Das Schulsystem in Mecklenburg-Vorpommern
An die vierjährige Grundschule schließen sich in Mecklenburg-Vorpommern folgende weiterführende Schularten an:
- die schulartunabhängige Orientierungsstufe
- die Regionale Schule
- die Gesamtschule und
- das Gymnasium.
Inklusion
Bis 2023 setzt Mecklenburg-Vorpommern seine „Strategie des Landes zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem“ in die Praxis um. Auf vier Inklusionskongressen erarbeitete eine Expertenkommission aus Schulleitern, Wissenschaftlern und Landespolitikern - kritisch begleitet von Eltern- und Schülervertretern – ein Konzept zur schrittweisen Einführung der Inklusion in den Schulalltag. Seit 2013 nehmen Grundschullehrer an zweijährigen Fortbildungskursen zum Thema teil. Die Umsetzung der Strategie wird durch den politisch vereinbarten Inklusionsfrieden geschützt.
Inklusion beginnt in Mecklenburg-Vorpommern bereits in der Kindertageseinrichtung: Kinder mit und ohne Behinderung, leistungsstarke und lernschwache Kinder sollen von Anfang an eine gemeinsame Gruppe und dann eine gemeinsame Schulklasse besuchen und so voneinander lernen.
Über den Bedarf einer sonderpädagogischen Förderung entscheidet der zentrale Diagnostische Dienst, der in den vier Staatlichen Schulämtern angesiedelt ist. Schon vor Beginn der Grundschule können Kinder mit besonderem Förderbedarf eine Diagnoseförderklasse besuchen, um dort Entwicklungsrückstände und Beeinträchtigungen zu mindern oder zu beseitigen und die Schullaufbahn dann in der Grundschule fortzusetzen. Eltern haben ein weitreichendes Wahlrecht bei der Schulwahl.
Digitale Bildung
Medienbildung als fächerübergreifendes Bildungsziel ist in Mecklenburg-Vorpommern in den Rahmenplänern für alle Schularten verankert. Zur Umsetzung der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ plant Mecklenburg-Vorpommern unter anderem, ab Klasse 7 das eigenständige Unterrichtsfach „Informatik und Medienkunde“ einzuführen. Der Rahmenplan dazu wird seit Beginn des Schuljahres 2016/2017 in einem dreijährigen Modellvorhaben an elf Schulen erprobt und weiterentwickelt. Zum Unterrichtsinhalt gehören neben Anwendungs- auch Programmierkenntnisse. Lehrern stehen in einem Unterrichtshilfenportal mehrere tausend interaktive Materialien für die Unterrichtsgestaltung zur Verfügung.
Überblick Schulsystem Mecklenburg-Vorpommern
Lesen Sie weiterführende Informationen zum Schulsystem in Mecklenburg-Vorpommern:
- Grundschule
- weiterführende Schulen
Schulartunabhängige Orientierungsstufe
Regionale Schule
Gesamtschule
Gymnasium
Die Grundschule in Mecklenburg-Vorpommern
Einschulung
Schulpflichtig sind in Mecklenburg-Vorpommern alle Kinder, die bis zum 30. Juni des Einschuljahres sechs Jahre alt werden. Eine vorzeitige Einschulung von Kindern, die bis zum 30. Juni des Folgejahres sechs Jahre alt werden, ist auf Antrag der Eltern möglich. Ebenso können Eltern eine einjährige Zurückstellung beantragen.
Fächer/Organisation
Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und die Diagnoseförderklasse 0. Der Unterricht ist generell nach Jahrgangsstufen organisiert, kann jedoch auch jahrgangsstufenübergreifend gestaltet werden. Der gemeinsame Unterricht unterschiedlicher Jahrgänge kann dann sinnvoll sein, wenn er dem Erhalt eines wohnortnahen Standortes dient. In Mecklenburg-Vorpommern beginnt der Fremdsprachenunterricht in der 3. Klasse, in der Regel mit Englisch.
Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Grundschüler wechseln von der 1. in die 2. Klasse ohne Versetzung. Ab der 2. Klasse erhalten die Schüler Zeugnisnoten und eine Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Basis der Schülerleistungen über die Versetzung. Versetzt wird, wer in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erreicht. Auch mit einer mangelhaften Leistung in einem Fach wird ein Schüler in die nächsthöhere Klasse versetzt. Nicht ausreichende Leistungen in den Fächern Fremdsprache, Sport, Kunst und Gestaltung, Werken und Musik nehmen keinen Einfluss auf die Versetzungsentscheidung.
Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 3. Klasse in den Fächern Deutsch und Mathematik einheitlich die Lernstandserhebung VERA 3 durch.
Mit IGLU (Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung)/PIRLS (Progress in International Reading Literacy Study) wird darüber hinaus im fünfjährigen Turnus in allen 16 Bundesländern ein international vergleichender Lesetest in der vierten Jahrgangsstufe durchgeführt. 2016 hat sich Deutschland zum vierten Mal an IGLU/PIRLS beteiligt.
Deutschland beteiligt sich auch an TIMSS (Trends in International Mathematics and Science Study). Im Zentrum dieser Untersuchung stehen mathematische und naturwissenschaftliche Kompetenzen von Grundschulkindern. Sie wird alle vier Jahre durchgeführt, zuletzt 2015.
Übertrittsregelungen
Nach erfolgreich abgeschlossener Grundschulzeit wechseln Schüler in Mecklenburg-Vorpommern an die schulartunabhängige Orientierungsstufe. Eine Schullaufbahnempfehlung wird daher nicht in der 4. Klasse, sondern erst am Ende des ersten Halbjahres der 6. Klasse abgegeben.
Die Weiterführenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern
Orientierungsstufe
Die Jahrgänge 5 und 6 sind als schulartunabhängige Orientierungsstufe organisiert. Der Unterricht der Orientierungsstufe findet in der regel an Regional- oder Gesamtschulen statt. Gemeinsames Lernen und individuelle Förderung orientieren sich an den Fähigkeiten der Schüler und führen schließlich zu einer Schullaufbahnempfehlung. Über die besuchte Schulform entscheiden die Eltern. Die Schule berät sie bei der Entscheidung.
Regionale Schule
Die Regionale Schule führt von der 5. bis zur 10. Klasse. Hier können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden. Ab der 7. Klasse erfolgt durch Wahlpflichtunterricht eine Differenzierung je nach angestrebtem Abschluss statt. Die berufsvorbereitende Ausrichtung der Regionalen Schule zeigt sich am Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik/Informatik sowie in den Schülerbetriebspraktika. Insgesamt 25 Arbeitstage umfassen diese Praktika, die in den Klassen 8 bis 10 durchgeführt werden.
Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Die Leistungsdifferenzierung setzt in der 7. Klasse in den Fächern Mathematik und erste Fremdsprache ein, ab der 8. oder spätestens der 9. Klasse im Fach Deutsch und zusätzlich ab der 9. Klasse in einem der Fächer Physik oder Chemie. Zusätzlich ist es Regionalen Schulen möglich, individuelle Lerngruppen auf den Anspruchsebenen Berufsreife und Mittlere Reife anzubieten. In welche Anspruchsebene ein Schüler aufgenommen wird, hängt von seinen Vorjahresleistungen im jeweiligen Fach ab.
