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Das Schulsystem in Thüringen

An die vierjährige Grundschule schließen sich in Thüringen folgende weiterführende Schularten an:

  • die Regelschule
  • die Gesamtschule
  • die Gemeinschaftsschule und
  • das Gymnasium.

Inklusion
Gemeinsamer Unterricht ist in Thüringen schon seit 2003 fest etabliert. Gemeinsamer Unterricht hat Vorrang. Der Inklusionsgedanke schließt dabei aber nicht nur die umfassende Integration von Menschen mit Behinderungen ein, sondern hat auch die schulische Integration von Flüchtlingskindern im Blick. Das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (Thillm) unterstützt deshalb die Schulen durch passgenaue Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen und begleitet die Schulen in ihren Entwicklungsprozessen.
Kinder mit Förderbedarf sollen am Gemeinsamen Unterricht teilnehmen. Den Mittelpunkt der Koordination übernehmen dabei die Netzwerkförderzentren. Sonderpädagogen dieser Kompetenz- und Beratungszentren unterstützen in enger Kooperation die Lehrer der Grund-und weiterführenden Schulen und tragen zur Entwicklung einer Pädagogik der Vielfalt bei.
Auf der Basis einer umfangreichen Kind-Umfeld-Analyse ermittelt der Förderschullehrer im Gemeinsamen Unterricht den sonderpädagogischen Förderbedarf. Dieser bildet die Grundlage für die Erstellung der individuellen Förderpläne.

Überblick Schulsystem Thüringen

Lesen Sie weiterführende Informationen zum Schulsystem in Thüringen:

Änderungen im Schuljahr 2017/2018

Bildungsplan bis 18 Jahre
Als erstes Bundesland hat Thüringen mit seinem Bildungsplan ein Konzept vorgelegt, das ein gemeinsames Bildungsverständnis für alle Institutionen kindlicher Bildung von der KiTa bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres definiert. So sollen institutionsübergreifend die gleichen Ziele verfolgt werden. Ausgangspunkt des Konzepts ist der Grundsatz, dass Kinder sich immer mit allen Sinnen und in allen Bereichen bilden.

Medienkunde ab der 1. Klasse
Mit dem Schuljahr 2017/2018 beginnt die verbindliche Integration des Kursplans "Medienkunde in der Grundschule". Damit wird die bereits in den weiterführenden Schulen eingeführte Medienkunde konsequent auf die Grundschule ausgeweitet. Ab der 1. Klasse sollen so die Voraussetzungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit neuen Medien geschaffen werden. Die Kompetenzinhalte werden in die bestehenden Unterrichtsfächer integriert. Die erworbenen Kompetenzen werden in einem Medienpass ausgewiesen.

Die Grundschule in Thüringen

Einschulung
Schulpflichtig sind in Thüringen alle Kinder, die bis zum 1. August des Einschuljahres sechs Jahre alt werden. Kinder, die am 30. Juni des Jahres mindestens fünf Jahre alt sind, können für den Schulbesuch angemeldet werden.

