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Das Schulsystem in Sachsen

An die vierjährige Grundschule schließen sich in Sachsen folgende weiterführende Schularten an:

  • Oberschule (mit den Klassen 5 bis 9 oder bis 10) und
  • Gymnasium (mit den Jahrgangsstufen 5 bis 12).

Zusätzlich gibt es 16 zweisprachige sorbisch-deutsche Schulen.

Überblick Schulsystem Sachsen

Lesen Sie weiterführende Informationen zum Schulsystem in Sachsen:

Änderungen im Schuljahr 2017/2018

Schulgesetznovelle
Mit Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes ergeben sich eine Reihe von Änderungen. So werden unter anderem das Schulschließungsmoratorium und das Ganztagskonzept gesetzlich verankert und die Mitbestimmungs- und Selbstverwaltungsrechte gestärkt. Zum 01.01.2018 werden die sächsische Bildungsagentur und das sächsische Bildungsinstitut im Landesamt für Schule und Bildung vereint.
Die aktuellen Änderungen von Schulgesetz und -verordnungen im Überblick:

Erziehungs- und Bildungsauftrag
Der Erziehungs- und Bildungsauftrag in Sachsen wird klar formuliert und setzt zukunftsorientierte Schwerpunkte:
> Alltags- und Lebenskompetenz
> Kommunikation und Medienbildung
> Demokratiebewusstsein und Toleranz
> Interkulturelle Bildung

Möglichkeiten zur Mitwirkung
Seit dem Schuljahr 2017/2018 steht das Gymnasium auch Schülern mit einer Empfehlung für die Oberschule offen. Der Elternwille entscheidet.
Die Mitwirkung im Landeseltern bzw. -schülerrat ist nun auch Mitgliedern der freien Schulen möglich. Außerdem kann an allen Schulen ein Klassensprecher bereits ab der 1. Klasse gewählt werden. Die Teilnahmemöglichkeit an der Schulkonferenz wird ausgeweitet, unter anderem auf Schulsozialarbeiter sowie Vertreter von Schulförderverein und Hort. Schüler können einen Klassenrat einrichten.

Schulfortbestand
Das bisher gültige Schulschließungsmoratorium wird im Schulgesetz verankert. Bestehende Grundschulen außerhalb von Mittel- und Oberzentren benötigen mindestens 60 Schüler und eine Klassenstärke von 12 Schülern, um fortzubestehen. Oberschulen können einzügig mit mindestens 20 Schülern pro Klasse erhalten bleiben. Gymnasien dürfen vorübergehend auch zwei- statt dreizügige Eingangsstufen haben. So soll gewährleistet werden, dass wohnortnahe Schulen erhalten bleiben, solange der Bedarf besteht.

Ganztagsangebote
Auch die Ganztagsangebote der allgemeinbildenden Schulen sind ab dem Schuljahr 2017/2018 gesetzlich festgeschrieben. Die Ressourcen der Schulsozialarbeit stehen allen Schularten zur Verfügung.

Eigenverantwortung der Schulen
Die höhere Freiheit und Eigenverantwortung der Schulen, die bereits in den vergangenen Jahren eingeführt und erprobt wurde, wird nun ebenfalls gesetzlich geregelt. So können Schulen den Einsatz ihrer Lehrkräfte flexibler selber planen und – innerhalb pädagogischer und didaktischer Grenzen – die Unterrichtsinhalte anhand der Lehrpläne selbst bestimmen. Auch jahrgangsübergreifender Unterricht und erweiterte pädagogische Konzepte, etwa zum leichteren Übergang an das Gymnasium, sind nun leichter möglich.

Lernmittelfreiheit
Gemäß der Lernmittelverordnung müssen Träger öffentlicher Schulen in Sachsen Schulbücher und schulbuchähnliche Lernmittel kostenlos zur Verfügung stellen. Darunter fallen nicht nur Schulbücher, Arbeitshefte und Kopien, sondern alle den Schulbüchern gleichgestellte Druckerzeugnisse, also zum Beispiel auch Atlanten, Wörterbücher, Textsammlungen, Formelsammlungen oder andere Nachschlagewerke. Ab dem Schuljahr 2017/2018 müssen die Schulträger auch grafikfähige Taschenrechner kostenfrei leihweise stellen, wenn der Gebrauch verbindlich im Lehrplan und in der Prüfungsordnung vorgeschrieben ist.
Die Eltern tragen lediglich die Kosten für Verbrauchs- und Gebrauchsmaterialien, also Stifte, Hefter und Papier, Lineal, Zirkel und Co., Sportbekleidung und persönliche Musikinstrumente.

Inklusion
Ab dem Schuljahr 2018/2019 treffen die Eltern die Entscheidung, ob ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer allgemeinbildenden Förderschule oder integrativ an einer Regelschule unterrichtet wird.
Für die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung gilt: In einer Pilotphase bis zum Schuljahr 2023/2024 können Grundschulen vor der Einschulung oder in der Klassenstufe 1 freiwillig auf die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs verzichten. Stattdessen erhalten diese Schulen zusätzliche personelle Unterstützung. Ob Sachsen in Zukunft generell auf ein Feststellungsverfahren zum Förderbedarf verzichtet, entscheidet sich nach der Evaluation der Testphase.

