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Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen

Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen

Stand der Informationen: August 2009.

Die Einschulung

Wann wird ein Kind schulpflichtig? Der Stichtag für das Einschulungsalter wird innerhalb von sieben Jahren vom 30. Juni auf den 31.Dezember vorverlegt. Diese Vorverlegung begann zum Schuljahr 2007/2008.

In den Folgejahren gelten folgende Stichtage:

  • Stichtag für das Schuljahr 20010/2011: 31. August
  • Stichtag für das Schuljahr 2011/2012: 30. September
  • Stichtag für das Schuljahr 2012/2013: 31. Oktober
  • Stichtag für das Schuljahr 2013/2014: 30. November
  • Stichtag für das Schuljahr 2014/2015: 31. Dezember

Vorzeitige Einschulung

Wird Ihr Kind bis zum 31. Dezember sechs Jahre alt, können Sie es auch vorzeitig einschulen lassen. Hierzu genügt ein formloser Antrag an die Schulleitung.

Anmeldung zur Grundschule

Die Anmeldung zur Grundschule erfolgt im Herbst des Vorjahres. Wird Ihr Kind im kommenden Jahr schulpflichtig, muss es bis zum 15. November des Jahres an der Schule angemeldet sein. Dies schafft mehr Raum für die gründliche Erfassung der Lernausgangslage und die umfassende Beratung der Eltern.

Freie Wahl der Grundschule

Durch die Aufhebung der Grundschulbezirke wird Ihnen als Eltern freigestellt, an welcher Grundschule Sie Ihr Kind anmelden. Viele Eltern können so Familie und Beruf besser vereinbaren. Andererseits aber haben Sie auch einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz der wohnortsnächsten Grundschule im Rahmen der Aufnahmekapazitäten.

Noten in der Grundschule

  • Seit dem Schuljahr 2007/2008 erhalten die Schüler in den Bereichen Arbeits- und Sozialverhalten Kopfnoten. Die Noten werden auf dem Zeugnis dokumentiert und mit „sehr gut“, „gut“, „befriedigend“ oder „unbefriedigend“ bewertet. Die Kopfnoten können durch eine Beschreibung ergänzt werden.
  • Seit dem Schuljahr 2006/2007 erhalten die Schüler erstmals mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 3 Zensuren.

Englisch in der Grundschule

Der Beginn des Englischunterrichts wurde auf die 1. Klasse vorgezogen. Erstmalig haben die Schüler im Schuljahr 2008/2009 im 2. Halbjahr Englischunterricht.

Übergangsregelungen zur weiterführenden Schule

Ihr Kind erhält mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine begründete Empfehlung für die Schulform, die für seine weitere schulische Förderung geeignet erscheint. Ist Ihr Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, ist dies auf dem Zeugnis mit einem entsprechenden Zusatz vermerkt.

Eingeschränkte Empfehlung

  • Hat Ihr Kind zum Beispiel für den Besuch des Gymnasiums eine eingeschränkte Empfehlung erhalten, müssen Sie zu einem Beratungsgespräch mit der weiterführenden Schule. Nach diesem Gespräch entscheiden Sie - wie auch bei einer uneingeschränkten Empfehlung – über die Schulform.
  • Möchten Sie Ihr Kind an einer Schulform anmelden, für die es nach der Empfehlung der Grundschule nicht und auch nicht mit Einschränkungen geeignet ist, entscheidet ein dreitägiger Prognoseunterricht, ob es zum Besuch der gewählten Schulform zugelassen wird. Die Einladung sowie Informationen zum Ablauf erhalten Sie vom jeweiligen Schulamt. Halten alle Prüfer Ihr Kind für ungeeignet, verweigert das Schulamt die Aufnahme auf die gewünschte Schule.

Die Erprobungsstufe

An der weiterführenden Schule besucht Ihr Kind zwei Jahre lang die sogenannte Erprobungsstufe. Hier wird überprüft, ob die gewählte Schulform geeignet ist. Die Klassen 5 und 6 bilden eine pädagogische Einheit - eine Versetzung findet daher nicht statt. Die 5. Klasse kann allerdings freiwillig wiederholt werden.