Fächer/Organisation
Die vierjährige Grundschule gliedert sich in die Schuleingangsphase und die Jahrgänge 3 und 4. Die Jahrgangsstufen 1 und 2 bilden eine inhaltliche Einheit. Die reguläre Verweildauer in der Schuleingangsphase beträgt zwei Jahre, kann jedoch auch um ein Jahr verkürzt oder verlängert werden. Grundschüler erhalten in Thüringen ab der 3. Klasse Fremdsprachenunterricht. Den ist es Schulen freigestellt, bereits in den ersten beiden Klassen Fremdsprachenunterricht anzubieten, soweit sie personell und sächlich hierzu die Möglichkeit haben.
Im Fachbereich Heimat- und Sachkunde wird die natürliche Neugier der Schüler genutzt, um die Basis für eine Fragekultur zu schaffen. So sollen die Kinder lernen, sich selbständig durch gezieltes Fragen und Bewertung der Antworten in Themen einzuarbeiten und sich zu autonomen und kritischen Mitgliedern der Gesellschaft zu entwickeln.
Außerdem ist ein Thüringen der Schulgartenunterricht in der Grundschule obligatorisch. Damit sollen Lernkompetenzen erweitert sowie soziale Verhaltensweisen entwickelt und erprobt werden. Jede der landesweit über 450 staatlichen und freien Grundschulen hat Zugang zu einem Schulgarten.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Während der Schuleingangsphase wechseln die Schüler ohne Versetzungsentscheidung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe. Die Klassenkonferenz entscheidet nach Rücksprache mit den Eltern bis zum Ende des ersten Schuljahres über eine Verkürzung und bis zum Ende des zweiten Schuljahres über eine Verlängerung der Schuleingangsphase, je nach Entwicklungsstand des Schülers. Von Klasse 3 in Klasse 4 rücken die Schüler ohne Versetzungsentscheidung auf. Schüler, die in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens ausreichende Leistungen erbringen, werden versetzt. Auch mit einer mangelhaften Note in einem dieser Fächer kann ein Schüler versetzt werden, mit der Note ungenügend jedoch nicht. Wird ein Schüler nicht versetzt, wiederholt er die zuletzt besuchte Klassenstufe. Außerdem können Schüler freiwillig eine Klasse wiederholen oder bei entsprechenden Leistungen eine Klasse überspringen.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 3. Klasse in den Fächern Deutsch und Mathematik einheitlich die Lernstandserhebung VERA 3 durch.
Mit IGLU (Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung)/PIRLS (Progress in International Reading Literacy Study) wird darüber hinaus im fünfjährigen Turnus in allen 16 Bundesländern ein international vergleichender Lesetest in der vierten Jahrgangsstufe durchgeführt. 2016 hat sich Deutschland zum vierten Mal an IGLU/PIRLS beteiligt.
Deutschland beteiligt sich auch an TIMSS (Trends in International Mathematics and Science Study). Im Zentrum dieser Untersuchung stehen mathematische und naturwissenschaftliche Kompetenzen von Grundschulkindern. Sie wird alle vier Jahre durchgeführt, zuletzt 2015.

Übertrittsregelungen
Die Eltern werden rechtzeitig in Elternversammlungen umfassend über die möglichen weiterführenden Schullaufbahnen informiert und von den Grundschulpädagogen in individuellen Gesprächen beraten. Dieser Beratung werden insbesondere die erzielten Fachnoten und die Bemerkungen zur Lernentwicklung des Schulkindes zu Grunde gelegt. In den meisten Fällen lautet die Empfehlung Regelschule. Die Regelschule wird nach der Grundschule von der Mehrheit der Thüringer Schülerinnen und Schüler besucht. Für den Übergang an die Regelschule ist kein spezieller Antrag der Eltern notwendig. Für den Übertritt an ein Gymnasium benötigen Viertklässler mindestens gute Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde. Liegen diese nicht vor, können Eltern eine Gymnasialempfehlung der Grundschule beantragen. Wird diese erteilt, ist ein Wechsel ans Gymnasium möglich. Schüler ohne eine solche Empfehlung können an einer Aufnahmeprüfung teilnehmen. Bestehen sie diese, werden sie am Gymnasium aufgenommen.

Die Weiterführenden Schulen in Thüringen

Zeugnisse
Die Bemerkungen zur Lernentwicklung in den Klassenstufen 3 bis einschließlich 9 sind für alle Grund- und weiterführenden Schulen verbindlich. Damit erhält jeder Schüler zusätzlich zu seinen beiden Schuljahreszeugnissen einen Bericht, der Einschätzungen zum Leistungsstand, sozialen Kompetenzen und zu seiner Persönlichkeit enthält.

Bilinguale Module
Bilinguale Module sind eine inhaltlich und organisatorisch flexible Form des bilingualen Unterrichts. In einem bilingualen Modul werden die Inhalte eines Sachfaches oder auch fächerübergreifend die Themen mehrerer Sachfächer über einen zeitlich und inhaltlich begrenzten Abschnitt in der Fremdsprache vermittelt. Dabei muss die Unterrichtsgestaltung nicht durchgängig in der Fremdsprache erfolgen. Bilingual wird in der Klassenstufe 11 S am Gymnasium, der Einführungsphase am beruflichen Gymnasium sowie am Kolleg mit mindestens 25 Unterrichtsstunden unterrichtet, in der Doppelklassenstufe 9/10 am Gymnasium insgesamt mindestens 50 Unterrichtsstunden. In der Regel findet der Unterricht auf Englisch statt. In Thüringen sind Bilinguale Module rechtlich verbindlich.

