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Das Schulsystem in Baden-Württemberg

Die Einschulung in Baden-Württemberg

Im Schuljahr 2007/2008 sind alle Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen. Kinder, die nach dem 1. Oktober sechs Jahre alt werden,

können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. Über den Antrag entscheidet die Schule. Ein amtsärztliches und pädagogisch-psychologisches Gutachten ist nicht zwingend, kann jedoch in die Entscheidung einbezogen werden.

Informationen zum Unterricht

Fächerverbindender Unterricht

In der Grundschule findet der Unterricht fächerverbindend statt. Im Anfangsunterricht der Klassen 1 und 2 sowie in den Klassenstufen 3 und 4 sind in den Fachlehrplänen fächerverbindende Themen vorgesehen. Vorwiegend im freien Arbeiten und im projektorientierten Lernen haben Kinder die Möglichkeit, fächerverbindend zu arbeiten.

VERA: Vergleichsarbeiten seit dem Schuljahr 2008/2009

Im Zuge der Umstellung auf die länderübergreifenden Vergleichsarbeiten VERA (Deutsch und Mathe in Klasse 3), entfallen die Diagnosearbeiten in den Klassen 2 und 4.

 

Fremdsprachen in der Grundschule

Der Fremdsprachenunterricht in der Grundschule ist grundlegend für die Auseinandersetzung mit Mehrsprachigkeit und der Vielfalt der Kulturen. Er ermöglicht Ihrem Kind, Strategien für Verständigung und Interaktion aufzubauen.

In Baden-Württemberg lernen die Kinder ab der 1. Klasse entweder Englisch oder Französisch, was abhängig von der jeweiligen Nähe zum Nachbarland Frankreich ist. Während in Freiburg zum Beispiel die Kinder ihre Lehrer mit „Bonjour“ begrüßen, heißt es in Stuttgart „Good Morning.“

Übergangsregelungen zur weiterführenden Schule in Baden-Württemberg

Zu Beginn des 2. Halbjahres der Klasse 4 spricht die Grundschule eine Empfehlung für den Besuch der weiterführenden Schule aus.  Bei dieser Empfehlung spielen nicht nur die Noten eine Rolle. Das Lern- und Arbeitsverhalten des Kindes, die Art und Ausprägung seiner gesamten schulischen Leistungen sowie seine bisherige Entwicklung sollen erwarten lassen, dass es den Anforderungen der jeweiligen Schulart standhält. Um im Bundesland Baden-Württemberg eine Gymnasialempfehlung zu erhalten, muss der Notenschnitt aus Deutsch und Mathematik im Halbjahreszeugnis 2,5 oder besser sein, für die Realschule braucht das Kind einen Durchschnitt von 3,0.

Sind Sie mit der Grundschulempfehlung nicht einverstanden, können Sie Ihr Kind an einem besonderen Beratungsverfahren teilnehmen lassen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse spricht die Klassenkonferenz zusammen mit der Beratungslehrkraft eine gemeinsame Bildungsempfehlung aus. Entspricht auch diese gemeinsame Bildungsempfehlung nicht den Vorstellungen der Eltern, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind an einer Aufnahmeprüfung teilnehmen zu lassen.

Diese Prüfung findet landeseinheitlich statt und wird vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vorgegeben.

Die Orientierungsstufe

Nach der Grundschule kommt Ihr Kind zunächst in die Orientierungsstufe. In Baden-Württemberg gibt es eine schulformabhängige Orientierungsstufe. Dort wird die Arbeit der Grundschule aufgegriffen. Daher wird auch hier großer Wert auf den Bezug Ihres Kindes zum Klassenlehrer gelegt. Der Unterricht ist fachbezogen, kann aber auch fächerübergreifend organisiert sein. Sie als Eltern werden ständig über den Entwicklungsstand Ihres Kindes informiert. In den Fächern Deutsch und Mathematik sowie in der Fremdsprache gibt es zuweilen die Möglichkeit des Förderunterrichts.

Für die Orientierungsstufe hat die Kultusministerkonferenz wesentliche Merkmale festgelegt:

  • ein gemeinsames grundlegendes Bildungsangebot mit einem verpflichtenden Kernbereich von Fächern,
  • differenzierte Anforderungen mit dem Ziel, in bestmöglicher Weise die individuelle Leistungsfähigkeit zu fördern und zu entwickeln,
  • Maßnahmen zum Ausgleich unterschiedlicher - auch sozial bedingter – Lernvoraussetzungen,
  • die Beobachtung der individuellen Leistungsfähigkeit und der Lernfortschritte, auch im Hinblick auf die Anforderungen in den nachfolgenden Bildungsgängen und Jahrgangsstufen.

