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Das Schulsystem in Brandenburg

An die sechsjährige Grundschule schließen sich in Brandenburg folgende weiterführende Schulen an:

  • die Oberschule
  • die Gesamtschule und
  • das Gymnasium.

Daneben gibt es weiterhin Förderschulen. Besonders leistungsfähige und begabte Schülerinnen und Schüler können bereits ab Jahrgangsstufe 5 Leistungs- und Begabungsklassen an ausgewählten Gymnasien und Gesamtschulen besuchen.

Inklusion

Brandenburg ist auf dem Weg zu einer inklusiven Schullandschaft. Aktuell wird das brandenburgische Schulgesetz überarbeitet. Das gemeinsame Lernen soll Vorrang vor dem Besuch einer separierten Förderschule haben. Seit 2011 wird das Land dabei vom wissenschaftlichen Beirat „Inklusive Bildung“ begleitet. In den kommenden Schuljahren soll das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne besonderen Unterstützungsbedarf noch intensiviert werden. Angehende Lehrkräfte lernen bereits während ihres Studiums inklusionspädagogische Inhalte kennen. Sie sollen besser als bisher erkennen, wann ein Kind oder Jugendlicher eine besondere Förderung braucht und wie sie vermittelt wird. Im Studium für das Lehramt Primarstufe kann Inklusion als Schwerpunkt gewählt werden.Auf Basis der bisherigen Erfahrungen aus dem Pilotprojekt Inklusive Grundschule hat das Land Brandenburg das „Konzept Gemeinsames Lernen“ verabschiedet. Im Schuljahr 2017/2018 beteiligen sich daran 129 Schulen.  Seit 2013 hilft auch die Kooperationsstelle Inklusives Aufwachsen (KoBra) aktiv bei der Umsetzung der Inklusion. Zentrale Aufgabe ist es, die Arbeit der verschiedenen an der Inklusion beteiligten Akteure im Land wie beispielsweise Kitas, Schulen und kommunale Ämter durch Moderation, Beratung und Qualifikation zu unterstützen. So soll jungen Menschen mit Behinderungen der Zugang zu Unterstützungs- und Hilfeangeboten im Land Brandenburg erleichtert werden. Ein Nachteilsausgleich aufgrund von Rechenschwäche, Lese-Rechtschreib-Schwäche oder AD(H)S ist möglich.

Rahmenlehrplan
Für Schüler in Brandenburg und Berlin gilt seit dem Schuljahr 2017/2018 von der 1. bis zur 10. Klasse ein einheitlicher Rahmenlehrplan. Lediglich für sechs Fächer gelten die Curricula nur in einem der beiden Bundesländer. Diese Fächer werden jeweils nur in Berlin oder nur in Brandenburg unterrichtet.

Gastschülerabkommen
Im Gastschülerabkommen zwischen Brandenburg und Berlin ist geregelt, dass Schülerinnen und Schüler eine Schule im jeweils anderen Bundesland besuchen können. Die Vereinbarung gilt seit 2014 unbefristet.

Überblick Schulsystem Brandenburg

Lesen Sie weiterführende Informationen zum Schulsystem in Brandenburg:

Die Grundschule in Brandenburg

Einschulung
Alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Auf Antrag der Eltern können auch Kinder in der Grundschule aufgenommen werden, die in dem Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden. Daneben ist auf Antrag auch die direkte Aufnahme in die 2. Klasse oder in das laufende 1. Schuljahr möglich. Bei Entwicklungsverzögerungen können Kinder auch zurückgestellt werden.
Alle Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, nehmen verpflichtend an einer Sprachstandsfeststellung teil.

