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Das Schulsystem in Rheinland-Pfalz

An die vierjährige Grundschule schließen sich im rheinland-pfälzischen Schulsystem folgende weiterführenden Schulen an:

  • die Realschule plus, unterteilt in Kooperative und Integrative Realschule
  • die Integrierte Gesamtschule und
  • das Gymnasium.

Gymnasien dürfen in Rheinland-Pfalz auf Antrag den achtjährigen Bildungsgang zum Abitur anbieten, wenn Sie als Ganztagsschulbetrieb organisiert sind (G8GTS). Alle anderen Gymnasien bleiben beim neunjährigen Bildungsgang.

Inklusion
Im Schulgesetz ist das vorbehaltlose Wahlrecht für Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf verankert. Eltern haben die Wahl zwischen Förderschulen mit einem an der Art der Behinderung orientierten Schulangebot und inklusivem Unterricht in einer Schwerpunktschule. Die Förderschulen wurden zu Förder- und Beratungszentren weiterentwickelt und bündeln in ihrem Zuständigkeitsbereich die sonderpädagogische Fachkompetenz.
Kinder mit Behinderungen, aber ohne festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf besuchen grundsätzlich die wohnortnahe Schule. Dies betrifft z. B. Kinder mit Körperbehinderungen, auch Seh- oder Hörgeschädigte, aber auch Kinder und Jugendliche mit Störungen aus dem Autismus-Spektrum.

Medienbildung: Planet Schule
Die Kultusministerien der Länder Rheinland-Pfalz, Saarland und Baden-Württemberg stellen in Kooperation mit dem SWR und Lehrern eine gemeinsame Plattform zur Verfügung. Unter "Planet Schule" können kostenlose Schulmaterialien wie Filme, Arbeitsblätter und interaktive Angebote sowie Unterrichtskonzepte heruntergeladen werden. So wird der mediengestützte Unterricht erleichtert und gefördert.
Mit dem Projekt Schulcampus RLP will Rheinland-Pfalz außerdem bis 2021 die zentrale Forderung der Digitalstrategie der Kultusministerkonferenz erfüllen und flächendeckend eine digitale Lernumgebung schaffen. In dem Webportal haben Schüler und Lehrer Zugriff auf alle digitalen Lernangebote des Landes. Gleichzeitig wird die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften gestärkt, um Schülerinnen und Schülern Kompetenzen für das Leben und Lernen in der digitalen Welt zu vermitteln.

Überblick Schulsystem Rheinland-Pfalz

Lesen Sie weiterführende Informationen zum Schulsystem in Rheinland-Pfalz:

Die Grundschule in Rheinland-Pfalz

Einschulung
Alle Kinder, die vor dem 1. September sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Auch Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. Über ihre Aufnahme entscheidet die Schulleitung. Auch eine Zurückstellung für ein Jahr ist möglich. Das Kind besucht dann den Schulkindergarten und wird dort auf den Eintritt in die Grundschule vorbereitet.

Fächer/Organisation
Die vierjährige Grundschule gliedert sich in die Schuleingangsphase und die Jahrgänge 3 und 4. Die Klassenstufen 1 und 2 bilden dabei eine pädagogische Einheit (Eingangsstufe). Hier wird der Unterricht teilweise oder ausschließlich jahrgangsübergreifend organisiert.
Das Land Rheinland-Pfalz bietet allen Schulen ab der 1. Klasse in zwei Stufen die Zusatzqualifikation „Medienkompass“ an. Die erste Stufe umfasst die Klassen 1 bis 6, die zweite Stufe umfasst die Sekundarstufe I. Das Programm vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten zur Medienkompetenz.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
In den ersten beiden Grundschulklassen erhalten die Schüler ihr Zeugnis jeweils am Schuljahresende, in den Klassen 3 und 4 kommen Halbjahreszeugnisse hinzu. In den beiden ersten Klassen werden noch keine Noten vergeben, die Leistungen werden mit einer schriftlichen Bemerkung beschrieben. Die Zeugnisse der Klassen 3 und 4 enthalten zusätzlich eine verbale Beurteilung des Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 3. Klasse in den Fächern Deutsch und Mathematik einheitlich die Lernstandserhebung VERA 3 durch.
Mit IGLU (Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung)/PIRLS (Progress in International Reading Literacy Study) wird darüber hinaus im fünfjährigen Turnus in allen 16 Bundesländern ein international vergleichender Lesetest in der vierten Jahrgangsstufe durchgeführt. 2016 hat sich Deutschland zum vierten Mal an IGLU/PIRLS beteiligt.
Deutschland beteiligt sich auch an TIMSS (Trends in International Mathematics and Science Study). Im Zentrum dieser Untersuchung stehen mathematische und naturwissenschaftliche Kompetenzen von Grundschulkindern. Sie wird alle vier Jahre durchgeführt, zuletzt 2015.

