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Das Schulsystem in Bremen

An die vierjährige Grundschule schließen sich in Bremen zwei weiterführende Schularten an:

  • die Oberschule und
  • das Gymnasium

Zusätzlich bietet Bremen ab Klasse 9 den Bildungsgang Werkschule als Alternative für praxisorientierte Schüler an.

Inklusion
In Bremen ist der Inklusionsanspruch im Schulgesetz verankert. Kinder mit Lernschwierigkeiten werden inklusiv beschult. Sie werden in die Oberschulen integriert. Zu jeder Schule gehört ein Zentrum für unterstützende Pädagogik (ZuP). Die Zentren koordinieren die Förderung und sichern den qualitativen Anspruch. Alle Bremer Schüler können von der Einschulung bis zum Abitur im Sinne der Inklusion unterrichtet werden. Die Klassengrößen wurden auf 17 Regelschüler plus 5 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf reduziert. Vier Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) begleiten im Stadtgebiet Bremen den Inklusionsprozess und sichern die Fachlichkeit der Förderung. Die Bremer Bildungsbehörde hat ein Internetportal zum inklusiven Prozess an Bremer Schulen gestartet: das Bremer Portal Inklusion. Dieses dient allen an der Schulreform im Land Bremen aktiv Beteiligten und Interessierten als zentrale Anlaufstelle.

Feiertagsregelung
Christliche, jüdische und islamische Feiertage sind in Bremen gleichgestellt. Auch Schüler der alivitischen und yezidischen Glaubensgemeinschaften sowie der Bahá'í können an religiösen Feiertagen vom Unterricht befreit werden. Nähere Informationen zu diesen Feiertagen im Schuljahr 2017/2018 in Bremen finden Sie unter Ferientermine.

Projekt: Bildungsplan 0-10 Jahre
In Kooperation der regionalen Verbünde Kita und Grundschule soll unter wissenschaftlicher Begleitung ein Bildungsplan entwickelt werden, der Bremer Kinder von der frühkindlichen Entwicklung bis zum Ende der Grundschulzeit begleitet und fördert. So soll die Bildungsqualität insgesamt verbessert werden. Zunächst werden pädagogische Leitideen entwickelt, im Anschluss wird das Konzept um die fachlichen Bereiche Ästhetik, Deutsch, Mathematik, Englisch und Sachkunde ergänzt. Das Projekt hat 2016 begonnen und soll ab 2018 schrittweise in die Praxis umgesetzt werden.

Initiative: Abschluss und Anschluss
Das Land Bremen und der Bund haben eine bis 2020 gültige Vereinbarung geschlossen, die durch verschiedene Maßnahmen und Instrumente den Übergang von der Schule in den Beruf stärker fördern soll. Dazu zählen diagnostische Methoden und Potenzialanalysen ebenso wie Berufsorientierungsmaßnahmen und Werkstatt-Tage. Die Angebote richten sich an Schüler und Schülerinnen der Oberschulen und Gymnasien ebenso wie an neu zugewanderte junge Menschen.

Überblick Schulsystem Bremen

Lesen Sie weiterführende Informationen zum Schulsystem in Bremen:

Die Grundschule in Bremen

Einschulung
Schulpflichtig sind in Bremen alle Kinder, die bis zum 30. Juni des Einschuljahres sechs Jahre alt werden. Eine vorzeitige Einschulung von Kindern, die bis zum 31.12. sechs Jahre alt werden, ist auf Antrag der Eltern möglich. Kinder, die noch nicht gut deutsch sprechen, nehmen vor der Schulzeit oder zu deren Beginn an einem Sprachförderkurs teil. Kindergärten und Grundschulen arbeiten eng zusammen. Die Grundschulen führen Schuleingangsbeobachtungen durch, um Hinweise darauf zu erhalten, ob Kinder besondere Unterstützung in Basiskompetenzen, z. B. der Motorik, benötigen. Grundsätzlich gelten in Bremen Schulbezirke. Auf Antrag kann aber auch eine andere Grundschule besucht werden.

