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Das Schulsystem in Baden-Württemberg

An die vierjährige Grundschule schließen sich im baden-württembergischen Schulsystem folgende weiterführende Schulen an:

  • die Hauptschule
  • die Werkrealschule
  • die Realschule
  • die Gemeinschaftsschule mit der Option auf eine gymnasiale Oberstufe und
  • das Gymnasium

Daneben gibt es drei Gesamtschulen in Baden-Württemberg: in Heidelberg, Mannheim und Freiburg.

Inklusion
Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können auf Wunsch der Eltern ein inklusives Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule oder ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) besuchen. Grundsätzlich können sowohl an den allgemeinen Schulen als auch an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren alle Bildungsabschlüsse der allgemeinen Schulen erreicht werden. Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren beziehungsweise die Staatlichen Schulämter helfen den Eltern und den allgemeinen Schulen dabei, die im Einzelfall passende fachliche Unterstützung zu finden.

Medienbildung: Planet Schule
Die Kultusministerien der Länder Baden-Württemberg, Saarland und Rheinland-Pfalz stellen in Kooperation mit dem SWR und Lehrern eine gemeinsame Plattform zur Verfügung. Unter "Planet Schule" können kostenlose Schulmaterialien wie Filme, Arbeitsblätter und interaktive Angebote sowie Unterrichtskonzepte heruntergeladen werden. So wird der mediengestützte Unterricht erleichtert und gefördert.

Überblick Schulsystem Baden-Württemberg

Lesen Sie weiterführende Informationen zum Schulsystem in Baden-Württemberg:

Änderungen im Schuljahr 2017/2018 in Baden-Württemberg

Bildungsplanreform
Seit August 2016 ist in Baden-Württemberg eine umfassende Bildungsplanreform in Kraft. Sie gilt aktuell für die Klassen 1 bis 3 der Grundschulen und für die Klassen 5 bis 7 der Sekundarstufe I. Weitestreichende strukturelle Neuerung ist ein gemeinsamer, abschlussbezogener Bildungsplan für die Sekundarstufe I der Werkrealschule, Hauptschule und Realschule.
Aus stofflich-inhaltlich geprägten, traditionellen Lehr- oder Rahmenplänen werden kompetenzorientierte Bildungspläne. Die Inhalte der Bildungspläne orientieren sich an sechs Leitperspektiven:

  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt
  • Prävention und Gesundheitsförderung
  • Berufliche Orientierung
  • Medienbildung
  • Verbraucherbildung

Ganztagsgrundschule
Das Land legt einen Schwerpunkt auf den Ausbau der Ganztagsgrundschulen. Die Kommunen können zwischen zwei Formen der Ganztagsschule wählen: einer verbindlichen und einer Wahlform. Bei der verbindlichen Form nehmen alle Schüler der Schule am Ganztagsbetrieb teil, bei der Wahlform können Eltern und Schüler entscheiden, ob sie am Ganztagsbetrieb teilnehmen oder nicht. 

Schulversuch: G9-Modellschulen
An insgesamt 44 allgemein bildenden Gymnasien in Baden-Württemberg können Schülerinnen und Schüler das Abitur nach neun Jahren ablegen. Es gibt einen deutlichen Zuspruch zur neunjährigen Schulvariante. Da es sich um einen Schulversuch handelt, besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer G9-Klasse. Der Versuch wurde verlängert, so dass die letzte Aufnahme in den Jahrgang 5 zum Schuljahr 2024/2025 vorgesehen ist. Eine Ausweitung des Versuchs über die bestehenden Schulen hinaus ist aber nicht geplant.

Schulversuch: Tablets am Gymnasium
Baden-Württemberg will die Chance der Digitalisierung nutzen und prüfen, wie Schüler durch Tablets beim Lernen unterstützt werden. Dazu haben seit 2016/2017 insgesamt vier Gymnasien die entsprechende Hard- und Software sowie zusätzliche Stunden und Fortbildungsmaßnahmen erhalten. Die Technik soll vor allem in den Fächern Mathematik, Englisch, Geschichte und Naturwissenschaften der Klassen 7 bis 9 zum Einsatz kommen.

