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Prüfungsvorbereitung

Baden-Württemberg:
Mathematikprüfung mittlerer Schulabschluss

Sie möchten sich genauer über den Ablauf der Mathematikprüfung im Rahmen des mittleren Schulabschlusses informieren? Hier haben wir für Sie alle relevanten Informationen für das Bundesland Baden-Württemberg zusammengestellt.

  • Prüfungsdauer
    3 Zeitstunden (180 Minuten)
  • Umfang und Zusammensetzung der Prüfung
    Die Prüfung umfasst sechs bis acht Pflichtaufgaben, die alle zu bearbeiten sind. Im Pflichtbereich werden Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten sowie grundlegende Lösungsstrategien geprüft. Zudem werden drei Wahlaufgaben angeboten, von denen zwei zu bearbeiten sind. Werden alle Wahlaufgaben bearbeitet, werden die beiden besten bewertet. Die Aufgaben des Wahlbereichs stellen erhöhte Ansprüche bezüglich der Lösungsstrategien und Begründungen.
    Themengebiete:
    Algebra
    Funktionen
    Körperberechnung
    Trigonometrie
    Sachrechnen
    Daten und Zufall
  • Bewertung
    Die zu erreichende Punktzahl für den Pflichtbereich beträgt 30, die für den Wahlbereich 20 (insgesamt 50 Punkte). Es können ganze und halbe Punkte vergeben werden. Lösungswege sind den Schülerinnen und Schülern in der Prüfung freigestellt, sie müssen allerdings deutlich erkennbar und nachvollziehbar sein. Dies ist umso wichtiger, als der Zweitkorrektor ein vom staatlichen Schulamt bestellter Fachlehrer ist, der mit der Arbeitsweise des Schülers – anders als der Fachlehrer des Schülers, der die Erstkorrektur durchführt – nicht unbedingt vertraut ist.
  • Punktzahl
    Bisherige Umrechnung der Punktzahlen in Noten:
    ca. 40 % der Maximalpunktzahl:    Note 4,0
    ca. 60 % der Maximalpunktzahl:    Note 3,0
    ca. 79 % der Maximalpunktzahl:    Note 2,0
    ca. 98 % der Maximalpunktzahl:    Note 1,0
  • Prüfungsnote
    Im Allgemeinen bildet die Note der schriftlichen Prüfung die Prüfungsnote. Sie wird auf Zehntelpunkte genau berechnet. Findet eine eventuelle mündliche Prüfung zusätzlich statt (auf Wunsch des Schülers oder auf Beschluss des Prüfungsausschusses), so errechnet sich die Prüfungsnote aus dem Durchschnitt der Noten der schriftlichen und der mündlichen Prüfung. Eine freiwillige mündliche Prüfung muss spätestens am zweiten Unterrichtstag nach Bekanntgabe der Noten der schriftlichen Prüfung beim Schulleiter angemeldet werden, eine durch den Prüfungsausschuss angesetzte Prüfung wird ca. eine Woche vor dem mündlichen Prüfungstermin bekannt gegeben.
  • Endnote
    Die Endnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der (ebenfalls auf Zehntelnoten bestimmten) Jahres- und der Prüfungsleistung und wird in der üblichen Weise auf ganze Noten gerundet.
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