Schullaufbahnempfehlung

Am Ende eines Schulhalbjahres der Orientierungsstufe kann eine Bildungsempfehlung ausgesprochen werden. Der Beratungslehrer hat ein Stimmrecht bei der Erstellung der Bildungsempfehlung durch die Klassenkonferenz.

Am Ende der Klasse 5 und Klasse 6 erfolgt eine Versetzungsentscheidung.Die Wiederholungsmöglichkeit innerhalb der Orientierungsstufe richtet sich nach der geltenden Versetzungsordnung.

Die Hauptschule

Die Hauptschule umfasst 5 Schuljahre und baut auf die vierjährige Grundschule auf. An der Hauptschule hat Ihr Kind die Möglichkeit den Hauptschulabschluss oder in einem freiwilligen 10. Schuljahr den Realschulabschluss zu erlangen.

In der Hauptschule gibt es bestimmte Gestaltungsmerkmale des Unterrichts

  • Berücksichtigung individueller Lernbiografien
  • Diagnostizierung der Lernausgangslage
  • abgestimmte didaktisch-methodische Maßnahme
  • flexible organisatorische Maßnahmen

 

Weiterentwicklung zur Werkreakschule

Die neue Werkrealschule beruht auf einem eigenen durchgängigen sechsjährigen Bildungsgang, das von der fünften Klasse an auf einen mittleren Bildungsabschluss abzielt. Ziel der Werkrealschule ist der Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses (Mittlere Reife); er ist dem Realschulabschluss gleichwertig.

Zum Konzept gehört die enge und systematische Kooperation mit dem ersten Jahr der zweijährigen Berufsfachschule in der Klasse 10 der Werkrealschule. Wer die Werkrealschule nach der neunten Klasse verlassen möchte, kann wie bisher die Hauptschulabschlussprüfung ablegen, um danch eine Berufsausbildung zu absolvieren. Schüler ohne Hauptschulabschluss besuchen das Berufsvorbereitungsjahr.

Alle Komponenten des im Sommer 2007 beschlossenen Maßnahmenpakets zur Stärkung der Hauptschulen werden übernommen. Dazu zählt die online basierte Lernstandserhebung in Deutsch und Mathematik in Klasse 5 und 6.

Ab dem Schuljahr 2010/2011 können die Schulträger, beginnend mit den Klassen 5 bis 8, die Werkrealschule einrichten. Ende des Schuljahres 2012/13 werden so die ersten Schüler der Werkrealschule die Mittlere Reife erwerben.

Die Realschule

Die Realschule in Baden-Württemberg hat den Anspruch, die Schüler durch besonderen Realitätsbezug zu fördern und zu bilden.

Nach 6 Realschuljahren erhält Ihr Kind über die zentral gestellte Realschul-Abschlussprüfung den Zugang zu weiteren schulischen Bildungsgängen, die bis zur allgemeinen Hochschulreife führen können. 

Im Pflichtbereich werden an der Realschule folgende Fächer unterrichtet:

  • Religionslehre bzw. Ethik
  • Deutsch
  • Englisch/Französisch
  • Mathematik
  • Geschichte
  • Erdkunde, Wirtschaftskunde, Gemeinschaftskunde (EWG) 
  • Naturwissenschaftliches Arbeiten (NWA)
  • Künstlerischer Bereich: Musik, Bildende Kunst
  • Sport

Ab Klasse 7 kommt der Wahlpflichtbereich hinzu: Je nach Neigung Ihres Kindes können folgende Angebote gewählt werden:

  • Technik
  • Mensch und Umwelt
  • Französisch/Englisch

In den Klassen 5 bis 10 werden die integrierten Bereiche

  • themenorientierte Projekte und
  • informationstechnische Grundbildung

angeboten.

Mittlere Reife

Am Ende der Klasse 10 schließt Ihr Kind die Realschule mit der Mittleren Reife ab. Mit der erfolgreich absolvierten Prüfung hat es die Möglichkeit:

  • an einer aufbauenden Schulart die Fachhochschulreife oder die allgemeinen Hochschulreife zu erwerben oder
  • eine Berufsausbildung zu absolvieren.

