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Das Schulsystem in Berlin

An die in der Regel sechsjährige Grundschule schließen sich im Berliner Schulsystem folgende weiterführende Schulen an:

  • die Integrierte Sekundarschule
  • das Gymnasium und
  • die Gemeinschaftsschule als Pilotprojekt

Besonders leistungsfähige und begabte Schülerinnen und Schüler können bereits ab Jahrgangsstufe 5 Schnelllernerklassen an ausgewählten Gymnasien besuchen. Daneben gibt es weiterhin auch Förderschulen.

Inklusion
Das Konzept der Inklusiven Schule erkennt die Individualität jedes Kindes sowie die Verschiedenheit der Schüler innerhalb einer Lerngruppe an und sieht darin eine Bereicherung. Ziel von inklusiven Schulen ist es, Unterricht und Schulleben so zu gestalten, dass alle Schüler gemeinsam leben und lernen können. Um die Schulen bei der Entwicklung inklusiver Kulturen, Strukturen und Praktiken zu unterstützen, wurde ein „Qualifizierungsprogramm zur Weiterentwicklung von Berliner Schulen auf dem Weg zur Inklusion“ von einer Facharbeitsgruppe entwickelt. Das Konzept wird ergänzt durch einen Lehrplan, der die Unterrichtsentwicklung in den Mittelpunkt stellt. Neben den Schulberatern aus der Regionalen Fortbildung stehen den Schulen auf Antrag auch finanzielle Mittel zur Verfügung, die sie zur externen Unterstützung ihrer Schulentwicklungsprozesse nutzen können. 2017/2018 gilt für Berlin/Brandenburg ein neuer Rahmenlehrplan, der differenzierenden Unterricht ermöglicht und die Kompetenzentwicklung der Schüler in den Mittelpunkt stellt.
Mit dem Schuljahr 2017/2018 gibt es 11 Inklusive Schwerpunktschulen in Berlin. Geplant sind insgesamt 36 Schulen. Die Zahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die an allgemeinbildenden Schulen inklusiv lernen, liegt bei mehr als 60 %.
Beratungs- und Unterstützungszentren (BUZ) für inklusive Pädagogik bilden gemeinsam mit den bisherigen Schulpsychologischen Beratungszentren jeweils ein Schulpsychologisches und inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ).

Rahmenlehrpläne
Schüler von der ersten bis zur zehnten Klasse werden in Berlin und Brandenburg nach einem einheitlichen Rahmenlehrplan unterrichtet. Ziele, Inhalte und Standards wurden an die Bedürfnisse der Inklusion angepasst. Dabei wurden zum Beispiel unterschiedliche Lerngeschwindigkeiten sowie Themen der Lebensgestaltung und Berufsorientierung stärker berücksichtigt.

Gastschülerabkommen
Im Gastschülerabkommen zwischen Berlin und Brandenburg ist geregelt, dass Schülerinnen und Schüler eine Schule im jeweils anderen Bundesland besuchen können. Die Vereinbarung gilt noch mindestens bis Ende 2018.

Überblick Schulsystem Berlin

Lesen Sie weiterführende Informationen zum Schulsystem in Berlin:

Die Grundschule in Berlin

Einschulung
Alle Kinder, die zwischen dem 01. Januar und 30. September des Einschuljahres sechs Jahre alt werden, sind in Berlin zum 01. August schulpflichtig. Auch Kinder, die erst im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. März des Folgejahres sechs Jahre alt werden, können angemeldet werden. Eine vorzeitige Aufnahme ist möglich, wenn das Kind keinen Sprachförderbedarf hat.

