Aus meiner Erfahrung ist es immer sinnvoll, das Gespräch zu suchen und gemeinsam mit der Schule auf ein Ziel hin zu arbeiten statt auf Konfrontation und Vorwürfe zu setzen. Mit Ihrer Hilfe wird Ihr Sohn sicher seine Schwierigkeiten überwinden!

  2. Von Anonym Schüler am Jun 6, 2016

    Hallo Frau Petra Erkes,
    ich bin momentan Schüler eines Gymnasiums in NRW und besuche die 10. Klasse (Oberstufe).
    Wir haben noch 1 Monat Schule und gefährdet bin ich allemal…
    In Deutsch und Englisch hatte ich letztes Jahr eine 3, nun muss ich eine 5 befürchten! Da ich die Klausuren echt zu locker genommen habe! Zudem stehe ich im Mündlichen Bereich sehr schlecht (4), obwohl das gerade meine Stärke ist. Der Lehrer hat mich nicht von sich aus gewarnt und einen blauen Brief habe ich auch nicht bekommen. Wenn ich den jetzt bekommen sollte, wäre das nicht zu spät? Einen Gespräch mit meinen Eltern gab es ebenfalls nicht und sie wissen nix davon, da ich wirklich Stress momentan habe und ich sie nicht enttäuschen will (Ich habe nach dem ich meine Situation ERFRAGT habe, angefangen mich zu bemühen).
    Würde ich nun falls kein Gespräch, erst jetzt ein blauer Brief oder gar kein Brief auftreten sollten, noch versetzt werden, wenn es zum Schlimmsten kommt ( 2x 5 )??

    • Von Petra Erkes am Jun 7, 2016

      Wie bereits im Artikel erwähnt, gibt es leider keine Fristen für blaue Briefe. Theoretisch könnte also auch jetzt noch eine Warnung erfolgen. Aber auch, wenn das nicht passiert, kann man daraus keinen Versetzungsanspruch ableiten. Viel wichtiger ist, dass die Schulen gar kein Interesse haben, Schüler nicht zu versetzen.

      Daher mein Rat: Du solltest deine Eltern unbedingt einweihen und gemeinsam mit deiner Familie das Gespräch mit dem Lehrer suchen. Auch wenn die schriftlichen Noten nicht gut waren, lässt sich die Gesamtnote vielleicht noch über die mündliche Mitarbeit retten. Wenn du im Moment 4 stehst und dich jetzt richtig anstrengst, ist möglicherweise noch eine mündliche 3 drin – das könnte deinen Gesamtschnitt auf 4 heben. Außerdem kannst du eine 5 durch bessere Noten in einem anderen Hauptfach ausgleichen.

      Sprich mit deinem Lehrer und mach ihm klar, dass du den Ernst der Lage erkannt hast und bereit bist, für deine Versetzung zu arbeiten – auch, wenn es jetzt natürlich schon ziemlich spät für diese Einsicht ist. Ich drücke die Daumen!

    • Von LARISSA am Feb 6, 2017

      Ich habe eine 5 und eine 4 auf dem Zeugnis, beides in Hauptfächern. Aber ich kann die 5 mit einer 2 in einem anderen Hauptfach ausgleichen. Meine Lehrerin sagte alle mit einer 4- in ihrem Fach kriegen einen blauen Brief, ich mit einer 5 dann auch?

    • Von Petra Erkes am Feb 7, 2017

      Liebe Larissa,
      leider weiß ich nicht, in welchem Bundesland du wohnst und welche Schulform du besuchst, deshalb ist eine konkrete Antwort auf deine Frage schwierig.

      Grundsätzlich sollen schriftliche Verwarnungen, also „blaue Briefe“, darüber informieren, dass die Versetzung gefährdet ist und sicherstellen, dass auch die Eltern darüber Bescheid wissen.

      In den meisten Bundesländern gibt es die Möglichkeit zum Notenausgleich. Die Regelungen sind aber unterschiedlich und abhängig von der Schulform, der Jahrgangsstufe und der Einteilung in Haupt- und Nebenfächer. Wenn du bereits weißt, dass du deine 5 ausgleichen kannst, sollte es dir auch keine schlaflosen Nächte bereiten, wenn wirklich ein blauer Brief unterwegs ist. Lass dir den Notenausgleich aber noch einmal von deinen Lehrern bestätigen.

      Meine Tipps:
      1. Sprich mit deinen Eltern – möglichst noch, bevor der Brief ankommt. Die Zeugnisnoten kennen sie ja sicher schon. Erkläre ihnen den möglichen Notenausgleich. So machen auch sie sich weniger Sorgen.
      2. Frag die Lehrer, in deren Fächern du die 5 bzw. die 4 bekommst, was du im zweiten Halbjahr machen kannst, um die Noten zu verbessern. Natürlich musst du dich gründlich um den Unterrichtsstoff kümmern und mündlich gut mitarbeiten. Falls du dabei Hilfe benötigst, sprich mit deinen Eltern und überlegt, wie eine solche Hilfe aussehen kann. Je nach Fach kann es aber auch sinnvoll sein, freiwillig eine schriftliche Ausarbeitung oder ein Referat zu übernehmen, um bei den Lehrern zu punkten. Zeig ihnen, dass du bereit bist, für eine bessere Note zu arbeiten. Wenn du zum Schuljahresende auf der Kippe stehst, kann diese Bereitschaft deine Gesamtnote positiv beeinflussen.

      Warum deine Lehrerin bereits bei einer 4- eine Warnung schicken möchte, kann ich leider auch nicht beantworten. Frag sie doch einmal. Sicher hat sie einen Grund dafür.

      Ich wünsche dir im zweiten Halbjahr viel Erfolg!

  3. Von Terese am Apr 4, 2017

    Ich habe im 1.Halbjahr eine 5 in geschichte und jetzt im 2. Halbjahr habe ich eine 6 mündliche note und in allen anderen fächern habe ich 3er werde ich auch einen Brief bekommen oder wenn ich zwei 5 habe /eine 6
    Ich gehe auf einem Gymnasium

    • Von Petra Erkes am Apr 5, 2017

      Liebe Terese,
      auch dir muss ich leider antworten: Das kann ich so nicht sagen. Es kommt vor allem darauf an, in welchem Bundesland du zur Schule gehst. Im Schulgesetz deines Bundeslandes ist geregelt, ob und wie ein Notenausgleich stattfindet. Einige Bundesländer unterscheiden dabei nach Haupt- und Nebenfächern. Andere behandeln zwei 5er anders als eine 6. Eine mündliche 6 ist auch noch keine Zeugnisnote, sondern nur ein Teil davon. Manche Bundesländer verschicken auch gar keinen Brief, wenn im Halbjahreszeugnis schon eine 5 stand. Dann gilt das Zeugnis bereits als Warnung.

      Machst du dir Sorgen, dass deine Eltern von deinen Noten erfahren oder darum, versetzt zu werden? Wie schon in anderen Fällen kann ich nur dazu raten, offen mit allen Beteiligten zu sprechen. Die 5 aus dem Halbjahreszeugnis kennen deine Eltern ja schon. Sag ihnen, dass es dir auch im 2. Halbjahr schwerfällt, die Note zu verbessern. Überlegt gemeinsam, was dir dabei helfen könnte. Gerade Geschichte ist ja ein Fach, in dem man viele Fakten lernen muss. Vielleicht kannst du eine Lerngruppe mit ein bis zwei Freundinnen gründen. Trefft euch regelmäßig, sprecht den aktuellen Stoff durch und wiederholt etwas von dem, was noch nicht so gut sitzt. Melde dich außerdem regelmäßig im Unterricht, das sollte an deiner mündlichen Note schon etwas bewegen. Auch dein Lehrer kann und muss dich unterstützen. Frag nach, ob du eine freiwillige Aufgabe übernehmen kannst, um deine Note zu verbessern – das kann je nach Klasse zum Beispiel ein Referat oder eine Hausarbeit sein.

      Grundsätzlich gilt: Auch, wenn du keinen Brief (mehr) bekommst, bedeutet das nicht, dass du dich ausruhen solltest. Das ist nämlich keine Garantie für eine Versetzung. Vor allem sollte es dir aber darum gehen, deine Noten insgesamt zu verbessern und zu halten. Und das geht nunmal nur durch lernen …

      Ich wünsche dir viel Erfolg dabei und hoffe, du schaffst deine Versetzung!

  4. Von Alissa am Apr 8, 2017

    Guten Tag.

    Ich hab da mal eine Frage:

    Wir haben in Geschichte noch keinen einzigen Test geschrieben und mündl. stehe ich auf 5…
    Kriege ich jetzt einen blauen Brief?

    • Von Petra Erkes am Apr 10, 2017

      Liebe Alissa,
      leider kann ich dir deine Frage so nicht beantworten. Generell gilt: Ob sich die Zeugnisnote nur aus mündlichen oder auch aus schriftlichen Leistungen zusammen setzt, macht keinen Unterschied. Wegen einer einzelnen 5 ist in der Regel die Versetzung aber nicht bedroht.

      Wenn du unsicher bist, solltest du auf jeden Fall mit deinem Lehrer sprechen. Er kann dir sagen, ob deine Versetzung gefährdet ist und was du tun kannst, um deine Note bis zum Zeugnis noch zu verbessern. Viel Erfolg!

  5. Von Faddi am Apr 24, 2017

    Ich hab neulich meine erste 5+ in Französisch bekommen und mündlich stehe ich bei meiner Lehrerin auf einer 3-4. Wir schreiben noch eine Arbeit aber der Tag der „blauen Briefe“ ist vor der Arbeit. Bei den anderen Fächern stehe ich auf 3 und wollte fragen, ob ich einen Brief bekomme (bin auf einem Gymnasium). Bitte auf eine Antwort.

    • Von Petra Erkes am Mai 2, 2017

      Vielen Dank für deine Frage. Wie so oft habe ich auch an dich den Ratschlag: Sprich mit deiner Lehrerin. Sie kann einschätzen, wie es um deine Note bestellt ist und ob die Versetzung wirklich gefährdet ist. Auch die Frage, ob du einen blauen Brief bekommst oder nicht, kann ich nicht beantworten. Der Brief sagt außerdem nichts über die tatsächliche versetzung aus, er ist zunächst nur eine Warnung. Noch ein Tipp: Verabrede einen Termin mit deiner Lehrerin. So könnt ihr besser reden als nur kurz „zwischen Tür und Angel“. Alles Gute für die Versetzung!

  6. Von Anonym am Apr 28, 2017

    Hallo
    Mein Sohn ist auf einem Gymnasium 6 klasse
    Eigentlich läuft alles unproblematisch
    Im zweiten Halbjahr hat er allerdings eine 4 in Mathe geschrieben 2 arbeiten sind noch offen
    Heute habe ich einen sogenannten blauen Brief in Mathe erhalten
    beim letzten Gespräch mit der Mathe Lehrerin sagte sie mir allerdings das er das schon korrigieren wird
    Im Halbjahr hatte er eine 2 auf dem Zeugnis
    Ich werde diesen Brief zunächst nicht unterschreiben ????

    • Von Petra Erkes am Mai 2, 2017

      Ich sehe das Problem noch nicht ganz. Blaue Briefe sind schriftliche Warnungen, dass die Versetzung gefährdet ist, wenn die Noten sich bis zum Zeugnis nicht verbessern. Um nicht versetzt zu werden, benötigt man – abhängig vom Bundesland – in der Regel mindestens eine 5. Nach Ihrer Schilderung wäre Ihr Sohn innerhalb von zwei Monaten (Halbjahreszeugnis/Ende Februar bis heute/Ende April) von einer Note 2 auf eine Note 5 abgerutscht, indem er eine Klassenarbeit mit 4 geschrieben hat. Diese Benotung kann ich nicht ganz nachvollziehen. Auch eine Begründung für einen blauen Brief ich aus Ihren Schilderungen nicht herauslesen. Spielt noch ein anderes Fach eine Rolle? Sind die mündlichen Leistungen Ihres Sohnes so stark abgerutscht? Oder möchte die Lehrerin ihn zum Ende der Erprobungsstufe mit dem blauen Brief „wachrütteln“ und so anspornen, zu seinen alten Leistungen zurückzukehren? Die Lehrerin klingt ja doch recht optimistisch.
      Unterschreiben können Sie übrigens ohne Bedenken. Ob Sie den Brief unterschreiben oder nicht, hat auf die Versetzung keine Auswirkung. Sie dient nur der Dokumentation, dass Sie den Brief zur Kenntnis genommen haben.
      Mein Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Sohn, wie es zu der 4 kommen konnte. Vielleicht lag ihm nur dieses eine Thema nicht oder es war ein „Ausrutscher“ ohne große Aussagekraft? Falls Ihr Sohn aber tatsächlich Hilfe braucht, warten Sie nicht zu lange. Je größer die Lücken werden, umso länger dauert es auch, sie wieder zu schließen.