Das Gymnasium

Das achtjährige Gymnasium Bereits 2003 haben viele Bundesländer tief greifende Veränderungen im Schulsystem durchgesetzt, wozu auch die Einführung des 8-jährigen Gymnasiums zählt. Mit Beginn des Schuljahres 2004/2005 wurde in Baden-Württemberg - beginnend mit Klasse 5 - generell das achtjährige Gymnasium eingeführt. Die Schulzeitverkürzung ist Teil einer Gesamtreform, die alle Schularten umfasst.

Mit Beginn des Schuljahres 2004/2005 wurden schrittweise eine Reihe von Neuerungen eingeführt:

  • Bildungsstandards
  • die zweite Fremdsprache in Klasse 5 (ab Schuljahr 2007/2008)
  • eine flexible Stundentafel
  • ein freier Stundenpool für jede Klasse 
  • der Fächerverbund Geographie - Wirtschaft - Gemeinschaftskunde (GWG)
  • das neue Fach Naturwissenschaft und Technik 
  • zentrale Jahrgangsarbeiten zur Sicherung der Qualität

Bildungsstandards
Sie legen fest, über welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler am Ende bestimmter Bildungsabschnitte verfügen müssen.

Kontingentstundentafel
Die Kontingentstundentafel gibt jeweils für Fächer oder Fächergruppen die Gesamtstundenzahlen für den Zeitraum von sechs Jahren vor (Klassen 5 bis 10). Sie erlaubt den Schulen, Schwerpunkte in verschiedenen Klassenstufen sowie innerhalb der Fächergruppen und des Fächerverbundes Geographie - Wirtschaft - Gemeinschaftskunde (GWG) zu setzen und dient ebenfalls dem schulischen Profil.

Stundenpool

Die Schulen können mit einem freien Stundenpool von zwölf Stunden - über die Gymnasialzeit von Klasse 5 bis 10 verteilt - ihr eigenes Schulprofil schärfen oder pädagogische Fördermaßnahmen anbieten.

Schuleigenes Curriculum
Dieses entwickelt jede Schule selbst. Dafür steht den Schulen ein Drittel der Unterrichtszeit zur freien Verfügung. Mit diesem schulischen Bildungsplan können die Schulen eigene Schwerpunkte setzen, etwa um neue Unterrichtsformen zu praktizieren, Lernmethoden zu trainieren und aktuelle oder regionale Bezüge zum Lehrstoff herzustellen. Die übrigen zwei Drittel der Unterrichtszeit legt der landesweite Bildungsplan fest.

Jahrgangsarbeiten
Sie dienen den Lehrkräften, ihren Klassen und der Schule als Instrument der Rückmeldung dafür, ob die Bildungsstandards auch erreicht wurden. Sie werden in einzelnen Fächern am Ende der Bildungsabschnitte - erstmals Ende des Schuljahres 2005/2006 - geschrieben. Die Benotung geht wie die von Klassenarbeiten in die Jahresendnote ein.

Mit Beginn des Schuljahres 2004/2005 starteten die Schülerinnen und Schüler der Klasse 5 - und nur diese - als erste mit dem allgemeinen achtjährigen Gymnasium und werden nach den neuen Bildungsstandards unterrichtet. Anfang der sechsten Klasse (2005/2006) beginnt für sie die zweite Fremdsprache. Am Ende der Klasse 6 schreiben die Schülerinnen und Schüler erstmals Jahrgangsarbeiten in einzelnen Fächern. In der Klasse 8 beginnen sie mit den jeweiligen Profilen: entweder mit dem neuen Fach Naturwissenschaft und Technik, mit der dritten Fremdsprache oder dem Kunst-, Musik- oder Sportprofil.
Im Schuljahr 2009/2010 beginnen diese Schülerinnen und Schüler mit Klasse 10 die Oberstufe und bereiten sich auf die Kursstufe im folgenden Schuljahr vor. Wenn diese Schülerinnen und Schüler am Ende des Schuljahres 2011/2012 die Gymnasien nach acht Jahren verlassen, werden sie über einen hervorragenden zeitgemäßen Bildungsabschluss mit ausgezeichneter Studierfähigkeit verfügen. Für das Jahr 2012 wird dafür gesorgt werden, dass alle Abiturientinnen und Abiturienten angemessene Möglichkeiten erhalten, ein Studium oder eine berufliche Ausbildung zu beginnen.