Übertrittsregelungen
Die Kinder bekommen mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse eine Empfehlung für die weiterführende Schule. Diese Empfehlung ist aber nicht verpflichtend für die Schulwahl der Eltern. Wer in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachkunde mindestens befriedigende Leistungen und in den übrigen Fächern überwiegend befriedigende Leistungen erbringt, kann eine Gymnasialempfehlung erhalten.

Die Weiterführenden Schulen in Rheinland-Pfalz

Realschule plus

In Rheinland-Pfalz wurden die Haupt- und Realschulen zusammengeführt zur Realschule plus. Ziel der Zusammenführung ist es, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln, mehr Schüler zu guten und höheren Schulabschlüssen zu führen, die Schulabbrecherquote in Rheinland-Pfalz zu senken und flächendeckend Zugang zu allen Bildungsabschlüssen möglichst wohnortnah zu sichern. Um die Durchlässigkeit zu erleichtern, wird in der Orientierungsstufe nach der gleichen Stundentafel unterrichtet wie am Gymnasium. Die Realschule plus ist kooperativ oder integrativ organisiert.

Kooperative Realschule

In der Kooperativen Realschule werden die Jugendlichen nach der gemeinsamen Orientierungsstufe in abschlussbezogenen Klassen unterrichtet.Integrative RealschuleIn der Integrativen Realschule plus lernen die Jugendlichen auch nach der Orientierungsstufe unabhängig vom Bildungsgang gemeinsam im Klassenverband.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
In allen Realschulen plus findet nach Klassenstufe 6 und nach Klassenstufe 9 eine Versetzung statt. In den übrigen Klassenstufen gelten je nach Art der äußeren Fachleistungsdifferenzierung - also des angestrebten Abschlusses - unterschiedliche Regelungen. Grundsätzlich sind Nachprüfungen möglich.
Im Wahlpflichtbereich bieten die Realschulen die Schwerpunkte Wirtschaft und Verwaltung, Hauswirtschaft und Sozialwesen, Technik und Naturwissenschaft sowie Französisch an. Schuleigene Profile können zusätzlich auch eigene Schwerpunkte anbieten, beispielsweise Sport, Informationstechnologie oder Darstellendes Spiel.
Das Land Rheinland-Pfalz bietet allen Schulen ab der 1. Klasse in zwei Stufen die Zusatzqualifikation „Medienkompass“ an. Die erste Stufe umfasst die Klassen 1 bis 6, die zweite Stufe umfasst die Sekundarstufe I. Das Programm vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten zur Medienkompetenz.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
An der Realschule plus können die folgenden Abschlüsse erworben werden:
> Berufsreife (Hauptschulabschluss) - nach Klasse 9 oder 10
> qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) nach Klasse 10

Die Abschlüsse Berufsreife und Qualifizierter Sekundarabschluss I sind erreicht, wenn die Versetzungsbedingungen der Klasse 9 bzw. Klasse 10 erfüllt werden. Eine gesonderte Prüfung findet nicht statt.

Übergänge/Wechsel
Nach der Realschule plus ist der Übergang in eine berufliche Ausbildung möglich oder der Übergang in die gymnasiale Oberstufe. Wer an der Realschule plus den qualifizierten Sekundarabschluss I und eine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben hat, wird in die gymnasiale Oberstufe aufgenommen.

Integrierte Gesamtschule

In der Integrieten Gesamtschule lernen Kinder unterschiedlicher Herkunft, Begabung und Neigung gemeinsam über die Grundschulzeit hinaus bis zur 9. bzw. 10. Klassenstufe. Eine Versetzung findet erstmals von Klassenstufe 9 nach Klassenstufe 10 statt. Die Integrierten Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz sind überwiegend mit einer gymnasialen Oberstufe ausgestattet, die die Jahrgänge 11 bis 13 umfasst.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
In der Integrierten Gesamtschule findet eine Versetzung erstmals nach der 9. Klasse statt. Um versetzt zu werden, müssen Schüler in Fächern mit Differenzierung auf drei Leistungsebene im vorangegangenen Schulhalbjahr mindestens die Hälfte dieser Fächer auf der mittleren Leistungsebene besucht haben und mindestens ausreichende Leistungen in den Fächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik erbringen. Der Ausgleich schlechter Noten ist möglich, ebenso eine Nachprüfung.
Ab Jahrgangsstufe 6 erweitert sich die Fächerauswahl um einen Wahlpflichtbereich, ab Klasse 9 sind weitere Wahlfächer möglich.
Das Land Rheinland-Pfalz bietet allen Schulen ab der 1. Klasse in zwei Stufen die Zusatzqualifikation „Medienkompass“ an. Die erste Stufe umfasst die Klassen 1 bis 6, die zweite Stufe umfasst die Sekundarstufe I. Das Programm vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten zur Medienkompetenz.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
An der Integrierten Gesamtschule in Rheinland-Pfalz können folgende Abschlüsse erworben werden:
> Berufsreife (Hauptschulabschluss nach Klasse 9)
> qualifizierter Sekundarabschluss I (Realschulabschluss nach Klasse 10)
> Fachhochschulreife (Fachabitur)
> Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Die Abschlüsse Berufsreife und Qualifizierter Sekundarabschluss I sind erreicht, wenn die Versetzungsbedingungen der Klasse 9 bzw. Klasse 10 erfüllt werden. Eine gesonderte Prüfung findet nicht statt.

