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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Studienkreis GmbH

Aktuelle AGB (Stand Januar 2026)

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln ausschließlich das Verhältnis der Studienkreis GmbH, Universitätsstraße 104, 44799 Bochum, und ihren Kunden für alle Verträge mit der Studienkreis GmbH über die von dieser angebotenen Dienstleistung im Bereich Nachhilfe. Die AGB gelten sowohl für Verträge, welche über die deutschsprachigen Online-Portale der Studienkreis GmbH (https://www.studienkreis.de, https://www.nachhilfe.de, https://www.jetztnachhilfe.de) als auch an den Standorten der Studienkreis GmbH oder telefonisch geschlossen werden.

1.2 Diese AGB sind unter https://www.studienkreis.de/agb/ abrufbar.

1.3 Sofern im Folgenden von dem "Kunden" gesprochen wird, ist hiermit der Vertragspartner der Studienkreis GmbH gemeint. "Angemeldete Person" meint diejenige Person, welche das Nachhilfeangebot der Studienkreis GmbH auf Grundlage eines abgeschlossenen Vertrages sodann in Anspruch nimmt.

2. Allgemeine Durchführung

2.1 Die Studienkreis GmbH bietet sowohl Online-Nachhilfe als auch Nachhilfekurse vor Ort in den Standorten der Studienkreis GmbH an. Sofern im Folgenden nicht ausdrücklich nur Online-Kurse oder Nachhilfekurse vor Ort angesprochen sind, gelten die nachfolgenden Regelungen für sämtliche Nachhilfeangebote der Studienkreis GmbH.

2.2 Ausschließlich die zur Nachhilfe angemeldete Person darf die Dienstleistungen nach Maßgabe des Vertrages in Anspruch nehmen. Eine Inanspruchnahme durch Dritte ist unzulässig.

2.3 Die Studienkreis GmbH ist berechtigt, die vertraglich obliegenden Verpflichtungen von freien Mitarbeitern und sachverständigen Dritten ausführen zu lassen.

2.4 In Fällen, in denen ein Präsenzunterricht aufgrund gesetzlicher und/oder behördlicher Anordnungen oder Empfehlungen, aufgrund von Umständen, die die Studienkreis GmbH nicht zu vertreten hat oder aufgrund der Erkrankung des Lehrers nicht stattfinden kann, ist es der Studienkreis GmbH gestattet, den Nachhilfeunterricht von Präsenz- auf Onlineunterricht umzustellen, soweit dies dem Kunden im Einzelfall zumutbar ist.

2.5 Auf Wunsch sowie in Absprache mit dem Kunden ist es möglich, dass Präsenzunterricht durch eine online zugeschaltete Lehrkraft im Standort erfolgt oder am Unterricht von zu Hause per Online-Lernraum teilgenommen werden kann. Für diesen im Folgenden als „Hybrid-Unterricht“ genannten Nachhilfeunterricht gelten die weiteren nachfolgenden Regelungen unverändert.

2.6 Im Unterricht werden in Ergänzung zu den Lernmaterialien der öffentlichen Schule weitere Lernmaterialien eingesetzt, welche nur nach Rücksprache mit der Studienkreis GmbH und dessen Zustimmung vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden dürfen.

3. Gruppengröße und Dauer der Unterrichtseinheit

3.1 Individuelle Förderung in kleinen Lerngruppen
Der Nachhilfe- und Förderunterricht findet in der Sekundarstufe in der Regel mit 5 Schülern in kleinen Lerngruppen statt. In besonderen Ausnahmefällen kann diese Zahl zeitlich begrenzt um einen Schüler (bspw. Probeschüler) ausgeweitet werden. Bei bestimmten Sonderkursen (z.B. Abiturvorbereitungskurse, Ferienkurse) kann die Gruppengröße auf bis zu 8 Schülern ausgedehnt werden. Die jeweilige Gruppengröße geht aus dem entsprechenden Angebot hervor. Eine Unterrichtseinheit umfasst 90 Minuten. Kommt vorübergehend keine Lerngruppe mit einer Mindestzahl von vier Schülern zustande, reduziert sich die Unterrichtseinheit bei drei Schülern auf 60 Minuten, bei zwei oder einem Schüler auf 45 Minuten.