Schultag mit neuem Rhythmus
In den Klassen 5 und 6 kann der Unterricht auf nur einen Nachmittag begrenzt werden. Will eine Schule Nachmittagsunterricht weitgehend vermeiden, kann sie sich auch für Samstagsunterricht entscheiden. Das Gymnasium in Baden-Württemberg ist keine Schule, die alle Schülerinnen und Schüler ganztägig an die Schule bindet. Das achtjährige Gymnasium lässt genügend Freiraum, um außerschulische Aktivitäten und die Teilnahme am Vereinsleben zu ermöglichen. Die Schulen entwickeln außerdem neue Modelle zur Rhythmisierung des Schultages mit einem kindgerechten Wechsel von lehrer- und schülerzentriertem Unterricht und Pausen. Die Schulen gestalten die wichtigsten Übergangsmodalitäten selbst, um möglichst optimal auf die Bedingungen vor Ort eingehen zu können:

  • Die Schulen entscheiden, ob sie an Jahrgangsarbeiten teilnehmen.
  • Die Schulen entscheiden, ob sie das Fach Naturwissenschaft und Technik im Rahmen eines Schulversuchs anbieten.


Übergangsregelungen für Fremdsprachen:
Im neunjährigen Gymnasium beginnt die zweite Fremdsprache in Klasse 7 (G8 alt: in Klasse 6). Schulen können wie seither schon nach dem „Biberacher Modell“ in der fünften Klasse mit Latein und Englisch oder Französisch als zweiter Fremdsprache beginnen. 

Die neue gymnasiale Oberstufe (NGO)

  • Die Fächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik sowie zwei weitere, individuell bestimmbare Fächer (Profilfach und Neigungsfach), die alle mit vier Wochenstunden unterrichtet werden, sind für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
  • Die Möglichkeiten, individuelle Schwerpunkte zu setzen, werden ausgeweitet: Diesem Ziel wird auf unterschiedlichen und zum Teil neuen Wegen Rechnung getragen. Neben der Wahl eines Profil- und eines Neigungsfachs gehören dazu auch die besondere Lernleistung (Seminarkurs oder Teilnahme an einem Wettbewerb), die Fächer des Wahlbereichs (etwa Philosophie oder Informatik) sowie die Möglichkeit, zwei der vierstündig zu belegenden Fächer doppelt zu gewichten.
  • Die Bedeutung der Naturwissenschaften in der Oberstufe wird gestärkt. Künftig sind zwei naturwissenschaftliche Fächer verbindlich. Wird eine Naturwissenschaft als vierstündiges Profil- oder Neigungsfach gewählt, kann die zweite Naturwissenschaft durch die Teilnahme an einem Seminarkurs mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt ersetzt werden.
  • Der Hauptakzent der Weiterentwicklung liegt auf inhaltlichen, das heißt pädagogischen Innovationen an den Schulen. Zeitgleich mit der Einführung für die Jahrgangsstufen 12 und 13 (am achtjährigen Gymnasium für die Jahrgangsstufen 11 und 12) gibt es neue Lehrpläne, die den Anforderungen an eine innovative Unterrichtskultur Rechnung tragen.


Gemeinsamer Unterricht in den Kernkompetenzfächern Deutsch, Fremdsprache und Mathematik

Künftig werden die Kernfächer Deutsch, fortgeführte Fremdsprache und Mathematik für alle Schülerinnen und Schüler mit vier Wochenstunden unterrichtet und sind Teil der schriftlichen Abiturprüfung. Die neuen vierstündigen Kurse orientieren sich in den Zielsetzungen und in der Intensität des Lernens, nicht aber im Stoffumfang an den bisherigen Leistungskursen. Damit werden stabile Lerngruppen mit gemeinsamem Unterricht auf hohem Niveau geschaffen und zudem die Möglichkeiten für fächerverbindendes und projektorientiertes Arbeiten auch in der Oberstufe deutlich verbessert.

Ausweitung der individuellen Profilierungen: Profilfach – Neigungsfach – Wahlbereich – besondere Lernleistung

Mit dem neuen Modell werden die Möglichkeiten, individuelle Schwerpunkte zu setzen, ausgeweitet. Die Berechnung der Gesamtqualifikation mit doppelt und einfach gewichteten Fächern bleibt bestehen.

Die bisherigen Beschränkungen für Kombinationen mit dem Fach Deutsch (Deutsch/Musik, Deutsch/Gemeinschaftskunde, Deutsch/Bildende Kunst oder Deutsch/Sport) werden aufgehoben. Gleiches gilt für die Kombination des Faches Deutsch mit Religionslehre oder Ethik.Ein doppelt gewichtetes Fach muss aus dem Bereich der Kernfächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik, das andere kann aus dem Profil- oder Neigungsbereich gewählt werden. Alle weiteren bisherigen Profilierungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel die Prüfungsfachkombinationen, die besondere Lernleistung (Seminarkurs oder Teilnahme an einem Wettbewerb) und der Wahlbereich, bleiben erhalten.