  7. Von Anonymer Schüler am Mai 6, 2017

    Hallo,

    In der 9. Klasse habe ich eine Blauen Brief erhalten. Dies sieht mir gegenüber aber ungerecht , denn ich von der 5 auf eine 4 gerutscht bin. Das Problem ist, ich habe das Gefühl, dass die Lehrerin was gegen mich hat. Sie bewertet die Klassenarbeiten mit zwei Teilen, der Erste Teil über das Thema, der zweite Teil bewertet die Grammatik und so weiter. Da ich zu der Zeit noch schlecht geschrieben habe bekam ich die ersten zwei Klassenarbeiten eine 5.
    Was kann ich da machen? Mit der Lehrerin und meinen Eltern habe ich schon darüber gesprochen.

    • Von Petra Erkes am Mai 8, 2017

      Ich verstehe die Problematik nicht ganz. Du hast dich von einer 5 auf eine 4 verbessert – warum hast du dann einen blauen Brief bekommen?
      Dass deine Lehrerin die Arbeit unter verschiedenen Gesichtspunkten bewertet, finde ich eher positiv. So kann z. B. ein guter Inhalt eine schlechte Rechtschreibung zumindest teilweise ausgleichen. Wenn du in beiden Klassenarbeiten eine 5 hattest, spricht das ja eher dafür, dass nicht nur die Sprache schwach war.
      Du hast mit deinen Eltern und der Lehrerin gesprochen. Das ist gut. Leider schreibst du nicht, was dabei heraus gekommen ist.

  8. Von Papa am Mai 7, 2017

    Hallo,

    mein Sohn geht in die 6. Klasse eines Gymnasiums in NRW.
    Ich erhielt Anfang Mai einen „weißen“ Brief mit dem Hinweis, dass seine Leistungen in Deutsch und Physik abweichend zu den Noten im letzten Zeugnis nicht ausreichend sind, und dadurch „ein erfolgreicher Abschluss der Erprobungsstufe und die endgültige Aufnahme in die Klasse 7 des Gymnasiums gefährdet sein könnte“ .
    Halbjahresnote Deutsch: 4 Physik: 2
    1. Frage: Kann es eine 5 im Zeugnis geben, wenn die Halbjahresnote eine 2 war? (mathematisch müsste seine Leistung im 2. Halbjahr dann eine „8“ gewesen sein)
    2. Frage: was bedeutet die „endgültige Aufnahme in die Klasse 7 des Gymnasiums“? Bedeutet es keine Versetzung, also die 6. wiederholen – oder bedeutet es kein Gymnasium, also die 7. Klasse in der Realschule/Hauptschule?

    • Von Petra Erkes am Mai 8, 2017

      Die Berechnung der Noten beginnt in jedem Halbjahr neu. Es ist also durchaus möglich, dass eine Note von 2 auf 5 abrutscht. Noten aus dem ersten Halbjahr werden nicht mit denen aus dem zweiten Halbjahr verrechnet.

      Die Formulierung „endgültige Aufnahme in die Klasse 7 des Gymnasiums“ bezieht sich auf die besondere Organisationsform der Erprobungsstufe in NRW. Die Klassen 5 und 6 bilden dabei eine pädagogische Einheit, in der sich die Schüler an die besonderen Anforderungen des Gymnasiums gewöhnen sollen. Nicht jedes Kind ist am Gymnasium gut aufgehoben. Wird ein Schüler zum Ende der 6. Klasse nicht versetzt, sollten Eltern sich deshalb gut überlegen, wie es für ihr Kind weitergehen soll. Sie haben die Möglichkeit, die Klasse einmal zu wiederholen und am Gymnasium zu bleiben. Sie können aber auch an eine andere Schulform wechseln, die den Talenten und Fähigkeiten des Kindes mehr entspricht. Dabei sollte der Fokus auf der Schulform liegen, nicht auf einem möglichen Abschluss. Das Abitur an Real- oder Gesamtschulen ist dem am Gymnasium gleichwertig; nur der Weg dorthin ist unterschiedlich. Wichtig ist, dass die gewählte Schulform zum Kind passt. Kinder stehen heute unter einem enormen Leistungsdruck. Versuchen Sie, Ihrem Sohn diesen Druck zu nehmen. Klären Sie zunächst mit Ihrem Sohn, wie er die Sache sieht – immerhin geht es ja um ihn. Fühlt er sich am Gymnasium überfordert? Oder haben ihm nur einzelne Themen Schwierigkeiten bereitet und er fühlt sich dem Lernpensum ansonsten gewachsen?
      Vereinbaren Sie dann einen Termin mit der Klassenleitung und lassen Sie sich erklären, wie die ehrliche Einschätzung der Lehrer ist. So können Sie sich in Ruhe und gemeinsam mit Ihrem Sohn und der Schule die Möglichkeiten überlegen und müssen keine überstürzte Entscheidung treffen.

      Übrigens: Tatsächlich sind blaue Briefe heute in der Regel weiß. Der Begriff stammt noch aus einer Zeit, als die Briefumschläge den Farbstoff „Preußisch Blau“ enthielten, um sie blickdicht zu machen.

  9. Von Onur am Mai 16, 2017

    Hallo, Ich bin Schüler eines Gymnasiums der 7ten Klasse in NRW. Jedenfalls habe ich in 3 Fächern (Englisch,Mathe und Latein) eine 4-

    Nun habe ich allerdings einen Blauen Brief erhalten worin stand das ich in diesen Fächern,, nicht ausreichend stehe. Geht es also doch mit mehreren 4- die Versetzung nicht zu bestehen?

    • Von Petra Erkes am Mai 16, 2017

      Hallo Onur, der blaue Brief ist nur eine Warnung, dass die Versetzung gefährdet sein kann. Englisch, Mathe und Latein gelten in NRW als Hauptfächer. Hier darfst du dir nur eine 5 erlauben. Mit einer 4- stehst du schon gefährlich nah dran an der 5. Steht auf deinem Zeugnis nun also eine 5 und zwei 4- oder hältst du die 4 in allen drei Fächern, ist die Versetzung gerettet. Mit zwei 5ern dagegen müsstest du wiederholen oder gegebenenfalls eine Nachprüfung machen.
      Wenn man in mehreren (Haupt-)Fächern so schwach steht, sollte man auch noch einmal genau hinsehen. Hier scheint es ja ein grundlegendes Problem zu geben. Überlege gemeinsam mit deinen Eltern, was dir schwer fällt. Sind es einzelne Themen? Hast du vielleicht einen „Durchhänger“ gehabt und einfach wenig gelernt? Dann kann etwas Unterstützung dir helfen, die Lücken zu schließen. Vielleicht ist auch die Schulform nicht ideal für dich – viele Schüler, denen das Gymnasium Probleme bereitet, starten an der Real- oder Gesamtschule richtig durch. Ich hoffe, du schaffst deine Versetzung und ihr findet eine gute Lösung für deinen weiteren Schulweg.

    • Von Onur am Apr 30, 2018

      Tja ich habe die Versetzung geschafft und bin auf dem Gymnasium geblieben und stehe jetzt in allen Hauptfächern 1-3. Es lag einfach daran, dass ich damals eine etwas schwierigere Zeit hinter mir hatte, was ich mit der Unterstützung der Lehrer und meiner Eltern zum Glück gemeistert habe. Nun hoffe ich das alles so bleibt und ich erfolgreich in die Klasse 9 versetzt werde 🙂

  10. Von Emilia Schuster am Mai 29, 2017

    Hallo,
    wer hat eine Antwort für mich?
    Meine Tochter besucht die 6. Klasse Realschule in Bayern und steht momentan in Englisch auf einer 5 und Mathe
    denke ich wird sie auf 4,53 kommen.
    Wie wird dies gehandhabt?
    Wird im Jahreszeugnis bei 4,53 auf- oder abgerundet? Gibt es also eine 4 oder eine 5?
    Es hängt ja die Versetzung davon ab, denn mit 2 x Note 5 ist die Versetzung futsch.
    Gibt es in diesem Fall ein Gesetz oder § oder ist dies Willkür der Schule oder des Lehrers?

    Ich hab schon viel gegoogelt, aber auf diese Thematik bin ich noch nirgendswo gestoßen.

    Danke
    Emilia

    • Von Petra Erkes am Jun 1, 2017

      Eine knifflige Frage, die ich so leider auch nicht beantworten kann. Sicherlich wird aber die mündliche Mitarbeit bei der Notenfindung auch eine Rolle spielen.
      Grundsätzlich sind in Bayern neben dem Notenausgleich unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Nachprüfung, die Versetzung auf Probe und die freiwillige Wiederholung der Klassenstufe möglich. Suchen Sie das Gespräch mit der Schule und lassen Sie sich beraten, welche Möglichkeiten Ihrer Tochter offen stehen und was der Lehrer für sinnvoll hält. Es ist ja gerade der Sinn der Erprobungsstufe, zu testen, ob die gewählte Schulform die Richtige für Ihr Kind ist. Erst, wenn Sie wissen, was Ihrem Kind Probleme bereitet, können Sie gemeinsam die richtige Entscheidung über den weiteren Schulweg treffen.

  11. Von Andreas am Jun 13, 2017

    Hallo.
    Ich habe heute, keine 2 Wochen vor Ferienbeginn einen Anruf von der Klassenlehrerin meines Sohnes (5.Klasse Niedersachsen) erhalten, das in der Konferenz beschlossen wurde ihn nicht zu versetzen.

    Erster Kontakt in diese Richtung war Donnerstag letzte Woche, wo mir die Klassenlehrerin mitteilte, das es in der bevorstehenden Konferenz auch um meinen Sohn ginge. Er könne in Englisch und Erdkunde eine 5 bekommen.
    Darauf erwiederte ich, das er sich doch in allen Fächern verbessert und auch Nachhilfe bekommen hätte.
    Das wäre ja richtig, aber in der Konferenz würde trotzdem entschieden ob das reiche.

    Am Freitag letzter Woche kam mein Sohn stolz wie Oskar nach Hause mit einer guten 4 in Englisch, mit dem Kommentar der Englischlehrerin: dann reichts ja vielleicht doch noch für eine 4.
    Vorher hat die Englischlehrerin die Nachhilfelehrerin noch gelobt, das es ja wohl doch eine 4 wird.

    Und dann das…, wo alles schon geklärt schien, geschweige von Essengeld und Schulbüchern für die 6. Klasse die schon bezahlt sind!
    Ach und eine evtl Nachprüfung wurde beim Anruf heute auch schon ausgeschlossen!

    Wie gehe ich vor. Ich brauche zeitnah Tipps.
    MfG Andreas

    • Von Petra Erkes am Jun 14, 2017

      Lieber Andreas,
      vielen Dank für die Schilderung dieses sehr persönlichen Falles. Auf den ersten Blick scheint es etwas kurzfristig, die Familie erst drei Wochen vor den Ferien darüber zu informieren, dass die Versetzung akut gefährdet ist. Wenn die Noten aber schon auf dem Halbjahreszeugnis nicht gut waren, muss keine gesonderte Warnung mehr erfolgen. Das Thema scheint ja auch nicht völlig überraschend für Sie zu kommen. Wenn Ihr Sohn wegen einer guten 4 „stolz wie Oskar“ ist, hatte er ja offenbar schon länger Probleme in Englisch. Sie haben sich auch schon für Nachhilfe entschieden. Das war sicher ein guter Schritt, die Noten werden ja langsam besser. Grundregel für sinnvolle Nachhilfe ist übrigens, dass es mindestens so lange dauert, eine Lücke zu schließen, wie ihre Entstehung gedauert hat. Wenn er also schon seit einem Jahr Probleme hat, braucht es in der Regel auch mindestens ein Jahr Nachhilfe, um wieder den Anschluss zu finden.