Fächer/Organisation
Grundsätzlich erfolgt der Unterricht in der 6-jährigen Grundschule im Klassenverband. Die Jahrgangsstufen 1 und 2 können aber auch als pädagogische Einheit eingerichtet werden (Flex-Klasse). Hier wird der Unterricht teilweise oder ausschließlich jahrgangsübergreifend organisiert. Ziel der flexiblen Schuleingangsphase ist die bestmöglichste Förderung jedes einzelnen Schülers.
Der Fremdsprachenunterricht wird ab der 1. Klasse als Begegnungsunterricht in die anderen Grundschulfächer integriert. In den Jahrgängen 3 bis 6 findet er dann als eigenständiger Anfangsunterricht statt.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Schüler rücken ohne Versetzung in die 2. und 3. Klasse auf. Die Lernleistung der Kinder wird am Ende des Schuljahres schriftlich festgehalten. Schüler der Klassen 3 bis 6 werden in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versetzt, wenn sie im Durchschnitt mindestens ausreichende Noten am Jahresende erhalten. Erste Halbjahreszeugnisse werden in der 3. Klasse erteilt. Außerdem wird das Arbeits- und Sozialverhalten der Schüler in vier Notenstufen beurteilt.
In den ersten Wochen der Schuljahre 1, 3 und 5 werden an den Schulen Brandenburgs individuelle Lernstandsanalysen (ILeA) durchgeführt. Sie sollen Aufschluss geben über die Lernausgangslage des Kindes und bilden die Grundlage für individuelle Fördermaßnahmen.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 3. Klasse in den Fächern Deutsch und Mathematik einheitlich die Lernstandserhebung VERA 3 durch.
Mit IGLU (Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung) wird darüber hinaus im fünfjährigen Turnus in allen 16 Bundesländern ein international vergleichender Lesetest in der vierten Jahrgangsstufe durchgeführt. 2016 hat sich Deutschland zum vierten Mal an IGLU beteiligt.
Deutschland beteiligt sich auch an TIMSS (Trends in International Mathematics and Science Study). Im Zentrum dieser Untersuchung stehen mathematische und naturwissenschaftliche Kompetenzen von Grundschulkindern. Sie wird alle vier Jahre durchgeführt, zuletzt 2015.

Übertrittsregelungen
Das Grundschulgutachten in der 6. Klasse enthält die Empfehlung für den weiteren Bildungsgang. Für die Gymnasialempfehlung darf die Summe der Noten in Mathematik, Deutsch und der ersten Fremdsprache im Halbjahreszeugnis der 6. Klasse den Wert 7 nicht übersteigen. Kinder ohne Gymnasialempfehlung können nach einer bestandenen Eignungsprüfung in Form eines zweitägigen Probeunterrichts ebenfalls auf das Gymnasium wechseln.
Die Eltern überdurchschnittlich leistungsfähiger Kinder können bereits in der 4. Klasse ein Gutachten beantragen. Die Summe der Noten in Mathematik, Deutsch und der ersten Fremdsprache im Halbjahreszeugnis der 4. Klasse darf dazu den Wert 5 nicht übersteigen. Bei entsprechender Empfehlung kann der Schüler schon zur 5. Klasse in eine Leistungs- oder Begabungsklasse am Gymnasium wechseln.

