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Das Schulsystem in Schleswig-Holstein

An die vierjährige Grundschule schließen sich in Schleswig-Holstein folgende weiterführende Schularten an:

  • die Gemeinschaftsschule und
  • das Gymnasium.

Inklusion
Schleswig-Holstein ist bereits seit 1990 auf dem Weg zur inklusiven Schule, in der Schüler mit vielfältigen Voraussetzungen und unabhängig vom Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gemeinsam lernen können. Die Themen Sonderpädagogik und Inklusion gehören schon seit längerer Zeit zum Ausbildungsplan künftiger Lehrkräfte. Mehr als zwei Drittel aller Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen in Schleswig-Holstein eine allgemeinbildende Regelschule – der zweithöchste Anteil im Bundesvergleich.
In einem 10-Punkte-Katalog hat die Landesregierung 2014 vorgestellt, wie sie die inklusive Schule weiterentwickeln will. Im Januar 2016 legte Bildungsministerin Britta Ernst ihr Arbeitspapier zur Umsetzung des Konzeptes vor. Es setzt sechs Schwerpunkte: Ausbau der regionalen Kooperation der Förderzentren, eine landesweite Steuerung der sonderpädagogischen Ressourcen, eine Neuausrichtung der Diagnostik, die Weiterentwicklung des Förderschwerpunktes Geistige Entwicklung, eine aktivere Mitwirkung der Eltern sowie ein Übergang Schule-Beruf unter Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse. Für zusätzliche, persönliche Informationen und Beratungen sowie für die Kooperation und Netzwerkarbeit mit Schulen und anderen Institutionen steht die Beratungsstelle Inklusive Schule.

Gastschulabkommen
Ab dem Schuljahr 2017/2018 können Schüler aus Schleswig-Holstein und Hamburg erstmals ohne Einschränkungen alle weiterführenden Schulen des jeweils anderen Bundeslandes besuchen.

Spanisches Sprachdiplom DELE
Schüler weiterführender Schulen in Schleswig-Holstein können durch eine Vereinbarung zwischen Kultusministerium und Instituto Cervantes (Madrid) die staatlichen spanischen Sprachdiplome DELE erwerben. Die DELE-Diplome sind eine Zusatzqualifikation für international ausgerichtete Studiengänge und Berufsausbildungen.

Überblick Schulsystem Schleswig-Holstein

Lesen Sie weiterführende Informationen zum Schulsystem in Schleswig-Holstein:

Die Grundschule in Schleswig-Holstein

Einschulung
Schulpflichtig sind in Schleswig-Holstein alle Kinder, die bis zum 30. Juni des Einschuljahres sechs Jahre alt werden. Auch jüngere Kinder können für den Schulbesuch angemeldet werden.

Fächer/Organisation
Die vierjährige Grundschule gliedert sich in die Schuleingangsphase mit den ersten beiden Klassen und die Jahrgänge 3 und 4. Die Jahrgangsstufen 1 und 2 werden als pädagogische Einheit geführt. Hier ist der Unterricht teilweise oder ausschließlich jahrgangsübergreifend organisiert. Die reguläre Verweildauer in der Schuleingangsphase beträgt zwei Jahre. Sie kann jedoch auch um ein Jahr verkürzt oder verlängert werden.
In Schleswig-Holstein beginnt der Englischunterricht in der 3. Grundschulklasse. Seit 2014 gibt es das Modellprojekt „Wi snackt platt!“. Schüler des ersten Jahrganges dieser Schulen lernen regelmäßig zwei Stunden in der Woche plattdeutsch.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Schüler erhalten in den ersten zwei Grundschuljahren Kompetenz-Zeugnisse. Darin werden ihre Leistungen und ihre Lernentwicklung beschrieben. Ab der Jahrgangsstufe 3 haben Grundschulen in Schleswig-Holstein die Wahlfreiheit, bis einschließlich zur 4. Klasse auch weiterhin Kompetenz-Zeugnisse zu erteilen. Sie können aber auch Notenzeugnisse ausgeben. Die Zeugnisse am Ende der Jahrgangsstufen 3 und 4 können zusätzlich einen Entwicklungsbericht enthalten. Im Halbjahreszeugnis der 3. Klasse wird das Notenzeugnis verbindlich durch einen Entwicklungsbericht ergänzt.
Grundschüler in Schleswig-Holstein wechseln am Schuljahresende ohne Versetzungsbeschluss in die nächsthöhere Klassenstufe.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 3. Klasse in den Fächern Deutsch und Mathematik einheitlich die Lernstandserhebung VERA 3 durch.
Mit IGLU (Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung)/PIRLS (Progress in International Reading Literacy Study) wird darüber hinaus im fünfjährigen Turnus in allen 16 Bundesländern ein international vergleichender Lesetest in der vierten Jahrgangsstufe durchgeführt. 2016 hat sich Deutschland zum vierten Mal an IGLU/PIRLS beteiligt.
Deutschland beteiligt sich auch an TIMSS (Trends in International Mathematics and Science Study). Im Zentrum dieser Untersuchung stehen mathematische und naturwissenschaftliche Kompetenzen von Grundschulkindern. Sie wird alle vier Jahre durchgeführt, zuletzt 2015.

Übertrittsregelungen
Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule wechseln nach dem Besuch der Jahrgangsstufe 4 ohne Versetzungsbeschluss in die Gemeinschaftsschule oder das Gymnasium. Nach umfassender Beratung entscheiden die Eltern über die Form der weiterführenden Schule, die ihr Kind besucht.