Schulnetzplanung für berufliche Bildung
Das Angebot der beruflichen Schulen soll durch eine zentralisierte Schulnetzplanung ein flächendeckendes Angebot schaffen, bei dem die bisherigen Unterschiede zwischen städtischem und ländlichem Raum ausgeglichen werden. Ab dem Schuljahr 2018/2019 gilt eine Mindestanzahl von 550 Schülern pro Berufsschulzentrum. Sie darf aber unter gewissen Umständen unterschritten werden.

Die Grundschule in Sachsen

Einschulung
Schulpflichtig sind in Sachsen alle Kinder, die bis zum 30. Juni des Einschuljahres sechs Jahre alt werden. Eine vorzeitige Einschulung von Kindern ist auf Antrag der Eltern möglich.

Fächer/Organisation
Die vierjährige Grundschule gliedert sich in die Schuleingangsphase und die Jahrgänge 3 und 4. Die Jahrgangsstufen 1 und 2 können als pädagogische Einheit geführt werden. Hier wird der Unterricht teilweise oder ausschließlich jahrgangsübergreifend organisiert. Alle Schüler lernen ab Klassenstufe 3 Englisch.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Schüler rücken ohne Versetzung von der 1. in die 2. Klasse auf. Sie können die Schulanfangsphase mit Zustimmung der Eltern um ein Jahr verlängern. Eine Versetzung erfolgt am Ende von Klasse 2, wenn in allen Fächern ausreichende Leistungen vorliegen. Fällt eine der Noten schlechter aus, entscheidet das Lern- und Arbeitsverhalten über die Versetzung. Nach der 3. Klasse werden Schüler versetzt, wenn sie in einem der Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht höchstens einmal mangelhafte Leistungen erreichen. Allerdings darf dann höchstens in einem weiteren Fach außerhalb dieser Fächergruppe ebenfalls eine mangelhafte Leistung vorliegen. In der Grundschule können Schüler eine Klassenstufe einmal freiwillig wiederholen. 

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 3. Klasse in den Fächern Deutsch und Mathematik einheitlich die Lernstandserhebung VERA 3 durch.
Mit IGLU (Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung)/PIRLS (Progress in International Reading Literacy Study) wird darüber hinaus im fünfjährigen Turnus in allen 16 Bundesländern ein international vergleichender Lesetest in der vierten Jahrgangsstufe durchgeführt. 2016 hat sich Deutschland zum vierten Mal an IGLU/PIRLS beteiligt.
Deutschland beteiligt sich auch an TIMSS (Trends in International Mathematics and Science Study). Im Zentrum dieser Untersuchung stehen mathematische und naturwissenschaftliche Kompetenzen von Grundschulkindern. Sie wird alle vier Jahre durchgeführt, zuletzt 2015.

Übertrittsregelungen
Alle Schüler erhalten im ersten Halbjahr der 4. Klasse eine Bildungsempfehlung. Liegt der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht bei 2,0 oder besser, und wurde zusätzlich in keinem dieser Fächer eine schlechtere Note als befriedigend vergeben, erhält der Schüler eine Gymnasialempfehlung. Erreicht ein Schüler diese Leistungen nicht, erhält er eine Bildungsempfehlung für die Oberschule. Auf Wunsch der Eltern können Schüler auch mit der Empfehlung für die Oberschule ein Gymnasium besuchen.

Die Weiterführenden Schulen in Sachsen

Oberschule

Die Oberschule vereint als Weiterentwicklung der Mittelschule die Schularten Haupt- und Realschule unter einem Dach. Sie ist besonders auf den Übergang in berufliche Bildungswege ausgerichtet. Praktisch, handwerklich oder technisch begabte Jugendliche werden optimal gefördert. Aber auch wirtschaftlich, sprachlich oder musisch interessierte Schülerinnen und Schüler, die an einer beruflichen Schule weiter lernen wollen, erwerben an der Oberschule eine gründliche allgemeine und berufsvorbereitende (Aus-) Bildung.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Im Fächerangebot unterscheidet die Oberschule nicht zwischen Haupt- und Realschulgang, auch wenn in den Fächern Deutsch, Mathematik, erster Fremdsprache, Physik und Chemie in getrennten Klassen unterrichtet wird. Hier ist mit entsprechenden Leistungen ein Wechsel zwischen Haupt- und Realschulklasse möglich. Mit dem Wechsel in Klasse 7 entscheiden sich die Schüler für einen Bildungsgang. In den Klassen 7 bis 9 können Schüler je nach Interesse Neigungskurse wählen. Schwerpunkte sind dabei Naturwissenschaft und Technik, Kunst und Kultur, Soziales und gesellschaftliches Handeln, Sprache und Kommunikation, Gesundheit und Sport, Informatik und Medien oder Unternehmerisches Handeln. Alternativ kann eine zweite Fremdsprache erlernt werden: ab Klasse 6 als fünfjähriger Kurs oder ab Klasse 7 in ein- bis zweijährigen Neigungskursen. Ab der 7. Klasse tritt außerdem das Fach Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales (WTH) hinzu. Schüler, die in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erreichen, werden in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versetzt. Erreicht ein Schüler in einzelnen Fächern kein ausreichendes Ergebnis, kann er diese Note gegebenenfalls ausgleichen.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
An der Oberschule können
> der Hauptschulabschluss
> der qualifizierende Hauptschulabschluss und
> der Realschulabschluss

