Die neue Hartz-IV-Härtefall-Regelung zum Thema Nachhilfe
18.02.2010
Studienkreis: Die neue Hartz-IV-Härtefall-Regelung zum Thema Nachhilfe zieht neue Hartz-IV-Empfänger heran
Gut eine Woche nach der Debatte um die Neuberechnung von Hartz IV hat das Bundesarbeitsministerium einen Härtefall-Katalog erlassen. Darin ist auch die Finanzierung von Nachhilfe für bedürftige Familien geregelt. Allerdings legt der Katalog fest, dass Nachhilfeunterricht nur im besonderen Einzelfall gewährt werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass es einen besonderen Anlass gibt (z. B. langfristige Erkrankung, Todesfall in der Familie). Zudem muss die Aussicht auf Überwindung des Nachhilfebedarfes innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten, längstens bis zum Schuljahresende bestehen. In der Regel können Kosten für Nachhilfeunterricht aber nicht übernommen werden, vorrangig sind schulische Angebote wie Förderkurse zu nutzen. Der Studienkreis schätzt diese Regelung als unzureichend ein.
Kinder mit regelmäßigen Nachhilfebedarf werden nicht bedacht
"Viele Familien erhalten Hartz IV, da die Eltern aufgrund mangelnder schulischer Bildung arbeitslos sind", so der Studienkreis als Deutschlands meistbesuchte Nachhilfeschule. "Diese Familien sind oftmals nicht in der Lage, ihre Kinder zum Lernen zu motivieren oder bei schulischen Problemen zu helfen. Schulische Leistungen hängen aber - das hat PISA eindrucksvoll belegt - in Deutschland wesentlich vom Elternhaus ab. Die vom Bundesarbeitsministerium nun vorgelegte Härtefallregelung lässt gerade die Kinder, die besonders großen Nachhilfebedarf haben, völlig außer Acht. Sie geht vielmehr davon aus, dass eigentlich gute Schüler durch eine Ausnahmesituation (Erkrankung, Todesfall in der Familie) in ihren Leistungen nachlassen. Diejenigen Kinder, die aufgrund der häuslichen Situation dauerhaft mangelnde Leistungen erbringen, sollen nicht unter die Härtefallregelung fallen. Hier werden Kinder aus so genannten bildungsfernen Schichten im Stich gelassen und der Teufelskreis wird unterstützt." Der Studienkreis vergibt jährlich ca. 500 Nachhilfe-Stipendien im Gesamtwert von 350.000 Euro für benachteiligte Schüler. Auch signalisiert er die Bereitschaft zur Kooperation: "Wir können uns durchaus vorstellen, mit den Ministerien von Bund und Ländern zusammenzuarbeiten, indem wir z. B. spezielle Konditionen für die zuständigen Ämter anbieten könnten", so Franz Dahlmanns, Geschäftsführer des Studienkreises.
Kontakt
Studienkreis GmbH
Kerstin Griese
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universitätsstraße 104
44799 Bochum
Tel.: 02 34/97 60-124
Fax: 02 34/97 60-142
kgriese@studienkreis.de