Wissenschaftliche Taschenrechner im Abitur
In den zentralen Abiturprüfungen ist ab 2017 an den beruflichen Gymnasien und ab 2019 an den allgemein bildenden Gymnasien der Einsatz eines wissenschaftlichen Taschenrechners vorgesehen. Nicht zugelassen sind grafikfähige Taschenrechner, typische Funktionen eines Computer-Algebrasystems (CAS), die Fähigkeit zur Datenübertragung sowie programmierbare Taschenrechner.

Die Grundschule in Baden-Württemberg

Einschulung
Alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Zusätzlich können Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Jahres sechs Jahre alt werden, auf Wunsch der Eltern ebenfalls zur Schule angemeldet werden. Über die Einschulung entscheiden die Schulleiter.Fächer/Organisation
Die Erziehung und der Unterricht in der Grundschule nimmt besondere Rücksicht auf den emotionalen, psychomotorischen, intellektuellen und sozialen Entwicklungsstand der Kinder. Durchgängiges Prinzip der vierjährigen Grundschule ist das fächerverbindende Arbeiten. Die Kinder sollen außerdem in ihren unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen ernst genommen und zu einem kooperativen Umgang miteinander geführt werden.
Schulpflichtige und vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder können durch den Besuch von Grundschulförderklassen zur Grundschulfähigkeit geführt werden. In Baden-Württemberg wird die erste Fremdsprache Englisch oder Französisch bereits ab Klasse 1 unterrichtet.
Mit seinem Ganztagsschulkonzept legt Baden-Württemberg einen besonderen Fokus auf die pädagogische Qualität der Ganztagsangebote. Außerdem stehen den Grundschulen sogenannte Poolstunden zur Verfügung, um Kindern mit höherem Förderbedarf individuell besser gerecht zu werden.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Alle Schüler werden in die 2. Klasse versetzt. Für die Versetzung in die 3. Klasse darf in Deutsch und Mathematik höchstens in einem Fach die Note „mangelhaft“ erreicht werden. Für die Versetzung in die 4. Klasse muss in den Fächern Deutsch, Mathematik und im Fächerverbund Mensch, Natur und Kultur mindestens zweimal »ausreichend« und einmal mindestens »mangelhaft« erreicht werden. In Ausnahmefällen kann die Klassenkonferenz entscheiden, einen Schüler auch bei Nichterfüllung der festgesetzten Leistungen zu versetzen. Das Jahreszeugnis der Klasse 3 enthält eine zusätzliche allgemeine Beurteilung. In Klasse 4 wird erstmals ein Halbjahreszeugnis ausgegeben, zeitgleich mit der Schulempfehlung.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 3. Klasse in den Fächern Deutsch und Mathematik einheitlich die Lernstandserhebung VERA 3 durch.
Mit IGLU (Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung)/PIRLS (Progress in International Reading Literacy Study) wird darüber hinaus im fünfjährigen Turnus in allen 16 Bundesländern ein international vergleichender Lesetest in der vierten Jahrgangsstufe durchgeführt. 2016 hat sich Deutschland zum vierten Mal an IGLU/PIRLS beteiligt.
Deutschland beteiligt sich auch an TIMSS (Trends in International Mathematics and Science Study). Im Zentrum dieser Untersuchung stehen mathematische und naturwissenschaftliche Kompetenzen von Grundschulkindern. Sie wird alle vier Jahre durchgeführt, zuletzt 2015.

