Das Schulsystem in Sachsen
Grundschule
- Einschulung in Sachsen
- Übergangsregelungen zur weiterführenden Schule in Sachsen
- Die Empfehlung hilft bei der Entscheidung
Weiterführende Schule
Stand der Informationen: August 2009.
Einschulung in Sachsen
Kinder in Sachsen, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig und müssen bei der zuständigen Schule angemeldet werden. Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet werden,
sind ebenfalls schulpflichtig. Darüber hinaus können auch Kinder vorzeitig eingeschult werden, wenn Sie als Eltern es wünschen und Ihr Kind den erforderlichen Entwicklungsstand erreicht hat.
Übergangsregelungen zur weiterführenden Schule in Sachsen
Für den Übertritt von der Grundschule in eine weiterführende Schule gibt es einerseits bundesweit gültige Grundsätze, die die Konferenz der Kultusminister 1960 beschlossen hat, andererseits gibt es in Sachsen besondere Anforderungen, die an den Übertritt in die unterschiedlichen Schularten gestellt werden.
Die Kultusministerkonferenz sieht vor, dass die Schule die Eltern während der gesamten Grundschulzeit eingehend über die Entwicklung ihres Kindes berät. Gerade zur Zeit des Übergangs müssen diese Beratungen besonders intensiv geführt werden, damit zusammen mit den Eltern die richtige Entscheidung für das Kind gefunden wird.
Die Empfehlung hilft bei der Entscheidung
Die Empfehlung der Schule wird aufgrund der Erfahrungen der Lehrer in der Grundschulzeit und intensiver Beschäftigung mit Ihrem Kind ausgesprochen. Da sich Kinder zu Hause oft anders verhalten als in der Schule, ist es gut, wenn Sie frühzeitig den Kontakt zum Lehrer suchen. Sie können dann mit ihm Ihre Einschätzung über Ihr Kind austauschen.
Zum Beginn des 4. Schuljahres erhalten Sie als Eltern eine Information über die Mittelschule und das Gymnasium. Sie teilen dem Klassenlehrer dann – bevor Sie die Bildungsempfehlung erhalten – mit, für welche Schule Sie Ihr Kind anmelden möchten.
Im 2. Halbjahr der 4. Klasse erhalten Sie dann schließlich die Bildungsempfehlung.
Kind wird für das Gymnasium empfohlen, wenn die Durchschnittsnote in den Fächern Deutsch und Mathematik im Halbjahreszeugnis besser als 2,5 ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird Ihr Kind für die Mittelschule empfohlen.
Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie diese Empfehlung berücksichtigen. Muten Sie Ihrem Kind nicht zu viel zu. Es ist verständlich, dass viele Eltern es gerne sehen, wenn ihr Kind das Gymnasium besucht. Aber nicht um jeden Preis. Ihr Kind sollte sich in der Schule nicht überfordert fühlen. Sonst verliert es schnell den Spaß und die Leistungen bleiben auf der Strecke. Das Bildungssystem in Deutschland ist durchlässig und Ihr Kind kann – bei den entsprechenden Noten – später in eine höhere Schulform wechseln.
Die Jahrgangsstufen 5 und 6
Eine Sonderstellung im Schulsystem nimmt die 5. und 6. Jahrgangsstufe ein. Für diese beiden Jahrgangsstufen hat die Kultusministerkonferenz wesentliche Merkmale festgelegt:
- ein gemeinsames grundlegendes Bildungsangebot mit einem verpflichtenden Kernbereich von Fächern,
- differenzierte Anforderungen mit dem Ziel, in bestmöglicher Weise die individuelle Leistungsfähigkeit zu fördern und zu entwickeln,
- Maßnahmen zum Ausgleich unterschiedlicher – auch sozial bedingter – Lernvoraussetzungen,
- die Beobachtung der individuellen Leistungsfähigkeit und der Lernfortschritte, auch im Hinblick auf die Anforderungen in den nachfolgenden Bildungsgängen und Jahrgangsstufen.