Fächer/Organisation
Lernen in der Grundschule bedeutet nicht nur Lesen, Schreiben und Rechnen lernen. Um die gesamte Persönlichkeit des Kindes zu entwickeln und besondere Begabungen und Fähigkeiten zu entdecken und zu fördern, wird in Bremen nach Möglichkeit jahrgangsstufenübergreifend unterrichtet. In Bremen beginnen Schüler in der dritten Grundschulklasse mit der ersten Fremdsprache, in der Regel Englisch. Ebenfalls in der 3. Klasse nehmen alle Kinder einmal wöchentlich am Schwimmunterricht teil. Die Fächer Kunst, Musik und Sport sind zum Lernbereich Ästhetik zusammengefasst. Hier stehen die Persönlichkeitsentwicklung und die Gesundheitserziehung im Vordergrund.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Schüler steigen grundsätzlich ohne Versetzung in die nächsthöhere Klasse der Grundschule auf. Durch die individuelle Förderung können Kinder entweder länger in einer Lerngruppe bleiben als vorgesehen oder aber auch die Grundschule schneller durchlaufen. Beides bedarf der Zustimmung der Eltern. Die meisten Kinder beenden die Grundschule nach vier Jahren.
Es finden regelmäßige Entwicklungsgespräche zwischen Lehrern, Eltern und Kindern statt. Zusätzlich erhalten die Schüler zum Schuljahresende ein schriftliches Zeugnis in Textform. In Deutsch und Mathematik ist auch ein Kompetenzraster möglich. Viele Schulen arbeiten auch mit Portfolios, um die Schüler altersgerecht in ihre Entwicklungsdokumentation mit einzubeziehen.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 3. Klasse in den Fächern Deutsch und Mathematik einheitlich die Lernstandserhebung VERA 3 durch.
Mit IGLU (Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung)/PIRLS (Progress in International Reading Literacy Study) wird darüber hinaus im fünfjährigen Turnus in allen 16 Bundesländern ein international vergleichender Lesetest in der vierten Jahrgangsstufe durchgeführt. 2016 hat sich Deutschland zum vierten Mal an IGLU/PIRLS beteiligt.
Deutschland beteiligt sich auch an TIMSS (Trends in International Mathematics and Science Study). Im Zentrum dieser Untersuchung stehen mathematische und naturwissenschaftliche Kompetenzen von Grundschulkindern. Sie wird alle vier Jahre durchgeführt, zuletzt 2015.

Übertrittsregelungen
Alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule bekommen zum Halbjahr der 4. Klasse ein Zeugnis, aus dem hervorgeht, ob die Leistungen in Deutsch und Mathematik oberhalb des Regelstandards liegen. Die weiterführende Schule nach der 4. Klasse ist frei anwählbar. Für überangewählte Schulen gelten verschiedene Aufnahmekriterien. Neben der Erstwahl wird die Bewertung der Leistungen im Fach Deutsch und Mathematik herangezogen. Sollte der Schulwunsch der Eltern die freien Kapazitäten übersteigen, so gibt es an jeder überangewählten Schule ein Aufnahmeverfahren.

Die Weiterführenden Schulen in Bremen

Bildungsgang Werkschule

Die Werkschule ist ein besonderes Angebot an Schüler, denen das theoretische Lernen nicht so leicht fällt und die mehr Zeit zum Lernen brauchen, die aber gerne praktisch arbeiten und über diese Herangehensweise notwendiges Wissen eher erlangen. Der dreijährige Bildungsgang beginnt in Klasse 9 und endet mit Klasse 11. In der Werkschule sind nicht nur Lehrerinnen und Lehrer für die Schülerinnen und Schüler zuständig; das Betreuungsteam besteht auch aus Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und Lehrmeisterinnen und Lehrmeistern. Außer der praktischen Arbeit in Projekten werden in allen Werkschulen auch Praktikumsplätze vermittelt. Die Schülerinnen und Schüler lernen im Laufe der drei Jahre ihre Stärken und Schwächen kennen und sollen eine Vorstellung davon entwickeln, was sie nach der Werkschule beruflich angehen wollen.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Für die erstmalige Aufnahme an einer Werkschule ist eine Bewerbung bis zum 30. Mai eines jeden Jahres erforderlich. Die Bewerbungen sind immer an dem jeweiligen Wunschwerkschulstandort abzugeben. Im Bildungsgang Werkschule ist die Trennung von Theorie und Praxis weitgehend aufgehoben. Der Unterricht ist projektorientiert, die Projekte sind produktorientiert. Jede Werkschule stellt im Verlauf des Bildungsgangs schuleigene Zertifikate aus für die Kompetenzen, die die Schüler erworben haben. Zur Werkschule gehört auch sozialpädagogische Betreuung.

Abschlüsse
Am Ende von Klasse 11 kann die Erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR) kann am Ende von Klasse 11 mit einer Prüfung erlangt werden, in der die Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines eigenen Projektes zeigen können, was sie in den drei Jahren praktischer Arbeit in Verbindung mit Theorie gelernt haben. Die Werkschule bietet damit ein Jahr mehr Zeit zum Erwerb der EBBR als die Oberschule. Die Erweiterte Berufsbildungsreife entspricht dem Erweiterten Hauptschulabschluss. Mit Erwerb der EBBR stehen den Schülern weiterhin alle Wege zu weiterführenden schulischen Abschlüssen offen. Empfohlen wird aber eine berufliche Ausbildung in einem dualen oder vollschulischen System. Mit einem bestimmten Notenbild kann am Ende von Klasse 10 auch die Einfache Berufsbildungsreife erlangt werden. 85 % der Schüler erreichen an der Werkschule einen Schulabschluss.