Übertrittsregelungen
Seit 2011 können Eltern in eigener Verantwortung entscheiden, welche weiterführende Schulart ihr Kind nach der Grundschule besuchen soll. Die Eltern werden bis zur anstehenden Schullaufbahnentscheidung durch eine regelmäßige Beratung der Grundschule von Anfang an unterstützt. In der Grundschulempfehlung kommt die Einschätzung der Schule für einen geeigneten schulischen Anschluss nach der Grundschule zum Ausdruck. Die Empfehlung wird zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 ausgegeben. Als weitere Entscheidungshilfe zum Übergang können Eltern im Rahmen des besonderen Beratungsverfahrens zusätzlich eine besonders qualifizierte Beratungslehrkraft hinzuziehen.

Die Weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg

Werkrealschule und Hauptschule

Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen werden nach dem gleichen Bildungsplan unterrichtet wie Schülerinnen und Schüler der Werkrealschule. Die Schulform umfasst die Klassen 5 bis 10. Zentrales Merkmal der Werkrealschule und der Hauptschule ist eine konsequente Berufsorientierung durch die individuelle Förderung praktischer Begabungen und die Einbindung lebensnaher Sachverhalten und Aufgabenstellungen. In der 7. Klasse wird die Kompetenzanalyse Profil AC verbindlich durchgeführt. Durch die Erfassung der überfachlichen Kompetenzen, die Wahrnehmung der Stärken und die Erstellung individueller Förderangebote sollen die Schüler noch gezielter in der Berufswegeplanung unterstützt werden. In den Klassenstufen 7 bis 9 absolvieren die Jugendlichen in inhaltlich und organisatorisch differenzierten Formen von Praktika mindestens 20 Praxistage. Die Werkrealschule/Hauptschule führt nach sechs Jahren zu einem mittleren Bildungsabschluss (Werkrealschulabschluss) und bietet außerdem die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 9 oder Klasse 10 zu erwerben.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Schüler der Klassen 5 bis 8 werden versetzt, wenn sie den Anforderungen im laufenden Schuljahr im Ganzen entsprochen haben und sie auch erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der nächsthöheren Klasse gewachsen sein werden. In Klasse 8 kann die Versetzung auch in eine Kooperationsklasse erfolgen, wenn erwartet werden kann, dass der Hauptschulabschluss in diesem Bildungsgang erreicht wird. Versetzungsgefährdende Noten können unter bestimmten Umständen durch Noten in anderen Fächern ausgeglichen werden.
Alle Schülerinnen und Schüler nehmen in Klasse 9 an der themenorientierten Projektprüfung teil.
Dabei handelt es sich um eine Gruppenarbeit über einen längeren Zeitraum, für die die Schüler eine individuelle Leistungsbewertung erhalten. Diese wird als Anlage dem Abschlusszeugnis beigefügt.
Zum Ende des ersten Halbjahres der Klasse 9 kann das Fach Englisch durch schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten abgewählt werden. Zum Ende des ersten Schulhalbjahres in Klasse 9 müssen die Schüler verbindlich erklären, welchen Schulabschluss sie anstreben. Die Entscheidung kann individuell noch angepasst werden, abhängig vom erfolgreichen Schulabschluss in Klasse 9 bzw. mit der Versetzung in Klasse 10.

Vergleichsarbeiten
Die Lernstandsanalyse Lernstand 5 untersucht einzelne prognostisch relevante Basiskompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik. Auf Basis der Ergebnisse erstellen die Lehrkräfte ein passgenaues und zielgerichtetes Förderangebot.
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
Folgende Prüfungsoptionen werden an der Werkrealschule/Hauptschule angeboten:
> Hauptschulabschlussprüfung nach Klasse 9
> Hauptschulabschlussprüfung nach Klasse 10
> Werkrealschulabschluss nach Klasse 10 (Mittlerer Bildungsabschluss)

Die Schülerinnen und Schüler müssen bis zum 1. Februar nach einer qualifizierten Beratung durch die Lehrkraft eine der oben genannten Optionen auswählen. Alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 nehmen an der Themenorientierten Projektprüfung teil.

Übergänge/Wechsel
Mit dem Hauptschulabschluss haben Schüler die Möglichkeit, eine duale Ausbildung zu beginnen oder an eine berufliche Schule wechseln. Mit dem Werkrealschulabschluss können Schülerinnen und Schüler in eine duale Ausbildung, in berufliche Bildungsgänge oder unter bestimmten Voraussetzungen auf das Gymnasium wechseln.