Fächer/Organisation
Berliner Grundschulen sind Ganztagsschulen. Das Angebot reicht dabei von verlässlicher Halbtagsgrundschule über offenen bis zum gebundenen Ganztag. Die sechsjährige Grundschule gliedert sich in die flexible Schuleingangsphase und die Jahrgänge 3 bis 6. Die Schuleingangsphase mit den Klassenstufen 1 und 2 bildet eine pädagogische Einheit. Das 1. und 2. Schuljahr ist jahrgangsgemischt und die Regelform an der Berliner Grundschule. Kinder können auch für ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase verweilen, aber auch schon nach einem Jahr in die 3. Klasse wechseln. Für die Klassenstufen 1/2 sowie 3/4 gilt ein verbindlicher Grundwortschatz in Deutsch. In Berlin beginnt der Fremdsprachenunterricht in der 3. Klasse. Die Schüler können zwischen Englisch oder Französisch als 1. Fremdsprache wählen.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
In der Schulanfangsphase erhalten alle Schülerinnen und Schüler am Ende eines Schuljahres ein Zeugnis mit einer verbalen Beurteilung ihrer Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung. Eine tabellarische Auflistung aller Fächer ersetzt oder ergänzt dabei die herkömmliche Textform. Ab der 3. Klasse werden auch Halbjahreszeugnisse erteilt. In den Jahrgangsstufen 3 und 4 kann die Klassenelternversammlung mehrheitlich beschließen, dass statt Noten weiterhin eine verbale Beurteilung erteilt wird. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 werden dann ausschließlich Notenzeugnisse erteilt. In den Klassen 3 bis 6 entscheidet die Klassenkonferenz über die Versetzung. Eine Wiederholung der besuchten Jahrgangsstufe ist lediglich im Ausnahmefall möglich. Generell gilt allerdings, dass die Höchstverweildauer in der Grundschule in Berlin sieben Schulbesuchsjahre beträgt.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 3. Klasse in den Fächern Deutsch und Mathematik einheitlich die Lernstandserhebung VERA 3 durch.
Mit IGLU (Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung)/PIRLS (Progress in International Reading Literacy Study) wird darüber hinaus im fünfjährigen Turnus in allen 16 Bundesländern ein international vergleichender Lesetest in der vierten Jahrgangsstufe durchgeführt. 2016 hat sich Deutschland zum vierten Mal an IGLU/PIRLS beteiligt.
Deutschland beteiligt sich auch an TIMSS (Trends in International Mathematics and Science Study). Im Zentrum dieser Untersuchung stehen mathematische und naturwissenschaftliche Kompetenzen von Grundschulkindern. Sie wird alle vier Jahre durchgeführt, zuletzt 2015.

Übertrittsregelungen
Generell wechseln Berliner Schüler mit Eintritt in die 7. Klasse an eine weiterführende Schule. Daneben ist auch der Übergang in die 5. Klasse eines grundständigen Gymnasiums möglich. An die Aufnahme in eine Schwerpunktklasse mit sprachlichem, naturwissenschaftlichem, musik- oder sportbetontem Schwerpunkt oder in eine Schnelllernerklasse sind bestimmte Bedingungen geknüpft. Eltern und ihre Kinder haben Anspruch auf eine frühzeitige, individuelle und verbindliche Beratung durch die Grundschule. In einer schriftlichen Förderprognose empfiehlt die Grundschule den Besuch einer Integrierten Sekundarschule oder eines Gymnasiums auf Grundlage von Lernkompetenzen, Neigungen, Leistungsvermögen und Angebot der jeweiligen Schulart. Die erbrachten Noten der Klassen 5 und 6 entscheiden ebenso über die Prognose wie das Diagnoseprogramm „LauBe“, in dem die Lernausgangslage für die Fächer Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache erfasst wird. Die Eltern entscheiden nach einem verbindlichen Beratungsgespräch mit der Grundschule, welche Schule ihr Kind besuchen soll. Die Integrierten Sekundarschulen und die Gymnasien nehmen im Rahmen freier Plätze alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler auf. Gibt es an einer Integrierten Sekundarschule oder an einem Gymnasium mehr Anmeldungen als verfügbare Plätze, so wird ein Aufnahmeverfahren durchgeführt.

