Nordrhein-Westfalen: Prüfungsvorbereitung
Mathematikprüfung mittlerer Schulabschluss
Sie möchten sich genauer über den Ablauf der Mathematikprüfung im Rahmen des mittleren Schulabschlusses informieren? Hier haben wir für Sie alle relevanten Informationen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen zusammengestellt.
- Prüfungsdauer
120 Minuten - Umfang und Zusammensetzung der Prüfung
Die Prüfung setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
Teil 1: Bearbeitungszeit: 30 Minuten
Themen: Berechnungen an einfachen und zusammengesetzten Flächen und Körpern, Erstellen und Vergleichen von Körpernetzen, Proportionale und antiproportionale Zuordnungen, Variablen, Terme und Gleichungen, Grafiken und Diagramme, Elementare Wahrscheinlichkeitsrechnung
Teil 2: Bearbeitungszeit: 90 Minuten
Themen: Lineare und quadratische Gleichungen, Lineare Gleichungssysteme, Funktionale Zusammenhänge, Prozent-, Zins- und Zinseszinsrechnung, Lineare und quadratische Wachstumsprozesse, Winkel-, Strecken-, Flächen- und Körperberechnung (auch mit trigonometrischen Beziehungen), Statistische Daten, Wahrscheinlichkeit und Baumdiagramme - Punktzahl
Die Aufgaben des ersten Teils gehen zu knapp einem Drittel, die des zweiten Teils zu knapp zwei Dritteln in die Bewertung ein. Etwa zehn Prozent der Maximalpunktzahl werden gesondert vergeben für den korrekten Umgang mit Maßeinheiten (bis zu 3 Punkte) und die Darstellungsleistung (bis zu 6 Punkte). - Bewertung
sehr gut: über 86 % der Maximalpunktzahl
gut: 73 % – 86 % der Maximalpunktzahl
befriedigend: 59 % – 72 % der Maximalpunktzahl
ausreichend: 45 % – 58 % der Maximalpunktzahl
mangelhaft: 18 % – 44 % der Maximalpunktzahl
ungenügend: unter 18 % der Maximalpunktzahl - Prüfungsnote
Die Note der schriftlichen Prüfung bildet die Prüfungsnote. - Vornote
Die Vornote beruht auf den Leistungen der Schülerin oder des Schülers seit Beginn des Schuljahres und wird dem Prüfling am 16. Juni 2010, also erst nach der schriftlichen Prüfung, zusammen mit der Prüfungsnote mitgeteilt. - Mündliche Prüfung
Weichen Vor- und Prüfungsnote um eine oder keine Note ab, gibt es keine mündliche Prüfung. Eine zusätzliche mündliche Prüfung kann auf Wunsch des Schülers stattfinden, wenn sich Vornote und schriftliche Prüfungsnote um zwei Noten voneinander unterscheiden. Bei einer Abweichung von drei oder mehr Noten muss eine mündliche Prüfung stattfinden. - Endnote
Vornote und Prüfungsnote werden im Verhältnis 1:1 gewichtet. Weichen sie um eine Note ab, legt der Fachlehrer die Endnote fest. Bei mündlicher Zusatzprüfung werden Vornote, schriftliche Prüfungsnote und mündliche Prüfungsnote im Verhältnis 5:3:2 gewichtet.