3.2 Einzelunterricht
Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten.

3.3 Fach- und Kompetenzkurse
Fach- und Kompetenzkurse im Einzelunterricht haben eine Dauer von 45, 60 oder 90 Minuten, je nach vereinbartem Angebot. Eine Unterrichtseinheit im Gruppenunterricht umfasst 90 Minuten. Fällt die Teilnehmerzahl im Laufe des Kurses auf unter drei Schüler, wird der Kurs dennoch in vollem Umfang fortgeführt. Fach- und Kompetenzkurse folgen einem festen Raster und finden in der Regel im Gruppenunterricht statt. Daher kann eine durch einen Schüler verpasste Stunde nicht nachgeholt werden.

3.4 Unterricht in Großgruppen
Der Unterricht findet in geeigneten Räumlichkeiten oder virtuellen Räumen statt. Im Vordergrund steht die Vermittlung von Inhalten ohne Berücksichtigung individueller Fragestellungen der Teilnehmer. Eine vom Schüler verpasste Teilnahme kann daher nicht nachgeholt werden. Die Anzahl der Teilnehmer ist nicht begrenzt.

4. Schulferien

4.1 Der Unterricht findet in allen Ferien statt außer in den Weihnachtsferien, an den bundeseinheitlichen Feiertagen (Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit am 01.05., Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit, 1.und 2.Weih-nachtsfeiertag) sowie an bundeslandspezifischen Feiertagen im jeweiligen Bundesland. Gründonnerstag und der Dienstag nach Ostermontag sind ebenfalls unterrichtsfrei.

4.2 Für online und hybride Unterrichtsprodukte werden ebenfalls bundeseinheitlich folgende Tage zu Grunde gelegt: Weihnachtsferien: Samstag vor Heiligabend bis ein-schließlich Heilige Drei Könige (06.01.), Fronleichnam (variabel), Reformationstag (31.10.) und Allerheiligen (01.11.).

4.3 In den Sommerferien findet der Unterricht in Form von Intensivkursen statt, deren jeweiliger Umfang den vertraglich vereinbarten Unterrichtsstunden entspricht. Für diesen Unterricht in den Sommerferien fallen die normalen Gebühren an.

4.4 Für Unterrichtsleistungen während der Schulferien, einschließlich Intensivkursen, fallen die vertraglich vereinbarten Gebühren in unveränderter Höhe an.

5. Fehlstunden

Wir sind bemüht, bei entschuldigtem Fehlen des Teilnehmers (z. B. infolge Krankheit oder aus sonstigen Gründen wie schulischen Veranstaltungen, Praktika o. Ä.) nach Möglichkeit Ersatzstunden zu gewähren. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Etwaig gewährte Ersatz-, Gut- oder Reststunden erfolgen freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Sie sind innerhalb von drei Monaten nach ihrer Entstehung in Abstimmung mit der Studienkreis GmbH einzulösen. Die Einlösung steht unter dem Vor-behalt der jeweiligen Verfügbarkeit sowie der technischen und organisatorischen Gege-benheiten. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses verfallen nicht eingelöste Ersatz-, Gut- oder Reststunden ersatzlos.

6. Preise und Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

6.1 Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen. Die angegebenen Preise verstehen sich als Gesamtpreise und enthalten keine Umsatzsteuer. Die Leistungen der Studienkreis GmbH im Bereich der Nachhilfe sind derzeit nach §4 Nr. 21a) USTG von der Umsatzsteuer befreit. Sollten die Leistungen davon abweichend umsatzsteuerpflichtig werden, schuldet der Kunde darüber hinaus die jeweils unter Umständen rückwirkend anfallende Umsatzsteuer.

6.2 Die laufenden Beiträge eines Laufzeitvertrags sind jeweils zum 1. oder 15. eines Monats im Voraus fällig. Die vom Vertragspartner geschuldeten Zahlungen werden per SEPA-Lastschrift eingezogen, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Die Starterpauschale wird zusammen mit dem ersten Monatseinzug abgebucht.

6.3 Der Anbieter kann das monatliche Entgelt einmal jährlich entsprechend der Veränderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basisjahr 2020 = 100) anpassen, sofern sich dieser seit Vertragsbeginn oder der letzten Anpassung um mehr als 3 % verändert hat. Sollte der vereinbarte Index nicht mehr veröffentlicht werden, tritt ein vergleichbarer, dem ursprünglichen in seiner Aussagekraft entsprechender Index an seine Stelle. Preiserhöhungen und -senkungen erfolgen im gleichen prozentualen Umfang. Die Änderung wird mindestens 4 Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.