Am Ende der Erprobungsstufe werden Sie als Eltern erneut beraten. Erweist sich Ihr Kind für den gewählten Bildungsgang als geeignet, rückt es an der Schule in die siebte Klasse auf. Ist Ihr Kind den Anforderungen nicht gewachsen oder kann es gar mehr leisten als am Endeder Grundschule angenommen wurde, entscheidet die Versetzungskonferenz, ob Ihr Kind die Schulform wechseln wird.

Die Hauptschule

Die Hauptschule umfasst die Klassen 5 bis 10. Die Hauptaufgabe der Hauptschule ist es, auf das Berufsleben vorzubereiten - so nimmt der praktische Unterricht einen großen Raum ein. Praktika haben daher an der Hauptschule einen großen Stellenwert. Die Hauptschule arbeitet – wie andere Schulformen natürlich auch – eng mit Berufsberatern und Betrieben zusammen.
Unterrichtsfächer in der Hauptschule
In der Hauptschule gibt es folgende Pflichtfächer bzw. Pflichtlernbereiche:  

  • Deutsch 
  • Gesellschaftslehre (Geschichte/Politik/Erdkunde) 
  • Mathematik 
  • Naturwissenschaften (Biologie/Chemie/Physik) Englisch (Pflichtfach von Klasse 5 bis 10) 
  • Arbeitslehre (Technik/Wirtschaft/Hauswirtschaft) 
  • Musik/Kunst/Textilgestaltung 
  • Religionslehre 
  • Sport


Der Lernbereich Arbeitslehre vermittelt Kenntnisse der Wirtschafts- und Arbeitswelt und bereitet die Schüler auf ihre Berufswahlentscheidung vor. Ergänzt wird der Unterricht durch Praktika, Betriebserkundungen und Projekte.

Unterrichts-Organisation

In den Klassen 5 und 6 findet der Unterricht in der Regel im Klassenverband statt. Ziel ist es, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten jedes einzelnen Kindes zu erkennen und zu fördern. In den Klassen 7 - 10 wird der Unterricht als Pflichtunterricht im Klassenverband und in Fachleistungskursen sowie als Wahlpflichtunterricht erteilt.

Fachleistungskurse

Die Fächer Mathematik und Englisch werden in den Klassen 7 bis 9 in Grund- und Erweiterungskursen mit unterschiedlichen Anforderungen unterrichtet.

Wahlpflichtunterricht

In den Klassen 7 - 10 wählt Ihr Kind im Wahlpflichtunterricht zwischen Angeboten in den Lernbereichen Naturwissenschaften und Arbeitslehre sowie in den Fächern Kunst und Musik. Ab Klasse 9 und in der Klasse 10 Typ A steht projektorientierter Unterricht in den Lernbereichen Arbeitslehre und Naturwissenschaften im Vordergrund.

Abschlüsse und Berechtigungen

An der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden: 

  • der Hauptschulabschluss,
  • der Hauptschulabschluss nach der Klasse 10, der nach erfolgreichemAbschluss der Klasse 10 Typ A vergeben wird.
  • der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10


Der Jahrgang 10

Die Klasse 10 wird in zwei Formen geführt:

  • Typ A hat als Schwerpunkte die Naturwissenschaften und die Arbeitslehre.
  • Typ B hat als Schwerpunkte die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik und führt zur Fachoberschulreife

Mit dem erfolgreichen Besuch der Klasse 10 Typ B wird der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben. Sind alle Leistungen mindestens befriedigend, beinhaltet dieser Abschluss die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen oder eines vollzeitschulischen Bildungsgangs des Berufskollegs, der zur allgemeinen Hochschulreife führt.

Zentrale Bildungsabschlüsse am Ende der Klasse 10

Seit dem Schuljahr 2006/2007 werden der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und der Mittlere Schulabschluss in einem zentralen Abschlussverfahren erworben, das sich aus den Leistungen der Jahrgangsstufe 10 und einer schriftlichen Prüfung mit landeseinheitlichen Aufgabenstellungen zusammensetzt. Betroffen sind die Zehntklässler aller Schulformen der Sekundarstufe I.

