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Studienkreis Blog

Nachhilfe aus dem Bildungspaket auch ohne Versetzungsgefährdung

Gute Noten dank staatlich finanzierter Nachhilfe über das Bildungspaket.Seit bald vier Jahren gibt es nun das Bildungspaket, genauer Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). In der Zeit hat der Studienkreis vielen tausend Schülerinnen und Schülern zu besseren Noten verholfen. Und damit zu besseren Perspektiven für Ausbildung, Studium und Beruf. Nach dem Abbau bürokratischer Hürden erhalten die Anspruchsberechtigten jetzt meistens auch die Lernförderung über das Bildungspaket unkomplizierter. Dennoch halten sich selbst bei einigen zuständigen Stellen hartnäckig falsche Vermutungen. Zum Beispiel:

1. Staatlich finanzierte Nachhilfe gibt es nur, wenn die Versetzung gefährdet ist.
2. Die Dauer, der Umfang und die finanzielle Höhe der Förderung sind begrenzt.

Das Braunschweiger Sozialgericht hat im August 2013 entschieden, dass eine Finanzierung des Nachhilfeunterrichts auch dann möglich sein muss, wenn die Versetzung nicht akut gefährdet ist. Durch die außerschulische Förderung erlange der Schüler die Bildung, die er für seinen künftigen Berufsweg benötige. Außer der Versetzung müsse auch die Erreichung eines höheren Lernniveaus gefördert werden, das der Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt und der weiteren Entwicklung im Beruf dient.

Prinzipiell muss die Leistungsstelle Nachhilfe über das Bildungspaket im Bedarfsfall auch dauerhaft bewilligen. Das hat das Sozialgericht Dortmund im Dezember 2013 entschieden. Das Jobcenter Märkischer Kreis hatte zuvor die Nachhilfe für eine Schülerin pauschal auf zwei Monate begrenzt. Dies wurde in dem Fall für unzulässig erklärt.

Die Nachhilfe mit dem Bildungspaket endet nicht automatisch

Und schließlich hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im März 2013 festgestellt, dass ein Jobcenter Nachhilfe auch nach über einem halben Jahr Förderung weiter bezahlen muss, wenn der Bedarf gegeben ist. Im konkreten Fall hatte ein Junge bereits 4 Monate lang Deutsch- und 7 Monate lang Mathe-Nachhilfe gehabt. Eine Verlängerung und eine Hinzunahme von Englisch verweigerte das Job-Center. Zu Unrecht, wie das Urteil zeigt.

Um den zuständigen Job-Centern und Kommunen Rechtssicherheit zu geben, hat das Bundesministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen im Sommer 2013 eine Arbeitshilfe „Bildungs- und Teilhabepaket“  veröffentlicht. Darin heißt es zusammenfassend:

Bildungspaket - staatlich finanzierte NachhilfeAuch Schülerinnen und Schüler, die formal nicht versetzungsgefährdet sind, sollen Zugang zur Lernförderung erhalten. Damit fallen die bisherigen Einschränkungen bei Gesamtschulen, Förderschulen, Schuleingangsphase usw. weg. Zudem wird auch die Erreichung eines höheren Lernniveaus gefördert, das der Verbesserung der Chancen auf dem Ausbildungsmarkt, der weiteren Entwicklung im Beruf und damit der Fähigkeit dient, später den Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten zu können. Voraussetzung für eine solche Lernförderung ist es, dass das Erreichen der nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele gefährdet ist. Hierzu gehören

  • die Versetzung in die nächste Klassenstufe
  • in Abschlussklassen weiterführender Schulen das Erreichen des Schulabschlusses
  • die Erreichung eines höheren Leistungsniveaus (auch bei formal nicht vorliegender
    Versetzungsgefährdung, z.B. in Gesamtschulen bzw. zur Erreichung des qualifizierenden
    Hauptschulabschlusses)
  • die Verbesserung der Chancen auf dem Ausbildungsmarkt.

Erstattet werden die tatsächlichen angemessenen Kosten. Diese können sich je nach Anbieter bzw. je nach der Qualifikation der die Lernförderung durchführenden Person unterscheiden. Konkrete Aussagen zur Höhe der zu bewilligenden Lernförderung sind daher auch weiterhin nicht möglich. Die Bewilligung ist vielmehr ggf. an der Ortsüblichkeit der Kosten auszurichten.

Hier geht es zu den Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).

2 Kommentare zu “Nachhilfe aus dem Bildungspaket auch ohne Versetzungsgefährdung”

  1. Von Miriam Ritter am Nov 25, 2018

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Vertretungslehrerin an einer Grundschule und unterrichte in Deutsch einen nicht-alphabetisierten Jungen aus dem Irak. Er besucht die 3. Klasse, obwohl er bereits 10 Jahre alt ist. Die deutsche Sprache zu erlernen fällt ihm schwer. Lesen kann er nicht. Wir geben ihm Aufgaben zum Schrifterwerb einzelner Buchstaben und erster Wörter. Macht es Sinn, bzw. ist es möglich, diesem Jungen über das BUT-Paket Nachhilfe durch den Studienkreis zu empfehlen? Materialien sind nur unzureichend vorhanden. Über die Schule hat er einen TIng-Stift erhalten, Arbeitsblätter und zwei Bücher für DAZ-Kinder.
    Über eine Antwort würden ich und meine Kollegen uns sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    M.Ritter

    • Von Thomas Momotow am Dez 12, 2018

      Sehr geehrte Frau Ritter,
      das lässt sich pauschal nicht beantworten. Am besten nehmen Sie Kontakt zum Studienkreis am Ort auf, ob dieser eine entsprechende Förderung anbietet bzw. eine hierzu geeignete Lehrkraft hat und ob eine Förderung über BuT prinzipiell in diesem Standort möglich ist. Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
      Beste Grüße, Thomas Momotow (Studienkreis)

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