Die weiterführenden Schulen in Brandenburg

Oberschule

An der Oberschule werden die Jahrgangsstufen 7 bis 10 unterrichtet. Ziel sind die Fachoberschulreife (FOR) oder dem Erwerb der Berufsbildungsreife (EBR). Der Unterricht wird bildungsgangbezogen (kooperativ) oder bildungsgangübergreifend (integrativ) erteilt. Ab dem zweiten Halbjahr der 7. Klasse wird der Unterricht an kooperativen Oberschulen in Klassenform angeboten. Der Stoff der Klassen orientiert sich dabei an dem angestrebten Abschluss. Die integrativen Schulen organisieren den Unterricht dagegen in Kursform. So können Schüler je nach Leistung A- und B-Kurse mit unterschiedlichem Leistungsniveau kombinieren. Für beide Schulformen gilt: Eine endgültige Festlegung auf den angestrebten Schulabschluss muss erst bis zum Ende der Klasse 9 erfolgen.Die Schulen sind in der inneren Organisation sehr selbstständig, können neue pädagogische Konzepte flexibel anwenden und eigene Schwerpunkte und Profile ausbilden. Zum Konzept der Oberschulen gehört es, Schule als Lern- und Lebensort zu sehen. Dazu gehören Ganztagsangebote ebenso wie Kooperationen mit Bildungspartnern der Region oder der Jugendhilfe.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
In die Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 wird versetzt, wer im Schnitt mindestens ausreichende Leistungen erbringt. Eine Versetzung ist auch mit höchstens zwei mangelhaften Leistungen und ansonsten ausreichenden Leistungen möglich, wenn die Noten ausgeglichen werden können.
Für die Versetzung in die Qualifikationsphase am Ende der 10. Klasse müssen Schüler die Versetzungsbedingungen der FOR-Klassen erfüllen. Um in den FOR-Klassen versetzt zu werden, müssen Schüler in jedem Fach mindestens ausreichende Leistungen erreichen. Höchstens eine mangelhafte Note kann durch eine befriedigende Note ausgeglichen werden. Ein Ausgleich für die Hauptfächer Mathematik, Deutsch und die 1. und 2. Fremdsprache ist nur innerhalb dieser Fächergruppe möglich.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
In der Oberschule können Schüler bis zum Ende der 9. Klasse entscheiden, welchen Abschluss sie anstreben. In kooperativen Oberschulen ist bis zum Ende der Jahrgangsstufe 9 ein Wechsel von der EBR- in die FOR-Klasse möglich, in integrativen Oberschulen der Wechsel in B-Kurse.
Folgende Abschlüsse sind vorgesehen:
> Berufsbildungsreife/Hauptschulabschluss (mit Versetzung in Klasse 10 erreicht)
> erweiterte Berufsbildungsreife/erweiterter Hauptschulabschluss
> Fachoberschulreife/Realschulabschluss
>
Fachoberschulreife/Realschulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Übergänge/Wechsel
Mit entsprechenden Leistungen ist ein Wechsel von der Oberschule an ein Gymnasium möglich. Am Ende der Jahrgangsstufen 7, 8 oder 9 kann ein Wechsel ans Gymnasium oder an die Gesamtschule beantragt werden.
Mit der erweiterten Berufsbildungsreife kann eine Berufsausbildung begonnen werden.
Mit der Fachoberschulreife/Realschulabschluss/mittlerer Schulabschluss ist der Wechsel in die Berufsausbildung oder der Übergang in die Fachoberschule möglich.
Wer am Ende der Jahrgangsstufe 10 so gute Leistungen nachgewiesen hat, dass mit dem Zeugnis neben dem Abschluss „Fachoberschulreife“ auch die „Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe“ erworben wird, kann die gymnasiale Oberstufe an einer Gesamtschule oder an einem beruflichen Gymnasium besuchen und dort nach drei Jahren das Abitur machen.

Gesamtschule

An den Gesamtschulen des Landes Brandenburg können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I und auch die allgemeine Hochschulreife erreicht werden. Die Gesamtschule ist eine integrierte Schule. Neben dem Unterricht im Klassenverband gibt es in einigen Fächern Unterricht auf zwei Leistungsstufen: Erweiterungskurse werden von Leistungsstarken besucht, in den Grundkursen sind die Anforderungen geringer. Je nach Leistungsvermögen können Schüler zwischen den Kursen wechseln. Das Abitur kann nach insgesamt 13 Schuljahren erworben werden.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Für die Gesamtschule gelten die gleichen Versetzungsbestimmungen wie für die Oberschule. Allerdings erfolgt die Benotung nach einem Punktesystem, um der Aufteilung in Kurse mit verschiedenen Anforderungsstufen gerecht zu werden.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
Auf der Gesamtschule können folgende Abschlüsse erreicht werden:
> Berufsbildungsreife (mit Versetzung in Klasse 10 erreicht)
> erweiterte Berufsbildungsreife
> Fachoberschulreife/Realschulabschluss
>
Fachoberschulreife/Realschulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
> Abitur (nach 13 Schuljahren)