Generell werden Schüler in die nächsthöhere Klasse versetzt, wenn sie entweder in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbringen oder wenn trotz schlechterer Leistungen eine erfolgreiche Mitarbeit in der höheren Klasse zu erwarten ist. Schüler können eine Klasse freiwillig wiederholen. In die 10. Klasse der Regionalen Schule werden Schüler versetzt, die durchgängig am Unterricht in der ersten Fremdsprache teilgenommen haben und ohne Anwendung des Notenausgleichs in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erreicht haben. Die Versetzung von der 9. in die 10. Klasse kann auch erfolgen, wenn Schüler durchgängig die erste Fremdsprache belegen, die Berufsreife durch Notenausgleich erreichen und an der Leistungsfeststellung erfolgreich, also mindestens mit dem Gesamtprädikat befriedigend, teilgenommen haben. Erfüllen die Noten eines Schülers nicht die Voraussetzungen einer erfolgreichen Versetzung, kann er dennoch auf Probe versetzt werden. Auch eine Nachprüfung ist möglich.
VergleichsarbeitenAlle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.
Abschlüsse
Die folgenden Abschlüsse können an der Regionalen Schule erworben werden:
> Berufsreife
Erreicht mit dem erfolgreichen Abschluss der Jahrgangsstufe 9.
> Mittlere Reife
Erreicht mit Gesamtprädikat „bestanden“.
Übergänge/Wechsel
Ab der 7. Klasse können Schüler auf Antrag ihrer Eltern in einen anderen Bildungsgang wechseln.
Nach dem erfolgreichen Besuch der 9. Klasse erhalten Schüler an der Regionalen Schule die Berufsreife. Wer durchgehend die erste Fremdsprache belegt hat und in allen Fächern auf der Anspruchsebene der Berufsreife mindestens befriedigende und ansonsten mindestens ausreichende Leistungen erzielt, kann seinen Bildungsweg in der 10. Klasse mit dem Ziel der Mittleren Reife fortsetzen. Auch die Teilnahme an einer gesonderten zentralen Leistungsfeststellung ist möglich.
Wer bei der Mittleren Reife mindestens das Gesamtprädikat „befriedigend“ erreicht, kann im Anschluss an die Mittlere Reife in die gymnasiale Oberstufe eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule wechseln.
Gesamtschule
Die Gesamtschule in Mecklenburg-Vorpommern umfasst die Klassen 5 bis 10 oder - mit gymnasialer Oberstufe - die Klassen 5 bis 12. Sie ist entweder als Kooperative Gesamtschule (KGS) oder als Integrierte Gesamtschule (IGS) angelegt und führt zu den Abschlüssen der Sekundarstufen I und (mit gymnasialer Oberstufe) II.
Die Kooperative Gesamtschule ist nach den in ihr zusammengefassten Bildungsgängen strukturiert. Ab der 7. Klasse werden die Schüler in der Regel in bildungsgangbezogenen Jahrgangsstufen unterrichtet. Es gelten die jeweiligen Regelungen für die Regionale Schule und das Gymnasium.
Eine Trennung in Regionalschul- und Gymnasialklassen gibt es an der Integrierten Gesamtschule nicht, stattdessen erhalten die Schüler Unterricht in gemeinsamen Klassen. Eine Differenzierung findet schrittweise ab der 7. Klasse in den Kernfächern statt. So ist die Durchlässigkeit zwischen den Leistungsniveaus möglichst groß und die Entscheidungsfreiheit für einen Abschluss bleibt möglichst lange erhalten. Sie erfolgt erst in den Klassen 9 und 10.
Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
An der Kooperativen Gesamtschule erfolgt die Versetzung in den Regionalschulklassen nach den Vorgaben für die Regionale Schule, die Versetzung in den Gymnasialklassen nach den Vorgaben des Gymnasiums. Generell werden Schüler in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versetzt, wenn sie in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbringen oder trotz schlechterer Leistungen zu erwarten ist, dass sie erfolgreich am Unterricht der nächsthöheren Klasse teilnehmen werden. Erfüllen die Noten eines Schülers nicht die Voraussetzungen einer erfolgreichen Versetzung, kann der Schüler dennoch auf Probe versetzt werden. Auch eine Nachprüfung ist möglich.
