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Ehrliche Arbeit – gutes Geld: Schülerjobs

Schülerjobs - ein guter Weg, um das Taschengeld aufzubessern.Das Geburtstagsgeschenk für die beste Freundin, die neue Handy-Karte und das tolle T-Shirt, Kino, Disko und Pizza essen mit den Freunden – schnell ist das Taschengeld im Monat aufgebraucht. Und dabei möchte man doch eigentlich noch so gerne das schicke Smartphone haben oder bald den Führerschein machen. Die Lösung: Schülerjobs.

Manche Wünsche lassen sich allein mit dem Taschengeld oder den Geschenken zu Weihnachten und zum Geburtstag nicht erfüllen. Die Lösung heißt in diesem Fall: Jobben gehen. Aber welche Möglichkeiten haben Schüler, Geld zu verdienen und was müssen Kinder, Jugendliche und Eltern dabei beachten?

Die Qual der Wahl: Welcher Job passt zu mir?

Es gibt diverse Arbeiten, die Jugendliche gegen Bezahlung ganz legal übernehmen können. Dazu gehören zum einen Arbeiten für Verwandte, Nachbarn und Bekannte, wie Hunde ausführen, Babysitten, Auto putzen/waschen, Rasen mähen und andere Gartenarbeiten, Flur putzen, Einkaufen gehen u. v. m. Aber auch Firmen, Institutionen, Vereine und Unternehmen bieten Jobs für Jugendliche an. Beliebt sind Zeitungen, Werbung oder Flyer austragen, Inventurjobs, Tätigkeiten in öffentlichen Verkaufsstellen (Supermärkte, Bäckereien usw.) u. Ä. Bei den meisten Jobs für Schüler handelt es sich um sogenannte Minijobs mit einem maximalen Verdienst von 400 Euro im Monat.

Bei der Auswahl des Jobs sollte man sich überlegen, ob man nur gelegentlich sein Taschengeld aufbessern oder regelmäßig etwas Geld dazu verdienen möchte, welche Tätigkeit einem Spaß macht und ob man mit allen Bedingungen, die die Arbeit mit sich bringt, einverstanden ist. Wer sich eine Tätigkeit aussucht, die er einfach nur blöd findet, oder nicht daran gedacht hat, dass man auch bei schlechtem Wetter die Zeitungen austragen muss, wird schnell die Lust am Job verlieren und das Geldverdienen als Last empfinden.

Wer suchet, der findet

Um an einen Job zu kommen, gilt: Fragen kostet nichts und lohnt sich oft – egal ob beim Nachbarn, bei einer Firma oder einem Geschäft. Auch bei den Kleinanzeigen in der Zeitung oder im Internet kann man fündig werden. Portale wie beispielsweise Schülerjob dienen als Vermittlungsstelle zwischen arbeitsuchenden Schülern und entsprechende Arbeiten anbietenden Arbeitgebern und bieten nebenbei noch interessante Infos. Eine weitere Anlaufstelle ist die örtliche Agentur für Arbeit, die immer einige Jobs für Schüler im Angebot hat und bei der Suche nach der passenden Arbeit behilflich ist.

Schülerjobs haben viele Vorteile

Die Sorge vieler Eltern, dass durch den Job des Kindes die Schule leidet, ist in der Regel unbegründet. Die Praxis zeigt, dass Schüler, die sich etwas Geld verdienen, in der Schule häufig sogar besser sind, als Jugendliche, die nicht jobben gehen. Außerdem bringt ein Schülerjob auch andere Vorteile mit sich: Die Kinder und Jugendlichen lernen Verantwortung zu übernehmen und werden selbstbewusster. Sie erhalten Einblicke in die Berufswelt und sehen, dass man für sein Geld etwas tun muss. Sie lernen, ihre Zeit besser einzuteilen und sind finanziell unabhängiger von den Eltern. Und: Ein Schülerjob ist eine gute Vorbereitung auf das spätere Berufsleben.

Rechtliches: Worauf es bei Schülerjobs zu achten gilt

Je nachdem für welche Tätigkeit man sich entschieden hat, müssen die Eltern unter Umständen einen Vertrag unterzeichnen. Hier heißt es: Nicht sofort unterschreiben, sondern in Ruhe durchlesen und bei Unklarheiten genau nachfragen und informieren, was rechtens ist und was nicht. Weil Schüler sich noch in der Entwicklung befinden und nicht den gleichen Belastungen ausgesetzt werden können wie Erwachsene, gelten für sie besondere Vorschriften, die in der Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) sowie im Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend, kurz: Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt sind. Hier ist festgehalten, ab welchem Alter, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen.

Die zentralen Punkte in Bezug auf Schülerjobs sind:

  • Grundsätzlich gilt: Solange das Kind nicht volljährig ist, müssen die Eltern dem Job zustimmen.
  • Kinder unter 13 Jahren dürfen – mit wenigen Ausnahmen und unter bestimmten Bedingungen (z.B. Musikaufführungen, Filmaufnahmen) – überhaupt nicht arbeiten
  • Für Kinder zwischen 13 und 15 Jahren gilt:
    Sie dürfen maximal zwei Stunden täglich arbeiten, aber nicht vor dem Schulunterricht und nicht nach 18 Uhr.
    Die Arbeit darf nicht die Gesundheit gefährden und den Schulbesuch nicht beeinträchtigen.
    Sie dürfen sittlich nicht gefährdet sein, nicht in Kontakt mit gefährlichen Stoffen kommen, keine gefährlichen Tätigkeiten ausüben und keinen freien, unbeaufsichtigten Zugang zu  Alkohol und Tabak haben.
  • Für vollzeitschulpflichtige Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren gelten die gleichen Bedingungen wie für Kinder zwischen 13 und 15 Jahren, jedoch mit dem Zusatz, dass sie auch vier Wochen im Jahr in den Ferien arbeiten dürfen. (Interessante Infos zum Thema „Ferienjob“ in der Infothek vom Studienkreis).

Jugendliche ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die nicht über eine Staatszugehörigkeit in der EU verfügen oder keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen, sollten sich vorab informieren, ob sie eine Arbeitserlaubnis benötigen, um einen Schülerjob ausüben zu können.

Eine gelungene Broschüre mit den zentralen Informationen zur Kinder- und Jugendarbeit sowie dem vollständigen Wortlaut der Kinderarbeitsschutzverordnung und dem Jugendarbeitsschutzgesetzt finden Sie zum kostenlosen Download oder Bestellen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Beruf und Bildung.

Ihre Meinung zum Thema Schülerjob

Diskutieren Sie mit uns: Welche Erfahrungen haben Sie und Ihr Kind in puncto Schülerjob gemacht? Haben Sie eventuell Negatives erlebt und können Tipps geben, worauf es besonders zu achten gilt?

Ein Kommentar zu “Ehrliche Arbeit – gutes Geld: Schülerjobs”

  1. Von Lucy am Jul 10, 2022

    Vielen Dank für den Einblick in die rechtliche Lage in Bezug auf Schülerjobs! Tatsächlich hatte ich damals viele Schulfreunde, die nebenberuflich mit dem Hund einer bestimmten Familie spazieren gegangen sind. Ich selbst hatte zu große Angst vor Hunden und habe daher im Alter von 17 Jahren meinen ersten Nebenjob als Kellnerin in der Gastronomie begonnen. Da ich eine soziale und offene Person bin, die gerne mit vielen Menschen redet, war der Nebenjob ideal für mich.

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