Die weiterführenden Schulen in Berlin

Integrierte Sekundarschule

Die Integrierte Sekundarschule ersetzt Haupt-, Real- und Gesamtschulen. Alle Sekundarschulen sind Ganztagsschulen. Alle Sekundarschulen bieten ihren Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 7 bis 10 das Duale Lernen an: Das Leitfach für das Duale Lernen ist das Unterrichtsfach "Wirtschaft, Arbeit, Technik" (WAT), das intensiv auf die Arbeits- und Berufswelt vorbereitet. Das Abitur kann nach 13 Schuljahren erreicht werden.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Von der 7. bis zur 10. Klasse wird immer versetzt. Eine freiwillige Wiederholung ist möglich. Eine Leistungsdifferenzierung erfolgt auf zwei Anforderungsniveaus, um eine bestmögliche individuelle Förderung zu ermöglichen.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
Die Integrierte Sekundarschule ermöglicht ihren Schülerinnen und Schülern nach bestandenen Prüfungen folgende Abschlüsse:
> Berufsbildungsreife (BB)
Der erste allgemeinbildende Schulabschluss, die Bildungsreife, wird am Ende der neunten oder zehnten Jahrgangsstufe erreicht.
> Erweiterte Berufsbildungsreife (eBB)
> Mittlerer Schulabschluss (MSA)

> Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Das Abitur kann entweder an der eigenen gymnasialen Oberstufe oder in der Oberstufe einer kooperierenden anderen Sekundarschule bzw. eines beruflichen Gymnasiums abgelegt werden.

Übergänge/Wechsel
Damit ein Schüler in eine gymnasiale Oberstufe wechseln kann, müssen die Abschlussnoten nach dem 10. Jahrgang stimmen und der Mittlere Schulabschluss bestanden sein. Sekundarschüler haben zwei oder drei Jahre Zeit, um die gymnasiale Oberstufe zu durchlaufen. Mit der erweiterten Berufsbildungsreife ist ein Wechsel in die Berufsausbildung bzw. die Berufsfachschule möglich.

Prüfungsaufgaben
Die Kultusministerkonferenz hat Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Englisch und Französisch als fortgeführte Fremdsprachen definiert. Diese fachbezogenen Kompetenzen sind verbindlich für alle Bundesländer. Von den Bildungsstandards können jedoch nicht unmittelbar Abituraufgaben abgeleitet werden. Vielmehr orientieren sich die Abituraufgaben aller 16 Länder zukünftig an diesen Bildungsstandards. Den Ländern steht ein gemeinsamer Aufgabenpool zur Verfügung. Die Aufgabensammlung zeigt exemplarisch, wie die beschriebenen Kompetenzen und Vorgaben für die Abiturprüfung in Aufgaben für die Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführte Fremdsprache umgesetzt werden können. So soll die Vergleichbarkeit der Anforderungen in den Ländern gewährleistet werden.

Gemeinschaftsschule

In der Gemeinschaftsschule ist das längere gemeinsame und individuelle Lernen von Klasse 1 bis 10 bzw. bis Klasse 13 fest verankert. Gemeinschaftsschulen ohne eigenen Grundschulteil oder ohne eigene gymnasiale Oberstufe haben verbindliche Kooperationen mit Grundschulen oder Schulen mit gymnasialer Oberstufe.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Alle Schülerinnen und Schüler rücken bis Jahrgangsstufe 10 ohne Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe auf. Auf Antrag des Schülers oder der Erziehungsberechtigten kann die Klassenkonferenz dem Schüler die freiwillige Wiederholung einer Jahrgangsstufe oder den Rücktritt in die vorherige Jahrgangsstufe gestatten. Der Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler wird durch regelmäßige schriftliche Informationen zur Lern- und Leistungsentwicklung beurteilt und orientiert sich an der herkömmlichen Notenskala der Berliner Schule. Der erbrachte Leistungsstand kann jederzeit - wenn dies wie bei einem Wechsel der Schulart oder bei einem Umzug in ein anderes Bundesland erforderlich werden sollte - auch in einem Notenzeugnis unter Hinweis auf das abschlussbezogene Anforderungsniveau dokumentiert werden.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
Am Ende der Jahrgangsstufe 10 werden die Abschlüsse
> Berufsbildungsreife (BB)
> Erweiterte Berufsbildungsreife (eBB)
oder
> Mittlerer Schulabschluss (MSA) erteilt.
In diesem Zusammenhang wird über den Übergang in die gymnasiale Oberstufe befunden. MSA und eBB werden in einem Abschlussverfahren mit Prüfung erworben.
> Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Übergänge/Wechsel
Mit der Berufsbildungsreife kann eine Berufsausbildung begonnen werden. Mit der erweiterten Berufsbildungsreife kann der Bildungsweg auch an der Berufsfachschule fortgesetzt werden. Mit dem qualifizierten Sekundarabschluss ist der Übergang in die gymnasiale Oberstufe möglich. Wer das Abitur bestanden hat, kann zwischen Studium und einer Berufsausbildung wählen.