An der Integrierten Gesamtschule steigen Schüler in den Jahrgangsstufen von 5 bis 9 ohne Versetzungsbeschluss in die nächsthöhere Klasse auf. Defizite sollen durch entsprechende Unterrichtsangebote ausgeglichen werden. Die Fachleistungsdifferenzierung findet auf drei Kursniveaus statt: der Gymnasialkurs der oberen Anspruchsebene, der Erweiterungskurs der mittleren Anspruchsebene und der Basiskurs der unteren Anspruchsebene. Schüler werden entsprechend ihrer Leistungen eingestuft.
Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.
Abschlüsse
Die folgenden Abschlüsse können an der Gesamtschule erworben werden:
> Berufsreife
> Mittlere Reife
> Allgemeine Hochschulreife – Abitur (an Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe)
Übergänge/Wechsel
Mit erfolgreichen Abschlüssen können die Schüler entweder ihre schulische Karriere fortsetzen oder in eine berufliche Ausbildung wechseln. Schüler der Gesamtschule können mit entsprechenden Leistungen nach der 10. Klasse in die gymnasiale Oberstufe am Gymnasium wechseln. Wer das Abitur bestanden hat, kann zwischen Studium oder einer Berufsausbildung wählen.
Gymnasium
Das Gymnasium in Mecklenburg-Vorpommern umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 12. Es vermittelt seinen Schülern eine vertiefte und erweiterte allgemeine Bildung. Gymnasien können auch Förderklassen für Schüler mit besonderen Fähigkeiten führen, z. B. Sport, Musik oder bei Hochbegabung. Die gymnasiale Oberstufe umfasst die Klasse 10 (Einführungsphase) sowie die Klassen 11 und 12 (Qualifikationsphase). Der Unterricht findet in einer Kombination von Pflicht-, Wahl- und Wahlpflicht-Unterricht statt. Am Ende der erfolgreichen gymnasialen Oberstufe wird die allgemeine Hochschulreife erworben, die sich aus der Abiturprüfung und den Leistungen in der Qualifikationsphase zusammensetzt.
Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Entscheiden sich die Eltern entgegen der Schullaufbahnempfehlung dafür, ihr Kind am Gymnasium anzumelden, dann gilt das erste Halbjahr der 7. Klasse als Probezeit. Wird diese Zeit erfolgreich absolviert, bleibt der Schüler auch weiterhin am Gymnasium. Erfüllen Schüler die folgenden Bedingungen, werden sie in die nächsthöhere Klasse versetzt:
> mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern oder
> höchstens eine mangelhafte bei ansonsten mindestens ausreichenden Leistungen oder
> Beschluss der Klassenkonferenz trotz schlechterer Noten.
Wird ein Schüler nicht versetzt, kann er in der Regel die Klassenstufe einmal wiederholen.
Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.
Abschlüsse
Die folgenden Abschlüsse können erworben werden:
> Berufsreife
> Mittlere Reife
> Allgemeine Hochschulreife – Abitur
Übergänge/Wechsel
Mit erfolgreichen Abschlüssen können die Schüler entweder ihre schulische Karriere fortsetzen oder in eine berufliche Ausbildung wechseln. Wer das Abitur bestanden hat, kann zwischen Studium oder einer Berufsausbildung wählen.
Prüfungsaufgaben
Die Kultusministerkonferenz hat Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Englisch und Französisch als fortgeführte Fremdsprachen definiert. Diese fachbezogenen Kompetenzen sind verbindlich für alle Bundesländer. Von den Bildungsstandards können jedoch nicht unmittelbar Abituraufgaben abgeleitet werden. Vielmehr orientieren sich die Abituraufgaben aller 16 Länder zukünftig an diesen Bildungsstandards. Den Ländern steht ein gemeinsamer Aufgabenpool zur Verfügung. Die Aufgabensammlung zeigt exemplarisch, wie die beschriebenen Kompetenzen und Vorgaben für die Abiturprüfung in Aufgaben für die Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführte Fremdsprache umgesetzt werden können. So soll die Vergleichbarkeit der Anforderungen in den Ländern gewährleistet werden.