Realschule

Die Klassen 5 und 6 dienen als Orientierungsstufe, die den unterschiedlichen Entwicklungen der Schüler Raum gibt. Anhand des jeweiligen Lernstands wird das Unterrichtsangebot individuell ausgerichtet. Alle Schüler wechseln von Klasse 5 in Klasse 6. Am Ende der 6. Klassenstufe wird entschieden, auf welchem Niveau der Schüler im folgenden Schuljahr lernt: auf dem mittleren oder auf dem grundlegenden Niveau. Die Einstufung kann nach jedem Schulhalbjahr angepasst werden. Dabei lernen die Schüler unabhängig vom jeweiligen Leistungsniveau weiter gemeinsam. Realschulen können der 7. und 8. Klasse zeitweise Unterricht auf unterschiedlichem Niveau in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik anbieten. Neben individualisierten Lehr- und Lernformen stehen den Schulen auch Poolstunden zur Verfügung, um individuelle Förderung zu ermöglichen.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
In die nächsthöhere Klasse werden Schüler versetzt, die auf Grund ihrer Leistungen in den für die Versetzung maßgebenden Fächern den Anforderungen im laufenden Schuljahr im ganzen entsprochen haben und die deshalb erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der nächsthöheren Klasse gewachsen sind. Versetzungsgefährdende Noten können durch entsprechende Leistungen in anderen gleichwertigen Fächern ausgeglichen werden. Die Klassenkonferenz kann auch unter bestimmten Voraussetzungen eine Versetzung trotz Ausgleichsmangel beschließen. Auch eine Versetzung auf Probe ist möglich.

Vergleichsarbeiten
Die Lernstandsanalyse Lernstand 5 untersucht einzelne prognostisch relevante Basiskompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik. Auf Basis der Ergebnisse erstellen die Lehrkräfte ein passgenaues und zielgerichtetes Förderangebot.
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
Die Realschule bietet folgende Prüfungsoptionen:
> Hauptschulabschlussprüfung nach Klasse 9
> Realschulabschluss nach Klasse 10 (Mittlerer Bildungsabschluss)

Übergänge/Wechsel
Mit dem Hauptschulabschluss haben Schüler die Möglichkeit, eine duale Ausbildung zu beginnen oder an eine berufliche Schule wechseln. Mit dem Werkrealschulabschluss können Schülerinnen und Schüler in eine duale Ausbildung, in berufliche Bildungsgänge oder unter bestimmten Voraussetzungen auf das Gymnasium wechseln.

Gemeinschaftsschule

Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsorientierte Schule, die Schüler mit unterschiedlichen Begabungen fördert. Dazu zählen Mädchen und Jungen, die sich mit dem Lernen schwer tun, genauso wie solche mit sehr hohem Leistungsvermögen oder Kinder mit Behinderungen. Die Gemeinschaftsschule bietet allen Kindern ein vielfältiges und motivierendes Lernangebot, dem es möglich ist, begabungsabhängig in einzelnen Fächern auf unterschiedlichem Niveau zu lernen. Im Schulalltag einer verbindlichen Ganztagsschule wechseln sich lehrerzentrierte Unterrichtsphasen, selbstgesteuerte Lernzeit und Phasen der Bewegung und Entspannung sinnvoll ab. Auch andere Formen des Ausgleichs wie etwas sportliche oder kulturelle Aktivitäten finden ihren Platz im Tagesablauf. Lern- und Übungsphasen finden nicht zu Hause, sondern in der Schule statt.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
In der Gemeinschaftsschule werden die Leistungen der Schüler in einem detaillierten Lernentwicklungsbericht festgehalten. Auf Wunsch der Eltern wird dieser Bericht durch klassische Schulnoten ergänzt. Erst in den Abschlussklassen sind Noten obligatorisch. In der Gemeinschaftsschule werden alle Schüler versetzt.