      Eine 5 kann immer mal ein Ausrutscher sein. Zwei Fünfer im Zeugnis sprechen aber eine klare Sprache: Ihr Sohn ist (mindestens) im vergangenen Jahr mit der Schule nicht zurecht gekommen. Sie sollten sich nun gemeinsam mit Ihrem Sohn die Frage stellen, ob es eher der Inhalt war, der ihm Probleme macht oder vielleicht die Unterrichtsform. Manche Kinder lernen viel besser mit Praxisbezug, andere erarbeiten sich neue Themen oder Vokabeln lieber selbst. Die Klassenstufen 5 und 6 dienen als Erprobungsstufe genau diesem Zweck: Herauszufinden, ob ein Schüler den Anforderungen der besuchten Schulform generell gewachsen ist. Auch, wenn es vielen Eltern schwer fällt, sollten Sie sich unbedingt die Frage stellen, was jetzt und in Zukunft das Beste für Ihren Sohn ist. Das kann eine Wiederholung der Klassenstufe an der gleichen Schule sein. Das könnte aber auch ein Schulwechsel an eine andere Schulform sein. In Niedersachsen steht Ihnen ein besonders differenziertes Schulsystem offen. Neben dem Gymnasium können Sie wählen zwischen Hauptschule, Realschule, Oberschule, kooperativer und integrierter Gesamtschule. Lassen Sie sich von der Schule oder dem Schulamt beraten und nehmen Sie sich ein paar Tage Zeit, in Ruhe über die Möglichkeiten nachzudenken.
      Veränderungen sind immer schwierig. Manchmal ist es aber besser, einen Neuanfang zu wagen. Egal, wofür Sie sich entscheiden: Ich wünsche Ihrem Sohn einen guten, entspannten Start ins neue Schuljahr!

  12. Von Kirsten Wedel am Jun 20, 2017

    Guten Tag,
    Meine Tochter ist in der 9.Klasse is steht in Englisch auf 5! Wir haben versucht es zuverbessern ohne Erfolg. Blauen Brief haben wir nicht bekommen, heute den 19.6, haben wir ein Schrei en bekommen das sie mit dieser Leistung nicht in die 10. Klasse versetzt wird und an einer Nachprüfung teilnehmen soll ! WiR sind davon ausgegangen das man mit einer 5 versetzt wird ? Das kann ich jetzt nicht verstehen.

    Mfg

    • Von Petra Erkes am Jun 20, 2017

      Liebe Frau Wedel,
      leider schreiben Sie nicht, welche Schulform in welchem Bundesland Ihre Tochter besucht. Die Versetzungsbedingungen regeln die Bundesländer teilweise unterschiedlich. Ein blauer Brief kann entfallen, wenn die Leistungen auch zum Halbjahreszeugnis schon nicht ausreichend waren. Die Zeugnisnote gilt dann bereits als Warnung, dass die Versetzung gefährdet sein könnte.
      Haben Sie schon Kontakt mit der Schule aufgenommen? Dort kann man Ihre Fragen sicher beantworten. Je nachdem, wie groß die Lücken sind, kann jetzt auch professionelle Hilfe für die Vorbereitung auf die Nachprüfung sinnvoll sein. Ich drücke Ihrer Tochter die Daumen!

  13. Von Mel am Jun 28, 2017

    Hallo, meine Tochter besucht die 11 Klasse einer Berufsschule, dort möchte sie Ihr Fachabi absolvieren!

    Letzte Woche, einen Tag nach der Zeugnissekonferenz wurde meiner Tochter eröffnet, das sie 3 Fünfen bekommt
    Und somit nicht versetzt wird
    Es gab keinen blauen Brief, sie ist im Dezember 18 Jahre geworden!
    Nur der Mathelehrer ist vor 2 Wochen auf uns zu gekommen und sagte das es im Fach Mathe schlecht aussieht!
    Wie schaut das rechtlich aus ?

    • Von Petra Erkes am Jul 3, 2017

      Danke für die ausführliche Fallbeschreibung. Leider kann ich nicht erkennen, in welchem Bundesland Ihre Tochter zur Schule geht. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung anbieten können. Grundsätzlich lohnt sich natürlich immer der Blick ins regionale Schulgesetz. Suchen Sie dafür einfach online nach „Schulgesetz“ in Verbindung mit Ihrem Bundesland. Im Gesetz finden Sie unter den Stichworten „Versetzung“ meist schon die gesuchten Informationen. Ansonsten empfehle ich immer auch, Kontakt zur Schule aufzunehmen.
      Warum Ihre Tochter keine schriftliche Verwarnung bekommen hat, kann verschiedene Gründe haben. Wenn die Noten im Halbjahreszeugnis schon nicht gut waren, reicht das als Warnung in der Regel schon aus. Zudem ist Ihre Tochter volljährig. Die blauen Briefe haben den Zweck, die Eltern zu informieren, nicht die Schüler. Deshalb erhalten volljährige Schüler normalerweise keinen blauen Brief mehr, denn sie sollten ihr Leistungsniveau kennen.
      Für dieses Schuljahr scheint das Kind nun ja in den Brunnen gefallen zu sein. Jetzt hilft vor allem der Blick nach vorne: Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrer Tochter, wie es nun weitergehen soll. Lassen Sie sich von der Schule die Optionen erklären. Ist eine Nachprüfung möglich? Und ist das überhaupt sinnvoll? Oder sollte Ihre Tochter vielleicht doch besser das Jahr wiederholen? Bei drei 5ern hat sie sicher einige Wissenslücken. Die Wiederholung lässt sich gut nutzen, um den Stoff aufzuarbeiten. Besprechen Sie, wo die Schwierigkeiten liegen und welche Unterstützung sie sich wünscht. Und dann starten Sie gemeinsam motiviert ins neue Schuljahr!

  14. Von Kilic am Jun 29, 2017

    Hallo,

    Meine Tochter ist in der vierten Klasse.Sie hat leider in der letzte Mathearbeit eine fünf bekommen.Meine frage ist kann meine Tochter mit einer fünf in Mathe und vier in Englisch und Deutsch versetzt werden?Es sind jetzt auch nur noch zwei Wochen bis zu den Sommerferien.(NRW)

    Mit freundlichen Grüßen

    • Von Petra Erkes am Jul 3, 2017

      Laut Versetzungsordnung für die Grundschule in NRW brauchen Schüler in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen, um versetzt zu werden. Mit einer 5 in Mathe müsste Ihre Tochter also die vierte Klasse wiederholen. Allerdings kann die Klassenkonferenz die Versetzung auch beschließen, wenn man insgesamt den Eindruck hat, dass der Schüler in der Lage ist, erfolgreich am folgenden Schuljahr teilzunehmen. Wenn ein Kind zum Beispiel durch eine längere Erkrankung viel Stoff verpasst hat und nun bis zum Ende des Schuljahres die Lücken noch nicht ganz schließen konnte und deshalb die Noten noch nicht wieder ausreichend sind, kann das Kind trotzdem versetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Schule den Eindruck hat, dass die Entwicklung es zulässt, dass das Kind im neuen Schuljahr nicht nur den neuen Stoff lernen kann, sondern zusätzlich auch noch die vorhandenen Lücken schließen kann. Diese Entscheidung fällt aber äußerst selten.
      Bei einer 5 und zwei 4ern in den Hauptfächern scheint Ihre Tochter ja doch größere Probleme mit der Schule zu haben. Hier muss man abwägen: Was ist die beste Entscheidung für das Kind? Und was sagt die Schule? Mitunter kann die 4. Klasse sogar freiwillig wiederholt werden. Das würde Ihrer Tochter ein zusätzliches Jahr Zeit verschaffen, um zu lernen und dann gut vorbereitet auf die weiterführende Schule zu wechseln. Die Anforderungen steigen in der 5. Klasse sprunghaft an. Bedenken Sie auch, dass die Betreuung und individuelle Förderung an der weiterführenden Schule nicht zu vergleichen ist mit der Situation an der Grundschule, wo ein Klassenlehrer die meisten Fächer selber unterrichtet und so einen sehr genauen Blick auf Ihr Kind hat – mit allen Stärken und Schwächen. Sprechen Sie mit der Klassenleitung. Falls Ihre Tochter wirklich sitzenbleibt, machen Sie ihr Mut und erklären Sie ihr die Vorteile und Chancen, die sich daraus ergeben. Und wenn sie versetzt wird, unterstützen Sie sie so gut wie möglich. Die Lücken, die zu den aktuellen Noten geführt haben, lösen sich mit der Versetzung nicht in Luft auf!

  15. Von Familie Schweidler am Jun 30, 2017

    Guten Abend! Unser Sohn geht momentan auf eine 6. Klasse einer IGS (Hessen) darf aber im nächsten Schuljahr auf den Gymnasialzweit (KLasse 7) einer Gesamtschule (Hessen) wechseln
    Heute kam das Zeugnis, mit einer 5 in Kunst! Wir Eltern fielen aus allen Wolken, dasselbe Spiel hatten wir im letzten Schuljahr. Halbjahr (Klasse 5 und 6) Note 3, Jahreszeugnis Note 5 (Klasse 6), in Klasse 5 gab es noch eine 4 , weil die Lehrerin sich verschrieben hat, und statt einer 5 eine 4 eingetragen hatte (sagt sie).
    In beiden Jahren wurden wir Eltern nie informiert, dass unser Sohn seine Kunstbilder nicht gemacht/ nicht abegeben/ nicht mitgearbeitet hatte …
    Unsere Frage ist nun: Muss die Schule respektive die Klassenlehrerin nicht die Eltern informieren wenn das Kind sich um zwei Noten (von einer 3 auf eine 5) verschlechtert?
    Im letzten Jahr hatte sie im Telefonat auf unsere Mail geantwortet, dass der Fehler bei ihr liegt, und sie in Zukunft, sollte mit der Mitarbeit etwas nicht in Ordnung sein, sie diese Dinge in den timer einträgt. Dies ist in KLasse 6 für das Fach Kunst nicht geschehen, noch wurden wir in irgendeiner anderen Form informiert!
    Eine Info wann Eltern informiert werden müssen wäre für uns sehr wichtig, da der Schulwechsel im neuen Schuljahr bevorsteht, und es nicht so toll ist, dass unser Sohn nun für Kunst einen Förderplan vorliegen hat.
    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    • Von Petra Erkes am Jul 3, 2017

      Liebe Familie Schweidler,
      das Wichtigste, was ich aus Ihrer Beschreibung lese: Ihr Sohn wird versetzt!
      Trotz rapider Verschlechterung der Kunstnote wurden Sie nicht informiert. Da die Schüler an der hessischen Gesamtschule grundsätzlich ohne Versetzungsbeschluss aufrücken, ist auch eine schriftliche Warnung über die drohende Nichtversetzung hier nicht angebracht. Natürlich sollten Sie als Eltern über mangelnde Leistungen oder Mitarbeit rechtzeitig informiert werden. Das hat Ihnen die Lehrerein zwar auch zugesagt, dann aber nicht eingehalten. Dass ist zwar ärgerlich, aber die Konsequenz, die sich daraus ergibt, hält sich in Grenzen: Ihr Sohn hat nun im nächsten Schuljahr einen Förderplan in Kunst. Anders sähe es sicher aus, wenn es sich um ein Hauptfach handelt. Nehmen Sie unbedingt die kommenden Elternsprechtage wahr, vor allem bei den Lehrern der Hauptfächer. Machen Sie dort klar, dass Ihnen aktive Elternarbeit wichtig ist und bitten Sie um frühzeitige Informationen. Es wird nicht jeder so reagieren wie die Kunstlehrerin und die Information einfach nicht geben. Die meisten Lehrer sind nämlich sehr dankbar für ein aktives Elternhaus!
      Zum Abschluss noch ein Tipp unter Eltern: Ärgern Sie sich nicht, sondern sehen Sie das Positive. Ihr Sohn wird versetzt und wechselt sogar an den Gymnasialzweig. Das ist doch ein schöner Erfolg für ihn und auch für Sie! Und auch, wenn er kein Künstler wird – schaden wird ihm der Förderplan sicher nicht. Erklären Sie ihm, dass er es selbst in der Hand hat, wie lange die Förderung ihn begleitet. Ein Minimum an mündlicher Mitarbeit und die Abgabe der gefordeten „Kunstwerke“ kriegt er sicher hin. Dann hat sich auch die 5 und damit der Förderplan bald erledigt.