Die schriftlichen Prüfungen finden in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch statt. Englisch kann auch durch eine andere Fremdsprache ersetzt werden, die ab der 5. Klasse unterrichtet wurde.

Bei Abweichungen zwischen Vornote und Note der schriftlichen Prüfung kann es zusätzlich zu einer mündlichen Abweichungsprüfung kommen. Die Abschlussnoten werden je zur Hälfte aus der Vornote und der Note der schriftlichen Prüfung gebildet.

Die Realschule

In der Realschule wird in den Klassen 5 bis 10 unterrichtet, wobei die Klassen 5 und 6 eine Einheit bilden: die Erprobungsstufe.

In der Realschule werden folgende Fächer unterrichtet:

  • Deutsch 
  • Gesellschaftslehre (Erdkunde, Geschichte, Politik) 
  • Mathematik 
  • Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie) 
  • Englisch (1. Fremdsprache) 
  • Kunst/Musik/Textilgestaltung 
  • Religionslehre 
  • Sport


Fester Bestandteil des Unterrichtsangebots sind die Ergänzungsstunden, die der Förderung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik und im Lernbereich Naturwissenschaften dienen.

Die Organisation des Unterrichts

In den Klassen 5 und 6 findet der Unterricht in der Regel im Klassenverband statt. Zum Ausgleich unterschiedlicher Lernvoraussetzungen kann in diesen Klassen zusätzlicher Förderunterricht eingerichtet werden.

Wahlpflichtunterricht

Ab der Klasse 7 wird der verbindliche Unterricht durch den Wahlpflichtunterricht ergänzt. Hier können die Schüler zwischen unterschiedlichen Schwerpunkten wählen und Akzente setzen. Jede Realschule bietet einen fremdsprachlichen Schwerpunkt an, der bis zum Ende der Klasse 10 fortgeführt werden kann. Nach Möglichkeit kommen folgende Schwerpunkte hinzu:

  • ein naturwissenschaftlich-technischer Schwerpunkt (Biologie, Chemie, Physik, Technik oder Informatik)
  • ein sozialwissenschaftlicher Schwerpunkt (Sozialwissenschaften)
  • ein musisch-künstlerischer Schwerpunkt (Musik oder Kunst).
    Im jeweiligen Schwerpunktfach werden schriftliche Arbeiten geschrieben.


Schulabschlüsse und Berechtigungen

In der Realschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden.

Die Gesamtschule

In der Gesamtschule sind die Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums zusammengefasst. Im Laufe der Schulzeit zeigt sich, welchen Bildungsgang Ihr Kind abschließen wird. In der Gesamtschule findet Unterricht von der 5. bis zur 13. Jahrgangsstufe statt. Auch hier gibt es die Unterteilung in Sekundarstufe I und Sekundarstufe II. Die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschule unterliegt den Richtlinien des Gymnasiums. Die Gesamtschulen können unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Sie sollten sich rechtzeitig informieren, ob die Organisationsform und die Schwerpunkte, die jede Schule selbst bestimmen kann, den Neigungen und Interessen Ihres Kindes entgegenkommt.

Folgende Fächer sind an der Gesamtschule Pflichtfächer:

  • Deutsch 
  • Gesellschaftslehre (Erdkunde, Geschichte, Politik) 
  • Englisch 
  • Mathematik 
  • Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) 
  • Arbeitslehre (Technik/Wirtschaft/Hauswirtschaft) 
  • Musik/Kunst/Textilgestaltung 
  • Religionslehre 
  • Sport