Die weiterführenden Schulen in Schleswig-Holstein

Gemeinschaftsschule

In der Gemeinschaftsschule werden Kinder von Jahrgangsstufe 5 bis 10 gemeinsam unterrichtet. Den unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler kann sowohl durch Unterricht in binnendifferenzierender Form (Kinder und Jugendliche werden weitestgehend gemeinsam in einer Lerngruppe unterrichtet), nach Leistungsfähigkeit und Neigung der Schüler in differenzierten Lerngruppen sowie in abschlussbezogenen Klassenverbänden entsprochen werden. Über die geeigneten Formen des Unterrichtes entscheidet die jeweilige Schule.
Die Regionalschulen wurden seit 2014 in Gemeinschaftsschulen umgewandelt. Neue Schüler werden nicht mehr aufgenommen. Die aktuell noch verbleibenden Regionalschulen laufen im Schuljahr 2018/2019 endgültig aus.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Der Leistungsstand der Schüler wird in einem schriftlichen Zeugnis dokumentiert. Die Formen der Leistungsbeurteilung legt die Schule im Rahmen ihres pädagogischen Konzepts fest. Spätestens am Ende der Jahrgangsstufe 8 werden Ziffernzeugnisse vergeben.
Beim Wechsel zum Gymnasium findet eine Notenübertragungsskala Anwendung, die die unterschiedlichen Leistungsniveaus berücksichtigt.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
An den Gemeinschaftsschulen können folgende Bildungsabschlüsse erworben werden:
> der Erste allgemeinbildende Schulabschluss (nach 9 Jahren)
> der Mittlere Abschluss (nach 10 Jahren)
> das Abitur (nach 13 Jahren)

Gemeinschaftsschulen ohne eigene Oberstufe können Gemeinschaftsschulen mit eigener Oberstufe oder mit Gymnasien Kooperationen eingehen.

Übergänge/Wechsel
Mit erfolgreichen Abschlüssen können die Schüler entweder ihre schulische Karriere fortsetzen oder in eine berufliche Ausbildung wechseln. Am Ende der Jahrgangsstufe 10 ist die Versetzung in eine gymnasiale Oberstufe möglich. Wer das Abitur bestanden hat, kann zwischen Studium oder einer Berufsausbildung wählen. 

Gymnasium

Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung. Mit der Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben. An den schleswig-holsteinischen Gymnasien können die Schülerinnen und Schüler nach 8 oder nach 9 Jahren das Abitur ablegen. Einige Gymnasien bieten sogar beide Optionen parallel an. Die Klassen 5 und 6 am Gymnasium dienen als Orientierungsstufe. In der Orientierungsstufe findet eine besondere Förderung und Beobachtung der schulischen Leistungen der Schüler statt.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Erfüllen Schüler die folgenden Bedingungen, werden sie in der Regel in die nächsthöhere Klasse versetzt: mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern und höchstens eine mangelhafte Leistung. Alle Schüler steigen ohne Versetzungsbeschluss von der Jahrgangsstufe 5 in die Jahrgangsstufe 6 auf., ebenso von der Jahrgangsstufe 8 in die Jahrgangsstufe 9. Wird ein Schüler am Gymnasium nach der 6. Klasse nicht versetzt, wird er an den Realschulgang der Regionalschule schrägversetzt. Bei erheblichen fachlichen Mängeln am Ende der Klasse 8 kann die Klassenkonferenz ein Aufsteigen in Klasse 9 unter Vorbehalt aussprechen. Gleichzeitig werden individuelle Fördermaßnahmen festgelegt.

Vergleichsarbeiten
In der Jahrgangsstufe 8 werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (als 1. Fremdsprache) Vergleichsarbeiten (VERA 8) durchgeführt. Sie werden vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) für ganz Deutschland entwickelt.

Abschlüsse
Am Gymnasium können folgende Abschlüsse erworben werden:
> Erster allgemeinbildender Schulabschluss
> Mittlerer Schulabschluss (MSA)
> Fachhochschulreife
> Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

In der Regel wird das Abitur nach 8 Jahren am Gymnasium erworben. Die im Schuljahr 2014/2015 bereits bestehenden Gymnasien mit einem 9-jährigen Bildungsgang oder einem 8- und 9-jährigen Bildungsgang (sogenanntes Y-Modell) konnten jedoch fortgeführt werden.

Übergänge/Wechsel
Am Gymnasium können Schüler im G8-Gang mit erfolgreicher Versetzung nach der 9. Klasse in die gymnasiale Oberstufe wechseln, im G9-Gang ist dies nach der 10. Klasse der Fall. Beim Wechsel zur Gemeinschaftsschule findet eine Notenübertragungsskala Anwendung, die die unterschiedlichen Leistungsniveaus berücksichtigt. Außerdem ist der Wechsel an berufsbildende Schulen möglich. Wer das Abitur bestanden hat, kann zwischen Studium oder einer Berufsausbildung wählen.

Prüfungsaufgaben
Die Kultusministerkonferenz hat Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Englisch und Französisch als fortgeführte Fremdsprachen definiert. Diese fachbezogenen Kompetenzen sind ab dem Schuljahr 2016/2017 verbindlich für alle Bundesländer. Von den Bildungsstandards können jedoch nicht unmittelbar Abituraufgaben abgeleitet werden. Vielmehr orientieren sich die Abituraufgaben aller 16 Länder zukünftig an diesen Bildungsstandards. Den Ländern steht ein gemeinsamer Aufgabenpool zur Verfügung. Die Aufgabensammlung zeigt exemplarisch, wie die beschriebenen Kompetenzen und Vorgaben für die Abiturprüfung in Aufgaben für die Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführte Fremdsprache umgesetzt werden können. So soll die Vergleichbarkeit der Anforderungen in den Ländern gewährleistet werden.

Weitere Informationen zu Schleswig-Holstein

Weitere Bundeslandinfos

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