Da sich – falls Ihr Kind nicht die Qualifikation für das Gymnasium schafft – in Sachsen an die Grundschule die Mittelschule anschließt, gibt es hier auch keine direkte Orientierungsstufe. Die Klassen 5 und 6 haben aber sowohl an der Mittelschule als auch am Gymnasium dennoch eine „Orientierungsfunktion“. Falls Ihr Kind nach der Jahrgangsstufe 6 auf das Gymnasium wechseln soll, muss der Schnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache 2,5 oder besser sein.
Die Mittelschule
In Sachsen sind die Haupt- und Realschule zur Mittelschule zusammengefasst. Diese umfasst die Klassen 5 bis 10. Sie vermittelt sowohl eine theoretische als auch eine praktische Bildung und ist Basis für eine berufliche oder weiterführende schulische Bildung.
Die Klassen 5 und 6 bilden eine Einheit, in ihnen können die Kinder sich orientieren. Die Lehrpläne sind ausgeglichen, sodass ein Wechsel in das Gymnasium möglich bleibt. Unterrichtet wird im Klassenverband, aber die Schüler kommen bereits in Kontakt mit dem Fachsystem, um so den Sprung in die höheren Klassen problemlos zu schaffen. Damit jeder Schüler entsprechend seinen Fähigkeiten lernen kann, wird Förderunterricht angeboten. Dieses Angebot gibt es zum einen für Schüler, die Defizite in ihren Leistungen zeigen, aber teilweise auch für solche, die bereits früh besonders gute Leistungen erkennen lassen. Ab der siebten Klasse wird der Unterricht auf den Abschluss bezogen erteilt. Sie als Eltern müssen sich entscheiden,
welchen Abschluss Ihr Kind in der Mittelschule anstreben soll. Allerdings ist diese Entscheidung nicht endgültig, da auch nach der siebten, achten und neunten Klasse – je nach Leistung – noch gewechselt werden kann.
Es gibt drei Abschlüsse, die an der Mittelschule erreicht werden können. Nach der neunten Klasse erreichen die Schüler des Hauptschulbildungsgangs den Hauptschulabschluss. Haben diese zusätzlich noch erfolgreich eine Prüfung abgelegt, dann erhalten Sie den Qualifizierenden Hauptschulabschluss. Im Realschulbildungsgang haben die Schülerinnen und Schüler nach erfolgreichem Besuch der zehnten Klasse den Realschulabschluss in der Tasche, wenn sie die Abschlussprüfung bestanden haben. Mit diesen Abschlüssen stehen den Schülern weitere Bildungsgänge an beruflichen und allgemein bildenden Schulen offen.
Das Gymnasium
Ab der fünften Klasse arbeiten die Schüler am Gymnasium daran, das Abitur zu erreichen und damit die Berechtigung zu erhalten, eine allgemeine Hochschule zu besuchen. Darüber hinaus kann Ihr Kind mit dem Abschluss des Gymnasiums auch eine qualifizierte berufliche Laufbahn einschlagen. Der Unterricht am Gymnasium, der in einem Fächersystem erteilt wird, erfordert die Fähigkeit, theoretische Zusammenhänge zu durchschauen und Sachverhalte wissenschaftlich zu begreifen. Bis zur zehnten Klasse gibt es für alle Schüler Pflichtunterricht in folgenden Fächern:
- Deutsch
- Religion/Ethik
- Geographie
- Geschichte
- Gemeinschaftskunde
- Rechtserziehung/Wirtschaft
- 1. Fremdsprache
- 2. Fremdsprache
- Mathematik
- Informatik
- Physik
- Astronomie
- Chemie
- Biologie
- Sport
- Musik
Ist Ihr Kind besonders begabt, besteht die Möglichkeit, seine Fähigkeiten und Kenntnisse in einem Gymnasium mit vertiefter mathematisch-naturwissenschaftlicher, musischer, sprachlicher oder sportlicher Ausbildung zu verbessern. Die Begabungen sind zuvor in einem Aufnahmetest nachzuweisen.
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