Vergleichsarbeiten
Die Lernstandsanalyse Lernstand 5 untersucht einzelne prognostisch relevante Basiskompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik. Auf Basis der Ergebnisse erstellen die Lehrkräfte ein passgenaues und zielgerichtetes Förderangebot.
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
> Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10
> Realschulabschluss nach Klasse 10
> Abitur nach Klasse 13 (sofern die Gemeinschaftsschule eine Sekundarstufe II anbietet)

Übergänge/Wechsel
Nach erfolgreichem Abschluss der Klassenstufe 10 der Gemeinschaftsschule ist der Übergang in die gymnasiale Oberstufe, der  Übergang an ein berufliches Gymnasien oder der Beginn einer beruflichen Ausbildung möglich.

Gymnasium

Das allgemeinbildende Gymnasium vermittelt Schülerinnen und Schülern in einem achtjährigen Bildungsgang neben einer umfassenden fachlichen Ausbildung die Fähigkeit zu fächerübergreifendem und eigenständigem Lernen sowie eine vertiefte Methoden- und Sozialkompetenz. Am Gymnasium sind alle Abschlussprüfungen der allgemeinbildenden Schulen möglich. Die einzelnen Gymnasien sind durch verschiedene Schwerpunkte geprägt: sprachlich, naturwissenschaftlich oder künstlerisch/sportlich. So kann jeder Schüler seine Begabungen optimal entwickeln. Das Land Baden-Württemberg hat zusätzlich besondere Förderangebote für hochbegabte Schülerinnen und Schüler geschaffen: das Landesgymnasium für Hochbegabte in Schwäbisch Gmünd und die Hochbegabtenzüge an ausgewählten Gymnasien.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Versetzungsgefährdende Noten können durch sehr gute oder gute Noten Leistungen in anderen gleichwertigen Fächern ausgeglichen werden. Die Klassenkonferenz kann auch unter bestimmten Voraussetzungen eine Versetzung trotz Ausgleichsmangel beschließen. Auch eine Versetzung auf Probe ist möglich.

Vergleichsarbeiten
Die Lernstandsanalyse Lernstand 5 untersucht einzelne prognostisch relevante Basiskompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik. Auf Basis der Ergebnisse erstellen die Lehrkräfte ein passgenaues und zielgerichtetes Förderangebot.Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
Die Schülerinnen und Schüler erwerben mit dem erfolgreichen Abschluss der Klasse 10 den mittleren Bildungsabschluss und bei erfolgreicher Gesamtqualifikation und Abiturprüfung nach Klasse 12 die allgemeine Hochschulreife. Die allgemeine Hochschulreife kann auch an beruflichen Gymnasien, an Abendgymnasien und Kollegs, an Schulen besonderer Art sowie in Sonderlehrgängen für Spätaussiedler erworben werden.

Übergänge/Wechsel
Wer das Abitur bestanden hat, kann zwischen Studium oder einer Berufsausbildung wählen.

Prüfungsaufgaben
Die Kultusministerkonferenz hat Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Englisch und Französisch als fortgeführte Fremdsprachen definiert. Diese fachbezogenen Kompetenzen sind verbindlich für alle Bundesländer. Von den Bildungsstandards können jedoch nicht unmittelbar Abituraufgaben abgeleitet werden. Vielmehr orientieren sich die Abituraufgaben aller 16 Länder zukünftig an diesen Bildungsstandards. Den Ländern steht ein gemeinsamer Aufgabenpool zur Verfügung. Die Aufgabensammlung zeigt exemplarisch, wie die beschriebenen Kompetenzen und Vorgaben für die Abiturprüfung in Aufgaben für die Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführte Fremdsprache umgesetzt werden können. So soll die Vergleichbarkeit der Anforderungen in den Ländern gewährleistet werden.

Weitere Informationen zu Baden-Württemberg

Weitere Bundeslandinfos

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