  16. Von Amelie am Jul 4, 2017

    Sehr geehrte Frau Erkes.
    Ich komme aus NRW und gehe auf ein Gymnasium in die 8.Klasse. Ich habe eine Frage und würde mich freuen, wenn Sie mir so schnell, wie möglich zurückschreiben würden. Wir haben heute die Noten in Deutsch bekommen und mein bester Freund hat eine 5. Er kann diese nicht ausgleichen, da er in den anderen Hauptfächern eine 4 hat. Außerdem hat er eine 5 in Politik, die er aber ausgleichen kann. Er hat keinen blauen Brief bekommen, wegen deutsch. Meine Frage ist, ob er versetzt werden kann und was er dafür tun kann etc. Er kann seine Note auch nicht mehr verbessern, da wir nur noch 8 Schultage bis zu den Ferien haben. Ich würde mich freuen, wenn sie schnell antworten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Amelie

    • Von Petra Erkes am Jul 5, 2017

      Liebe Amelie,
      vermutlich ist es jetzt tatsächlich zu spät, um die Versetzung deines Freundes noch zu retten. Wie du selbst sagst, reicht die Zeit bis zu den Ferien nicht mehr aus, um die Leistungen noch zu verbessern. Auch die Zeugniskonferenzen dürften abgeschlossen sein. Damit ist die Entscheidung, ob er versetzt wird oder nicht, bereits gefallen. Ob ein blauer Brief notwendig gewesen wäre, kann ich von hier aus nicht beurteilen – das hängt vom Halbjahreszeugnis ab. Aber selbst wenn eine notwendige Warnung nicht erfolgt ist, ergibt sich daraus nicht automatisch der Anspruch auf Versetzung. Das Schulgesetz in NRW lässt da viel Spielraum für Einzelfallentscheidungen.
      Für mich steht aber eher die Frage im Vordergrund, was denn nun für ihn der beste Weg ist. Eine erzwungene Versetzung löst ja nicht die Probleme, die dein Freund offensichtlich mit dem Stoff der 8. Klasse hat. Er sollte sich Gedanken machen, woher diese Probleme kommen: Ist der Stoff zu schwer? Kommt er mit der Organisation am Gymnasium nicht zurecht? Oder hatte er vielleicht lange Ausfallzeiten und hat dadurch viel Stoff verpasst, den er aber wieder aufarbeiten kann? Um diese Fragen zu klären, sollte er sich mit seinen Eltern und seiner Klassenleitung besprechen. Die Schule kann außerdem rechtssicher über die Möglichkeiten beraten, die ihm jetzt offenstehen. Das kann eine Wiederholung, ein Schulformwechsel, unter bestimmten Voraussetzungen aber auch eine Nachprüfung sein. Die Zeit bis zu den Ferien ist zwar knapp, sollte aber genutzt werden, um die Weichen für die Zukunft sinnvoll zu stellen.

  17. Von Sandra Scholz am Jul 6, 2017

    Sehr geehrte Frau Erker
    Mein Sohn geht in die 10.Klasse eines Gymnasiums in NRW.
    Gestern wurde ihm nach der 2.Klausur mitgeteilt das er eine 5 in Englisch bekommen würde.
    Er hat aber zu keinem Zeitpunkt einen blauen Brief bekommen weder im Halbjahr noch im 1.Qutal des 2.Halbjahr.
    Ist das rechtens? Weil nach meiner Ansicht war er nach der 1.Klausur noch nicht gefärdet und somit hat er sich auch nicht mehr angestrengt wie sonst.

    • Von Petra Erkes am Jul 6, 2017

      Liebe Frau Scholz,
      soll Ihr Sohn denn aufgrund nur einer 5 nicht versetzt werden? Oder gibt es noch andere Defizite?
      Grundsätzlich gilt in NRW: Wenn die Noten schon im Halbjahreszeugnis nicht zur Versetzung ausgereicht hätten, wird auch keine zusätzliche Warnung mehr verschickt. Da ich aber weder das Halbjahreszeugnis noch die aktuellen Noten ihres Sohnes kenne, kann ich Ihre Frage leider so nicht beantworten.
      Haben Sie schon Kontakt mit der Schule aufgenommen? Dort kann man Ihnen sicher erklären, wie die Note zustande kommt.

  18. Von Marry am Jul 11, 2017

    Hallo,
    Unser Sohn, 10. Klasse, hatte im HJ- Zeugnis in Deutsch und Englisch eine 5. ( Realschule)
    Er bekam in Chemie und Kunst einen blauen Brief.
    Die ZAP / Vornote viel so aus: D. Vornote 4 /ZAP 5,
    E. Vornote 5/ ZAP 5, M. Vornote 4 / ZAP 3

    Auf dem Abschlusszeugnis hat er in Deutsch eine 5, und in Englisch auch.
    Die beiden anderen Fächer Kunst/ Chemie 4.

    Ist es richtig das man einen blauen Brief bekommt, wo in diesem Fall Deutsch und Englisch nicht
    aufgeführt sind und dann keinen Abschluss bekomm?

    Nachhilfe erfolgte!

    Der Deutschlehrer war nicht bereit zu einem Gespräch!

    • Von Petra Erkes am Jul 12, 2017

      Sind die Noten im Halbjahreszeugnis schon so schlecht, dass die versetzung damit gefährdet ist, erfolgt keine schriftliche Verwarnung mehr. Durch die 5 im Halbjahreszeugnis sind Sie als Eltern ja bereits schriftlich über diese Note informiert worden. Dass Ihr Sohn in diesem Schuljahr keinen Mittleren Schulabschluss bekommt, liegt in diesem Fall aber nicht an dem Blauen Brief, sondern daran, dass die Noten insgesamt nicht für die Versetzung reichen. Im Regelfall kann er jetzt die 10. Klasse wiederholen, seine Noten verbessern und dann in einem Jahr die Zentralen Abschlussprüfungen noch einmal ablegen. Bitte sprechen Sie darüber mit der Schulleitung. Ich wünsche Ihrem Sohn viel Erfolg bei seiner weiteren Schullaufbahn!

  19. Von Karin Müller am Jul 18, 2017

    Hallo,

    mein Sohn ist in der 8. Klasse Gymnasium BW. Er wiederholte diese Klasse.
    im 1. Halbjahr stand bereits auf dem Zeugnis, dass er so nicht versetzt werden könnte.
    Franz 5, Mathe 4-5, Deutsch 4-, Musik 3-, Englisch 3-4, Geschichte 5, Chemie 4-, Physik 4-,
    Geo 4, GSK 4-5, Reli 3-4.

    Nun wird er im 2. Halbjahr eine 2 in Musik bekommen, die dann die 5 in Franz ausgleicht (Musikprofil),
    Mathe Deutsch und Englisch eine 4, Geschichte bleibt die 5, Physik Geo GSK und Reli eine 3.

    Nun soll er eine 5 in Chemie bekommen, obwohl im 1.Halbjahr eine 4- drin stand und es nicht abzusehen war,
    dass er eine 5 bekommt, zumal er in der Klassenarbeit im 2. Halbjahr eine 2-3 geschrieben und mündlich eine 4
    bekommen hat.

    Kann man hierzu dann einen Einspruch erheben? Zumal das Fach Chemie nicht vorgewarnt worden war.

    • Von Petra Erkes am Jul 19, 2017

      Liebe Frau Müller,
      eine schriftliche 2-3 (wobei das eine ungewöhnliche Note ist) und eine mündliche 4 zu einer 5 zusammenzuziehen, ist sicher nicht richtig. Ich gehe davon aus, dass hier noch andere Noten eine Rolle spielen, etwa weitere Klassenarbeiten, Referate oder Hausarbeiten. Dazu sollten Sie sich die Note vom Fachlehrer oder der Schulleitung erläutern lassen.
      Allerdings wird sich damit die grundlegende Problematik Ihres Sohnes wohl kaum ändern. Eine Wiederholung kann eine gute Möglichkeit sein, vorhandene Wissenslücken zu schließen und den Notenschnitt insgesamt deutlich zu verbessern. Das scheint Ihrem Sohn weiterhin schwer zu fallen. Bitte bedenken Sie, dass die Anforderungen am Gymnasium stetig zunehmen. Selbst, wenn Sie die Versetzung in die 9. Klasse durchsetzen können, wird der Stoff nicht plötzlich leichter. Auch, wenn es schwer fällt: Stellen Sie sich bitte ernsthaft die Frage, ob Sie ihm mit dem Verbleib am Gymnasium wirklich einen Gefallen tun. Viele Schüler, die mit dem Gymnasium nicht gut zurecht kommen, starten an Real- oder Gemeinschaftsschulen richtig durch! Und mit einem guten Mittleren Schulabschluss steht ihm ja auch der Weg in die gymnasiale Oberstufe und somit zum Abitur wieder offen. Sprechen Sie mit Ihrem Sohn die Möglichkeiten durch, die sich bei Ihnen vor Ort bieten und entscheiden Sie dann gemeinsam. Ich wünsche Ihnen dabei viel Erfolg!

  20. Von Anja Schroll am Jul 26, 2017

    Hallo,
    mein Sohn hat in Deutsch und Mathe eine 5 und in Englisch eine 2 . Haben vor den Ferien bescheid bekommen das er zur Nachprüfung in Deutsch muss. Die Themen wurden ihm auch genannt. Nun zum Problem. Wir haben nur einen Brief bekommen in dem steht der Termin zur mündlichen Prüfung. Aber muss er nicht auch eine schriftliche machen? Zumal wo und wann bekomm ich den Termin noch her?
    Wir wohnen in NRW und mein Sohn geht in die Hauptschule 7. Klasse

    • Von Petra Erkes am Jul 26, 2017

      Liebe Frau Schroll,
      grundsätzlich orientiert sich die Nachprüfung in NRW an der Art, wie das jeweilige Fach unterrichtet wird. Das heißt: Werden im Fach sonst auch schriftliche Arbeiten angesetzt, wird auch die Nachprüfung schriftlich erbracht. Außerdem gibt es einen mündlichen Teil.
      Wenn Sie keine Einladung zur schriftlichen Prüfung erhalten haben, wäre es natürlich naheliegend, in der Schule anzufragen. Da die Ferien bereits begonnen haben, werden Sie dort allerdings niemand mehr erreichen. Versuchen Sie es beim Schulamt. Wenn die Nachprüfungen dort gemeldet werden, kann man Ihnen vielleicht einen Termin nennen. Laut Prüfungsordnung sollen die Prüfungen in der letzten Woche vor Unterrichtsbeginnn stattfinden – kurz vorher müssten Sie auch an der Schule wieder jemanden erreichen. Auf jeden Fall sollten Sie selbst aktiv werden. Wird die Prüfung verpasst, gilt sie als nicht bestanden. Ihr Sohn müsste dann die Klasse wiederholen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und noch schöne Ferien!

  21. Von Schnee am Apr 30, 2018

    Hallo können Sie mir den Unterschied zwischen Versetzung nicht gesichert und gefährdet erklären. Meine Tochter hat einen Brief mit Versetzung nicht gesichert erhalten. Danke und schöne Grüsse

    • Von Petra Erkes am Mai 2, 2018

      Ohne weitere Angaben zu Fächern, Noten und Bundesland ist das schwierig einzuschätzen. Meist wird die Formulierung „nicht gesichert“ benutzt, wenn die Defizite in mehreren Hauptfächern liegen und eine Ausgleichsmöglichkeit aktuell nicht erkennbar ist. In einigen Bundesländern wird generell nur „gefährdet“ genutzt. Mein Tipp: Lassen Sie sich einen kurzfristigen Beratungstermin an der Schule geben und sich die individuelle Situation Ihrer Tochter und die Möglichkeiten erläutern. Vielleicht lässt sich die Versetzung ja noch retten. Mitunter ist aber auch eine Wiederholung die sinnvollere Alternative. Am Ende zählt ein Schulabschluss mit ordentlichen Noten mehr als die Anzahl der Schuljahre. Wie die beste Hilfe für Ihr Kind konkret aussieht, hängt von vielen Faktoren ab. Seien Sie offen für alle Optionen und unterstützen Sie Ihre Tochter weiterhin – dann klappt es langfristig auch wieder in der Schule.