Oberschule

Schüler der Oberschulen lernen gemeinsam in der Sekundarstufe I, die von der 5. bis zur 10. Klasse dauert. Sie arbeiten auf unterschiedlichen Anforderungsniveaus und sollen den für sie individuell höchstmöglichen Abschluss erwerben.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Das Unterrichtsangebot der Oberschule ist auf unterschiedliche Neigungen, Lerntypen und Leistungsfähigkeiten der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Ab der 7. Jahrgangsstufe werden die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Leistungsfähigkeit in den Fächern Mathematik und Englisch auf grundlegendem oder erweitertem Anforderungsniveau in klassenübergreifenden Kursen unterrichtet. Diese Fachleistungsdifferenzierung setzt sich im Fach Deutsch in der Jahrgangsstufe 8, spätestens in Stufe 9 fort und schließt ab der 9. Jahrgangsstufe auch die Fächer Physik oder Chemie ein. Während der Sekundarstufe I gibt es an der Oberschule kein Sitzenbleiben. Eine Versetzungsentscheidung erfolgt nach Jahrgangsstufe 9 oder 10 mit dem Übergang in die Gymnasiale Oberstufe. Die zweite Fremdsprache zählt als Fach auf erweitertem Niveau.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
Die Erweiterte Berufsbildungsreife (entspricht dem Erweiterten Hauptschulabschluss) wird am Ende der 10. Klasse vergeben. Der Mittlere Schulabschluss (entspricht dem Realschulabschluss) kann ebenfalls am Ende der 10. Jahrgangsstufe erworben werden. Das Abitur (allgemeine Hochschulreife) wird in der Regel nach 13 Schuljahren am Ende der dreijährigen Gymnasialen Oberstufe erreicht. Oberschulen können auch die Möglichkeit anbieten, die Abiturprüfung bereits nach 12 Schuljahren abzulegen. Die Oberstufe beginnt dann bereits nach der 9. Jahrgangsstufe.

Übergänge/Wechsel
Die Erweiterte Berufsbildungsreife ist Grundlage für viele Ausbildungsberufe in der Dualen Ausbildung. Der Mittlere Schulabschluss ist eine gute Grundlage für viele Ausbildungsberufe, berechtigt aber bei einem bestimmten Notenschnitt auch zum Besuch einer Fachoberschule, die den Weg zum Studium an einer Fachhochschule eröffnet. Das Abitur berechtigt zum Studium an allen Universitäten und Fachhochschulen.

Gymnasium

Das Gymnasium bietet leistungsstärkeren Schülern ein erhöhtes Lerntempo auf einheitlichem Leistungsniveau. Es beginnt nach der vierten Jahrgangsstufe und schließt nach acht Jahren mit der Abiturprüfung ab. Die Sekundarstufe I dauert bis zur 9. Klasse. Beim Übergang von der Grundschule wird die erste Fremdsprache fortgesetzt. Ab der 6. Jahrgangsstufe wird eine weitere Fremdsprache nach dem Angebot der Schule aufgenommen und mindestens bis zum Ende der Sekundarstufe I (Klasse 9) weiter gelernt. Alle Gymnasien bieten im Wahlpflichtbereich der 8. und 9. Jahrgangsstufe eine weitere Fremdsprache an – an einigen Schulen kann alternativ ein anderes Angebot (zum Beispiel Naturwissenschaften, Kunst und Musik) gewählt werden.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Schüler rücken in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 ohne Versetzungsentscheidung vor. Das Wiederholen einer Jahrgangsstufe ist möglich. Generell findet eine Versetzung aber erst von Klasse 9 in Klasse 10 und damit in die einjährige Einführungsphase statt. Daran schließt sich die zweijährige Qualifikationsphase an, die zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife führt.

VergleichsarbeitenAlle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

 

Abschlüsse
Bildungsziel des Gymnasiums ist in der Regel der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife. Diese erhalten Schüler nach 12 Schuljahren, wenn sie die Abiturprüfung und alle weiteren Voraussetzungen erfüllen. Am Ende der 10. Klasse, also nach dem ersten Jahr der gymnasialen Oberstufe, können sie den Mittleren Schulabschluss erwerben. Ebenfalls am Ende der 10. Klasse oder nach Wiederholung der 9. Klasse wird die erweiterte Berufsbildungsreife vergeben. Die einfache Berufsbildungsreife können Schüler am Ende der 9. Klasse mit der erfolgreichen Versetzung von der 9. in die 10. Klasse erlangen.

Übergänge/Wechsel
Mit erfolgreichen Abschlüssen können die Schüler entweder ihre schulische Karriere fortsetzen oder in eine berufliche Ausbildung wechseln. Wer das Abitur bestanden hat, kann zwischen Studium oder einer Berufsausbildung wählen.

Prüfungsaufgaben
Die Kultusministerkonferenz hat Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Englisch und Französisch als fortgeführte Fremdsprachen definiert. Diese fachbezogenen Kompetenzen sind ab dem Schuljahr 2016/2017 verbindlich für alle Bundesländer. Von den Bildungsstandards können jedoch nicht unmittelbar Abituraufgaben abgeleitet werden. Vielmehr orientieren sich die Abituraufgaben aller 16 Länder zukünftig an diesen Bildungsstandards. Den Ländern steht ein gemeinsamer Aufgabenpool zur Verfügung. Die Aufgabensammlung zeigt exemplarisch, wie die beschriebenen Kompetenzen und Vorgaben für die Abiturprüfung in Aufgaben für die Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführte Fremdsprache umgesetzt werden können. So soll die Vergleichbarkeit der Anforderungen in den Ländern gewährleistet werden.

Weitere Informationen zu Bremen

Weitere Bundeslandinfos

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