Englisch ist immer erste Fremdsprache ab der 5. Klasse. Hinzu kommen ab Klassenstufe 7 andere Sprachen, z. B. Französisch oder Latein. Ab Klasse 9 kann eine dritte Fremdsprache gewählt werden. Will Ihr Kind das Abitur erreichen, sollten Sie daran denken, dass zwei Fremdsprachen Voraussetzung für das Abitur sind. Diese zweite Fremdsprache kann noch in der elften Klasse begonnen werden. Wie an den anderen Schulformen auch, setzt ab der siebten Klasse mit dem Schwerpunkt in Klassenstufe 8 eine informations- und kommunikationstechnologische Grundbildung ein.
In der fünften und sechsten Klasse erfolgt der Unterricht noch im Klassenverband, dieser wird in den Klassen sieben bis zehn zwar aufrechterhalten, aber in einigen Fächern bereits durch ein Kurssystem ersetzt. Diese Kurse werden auf unterschiedlichen Anspruchsebenen angeboten und können von den Schülern je nach Neigung und Leistungsvermögen gewählt werden.

Fachleistungskurse

Ab Klasse 7 gibt es Fachleistungskurse in Englisch und Mathematik, ab Klasse 8 oder 9 in Deutsch und ab Klasse 9 in Physik oder Chemie.  

In den Fachleistungskursen werden im Unterricht unterschiedlich hohe Anforderungen gestellt. Die Eltern werden beteiligt, wenn ihr Kind in einen Kurs eingestuft wird.
Bis zur Klasse zehn gibt es die Einteilung in Grund- und Erweiterungskurse, gezielte Förderung erleichtert dabei den Wechsel in einen Erweiterungskurs oder hilft, wenn im Erweiterungskurs Probleme auftreten.

Zum Pflichtunterricht kommt ab der siebten Klasse das Wahlpflichtangebot. Aus den drei Lernbereichen

  • 2. Fremdsprache (Französisch, Latein, Spanisch etc.), 
  • Arbeitslehre (Technik/Wirtschaft/Hauswirtschaftslehre) ,
  • Naturwissenschaften


können die Schüler je nach Interesse Kurse wählen und dort ihr Wissen vertiefen. An einigen Schulen kommt noch der Lernbereich „Darstellen und Gestalten“ hinzu. Ab der Klasse 9 wird das Wahlpflichtangebot ausgeweitet.

Abschlüsse an der Gesamtschule

Ihr Kind kann an der Gesamtschule alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erwerben.

  • der Hauptschulabschluss
  • der Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10.


Voraussetzung für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) sind mindestens ausreichende Leistungen in zwei Erweiterungskursen, befriedigende Leistungen in den Grundkursen, zweimal befriedigende und im Übrigen ausreichende Leistungen in den anderen Fächern. Dieser Abschluss beinhaltet die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs, wenn die Leistungen in drei Erweiterungskursen und in den übrigen Fächern mindestens  befriedigend und im Grundkurs mindestens gut sind.

Gymnasiale Oberstufe

Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Klassen 5 bis 10 fort und schließt mit der Abiturprüfung ab.

Das Gymnasium

Das Gymnasium ist in die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II unterteilt. Auch hier bilden die ersten beiden Klassen wieder die Erprobungsstufe, an deren Ende sich entscheidet, ob Ihr Kind auf dem Gymnasium bleibt oder in eine andere Schulform wechselt. Auch im Gymnasium gibt es diese Möglichkeit zum Wechsel bis zum Beginn der Klasse 9.

Folgende Fächer werden am Gymnasium unterrichtet:

  • Deutsch 
  • Gesellschaftslehre (Geschichte, Erdkunde, Politik) 
  • Mathematik 
  • Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) 
  • 1. Fremdsprache (ab Klasse 5) 
  • 2. Fremdsprache (ab Klasse 6) 
  • Musik/Kunst/Textilgestaltung
  • Religionslehre 
  • Sport


Die erste Fremdsprache ist meist Englisch, seltener Latein oder Französisch. Als zweite Fremdsprache sind Latein, Englisch oder Französisch möglich. Ist Englisch nicht bereits die erste Fremdsprache, muss es als zweite Sprache gewählt werden. Falls ein Wechsel auf die Realschule für Ihr Kind nicht ausgeschlossen ist, sollte es zunächst Englisch lernen, um sich den möglichen Wechsel nicht zu erschweren. Wie in der Realschule auch, kommt ab der siebten Klasse eine informations- und kommunikationstechnologische Grundbildung hinzu.
Im Pflichtbereich findet der Unterricht bis zur zehnten Klasse im Klassenverband statt. Ausnahmen können in der Fremdsprache, in Religion oder in Sport gemacht werden. Ab der siebten Klasse kommt der Wahlpflichtunterricht hinzu, hier noch die zweite Fremdsprache. Wie in der Realschule auch, erweitert sich das Angebot in der neunten Klasse.