Prüfungsaufgaben
Die Kultusministerkonferenz hat Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Englisch und Französisch als fortgeführte Fremdsprachen definiert. Diese fachbezogenen Kompetenzen sind verbindlich für alle Bundesländer. Von den Bildungsstandards können jedoch nicht unmittelbar Abituraufgaben abgeleitet werden. Vielmehr orientieren sich die Abituraufgaben aller 16 Länder zukünftig an diesen Bildungsstandards. Den Ländern steht ein gemeinsamer Aufgabenpool zur Verfügung. Die Aufgabensammlung zeigt exemplarisch, wie die beschriebenen Kompetenzen und Vorgaben für die Abiturprüfung in Aufgaben für die Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführte Fremdsprache umgesetzt werden können. So soll die Vergleichbarkeit der Anforderungen in den Ländern gewährleistet werden.

Gymnasium

Wer auf das Gymnasium geht, kann das Abitur nach 12 Schuljahren erwerben. Viele Gymnasien haben pädagogische Schwerpunkte, z. B. in naturwissenschaftlicher, musischer, sportlicher oder sprachlicher Hinsicht.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Versetzt wird, wer in jedem Fach mindestens ausreichende und nicht mehr als eine mangelhafte Leistung erbringt. Höchstens zwei mangelhafte Leistungen können ausgeglichen werden. In den Jahrgangsstufen 7 bis 9 können Schüler einmal an einer Nachprüfung teilnehmen.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
Die folgenden Abschlüsse können erworben werden:
> Berufsbildungsreife (BB)
> Erweiterte Berufsbildungsreife (eBB)

> Qualifizierter Sekundarabschluss I
> Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Übergänge/Wechsel
Gymnasiasten legen ebenso wie Schüler anderer Schularten nach der 10. Klasse Prüfungen ab, die den Mittleren Schulabschluss zum Ziel haben. Mit der erweiterten Berufsbildungsreife ist ein Wechsel in die Berufsausbildung bzw. die Berufsfachschule möglich. Mit dem qualifizierten Sekundarabschluss ist der Übergang in die gymnasiale Oberstufe möglich. Wer das Abitur bestanden hat, kann zwischen Studium und einer Berufsausbildung wählen.

Prüfungsaufgaben
Die Kultusministerkonferenz hat Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Englisch und Französisch als fortgeführte Fremdsprachen definiert. Diese fachbezogenen Kompetenzen sind verbindlich für alle Bundesländer. Von den Bildungsstandards können jedoch nicht unmittelbar Abituraufgaben abgeleitet werden. Vielmehr orientieren sich die Abituraufgaben aller 16 Länder zukünftig an diesen Bildungsstandards. Den Ländern steht ein gemeinsamer Aufgabenpool zur Verfügung. Die Aufgabensammlung zeigt exemplarisch, wie die beschriebenen Kompetenzen und Vorgaben für die Abiturprüfung in Aufgaben für die Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführte Fremdsprache umgesetzt werden können. So soll die Vergleichbarkeit der Anforderungen in den Ländern gewährleistet werden.

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