  22. Von Allie Müller am Mai 1, 2018

    Ich gehe in die 9te Klasse eines Gymnasiums in NRW und habe in Mathe einen Blauen Brief bekommen. In den anderen Fächern stehe ich 1-3 außer in Latein wo ich 4 stehe. Wenn ich in der nächsten Klassenarbeit in Mathe eine 4 schreibe, werde ich dann in die 10 versetzt?
    Bitte antwortet schnell.

    • Von Petra Erkes am Mai 2, 2018

      Liebe Allie,
      diese Frage kann ich nicht beantworten. Entscheidend ist die Abschlussnote auf dem Zeugnis. In NRW gilt als Faustregel: Nicht versetzt wird, wer in zwei Hauptfächern schlechter als 4 steht. Als Hauptfächer gelten Deutsch, Mathe und die erste und zweite Fremdsprache. Wenn ich dich richtig verstehe, stehst du in Mathe 5 und in Latein 4 – läufst also Gefahr, dort ebenfalls auf 5 abzurutschen. Ich würde an deiner Stelle mit beiden Lehrern sprechen, was du tun kannst, um deine Note zu stabilisieren und zu verbessern. Bitte denke auch daran, dass nach der Versetzung bereits die gymnasiale Oberstufe auf dich wartet. Dafür benötigst du stabile Grundlagen. Mit der Versetzung ist also nur die erste Hürde geschafft. Das Lernen geht dann erst richtig los. Je nachdem, wie groß die Lücken sind, kann es sinnvoll sein, sich auch Hilfe von außen zu holen. Die Beratung im Studienkreis ist kostenlos und unverbindlich. Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Versetzung und deinem weiteren Schulweg.

  23. Von mitinecc am Mai 12, 2018

    Hallo,

    Ich hätte da eine Frage. Ich besuche zurzeit die EF eines Gymnasiums in NRW und muss eine 5 in Mathe und Biologie auf dem Endzeugnis befürchten.
    Die Noten in meinen anderen Fächern sind wie folgt:
    Deutsch: 4
    Englisch:1
    Russsisch:3
    Erdkunde: 4
    Geschichte:4
    Sport:2
    Philosophie:3
    Kunst:3-4

    Kann ich mit diesem Zeugnis versetzt werden ? Und wenn nicht was müsste ich tun um es zu werden?

    LG

    • Von Petra Erkes am Mai 14, 2018

      Eine gefährdete Versetzung ist ein Thema, dass viele Fragen aufwirft. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir die Frage, ob ein Kind versetzt wird oder nicht, aus der Ferne einfach nicht beantworten können.
      Alle Regelungen zur Versetzung, zu möglichen Ausgleichsnoten, Nachprüfungen oder Versetzungen auf Probe finden Sie in den Schulgesetzen und Versetzungsordnungen Ihres Bundeslandes. Diese gesetzlichen Grundlagen werden in aller Regel auf den Internetseiten der Kultusministerien veröffentlicht. Grundsätzlich gilt die Faustregel: Ein Hauptfach (mindestens Deutsch, Mathe und die erste Fremdsprache) kann nur mit einem anderen Hauptfach ausgeglichen werden. Für eine 5 benötigt man eine 3 zum Ausgleich. Mit einer verbleibenden 5 wird man in der Regel versetzt, mit zwei 5en oder einer 6 in der Regel nicht. Das kann aber im Einzelfall anders entschieden werden.
      Der beste Rat ist und bleibt: Reden Sie mit den Fachlehrern und lassen Sie sich individuell beraten.

  24. Von Laila am Mai 14, 2018

    Hallo meine Tochter hat einen Blauen Brief in latain politik und Chemie bekommen ,in Englich steht sie 2
    Deutsch 3 Mathe 3 und in den anderen Nebenfächer
    2-3 ,meine Frage ist ob sie in den Fächern wo sie den
    Blauen Brief hat 5 Steht ,und die andere Frage ist kann sie das in 8 Wochen noch retten ,in Latein hat sie 2mal 4- geschrieben ist sie da sehr gefährdet von der Versetzung her

    • Von Petra Erkes am Mai 14, 2018

      Liebe Laila,
      auch Ihnen kann ich nur empfehlen: Reden Sie mit den Lehrern und lassen Sie sich beraten. Ob eine Versetzung mit diesen Noten möglich oder sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab: Bundesland, Schulform, Förderprogramme der Schule, Ehrgeiz des Kindes, private Umstände. Besprechen Sie sich mit den Fachlehrern und reden Sie mit Ihrer Tochter, was ihr Ziel ist und was Sie bereit ist, dafür zu leisten. Nur dann ist Förderung auch sinnvoll.

  25. Von Michael am Jun 8, 2018

    Guten Tag,
    mein Sohn besucht eine Realschule Plus, 10. Klasse in Rheinland-Pfalz. Einen Blauen Brief hat er mit dem Halbjahreszeugnis bekommen, danach kam nichts mehr. Nun hat sein Klassenlehrer uns angerufen (1 Woche vor Zeugnisverteilung) und uns mitgeteilt, dass unser Sohn den Sekundarabschluss I nicht erreicht hat. Somit nur die Berufsreife (Hauptschulabschluss). Gemäß der Schulordnung hätte uns die Schule rechtzeitig informieren müssen, nicht erst wenn die Zeugnisse bereits geschrieben aber noch nicht verteilt sind. Und so ging es auch noch anderen Mitschülern. Somit hatten wir keine Möglichkeit zum Gegensteuern und stehen nun vor vollendeten Tatsachen. Muss man das so hinnehmen?

    • Von Petra Erkes am Jun 11, 2018

      Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland, in dem es am Ende der Klasse 10 keine Abschlussprüfung gibt. Sind die Versetzungsbedingungen am Ende der Klasse der 9 erfüllt, hat der Schüler automatisch den Abschluss „Berufsreife“ erworben. Mit der Erfüllung der Versetzungsbedingungen am Ende der Klasse 10 hat der Schüler den „Sekundarabschluss I“.
      Grundsätzlich gilt der Blaue Brief als Information darüber, dass bei gleichbleibenden Leistungen die Versetzung gefährdet ist. Da die Versetzung gleichbedeutend ist mit dem Erwerb des Abschlusses, ist aus meiner Sicht mit dem Blauen Brief ausreichend und rechtzeitig gewarnt worden.
      Ich empfehle Ihnen, jetzt kurzfristig das Gespräch mit der Schule zu suchen. Klären Sie, welche Optionen jetzt noch bestehen, den Sekundarabschluss I zu erwerben. Gibt es Nachprüfungen? Kann Ihr Sohn die Klasse wiederholen? Und vor allem: Was möchte Ihr Sohn? Wozu ist er bereit? Seine Motivation ist maßgeblich für die Entscheidung, wie und ob es jetzt schulisch für ihn weitergeht. Schafft er die Anforderungen aus eigener Kraft oder braucht er Unterstützung? Möchte er an der Realschule bleiben oder die 10. Klasse an einer Gesamtschule wiederholen? Oder möchte er vielleicht sogar die Schule beenden und eine praktische Ausbildung beginnen? Ganz wichtig: Seien Sie offen für alle Optionen.
      Erläutern Sie in der Schule ruhig auch, dass Sie sich nicht ausreichend informiert fühlen – machen Sie das aber nicht zum Hauptargument. Man könnte schnell den Spieß umdrehen und Ihnen vorwerfen, Sie hätten sich ja erkundigen können, nachdem Sie mit dem Blauen Brief bereits über die schwachen Leistungen informiert wurden. Dann wären Sie in der unangenehmen Position, sich rechtfertigen zu müssen. Sehen Sie stattdessen jetzt besser nach vorne und entscheiden Sie gemeinsam als Familie, wie Sie aus der Situation das beste machen.

  26. Von Michael am Jun 11, 2018

    Hallo Frau Erkes,
    vielen Dank für Ihre Antworten und die aufgelisteten Alternativen.
    Rechtlich hat die Schule sich nichts vorzuwerfen, moralisch ist es aber meiner Meinung nach nicht ok.
    Leider ist man nach dem Halbjahreszeugnis darauf angewiesen, dass einem sein Kind auch alle Noten vorlegt (Arbeiten müssen leider auch mit einer 5 nicht immer unterschrieben vorgelegt werden) und dass sich das Kind auch einschätzen kann wie es mündlich steht. Bei einer 4,5 in Mathe ein schmaler Grat wenn eine Note zum Ausgleich fehlt.
    Der Sekundarabschluss I kann in unserem Fall für dieses Schuljahr nicht mehr erworben werden, die Zeugnisse sind bereits geschrieben und Nachprüfung(en) gibt es leider nicht. Eine Ausbildungsstelle zu finden wird mit diesen Noten schwer und die Anzahl an offenen Stellen sind im Juni für das kommende Ausbildungsjahr gering. Und es sollte ja auch etwas sein was interessant ist und nicht was noch nicht besetzt ist. Klasse wiederholen? Ja, ist kein Problem, ist auch die beste Alternative und so werden wir es machen. Vertrauter Schulstoff, vertraute Schule.

    • Von Petra Erkes am Jun 11, 2018

      Das halte ich für eine gute Entscheidung. In der Wiederholung wird sicher vieles leichter fallen. Die Problematik von nicht vorgelegten Arbeiten kommt leider immer wieder vor. Sprechen Sie das bei der neuen Klassenleitung ruhig gezielt an. Manchmal lassen sich Lehrer in besonderen Fällen darauf ein, über ein Mitteilungsheft oder sogar direkt per Handynachricht mit den Eltern zu kommunizieren. Der schnelle Hinweis „Unterschrift Deutsch fehlt“ kostet nur Sekunden, hat aber eine enorme Wirkung, wenn Sie Ihren Sohn dann direkt darauf ansprechen können. Ihnen und Ihrer Familie (und natürlich vor allem Ihrem Sohn) wünsche ich ein erfolgreiches neues Schuljahr und dann – hoffentlich – den ersehnten Abschluss!

  27. Von Maciej H. am Jun 19, 2018

    Guten Abend,

    ich besuche ein Gymnasium in Hessen.
    Ich hab in Mathe und Erdkunde eine 5 im Zeugnis ( In Erdkunde war diese jedoch undberechtigt und nur aus Bewertung der Sympathie entstanden ). Erdkunde konnte
    ich ausgleichen, Mathe jedoch nicht. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass ich eine Nachprüfung schreiben kann. Letzte Woche Montag war dann die Versetzungskonferenz und an dem Tag wurden alle die nicht versetzt werden sollten von der Schule angerufen. Da ich keinen bekommen habe und mir sowieso die Nachprüfung zu gesagt worden ist, dachte ich mir nichts schlimmes, bis dann am Freitag letzter Woche ein Brief ankam, in dem stand, dass ich nicht versetzt werde ( eine Woche vor Schuljahresende ).

    1) Mir wurde nicht erklärt warum ich die Prüfung nicht schreiben kann.

    2) Ist das sehr kurzfristig und dementsprechend hat keine Schule mehr Platz für mich

    3) Die 5 in Erdkunde die ich nicht bekommen sollte, wurde mir mit Argumenten, die ich wiederlegen konnte und gar keinen Sinn machen, erklärt, jedoch will mir keiner Glauben schenken, da alle Lehrer ein gutes Verhältnis zu der Lehrerin haben.

    3) Warum wird mir die Nachprüfung versprochen und dann sowas?

    4) Kann ich was dagegen tun? Kann ich die Nachprüfung irgendwie herbeirufen? Und wie kann ich vor allem gegen die Korruption der Lehrerin vorgehen, die mir die nicht berechtigte 5 gegeben hat?

