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Im Schülerpraktikum Arbeitsluft schnuppern

Richtige Arbeitsluft schnuppern und herausfinden, ob der Wunschberuf wirklich das Richtige für einen ist – genau das will und soll das Schülerpraktikum leisten. Doch so mancher ärgert sich während seines Praktikums darüber, dass er bei den interessanten Arbeiten nur zuschauen darf – möchte er doch schließlich „richtige“ Arbeitsluft schnuppern.
Einen Einblick in die Arbeitswelt zu bekommen heißt nicht zwangsläufig, auch selbst mit anzupacken. Vor allem geht es darum, dass Schüler ihr Praktikum unbeschadet überstehen und deshalb sind einige Arbeiten einfach nicht erlaubt. Hierzu gehören alle Arbeiten mit einer Unfall- und Gesundheitsgefahr, wie beispielsweise schweres Heben und Tragen oder die Arbeit mit giftigen Stoffen oder gefährlichen Maschinen.

Schulpraktikum - Was ist erlaubt, was verboten?

Der Gesetzgeber spricht von „für Kinder/Jugendliche geeignete, leichte Tätigkeiten“, die Schüler während ihres Praktikums erledigen dürfen. Neben gefährlichen und schweren Arbeiten sind auch solche verboten, die ein besonderes Maß an Verantwortung erfordern oder seelisch stark belasten können.
Sollte es zum Erreichen des Praktikumsziels doch einmal nötig sein, die eine oder andere Aufgabe mit Unfall- oder Gesundheitsgefahr durchzuführen, so muss dies unter sorgfältiger Aufsicht einer fachkundigen Person erfolgen, damit das Risiko so klein wie möglich bleibt. Außerdem müssen die Schüler vor Beginn der Tätigkeit über mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren aufgeklärt werden.

Klare Arbeitszeitregelung während des Schulpraktikums

Schüler der Sekundarstufe I dürfen während des Schulpraktikums an fünf Tagen in der Woche – von Montag bis Freitag – in der Zeit zwischen sechs Uhr morgens und acht Uhr abends bis zu sieben Stunden täglich bzw. bis zu 35 Stunden wöchentlich arbeiten. Für Schüler der Oberstufe gilt eine maximale Wochenarbeitszeit von 40 Stunden bei maximal 8 Stunden am Tag. Sobald länger als sechs Stunden am Tag gearbeitet wird, ist eine mindestens halbstündige Pause vorgesehen. Die erste Pause ist dabei nach spätestens viereinhalb Stunden fällig und muss mindestens 15 Minuten lang sein.
In Ausnahmefällen ist während des Praktikums auch eine Beschäftigung am Wochenende oder eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit gestattet. Hierfür muss aber in jedem Fall eine Genehmigung vorliegen.

Weiterführende Informationen finden Sie im Leitfaden Schülerbetriebspraktikum.

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