Konsequenzen für die Abiturprüfung
Die Zahl der Prüfungsfächer wird von vier auf fünf erhöht. Verpflichtende schriftliche Prüfungsfächer sind die Fächer Deutsch und Fremdsprache (Aufgabenfeld I) sowie Mathematik (Aufgabenfeld III). Dazu kommt nach Wahl der Schüler eine vierte schriftliche Prüfung im Neigungs- oder Profilfach. Das fünfte (mündliche) Prüfungsfach kann auch durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden, die einem Aufgabenfeld zuzuordnen ist. Damit bleiben wie bisher alle Fächer in der Abiturprüfung prinzipiell wählbar. Bedingung für die Abiturprüfung ist nach der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz, dass neben dem sprachlich-künstlerischen Aufgabenfeld (Aufgabenfeld I) und dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld (Aufgabenfeld III) auch das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld (Aufgabenfeld II) repräsentiert ist. Schriftliche Prüfung: Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, Neigungs- oder Profilfach. Mündliche Prüfung: ein Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich (falls nicht in der schriftlichen Prüfung) oder ein beliebiges Fach oder eine besondere Lernleistung (Ende Jahrgangsstufe 12).

Berechnung der Gesamtqualifikation:

  • zwei Fächer in doppelter Gewichtung aus den Fächern der schriftlichen Prüfung, darunter mindestens eines der Kernfächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik;
  • 22 Kurse in einfacher Gewichtung;
  • fünf Abiturprüfungsfächer in dreifacher Gewichtung zuzüglich der Ergebnisse des Halbjahres 13/2 (die besondere Lernleistung ersetzt die fünfte Prüfungskomponente und wird vierfach gewichtet).
  • Die Gesamtzahl der maximal erreichbaren Punkte (840) wird nicht verändert.

Neuregelung der Versetzung

Seit dem Schuljahr 2004/2005 gibt es an allen allgemein bildenden Schulen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) die Möglichkeit, Schüler auf Probe zu versetzen. Vier Wochen nach Beginn des neuen Schuljahres werden die Schüler schriftlich und mündlich in den Fächern geprüft, die zur Nichtversetzung geführt haben (Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an Gymnasien der Normalform, § 1, Absatz 6).

Das Konzept 

Bei formal nicht versetzten Schülern prüft die Klassenkonferenz, ob der Schüler probeweise versetzt wird. Bei einer beschlossenen Probeversetzung schließt der Schüler mit den betreffenden Lehrern eine Zielvereinbarung. Diese Zielvereinbarung umfasst einen konkreten Nachlernplan für die Sommerferien. Hierin wird festgelegt, welchen Stoff der Schüler in den Fächern, die zur Nichtversetzung geführt haben, wiederholen muss.

Die Probeversetzung gilt für die ersten vier Wochen nach den Sommerferien. Im Anschluss wird der Schüler in den betreffenden Fächern von einem vom Schulleiter beauftragten Lehrer (i. d. R. der Fachlehrer) schriftlich und mündlich geprüft. Der abgefragte Stoff bezieht sich dabei auf das gesamte vergangene Schuljahr und die Unterrichtsinhalte der Probezeit. Das Ergebnis ersetzt in dem entsprechenden Fach die Note des vorangegangenen Jahreszeugnisses. Wenn dieses Zeugnis unter Berücksichtigung der neuen Noten den Anforderungen entspricht, ist der Schüler versetzt und die am Ende des vorangegangenen Schuljahres ausgesprochene Nichtversetzung gilt rückwirkend als nicht getroffen. Im anderen Fall bleibt die Nichtversetzung bestehen und der Schüler wiederholt die Klasse.

Bildungspläne

Die Bildungspläne schreiben in Form eines Kerncurriculums (Pflichtlehrplans) Kompetenzen vor, die in zwei Dritteln der Unterrichtszeit erworben werden müssen. Diese Inhalte sind Grundlage für die Vergleichsarbeiten und zentralen Abschlussprüfungen

Jede Schule entwickelt ein Schulcurriculum (mit ergänzenden und vertiefenden Elementen), für das ein Drittel der Zeit zur Verfügung steht. Die Bildungspläne gelten für alle Schulformen.

 

 

 

Weitere Informationen zu Baden-Württemberg

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Das Schulsystem in Baden-Württemberg

Informieren Sie sich hier über das Schulsystem in Baden-Württemberg – von der Grundschule bis zur weiterführenden Schule

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