    Mit freundlichen Grüßen Maciej

    • Von Petra Erkes am Jun 19, 2018

      Lieber Maciej,
      eine Versetzung nachträglich zu erwirken ist grundsätzlich möglich. Die Hürden dafür liegen aber hoch. In der Regel kann nicht sofort Klage erhoben werden. Bei minderjährigen Schülern müssen die Eltern zuerst Widerspruch bei der Schule einlegen und beantragen, dass das Kind unter Vorbehalt in die nächste Klassenstufe versetzt wird. So gewinnt man ausreichend Zeit, um die strittigen Punkte in Ruhe zu klären. Wird der Widerspruch abgelehnt, kann man beim Verwaltungsgericht Klage einreichen.
      Ob das alles überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, hängt von vielen Faktoren ab. So ist zum Beispiel eine Nachprüfung gar nicht in allen Klassenstufen zulässig. Auch, wenn der Schüler bereits im Vorjahr eine Nachprüfung abgelegt hat, ist das ein Ausschlusskriterium. Informiere dich zunächst über das hessische Schulgesetz und die Versetzungsordnung für das Gymnasium. Offizielle Gesetzestexte, Verordnungen und Amtsblätter findest du online auf den Seiten des Kultusministeriums oder des Bildungsservers. Lass dich kurzfristig beim zuständigen Schulamt beraten, welche Möglichkeiten du jetzt hast und überleg gemeinsam mit deiner Familie, was dein Ziel ist und wer euch dabei unterstützen kann. Auch hier ist das Schulamt oft eine gute Anlaufstelle.
      Generell wird es sicher nicht einfach sein, deiner Lehrerin eine reine Bewertung nach Sympathie nachzuweisen. Hast du im Laufe des Schuljahres einzelne Vorfälle dokumentiert? Hast du dich an den Vertrauenslehrer oder die Schulleitung gewandt und das Gespräch mit der Lehrerin gesucht? Falls nicht, wird man deiner Einschätzung vielleicht weniger Glauben schenken. So oder so: Was du ihr auf keinen Fall vorwerfen solltest, ist Korruption. Denn das würde bedeuten, sie hätte von dir Geld oder andere Leistungen angenommen, um dir einen Vorteil (zum Beispiel bessere Noten) zu verschaffen – und das ist ja offensichtlich hier gerade nicht der Fall. Für Beamte kann ein Korruptionsverdacht wirklich ernste Auswirkungen haben. Bei allem Verständnis für deinen Ärger solltest du also unbedingt sachlich bleiben – egal, wie die Entscheidung am Ende ausfällt.

  28. Von Marie am Jul 3, 2018

    Hallo
    Mein kind geht inbdie 7. Klasse eines gymnasium NRW.
    Er hat schon im Mai ein sogenantes blauen Brief bekommen.
    Er hat dann viel gelernt und sogar protokol geschrieben und immer an den lehrer gegeben, der Lehrer hat es auch immer bewertet.
    Jetzt ist näschte Woche Zeugnissausgabe und bis jetzt weiss ich nicht ob mein Kind sitzenbleibt oder nicht.
    Gibt keine Friste wo Lehrern sich halten müssen .
    Oder konnte mein Kind eventuell sogar paar tage vor dem Sommerferien die Nachricht bekommen dass er nicht versetzt ist?

    • Von Petra Erkes am Jul 4, 2018

      Sie haben natürlich das Recht, zu wissen, wie es nun weitergeht. Fristen gibt es dafür aber nicht. Zehn Tage vor Beginn der Ferien sind die Zeugniskonferenzen zum größten Teil beendet. Wahrscheinlich ist die Entscheidung, ob Ihr Kind versetzt wird oder nicht, also bereits gefallen. In der Regel werden die Eltern noch vor Ausgabe der Zeugnisse schriftlich oder telefonisch darüber informiert, wenn ein Schüler nicht versetzt wird. Wenn Sie bis jetzt noch keine Benachrichtigung haben, ist die Chance groß, dass die zusätzliche Arbeit sich ausgezahlt hat und Ihr Kind in die 8. Klasse versetzt wird.
      Falls Sie trotzdem unsicher sind und die Zeugniskonferenzen an Ihrer Schule bereits vorbei sind, empfehle ich Ihnen, in der Schule anzurufen und sich zu erkundigen. Vielleicht wird man Ihnen aufgrund des Datenschutzes am Telefon nicht sagen, ob die Versetzung geklappt hat. Man kann Ihnen aber zumindest den Ablauf erklären. Dann wissen Sie, ob Sie noch mit einer Benachrichtigung rechnen müssen oder nicht. Sie oder Ihr Kind können natürlich auch den Klassenlehrer direkt ansprechen und nachfragen – am besten aber nach dem Unterricht und nicht vor der ganzen Klasse.
      Und vergessen Sie dabei nicht: Selbst ein wiederholtes Schuljahr ist nicht das Ende der Welt. Überlegen Sie gemeinsam als Familie, was sinnvoll ist: An der Schule zu bleiben und die Klasse zu wiederholen oder sich vielleicht auch nach einer anderen Schulform umsehen. In der 7. Klasse sind noch alle Optionen offen. Im Zweifel lassen Sie sich beraten und entscheiden sich dann für die individuell beste Lösung für Ihr Kind.

  29. Von Mathias am Jul 4, 2018

    Hallo, meine Tochter hatte im Halbjahreszeugniss in Deutsch und Französisch eine 4, in Mathe und Englisch eine 5. Einen Blauen Brief haben wir für kein Fach bekommen. Auf dem Abschlusszeugniss bekommt sie jetzt in Mathe, Englisch und Französisch eine 4 und in Deutsch eine 5. Haben wir da noch eine Möglichkeit? Oder ist hier gar ein Formfehler passiert?

    • Von Petra Erkes am Jul 5, 2018

      Bei der Information über die Leistungen arbeiten Halbjahreszeugnis und Blauer Brief Hand in Hand. Wenn die Noten aus dem Halbjahreszeugnis genauso auch im Versetzungszeugnis stehen würden und es damit nicht zur Versetzung reicht, erfolgt keine erneute Warnung mehr. Sie wissen damit schon zu Beginn des 2. Halbjahres, dass sich die Noten Ihrer Tochter verbessern müssen und können noch rechtzeitig eingreifen. Nur, wenn das Halbjahreszeugnis gut genug für eine Versetzung war und die Noten erst danach abgesackt sind, werden die Eltern durch den Blauen Brief über die gefährdete Versetzung informiert. Ein schlechtes Halbjahreszeugnis ersetzt also den Blauen Brief.

  30. Von Güli Stern am Jul 31, 2018

    Hallo unser Sohn ist in 7. Klasse im Gymnasium. Im Halbjahreszeugnis war ein Elterngespräch erwünscht. Nach einem Gespräch mit der Klassenlehrerin wollten wir im Kontakt bleiben und das Kind erstmal beobachten. Danach haben wir von der Lehrerin keine Rückmeldung bekommen. Inzwischen hat mein Sohn wohl in Deutsch und Mathe eine 5 geschrieben und von uns verheimlicht, denn diese Noten waren uns vorher nicht bekannt. Weder von der Schule noch von der Klassenlehrerin noch von den Fachlehrern hatten wir irgendwelche Information, Beratung Vorwarnung und/oder Fördervorschläge bekommen. Gleich nach der Zeugnisausgabe haben wir einen Brief bekommen, dass unser Sohn nicht versetzt wird. Im Lehrerkonferenz wurde ihm keine Möglichkeit In 5. und 6. Klasse waren seine Noten sehr gut. Nur in der 7. Klasse, hatte er wegen Pubertät eine schwierige Zeit, er war selbst schockiert und kann mit dem Nichtversetzung nicht klar kommen. Wir möchten Einspruch einlegen und auf Versetzung auf Probe beantragen, damit er in Ferien mit Nachhilfe eine faire Chance bekommt. Haben wir denn eine Möglichkeit ? Muss die Schule den Schüler und seine Eltern über die Gefahr der Nichtversetzung vorher informieren bzw. warnen, über Fördermöglichkeiten rechtzeitig beraten?

    • Von Katja Sprenger-Dieckhoff am Aug 1, 2018

      Das ist eine sehr verfahrene Situation. Da möchte ich unsere Blogautorin zitieren: Gesetzestext googeln und genau nachlesen. Unter https://www.studienkreis.de/infothek/bundeslandinfos/schulsysteme/ finden Sie hier beim Studienkreis einen allgemeineren Überblick über die Schulsysteme der einzelnen Bundesländer. Viel Erfolg!

    • Von Elternsprechtag Geher am Feb 10, 2019

      Warum kommt man nicht einmal auf die Idee, Elternsprechtag und Sprechstunden der Lehrkräfte zu nutzen?
      Dann passiert so etwas nicht. Ich gehe auf jeden Elternsprechtag. Auch wenn es oft nicht viele neuen Informationen gibt.

      Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, ist es immer schwierig.

  31. Von Angelina am Feb 13, 2019

    Hallo!
    Es ist Februar eben (Halbjahr) Meine Tochter besucht zurzeit die 6te Klasse eines bayerischen Gymnasiums meine Frage ist,würde sie einen blauen brief bekommen wenn sie eine einzige 5 hat in Hauptfach Mathe? Weil die restlichen Leistungen in den anderen fächer sind nähmlich 3er und 2er?

    Danke für jede Antwort!

  32. Von S. Fischer am Mrz 21, 2019

    “ ‚§ 50 (4) des Schulgesetzes NRW besagt: „Unterbleibt die Benachrichtigung, obwohl ein Fach oder mehrere Fächer hätten abgemahnt werden müssen, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt.‘ Also doch? Kein blauer Brief heißt: Auf jeden Fall versetzt? “

    Hier lesen Sie leider den Text falsch: „Unterbleibt die Benachrichtigung, obwohl […] mehrere Fächer hätten abgemahnt werden müssen, werden Minderleistungen in einem Fach […] nicht berücksichtigt.“

    Heißt, sind mehrere 5er nicht gewarnt worden, wird eine(!) davon nicht berücksichtig. Von zB 3 Fünfen werden „nur“ 2 berücksichtig und dann erstpechend (abhängig von der jeweiligen Fächergruppe und dem Vorhandensein von Ausgleichen) versetzt oder nicht versetzt.

    MfG S. Fischer

  33. Von Daniela Jahaj am Mai 4, 2019

    Hallo , meinem Tochter ist in 5 klasse , gestern haben wir eine blaue Brief bekommen Weill bei Fächer: Biologie, Schwimming und werte und norme hat sich die Note verschlechtert und ist Gefahr die Klasse wiederholen…. jetzt weiß nicht wie wichtig Sint dise fächern.. bei alle andere hat sie 2 und 3 … aber wegen schwimmen soll sie klasse wiederholen ?!

    • Von Ulrike Koch am Mai 29, 2019

      Alle Regelungen zur Versetzung, zu möglichen Ausgleichsnoten, Nachprüfungen oder Versetzungen auf Probe finden Sie in den Schulgesetzen und Versetzungsordnungen Ihres Bundeslandes. Diese gesetzlichen Grundlagen werden in aller Regel auf den Internetseiten der Kultusministerien veröffentlicht. Grundsätzlich gilt die Faustregel: Ein Hauptfach (mindestens Deutsch, Mathe und die erste Fremdsprache) kann nur mit einem anderen Hauptfach ausgeglichen werden. Für eine 5 benötigt man eine 3 zum Ausgleich. Mit einer verbleibenden 5 wird man in der Regel versetzt, mit zwei 5en oder einer 6 in der Regel nicht. Das kann aber im Einzelfall anders entschieden werden.
      Daher ist unser Rat: Reden Sie mit den Fachlehrern und lassen Sie sich individuell beraten.

  34. Von Rosy am Mai 4, 2019

    Guten Abend,
    mein Sohn besucht die Klasse 8 eines Gymnasium in NRW.
    Einen blauen Brief haben wir noch nicht erhalten. Jedoch steht er in Englisch 5 und in Chemie und Physik 4-.
    Wie sieht es mit der Versetzung aus? Mein Sohn ist nämlich ziemlich überzeugt, das er so problemlos weiter kommt. Und wie es die Pubertät so will, hat er momentan gar keine Lust überhaupt sich zu bessern oder was zusätzlich für die Schule zu tun.

  35. Von Laura am Mai 5, 2019

    Ich habe im Erdkunde Test eine 3 und eine 5stehe mündlich drei bis vier aber eher drei und habe einen blauen Brief bekommen. Berechtigt??

    • Von Ulrike Koch am Mai 29, 2019

      Liebe Laura, dies lässt sich aus der Ferne schwer beurteilen. Am besten sprichst Du direkt mit Deinem Fachlehrer/in.