6.4 Wünscht der Kunde eine andere Zahlungsweise als das SEPA-Lastschriftverfahren, muss die Bezahlung des Beitrags spätestens zum 3. Werktag eines Monats im Voraus geleistet werden.

6.5 Der bei einem Kontingentvertrag fällige Gesamtbetrag wird vor Beginn der Nachhilfe per SEPA-Lastschrift eingezogen oder ist bis zum Beginn der Nachhilfe durch den Kunden zu zahlen.

6.6 Zahlungen sind unter Angabe der Kunden- und Vertragsnummer auf das Konto zu leisten, welches dem Kunden bei Vertragsabschluss mitgeteilt wurde.

6.7 Die Kosten durch etwaig entstehende Rücklastschriften trägt der Kunde.

6.8 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so ist die Studienkreis GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die Studienkreis GmbH berechtigt, einen pauschalisierten Schadenersatz zu berechnen. Dieser errechnet sich aus dem gewählten Vertragstyp sowie der tatsächlich genutzten Vertragsdauer. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7. Kündigung

7.1 Die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweils geschlossenen Vertrag.

7.2 Die Studienkreis GmbH ist berechtigt, den Vertrag aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen.

7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

7.4 Die Kündigung bedarf der Textform.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Eventuelle nachträglich erfolgende Abänderungen des vorliegenden Vertrages durch mündliche Absprachen sind aus Beweisgründen schriftlich niederzulegen.

8.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtsungültig sein oder werden, sollte eine Lücke bestehen oder sollte sich eine der vertraglichen Bestimmungen als undurchführbar erweisen, so berührt dies nicht die Rechtsgültigkeit der anderen Bestimmungen bzw. der AGB an sich.

8.3 Die Studienkreis GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Ergänzende Bestimmungen
für den Hybrid-Unterricht

1. Technische Voraussetzungen für die Wahrnehmung eines Online-Angebotes

1.1 Die Studienkreis GmbH weist darauf hin, dass zur Nutzung der von der Studienkreis GmbH angebotenen Online- und Hybrid Unterrichte bestimmte technische Voraussetzungen auf Seiten des Kunden zu schaffen sind. Es obliegt dem Kunden, für sich bzw. die angemeldete Person auf seine Kosten die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um unter Nutzung des von der Studienkreis GmbH zur Verfügung gestellten Zugangs die vereinbarten Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können. Die Voraussetzungen sind unter https://www.studienkreis.de/online-nachhilfe/so-funktionierts/ zu finden. Ist der Kunde für einen technisch bedingten Ausfall einer Unterrichtsstunde verantwortlich oder treten die Probleme auf Seiten des Kunden auf, besteht kein Anspruch auf Entschädigungen oder Ersatzstunden.

1.2 Die Studienkreis GmbH kann, die für die Online-Kurse eingesetzte Software weiterentwickeln oder ersetzen, um sie dem technischen Fortschritt anzupassen. Erfordert dies Änderungen an der technischen Infrastruktur des Kunden, wird er hierüber vorab informiert und hat die notwendigen Anpassungen innerhalb eines Monats auf eigene Kosten vorzunehmen.

1.3 Die Studienkreis GmbH weist darauf hin, dass bei der Nutzung des Internets und der Übertragung von Daten ein lückenloser Schutz nicht möglich ist. Es obliegt dem Kunden, die zur Sicherung seines Systems erforderlichen Vorkehrungen selbst zu treffen.

1.4 Die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Studienkreis GmbH erfordert die Nutzung einer durch die Studienkreis GmbH kostenfrei zur Verfügung gestellten Softwareanwendung, z.B. (Fremdsoftware, Software der GoStudent-Gruppe oder eigene Softwareprodukte). Es obliegt dem Kunden, diese Softwareanwendungen im Browser oder gegebenenfalls heruntergeladen zu nutzen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass alle Softwareanbieter im Auftrag der Studienkreis GmbH handeln. Die Studienkreis GmbH bedient sich des Softwareanbieters auch nicht zwangsläufig zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden.

Download der AGB

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