erworben werden.

Übergänge/Wechsel
Ein Wechsel von einer Oberschule an ein Gymnasium ist möglich, in der Regel aber nur bis zur 7. Und dann wieder zur 10. Klasse. Der Schüler muss entsprechende Leistungen vorweisen. Die Schule erstellt in Klassenstufe 6, auf Wunsch auch in Klassenstufe 5 eine Bildungsempfehlung für den Wechsel zum Gymnasium oder den Verbleib an der Oberschule. Nach erfolgreichem Abschluss der Oberschule können Schüler die verschiedenen berufs- und studienqualifizierenden Bildungsangebote des beruflichen Schulwesens nutzen. Absolventen der Oberschule mit Realschulabschluss können ihre Ausbildung am Beruflichen Gymnasium oder der Fachoberschule fortsetzen. 

Gymnasium

Gymnasien in Sachsen beginnen mit der Jahrgangsstufe 5. Die Mittelstufe am Gymnasium umfasst die Jahrgänge 5 bis 9. Mit der Versetzung in die 10. Klasse wechseln die Schüler in die Einführungsphase. Die gymnasiale Oberstufe führt nach der 12. Klasse zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife, also des Abiturs. Die Klassen 5 und 6 dienen den Schülern am Gymnasium – wie auch an der Oberschule – zur Orientierung. Die Lehrpläne beider Schulformen sind in diesen zwei Jahrgangsstufen so aufeinander abgestimmt, dass bei entsprechenden Leistungen ein einfacher Wechsel zwischen den beiden Schularten möglich ist.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Schüler, die in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erreichen, werden in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versetzt. Erreicht ein Schüler in einzelnen Fächern kein ausreichendes Ergebnis, kann er diese Noten in bis zu zwei Fächern unter bestimmten Bedingungen ausgleichen. Wird ein Schüler nicht versetzt, wiederholt er die zuletzt besuchte Klassenstufe. Schüler nehmen am Gymnasium zum Ende der 10. Klasse an der Besonderen Leistungsfeststellung (BLF) in den Fächern Deutsch (in Bautzen alternativ auch Sorbisch), Englisch und Mathematik teil. Von deren Ergebnis ist die Versetzung in die 11. Klasse mit abhängig, denn ihre Bewertung fließt mit doppelter Gewichtung einer Klassenarbeitsnote in die Zeugnisnote ein. Wer von der 10. in die 11. Klasse am Gymnasium versetzt wird, erhält einen dem Realschulabschluss gleichgestellten Mittleren Schulabschluss.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
Am Gymnasium können die folgenden Abschlüsse erworben werden:
> Hauptschulabschluss
> Qualifizierender Hauptschulabschluss
> Mittlerer Schulabschluss (MSA)/Realschulabschluss
> Abitur – allgemeine Hochschulreife

Übergänge/Wechsel
Mit erfolgreichem Schulabschluss ist ein Wechsel in die berufliche Ausbildung möglich. Erreichen Schüler am Ende der 10. Klasse die Versetzung in die 11. Klasse, können sie in die Qualifikationsphase und damit in die gymnasiale Oberstufe eintreten. Wer das Abitur bestanden hat, kann zwischen Studium oder einer Berufsausbildung wählen.

Prüfungsaufgaben
Die Kultusministerkonferenz hat Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Englisch und Französisch als fortgeführte Fremdsprachen definiert. Diese fachbezogenen Kompetenzen sind verbindlich für alle Bundesländer. Von den Bildungsstandards können jedoch nicht unmittelbar Abituraufgaben abgeleitet werden. Vielmehr orientieren sich die Abituraufgaben aller 16 Länder zukünftig an diesen Bildungsstandards. Den Ländern steht ein gemeinsamer Aufgabenpool zur Verfügung. Die Aufgabensammlung zeigt exemplarisch, wie die beschriebenen Kompetenzen und Vorgaben für die Abiturprüfung in Aufgaben für die Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführte Fremdsprache umgesetzt werden können. So soll die Vergleichbarkeit der Anforderungen in den Ländern gewährleistet werden.

Weitere Informationen zu Sachsen

Weitere Bundeslandinfos

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