  36. Von Uta De Cutis am Mai 14, 2019

    Ich habe eine sehr dringende Frage: Mein Sohn ist in der 6 Klasse und ein Brief mit seinen Schulnioten haben wir von der Schule auch schon erhalten. Alle Schulfächer belaufen sich auf mangelhaft und ungenügend. Da dies auch schon zum Halbjahreszeugnis so war, haben wir ihn an der Schülerhilfe angemeldet, ohne Erfolg. Seine Noten haben sich nicht wirklich verbessert. hin und wieder hat er zwar eine 3- und 2- geschrieben, eine 4 war auch mal dabei, aber gereicht hat das wohl nicht. Hinzu kommt, dass wir von der Stadt aufs Dorf gezogen sind, das wollte er auf garkeinen Fall.
    Jetzt zur Frage: Was kann man tun, damit er trotzdem weiter in die 7 Klasse kann? Muss ich einen Antrag stellen, wo?
    In Psychologischer Behandlung sind wir jetzt auch. Mein Sohn hat schon mal die 3.Klasse wiederholt und nochmal möchte er auf garkeinen Fall. Irgendwie auch verständlich. Das hieße ja, er würde mit 18 Jahren noch in der 9 Klasse sitzen wärend andere in seinem Alter schon im 3 Lehrjahr sitzen.

    • Von Ulrike Koch am Mai 29, 2019

      Liebe Frau De Cutis,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Frage, ob Ihr Kind versetzt wird oder nicht, aus der Ferne einfach nicht beantworten können. Wenn allerdings immer noch alle Schulfächer mangelhaft oder ungenügend stehen, dann ist die Aussicht auf Versetzung sicherlich nicht gut.

      Alle Regelungen zur Versetzung, zu möglichen Ausgleichsnoten, Nachprüfungen oder Versetzungen auf Probe finden Sie in den Schulgesetzen und Versetzungsordnungen Ihres Bundeslandes. Diese gesetzlichen Grundlagen werden in aller Regel auf den Internetseiten der Kultusministerien veröffentlicht.

      Der beste Rat ist und bleibt: Reden Sie mit den Fachlehrern und lassen Sie sich individuell beraten. Gerade in Ihrem geschilderten Fall mit Umzug usw. ist eine individuelle Beratung – auch für Ihren Sohn – sicherlich der beste Weg.

  37. Von Maurice am Jun 7, 2019

    Schönen guten Tag ich bin ein Schüler aus einer 7 Klasse und mir liegt auf dem Herzen etwas sehr großes ich stehe in einem Hauptfach 5 und in dem anderen 4,68 und ich habe keinen blauen Brief bekommen kann ich damit immer noch versetzt werden ps:wohne in Brandenburg
    Mfg: Maurice

    • Von Ulrike Koch am Jun 21, 2019

      Lieber Maurice,
      am besten sprichst Du einmal mit Deiner/n Fachlehrern/in. Jeder Fall ist sehr individuell, daher am besten vor Ort klären. Viel Erfolg!

  38. Von Fares am Jun 18, 2019

    Meine Frage ist ich habe in Mathe eine 5 und in Erdkunde auch eine 5 kann ich das mit Musik oder Fremdsprache mit einer 3 ausgleichen

    • Von Ulrike Koch am Jun 21, 2019

      Auch hier raten wir, direkt das Gespräch mit den Fachlehrern suchen. Viel Erfolg!

  39. Von Tanja am Jun 21, 2019

    Ich habe eine Frage zu den ZP NRW:
    Mein Sohn hatte im 1.Hj im Fach Deutsch eine 4- und eine 4 in den Klassenarbeiten geschrieben. Im 2.Hj schrieb er in der Klassenarbeit eine 3- und in der Vorprüfung zur ZP eine 3+, mündlich stand er, lt. Aussage der Fachlehrerin, 2. Nun hat er als Vornote bei der ZP eine 4 bekommen und die ZP wurde auch mit 4 bewertet. Dadurch erhält er leider den sog. „Q-Vermerk“ nicht. Gibt es eine Möglichkeit, die Vornote überprüfen zu lassen?
    Vorab vielen Dank für die Antwort und viele Grüße
    Tanja

    • Von Ulrike Koch am Jun 21, 2019

      Liebe Tanja,
      danke für Deinen Kommentar. Ich würde hier auch raten, das Gespräch zu suchen und nachzufragen.
      Viel Erfolg!

  40. Von H. Reiche am Jun 25, 2019

    Hallo, unser Pflegesohn (16 Jahre) hat gestern, 1 Woche vor den Sommerferien, mündlich vom Lehrer erfahren, daß man entschieden habe, daß er nicht in die H 10 übergehen könne. Grund hierfür sei permanente Störung des Unterrichts. Hätten wir als Pflegeeltern nicht zumindest einen Hinweis auf das negative Verhalten unseres Pflegesohnes erhalten müssen ? Es fand weder ein Anruf, ein Brief oder gar eine Klassenkonferenz statt.
    Sämtliche Fristen, das Kind nun z.B. bei einer Berufsbildenden Schule anzumelden sind längst verstrichen. Wir wohnen übrigens in Niedersachsen.

    • Von Ulrike Koch am Jul 4, 2019

      Dies ist natürlich keine schöne Situation – so kurz vor den Ferien. Aber vielleicht konnten Sie noch einmal mit der Schule / Fachlehrern sprechen und haben eine Lösung gefunden. Wir wünschen viel Erfolg.

  41. Von beyza am Jul 2, 2019

    Hallo, ich bin in der 8.klasse und ich hatte kein blauen Brief oder sonst was also ich wurde gar nicht vorgewarnt oder so doch ich befürchte dass ich in Deutsch und Geschichte eine 5 im Zeugnis haben könnte Außerdem sind es noch 2 Wochen bis zu den Ferien

    • Von Ulrike Koch am Jul 4, 2019

      Sprich am besten mal Deine Lehrer an, wie der Stand aktuell ist. Vielleicht kannst Du auch noch ein Referat o.a. Zusatzaufgaben übernehmen, um Deine Noten zu verbessern? Viel Erfolg!

  42. Von makibu@gmx.de am Jul 3, 2019

    Ich habe gerade einen Anruf erhalten das meine Tochter nicht in die 9 Klasse der Realschule versetzt wird. Sie musste schon einmal die 8 Klasse wiederholen. Ich habe weder einen blauen Brief noch eine Information erhalten das es in der Schule so schlecht um mein Kind aussieht. Kann ich da noch irgendwie Einspruch erheben??

    • Von Ulrike Koch am Jul 4, 2019

      Vielen Dank für Ihren Kommentar. Leider ist es von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Hier verweisen wir einmal direkt auf den Text in unserem Beitrag, da dort das Thema sehr gut beschrieben wird:
      … § 50 (4) des Schulgesetzes NRW besagt: „Unterbleibt die Benachrichtigung, obwohl ein Fach oder mehrere Fächer hätten abgemahnt werden müssen, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt.“ Also doch? Kein blauer Brief heißt: Auf jeden Fall versetzt? Leider nein! Denn der Paragraf sagt auch: „Hat die Schule die Eltern nicht benachrichtigt, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden.“ Wäre ja auch zu einfach gewesen. Also doch lernen und Noten verbessern. Volljährige Schüler werden übrigens gar nicht verwarnt. Jedenfalls nicht in NRW.

      Für andere Bundesländer gelten natürlich die Landesschulgesetze. Da hilft nur: Suchmaschine an, Gesetzestext her und genau lesen. Meist finden sich die entsprechenden Hinweise unter dem Punkt „Versetzung“. Einen allgemeineren Überblick über die Schulsysteme der einzelnen Bundesländer findet man auch hier beim Studienkreis. …

  43. Von Niklas Meyer am Jul 21, 2019

    Hallo, ich bin im Moment noch in der 9. Klasse der Realschule in Baden Württemberg. Ich musste damals die 8. Klasse wiederholen und jetzt sieht es auch nicht gerade gut aus (Französisch 5 und Mathematik 5) aber die Sache ist so: Ich habe die Schulfremdenprüfung besucht. Bevor ich dies tat stand ich in Französisch auf einer 4,4 also eine 4. Dadurch dass ich eine Vorbereitung für die Prüfungen gemacht habe, war ich sehr oft im Französisch Unterricht nicht anwesend und hatte somit einige Fehlzeiten. An dem Tag als wir unsere letzte Klassenarbeit in Französisch geschrieben haben, hatte ich am Folgetag eine Prüfung welche mit Bilder 72 und ohne 45 Seiten Powerpoint hatte. Natürlich habe ich mich auch auf die Französisch Klassenarbeit vorbereitet, jedoch ging es nicht so gut aufgrund der Tatsache dass ich einfach diese Prüfung am Folgetag hatte und darauf sehr viel lernen musste. Diese Klassenarbeit hatte ich im Vergleich zu meinen Klassenkameraden sehr spät erhalten. Um genau zu sein an dem Tag als auch die Klassenkonferenz begann. Ich habe eine 4,7 bekommen. Also sollte ich auf einer 4,55 mit dem Aktuellen Stand sein. Andere Schüler hatten die Möglichkeit noch etwas mündliches zu tun (wenn sie die gleiche Note wie ich hätten). Mir gab man diese Chance nicht, eben weil ich diese Klassenarbeit am Tag der Konferenz bekommen habe. Deswegen habe ich eine 4,6 im Zeugnis von der Lehrerin und kann nichts mehr machen. Aufgrund diesen Tatsachen habe ich eine Versetzung auf Probe beantragt, jedoch meint die Schulleitung eine Versetzung auf Probe seihe nur möglich, wenn man entweder dass Bundesland wechselt oder aufgrund einer Krankheit sehr viele Fehlzeiten hat. Ich habe aber mal auf der Internetseite einer Kanzlei und in der jeweiligen Versetzungsordnung nachgeschaut und es stand nirgends etwas mit einer langen Krankheitsphase, noch einem Bundesland wechsel. Ich habe nur gesehen dass die Schulleitung mit der Klassenkonferenz im Einverständnis sein muss und das die letztendliche Entscheidung bei der jeweiligen Schule liegt. Deswegen würde ich gerne Wissen ob das wirklich so ist ob man unbedingt sehr lange Krank sein muss/ das Bundesland wechseln muss damit die Versetzung auf Probe in gang tritt oder ob das einfach nur Fehlinformationen Seitens der Schule war? Und was ich jetzt noch tun könnte um bei dieser Schule in dieser Klasse zu bleiben? MfG Niklas

    • Von Ulrike Koch am Jul 22, 2019

      Lieber Niklas, dies ist natürlich eine sehr individuelle Situation und sehr schwierig von außen zu bewerten. Vielleicht sprichst Du noch einmal direkt Deine Fachlehrerin an und erklärst deine Situation. Vielleicht können Sie Dir doch noch weitere Tipps geben oder etwas genauer die Lage erklären. Wir wünschen Dir viel Erfolg.

  44. Von Marie am Nov 8, 2019

    Leider wurde beim Gesetzestext folgender Teil einfach weggelassen und damit alles aus dem Kontext gerissen:

    Unterbleibt die Benachrichtigung, obwohl ein Fach oder mehrere Fächer hätten abgemahnt werden müssen, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt.

    Das wiederum bedeutet, dass genau das eintrifft was oben verneint wird. Kein Brief bedeutet versetzt! Da die Minderleistungen nicht berücksichtigt werden dürfen…. Ich kann also das Glück (?) haben mit mehreren Fünfen auf dem Zeugnis -die ich nicht ausgleichen kann/muss- versetzt zu werden, wurden diese nicht gemahnt. Ob das für die weitere Schullaufbahn gut ist, sei jetzt mal dahingestellt. Also ist es doch so einfach 😉

    Und hier der komplette Gesetzestext von NRW:

    (4) Ist die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet, weil die Leistungen in einem Fach abweichend von den im letzten Zeugnis erteilten Noten nicht mehr ausreichen, so sind die Eltern schriftlich zu benachrichtigen. Auf etwaige besondere Folgen einer Nichtversetzung der Schülerin oder des Schülers ist hinzuweisen. Hat die Schule die Eltern nicht benachrichtigt, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden. Unterbleibt die Benachrichtigung, obwohl ein Fach oder mehrere Fächer hätten abgemahnt werden müssen, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Die Benachrichtigung entfällt bei volljährigen Schülerinnen und Schülern.

  45. Von Lotte am Nov 14, 2019

    Hallo, ich bin eine Schülerin gehe in die 11 Klasse eines Gymnasiums in Nrw. Ich habe erfahren das ich in der ersten Matheklausur des ersten Quartals eine 5+ geschrieben habe und generell jetzt 5 stehe meine Frage ist ob man in der 11 überhaupt noch einen blauen Brief bekommt oder nicht. In Mathe war ich nie wirklich gut hatte auf dem letzten Zeugnis auch eine 5

    • Von Ulrike Koch am Dez 5, 2019

      Liebe Lotte,
      sprich doch am besten mal Deine Lehrerin/ Deinen Lehrer an, ob Du ein paar Tipps bekommst, wie Du in Mathe etwas besser werden kannst. Oder Du fragst mal bei Freunden nach, ob Dir jemand bei Mathe helfen kann, so dass sich Deine Note verbessert? Professionelle Nachhilfe ist natürlich auch noch eine Möglichkeit. Ich denke, die Note zu verbessern wäre immer noch der beste Weg, um gar nicht erst auf einen blauen Brief zu warten. Noch ist das Schuljahr nicht zu Ende. Wir wünschen Dir viel Erfolg!