Übergänge/Wechsel
Nach dem erfolgreichen Besuch der 10. Klasse ist ein Wechsel an die zweijährige Berufsfachschule, das berufliche Gymnasium, die Fachoberschule oder die Fachschule möglich. Wer an der Integrierten Gesamtschule den qualifizierten Sekundarabschluss I und eine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben hat, wird in die gymnasiale Oberstufe aufgenommen. Wer das Abitur bestanden hat, kann zwischen Studium oder einer Berufsausbildung wählen.

Gymnasium

Das allgemeinbildende Gymnasium vermittelt Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur allgemeinen Hochschulreife führt. Die Gymnasien umfassen die Jahrgangstufen 5 bis 12 bzw. 13. In Rheinland-Pfalz wurde das Abitur nach acht Jahren auf dem Gymnasium nur an den Schulen eingeführt, die dies beantragt haben. Schule, Eltern und Schulträger entscheiden gemeinsam über die Antragstellung. G8 ist mit einer verpflichtenden Ganztagsschule verbunden. Rheinland-Pfalz unterscheidet deshalb in G9 und G8GTS. Ein Schulwechsel zwischen G9 und G8GTS ist weiterhin möglich. Üblich ist aber das Abitur nach G9.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Weist das Zeugnis eines Schülers keine mangelhafte oder ungenügende Note auf, wird er in der Regel in die nächsthöhere Klassenstufe versetzt. Schlechtere Noten können unter bestimmten Voraussetzungen ausgeglichen werden, auch durch eine Nachprüfung.
Das Land Rheinland-Pfalz bietet allen Schulen ab der 1. Klasse in zwei Stufen die Zusatzqualifikation „Medienkompass“ an. Die erste Stufe umfasst die Klassen 1 bis 6, die zweite Stufe umfasst die Sekundarstufe I. Das Programm vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten zur Medienkompetenz.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
Folgende Abschlüsse können am Gymnasium erworben werden:
> Berufsreife (Hauptschulabschluss nach Klasse 9)
> qualifizierter Sekundarabschluss I (Realschulabschluss nach Klasse 10)
> Fachhochschulreife (Fachabitur)
> Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Die Abschlüsse Berufsreife und Qualifizierter Sekundarabschluss I sind erreicht, wenn die Versetzungsbedingungen der Klasse 9 bzw. Klasse 10 erfüllt werden. Eine gesonderte Prüfung findet nicht statt.

Übergänge/Wechsel
Am Gymnasium können Schüler mit erfolgreicher Versetzung nach der 9. (G8GTS) oder 10. (G9) Klasse in die gymnasiale Oberstufe wechseln. Diese heißt in Rheinland-Pfalz auch „Mainzer Studienstufe“ und gliedert sich unabhängig von G9 und G8GTS in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase. Nach dem erfolgreichen Besuch der 10. Klasse ist auch ein Wechsel an die 2jährige Berufsfachschule, das berufliche Gymnasium, die Fachoberschule oder die Fachschule möglich. Wer das Abitur bestanden hat, kann zwischen Studium oder einer Berufsausbildung wählen. Zeugnisausgabe ist immer spätestens bis zum 31. März, damit die Abiturienten ein Studium bereits zum Sommersemester aufnehmen können.

Prüfungsaufgaben
Die Kultusministerkonferenz hat Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Englisch und Französisch als fortgeführte Fremdsprachen definiert. Diese fachbezogenen Kompetenzen sind verbindlich für alle Bundesländer. Von den Bildungsstandards können jedoch nicht unmittelbar Abituraufgaben abgeleitet werden. Vielmehr orientieren sich die Abituraufgaben aller 16 Länder zukünftig an diesen Bildungsstandards. Den Ländern steht ein gemeinsamer Aufgabenpool zur Verfügung. Die Aufgabensammlung zeigt exemplarisch, wie die beschriebenen Kompetenzen und Vorgaben für die Abiturprüfung in Aufgaben für die Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführte Fremdsprache umgesetzt werden können. So soll die Vergleichbarkeit der Anforderungen in den Ländern gewährleistet werden.

Weitere Informationen zu Rheinland-Pfalz

Weitere Bundeslandinfos

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