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Klassen-Elternsprecher – ein Job für Sie?

Rechtlich gesehen sind Eltern und Schule gemeinsam für die Erziehung von Schulkindern verantwortlich. Die Mitwirkung von Eltern in der Schule ist deswegen kein freiwilliges Angebot, sondern eine Pflicht.
Als Klassen-Elternsprecher können Sie beispielsweise maßgeblich den Schulalltag Ihres Kindes mitbestimmen.

Aufgaben des Klassen-Elternsprechers

Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer hat die Aufgabe, den von den Eltern gewählten Klassen-Elternsprecher (auch: Klassenpflegschaftsvorsitzender) über alle die Klasse gemeinsam interessierenden Fragen zu unterrichten.
Im Einzelnen hat der Klassen-Elternsprecher folgende Aufgaben:

  • den Kontakt zwischen den Lehrern der Klasse und den Eltern pflegen
  • die Vorschläge von Seiten der Eltern der Schule unterbreiten
  • den Eltern Gelegenheit zur Aussprache bieten

Checkliste „Klassen-Elternsprecher“

Je mehr der folgenden Aussagen Sie mit „ja“ beantwortet haben, umso eher kommt für Sie die Aufgabe eines Klassen-Elternsprechers infrage.

  • Ich habe Spaß daran, die Interessen von Eltern und Schülern zu vertreten. Ich habe Zeit und Lust, den Kontakt zu anderen Eltern aufrecht zu halten. Ich habe Interesse daran, das Vertrauensverhältnis zu den Lehrern und der Schule zu vertiefen.
  • Ich möchte über die Verwendung von Lernmitteln und die Anschaffung neuer Materialien mit entscheiden.
  • Ich möchte Einfluss nehmen auf die Wahl von Zielen zu Wandertagen oder Klassenfahrten.
  • Mich interessiert die Entwicklung der Schule meines Kindes.
  • Ich habe Zeit und Lust, mich bei Schulfesten und Elternsprechtagen zu engagieren.
  • Ich kann in heiklen Situationen gut vermitteln.

So lassen Sie sich zum Klassen-Elternsprecher wählen

Der Elternsprecher wird jeweils auf dem ersten Elternabend zu Beginn eines Schuljahres gewählt. Zu diesem Elternabend lädt der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin schriftlich alle Eltern ein. Zur Wahl des Klassen-Elternsprechers können Sie sich entweder durch ein anderes Elternteil vorschlagen lassen oder Sie stellen sich selbst zur Wahl. In der Regel erfolgt die Wahl per Handzeichen, nur auf ausdrücklichen Wunsch muss eine geheime Wahl durchgeführt werden.
In zwei Wahlgängen werden zunächst der Klassen-Elternsprecher und anschließend sein Vertreter mit einfacher Mehrheit gewählt. Die gewählten Elternvertreter einer Klasse wählen dann zu einem späteren Zeitpunkt aus ihren Reihen die verantwortlichen Sprecher des Elternbeirats der ganzen Schule.

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