Zum Wahlpflichtangebot zählen:

  • Fremdsprachen (Latein, Griechisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Niederländisch) 
  • mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Fächer (Mathematik, Biologie, Physik, Chemie, Informatik, Technik, evtl. Ernährungslehre) 
  • gesellschaftswissenschaftliche Fächer (Geschichte, Erdkunde, Politik, Erziehungswissenschaften)
  • künstlerische Fächer (Kunst, Musik, Textilgestaltung)
  • schwerpunktübergreifende Bereiche (verschiedene Kombinationen denkbar) 

Abschlüsse der Sekundarstufe I

Am Gymnasium können bis zur Klasse 10 alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

  • ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss,
  • ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss,
  • der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10.

Außerdem kann die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erreicht werden.

Die gymnasiale Oberstufe

Im verkürzten Bildungsgang gehen die Schülerinnen und Schüler mit der Versetzung nach Klasse 10 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe über, die in der zweijährigen Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11 und 12) fortgesetzt wird. Im 13- jährigen Bildungsgang umfasst die Oberstufe die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Nach bestandener Abiturprüfung haben die Schülerinnen und Schüler die Allgemeine Hochschulreife erworben.

Abitur nach 12 Jahren

Das bisher vorgesehene Modell "10 + 2" für die Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur wird durch das Modell "9 + 3" ersetzt. Die Sekundarstufe I endet am Gymnasium bereits nach Klasse 9, anschließend bleibt es bei einer dreijährigen Oberstufe. Über die Stundentafel für alle Schulformen hinaus wird im verkürzten Bildungsgang am Gymnasium zur freien Verfügung der Schulen ein zusätzliches Stundenvolumen von weiteren fünf Stunden in den Klassen 5 bis 9 bereitgestellt. Dadurch können vor allem Fördermaßnahmen verwirklicht werden. Die gymnasiale Oberstufe wird grundlegend reformiert, um ihre allgemeinbildende Funktion zu stärken und die Studierfähigkeit der Abiturientinnen und Abiturienten zu verbessern.

Die Förderschule

Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, gibt es in NRW unter anderem folgende Möglichkeiten der Förderung:

  • Ihr Kind wird an einer speziellen Förderschule unterrichtet.
  • Der Förderbedarf kann an einer allgemein bildenden Schule gedeckt werden. Der Unterricht zusammen mit anderen Schülern soll helfen, die behinderten oder beeinträchtigten Kinder in den „normalen“ Schulalltag zu integrieren. Voraussetzung ist allerdings, dass an den betreffenden allgemeinbildenden Schulen die personellen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen gegeben sind, um den Förderbedarf zu decken. Neben der Integration ist ein wesentlicher Vorteil des Unterrichts in den allgemeinbildenden Schulen, dass die Kinder so häufig näher an ihrem Wohnort unterrichtet werden können, als dies in einer Sonderschule der Fall wäre.
  • Ihr Kind wird in einer integrativen Lerngruppe an einer allgemeinen Schule in der Sekundarstufe I unterricht.


Die jeweilige Schulaufsicht entscheidet über den Förderort und den sonderpädagogischen Förderbedarf Ihres Kindes. Der Förderbedarf ist jährlich durch die Schule zu überprüfen.

Informationen zu weiteren sonderpädagogischen Förderungsmöglichkeiten finden Sie in unseren Adress- & Linktipps im Pull-Down-Menü!

 

Weitere Informationen zu Nordrhein-Westfalen

Hier finden Sie Links zu folgenden Informationen:

-

Schulsysteme Nordrhein-Westfalen

Informieren Sie sich hier ausführlich über das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen – von der Grundschule bis zur weiterführende Schule

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