Übergänge/Wechsel
Mit der erweiterten Berufsbildungsreife kann eine Berufsausbildung begonnen werden. Mit der Fachoberschulreife/Realschulabschluss ist der Wechsel in die Berufsausbildung oder der Übergang in die Fachoberschule möglich. Zum Besuch der gymnasialen Oberstufe sind alle Schülerinnen und Schüler berechtigt, die am Ende der Jahrgangsstufe 10 an Oberschulen und Gesamtschulen auf dem Zeugnis den Vermerk über die "Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe" erhalten. Damit ist ein Schulplatz in der gymnasialen Oberstufe garantiert - wenn auch nicht an einer bestimmten Schule oder Schulform. Wer das Abitur bestanden hat, kann zwischen Studium und einer Berufsausbildung wählen. 

Gymnasium

Das Gymnasiums vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung und führt nach 12 Schuljahren zur Hochschulreife. Viele Gymnasien in Brandenburg haben pädagogische Schwerpunkte, z. B. in naturwissenschaftlicher, musischer, sportlicher oder sprachlicher Hinsicht. Grundsätzlich wird der Unterricht im Klassenverband, in einzelnen Fächern auch als Kurssystem angeboten. 

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Versetzt wird, wer in jedem Fach mindestens ausreichende und nicht mehr als eine mangelhafte Leistung erbringt. Höchstens zwei mangelhafte Leistungen können ausgeglichen werden. Ein Ausgleich für die Hauptfächer Mathematik, Deutsch und die 1. und 2. Fremdsprache ist nur innerhalb dieser Fächergruppe möglich.
In den Jahrgangsstufen 7 bis 9 können Schüler einmal an einer Nachprüfung teilnehmen. Wer am Ende der 7. Klasse oder zweimal in der gleichen Klassenstufe oder in zwei aufeinanderfolgenden Klassenstufen nicht versetzt wird, muss in der Regel das Gymnasium verlassen und wechselt zur Ober- oder Gesamtschule.
Die Jahrgangsstufe 10 ist die Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe. In dieser Phase gehen die Schüler vom Unterricht im Klassenverband zu einer eigenverantwortlichen Wahl- und Differenzierungsentscheidung über. Die anschließende Qualifikationsphase in den  Jahrgangsstufen 11 und 12 führt schließlich zum Abitur.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
Im Gymnasium können folgende Schulabschlüsse erworben werden:
> Berufsbildungsreife (mit Versetzung in Klasse 10 erreicht)
> erweiterte Berufsbildungsreife
> Realschulabschluss/Fachoberschulreife
> Abitur (nach 12 Schuljahren)

Übergänge/Wechsel
Mit der erweiterten Berufsbildungsreife kann eine Berufsausbildung begonnen werden. Mit der Fachoberschulreife/Realschulabschluss ist der Wechsel in die Berufsausbildung oder der Übergang in die Fachoberschule möglich. Wer das Abitur bestanden hat, kann zwischen Studium oder einer Berufsausbildung wählen.

Prüfungsaufgaben
Die Kultusministerkonferenz hat Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Englisch und Französisch als fortgeführte Fremdsprachen definiert. Diese fachbezogenen Kompetenzen sind seit dem Schuljahr 2016/2017 verbindlich für alle Bundesländer. Von den Bildungsstandards können jedoch nicht unmittelbar Abituraufgaben abgeleitet werden. Vielmehr orientieren sich die Abituraufgaben aller 16 Länder zukünftig an diesen Bildungsstandards. Den Ländern steht ein gemeinsamer Aufgabenpool zur Verfügung. Die Aufgabensammlung zeigt exemplarisch, wie die beschriebenen Kompetenzen und Vorgaben für die Abiturprüfung in Aufgaben für die Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführte Fremdsprache umgesetzt werden können. So soll die Vergleichbarkeit der Anforderungen in den Ländern gewährleistet werden.

Weitere Informationen zu Brandenburg

Weitere Bundeslandinfos

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