  46. Von Brigitte Meyer am Jun 3, 2020

    Mich haben viele Fragen wegen Corona erreicht; insbesondere weil die Notengebung oft als unangemessen empfunden wird. Aus dem Grund hier – vielleicht als Muster hilfreich – das Schreiben meiner Tochter an die Koordinatorin ihrer Oberstufe:

    Sehr geehrte Frau xxx,

    wegen einiger von Lehrerinnen und Lehrern unserer Schule avisierten Noten möchte ich gerne mit Ihnen das Gespräch suchen.
    Es geht hierbei vor allem um die Fächer xxx und xxx.
    In der Zeit während der Coronakrise haben sich meine Lebensumstände massiv geändert. Mein Vater kann im Rahmen seiner Selbstständigkeit kein Geld mehr verdienen und ich habe nur selten Zugriff auf PCs bzw. Laptops. Ein Drucker existiert nicht.
    Ich habe erhebliche Zweifel an der Chancengleichheit, aber auch Kritik an einigen formalen Dingen. So bestehen Zweifel daran, dass das erhaltene Stundenpensum, die teils schlechte Erreichbarkeit von Lehrerinnen und Lehrern und die ausgebliebenen Feedbacks eine transparente Notengebung ermöglichen.
    Zum neuen Halbjahr wurde mir mitgeteilt, wie sich meine Note zusammensetzt. In den meisten Fällen ist das Verhältnis schriftlich/ laufende Mitarbeit mit 40/60 angegeben worden.
    Eine Veränderung dieser Bewertungsgrundlage ist mir von keinem Lehrer bekannt gegeben worden. Ebensowenig, inwiefern eine Differenzierung in dem Fall stattfindet, dass ein Schüler, wie in meinem Fall und in vielen anderen Fällen, schwer erreichbar ist und nicht über technisches Equipment verfügt.

    Ich bitte um Klärung dieser Punkte in einem gemeinsamem Gespräch.

    Danke sehr.
    Mit freundlichen Grüßen

  47. Von Anonym am Jan 29, 2021

    Guten Tag,
    ich hab da eine Frage die hier leider noch nicht beantwortet wurde.
    Meine Schwester hat jetzt ihr Zeugnis bekommen wo sich drei 5en befinden und das auch ohne blauen Brief, was mir fragen bereitet ist dass die Lehrer meinten sie kriegen dieses Jahr kein Zeugnis durch corona und was am lächerlichsten ist dass ihre schulwebsite das ganze Jahr über nicht funktioniert hat und sie ist am Gymnasium. Sprich sie konnte nichtmal was für die Schule machen!
    Das kann doch garnicht sein oder? Wie kann man dann noch schlechte Noten bekommen die für immer im Zeugnis stehen bleiben, die man nichtmal verbessern konnte und das auch ohne Vorwarnung.
    Ich bitte euch um Hilfe was man rechtlich dagegen tun könnte.

    Vielen Dank
    Anonym

  48. Von Ulli am Mai 31, 2021

    Hallo

    Meine Tochter geht in Schleswig Holstein auf ein Gymnasium 8. Klasse. Im Halbjahreszeugnis stand der Vermerk „bei schlechter werdenden Leistungen Versetzung unter Vorbehalt.
    In dem Zeugnis keine 5, Mathe und Englisch Leistungsstand 4-

    Durch Corona natürlich kaum Möglichkeiten, die Note mündlich aufzuwerten, ebenfalls einige private familiäre Tiefpunkte.

    Arbeit in Mathe konnte geschrieben werden Note 3.
    Englisch 5, allerdings wurden Punkte nicht gezählt, diese wurden reklamiert, lo Noten/Punkteschlüssel nun eigentlich eine 4.

    Weiterhin keine 5 (evt nun in Englisch)
    Beratungsbespräch mit Klassenlehrer und Stufenleiter erfolgte mit der Empfehlung der Klassenwiederholung, was meine Tochter aber definitiv nicht möchte.

    Frage: kann die Klassen/Zeugniskonferenz eine NICHT-Versetzung beschließen? Oder lediglich eine Versetzung unter Vorbehalt? Was genau bedeutet das dann?

    Vielen Dank

  49. Von Stefan Sujica am Jun 13, 2022

    Guten Tag ,
    Folgendes Problem ich Besuche auf einem Gymnasium in NRW die ZEHNTE. Klasse und habe bangen um meine Versetzung es sieht folgendermaßen aus ich habe zu aller erst kein blauen Brief von der Schule bekommen nicht in englisch nicht in Mathe aber es droht das beide eine 5 werden ich habe jedoch in deutsch eine drei ! Was heißt das nun bedeutet das dass ich trotzdem weiter komme ?

    Ein Freund von mir hat genau die selbe Noten Kombination nur das bei ihm englisch mit einen brief gewarnt wurde und Mathe nicht deutsch ebenfalls eine drei !

    Wenn mir jemand Auskunft geben könnte wäre das ein großer Gefallen
    Vielen Dank in vorraus !

    • Von Ulrike Koch am Jul 25, 2022

      Hallo,
      frage am besten einmal bei Deiner/m Lehrer:in nach, wie der Stand bei Dir ist und ob Du ggf. noch etwas tun kannst, um die ein oder andere Note zu verbessern, wenn nötig.
      Viele Erfolg!
      Dein Studienkreis-Team

  50. Von Nilda am Apr 7, 2023

    Hallo
    Meine Tochter geht in die Realschule 6 klasse wir haben gestern wieder einen blauen Brief bekommen jedoch ist es diesmal nur ein Fach… in dem Brief steht das die Leistungen in Mathe nicht ausreichend sind, dadurch ist der erfolgreiche Abschluss der Erprobungsstufe und die entgültige Aufnahme in die Klasse 7 der Realschule gefährdet???
    Können sie mir helfen?
    Hätte sie die Möglichkeit die sechs klasse zu wiederholen oder geht das nicht muss sie zur Hauptschule wechseln???
    Was für Möglichkeiten hätte ich…?
    Weil auf die Hauptschule möchte bzw. will sie auch nicht hin…
    Lg

  51. Von Jana Schlappi am Apr 24, 2023

    Guten Tag,
    ich bin zwar Lehrkraft – bin aber hier ratlos. Meine Tochter ist in Mathe kein Genie, aber auch nicht mehr so schlecht wie vorher. Sie hat jetzt in der 8. Klasse eine neue Mathelehrkraft und hat eine 4 in der 1. KA von zwei geschrieben. Die Lehrkraft nannte ihr die Somi Note fürs zweite HJ sei eine 3+. Trotzdem hat sie einen blauen Brief erhalten.
    Ich empfinde dies als nicht gerecht an und sogar als Schikane, damit meine Tochter fürs Zeugnis angewarnt wurde und somit falls es zu einer 5 kommt (da müsste sie ja schon im Ut schlafen und 6 schreiben) nicht versetzt werden könnte.
    Wie kann ich gegen diesen blauen Brief vorgehen. damit die Warnung zurückgenommen wird. Ich glaube, dass sie keine Probleme haben wird versetzt zu werden, aber mir geht es ums Prinzip der Ungerechtigkeit.
    Danke für die Hilfe

    • Von Ulrike Koch am Apr 25, 2023

      Vielen Dank für die Nachricht. Vielleicht findet sich jemand mit ähnlichen Erfahrungen und kann antworten. Das Thema ist nicht immer einfach. Wir können nur allgemeine Infos geben. Wir hoffen, dass Sie eine Lösung finden und sich alles klärt. Ganz viel Erfolg wünscht das Studienkreis-Team

    • Von Susanne am Feb 14, 2024

      Als Lehrkraft ein nicht bindendes Briefchen anfechten ist so hilfreich wie Integralrechnung in der Grundschule.
      Es bringt nichts und macht schlechte Laune.
      Vielleicht lieber doch die Tochter – einfach damit sie weniger Stress hat mit einer Mathelerngruppe versorgen – so für die Zukunft.

      Herzliche Grüße
      Mama zweier Söhne
      Susanne

  52. Von Elle am Jul 7, 2023

    Hallo,
    Mein Sohn hat in der 9. Klasse eine 2 in Informatik bekommen. Er hat sie in sein 10 Klasse zeugnis übertragen. Kann er mit dieser 2 eine Note in seinem 10 Klasse zeugnis ausgleichen? Wir wohnen in Bayern.
    Danke
    Elle

  53. Von Amir J. am Aug 2, 2023

    Hallo,

    Mein Sohn ist in der 7 ten Klasse und hat 4 Fünfer in den Nebenfächern bekommen. 2 aus dem ersten Halbjahr und 2 im 2 ten Halbjahr. Durch Nachhilfe hat er Hauptfächer 3 bekommen. Aber leider wurde uns im Elternsprechtag nie erwähnt das mein Sohn 5 steht in den Nebenfächer auch keine Elterngespräche und keine Blauen Briefe. Erst rief mich die Klassenlehrerin am Tag der Zeugniskonferenz an und teilte es mir da mit das mein Sohn 3 Fünfer hat und da war ich baff. Nach 3 Tagen kriege ich die Info persönlich das wohl der Informatik Lehrer vergessen hätte am Tag der Zeugniskonferenz die Fünf für das Fach Informatik zu erwähnen. Da bin ich sprachlos jetzt darf man den Nach dem Zeugniskonferenz Tauch wenn ein Lehrer es vergessen hat die Fünf bewerten und es trotzdem auf dem Zeugnis aufschreiben?

    Keine Elterngespräche keine Blauen Briefe muss da nicht mein Sohn trotzdem ohne einer Nachprüfung nicht in die 8 te Klasse versetzt werden? Ich bin sprachlos was die Hauptschule sich leisten darf. Denn wir haben eine Nachhilfe wo mein Dohn es geschafft hat eine 3 zu bekommen. Hätten wir Eltern darüber etwas mitbekommen hätte die Nachhilfe auch in den Nebenfächer gelernt.
    Wie sieht es hier aus? Gibt es Chancen die Nachprüfung nicht absolvieren zu müssen da die Lehrer sich nie mit uns Eltern in Kontakt getreten sind?
    Was können wir erreichen?
    Danke vorab.

    In Düsseldorf ist die Hauptschule
    Viele Grüße

  54. Von Susanne am Feb 14, 2024

    An den vielen Kommentaren sieht man was viele nicht können und nicht wollen – nämlich sinnerfassend lesen.
    Blaue Briefe sind ein „netter“ Hinweis der Schule – nichts weiter. Manchmal kommt er und manchmal nicht.
    Eine 5 lässt sich mit einer 1 ausgleichen und eine 4 mit einer 2 – summa summarum sollte man sich also einfach darauf einlassen, dass man sich hinsetzt und lernt.
    Zu sagen: Ich hab´s nicht so ernst genommen, mit dem Lernen – der hat nicht verstanden, dass Schule nichts anderes als ein Job ist. Jeden Tag muss man was sich hinsetzen und sich überlegen was man verstanden hat und was nicht – und wenn man etwas nicht verstanden hat – sich raussuchen womit man es denn verstehen KÖNNTE.
    Lernen 10 Wochen vor Zeugnis, aus Angst vor den Eltern ist also leicht abwendbar mit täglich 10 Minuten nachdenken.

    Mein Sohn ist auf dem Gymnasium und steht in Physik und Geschichte 4 – Ich nehme es entspannt.

    Auch ein Sitzenbleiben ist nicht das Ende des Lebens und manchmal ganz heilsam – und gibt die Möglichkeit Lücken aufzuarbeiten und dann richtig gut durchzustarten.

    Also liebe Eltern – nicht gleich hysterisch werden!

    Und liebe Schüler – 10 Minuten täglich drüber nachdenken was man nicht verstanden hat und das nochmal durchzugehen wird euch nun auch nicht umbringen

Einen Kommentar schreiben

* Pflichtfelder

Archiv
RSS-Feed