Regelschule

Entsprechend der Empfehlung in der Grundschule besuchen die meisten Schüler in Thüringen die Regelschule. Sie ist eine Zusammenfassung der Haupt- und Realschule. Hier können Schüler den Haupt- oder Realschulabschluss erwerben, bevor sie dann in der Regel mit einer Berufsausbildung beginnen. Unterrichtet wird in der 5. und 6. Klasse abschlussübergreifend. Bei entsprechenden Leistungen ist auf Antrag der Eltern jeweils am Ende dieser beiden Klassenstufen der Übertritt an ein Gymnasium möglich. Ab Klassenstufe 7 bestimmt die Schulkonferenz, wie der Unterricht organisiert wird. So ist weiteres gemeinsames Lernen möglich, das zeitweise zur besonderen Förderung durch Trennung in Kurse ergänzt wird (integrative Organisationsform). Die Regelschüler können aber auch in Klassen unterrichtet werden, die jeweils auf den Erwerb des Haupt- bzw. des Realschulabschlusses ausgerichtet sind (additive Organisationsform).

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Ein Schüler der Klassenstufen 5 und 7 rückt in die nächsthöhere Klassenstufe auf. Aus den Klassenstufen 6 und 8 bis 10 wird ein Schüler in die jeweils nächsthöhere Klassenstufe versetzt, wenn er im Durchschnitt ausreichende Leistungen vorweist. Mangelhafte Noten können durch sehr gute bis befriedigende Leistungen ausgeglichen werden. Außerdem können Schüler eine noch nicht wiederholte Klassenstufe freiwillig wiederholen. Die zweite Fremdsprache in der Klassenstufe 6 ist nicht versetzungsrelevant.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
An der Regelschule können Schüler die folgenden Abschlüsse erwerben:
> Hauptschulabschluss (mit Bestehen der Klasse 9)
> qualifizierender Hauptschulabschluss (mit Bestehen der Klasse 9 plus erfolgreiche Teilnahme an zentraler Prüfung)
> Realschulabschluss (Zentrale Abschlussprüfung nach Klasse 10)

Übergänge/Wechsel
Nach erfolgreichem Schulabschluss ist der Wechsel in eine Berufsausbildung bzw. an berufsbildende Schulen möglich. Regelschüler mit Realschulabschluss mit bestimmtem Notenspiegel oder Gymnasialempfehlung oder bestandener Aufnahmeprüfung können nach Übertritt in eine Schule mit gymnasialer Oberstufe nach weiteren drei Schuljahren die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben.

Gesamtschule

In Thüringen gibt es in Erfurt, Gera, Gotha und Jena Gesamtschulen. Die Gesamtschule beginnt mit Klassenstufe 5. Sie führt zum Hauptschul-, zum Realschulabschluss oder in Verbindung mit einer gymnasialen Oberstufe zum Abitur. Sie kann kooperativ oder integriert geführt werden. In der kooperativen Gesamtschule werden je nach angestrebtem Abschluss Hauptschul-, Realschul- und Abiturklassen gebildet. In der integrierten Gesamtschule werden je nach angestrebtem Abschluss entsprechende Kurse gebildet. Die gymnasiale Oberstufe umfasst hier die Klassen 11 bis 13. Entscheidet sich ein Schüler nach der Grundschule für die Gesamtschule, kann er im Rahmen der Aufnahmekapazitäten an die Schule seiner Wahl wechseln. Für den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Wechsel von der Regelschule.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Ein Schüler der Klassenstufen 5 und 7 rückt in die nächsthöhere Klassenstufe auf. Aus den Klassenstufen 6 und 8 bis 10 wird ein Schüler in die jeweils nächsthöhere Klassenstufe versetzt, wenn er im Durchschnitt ausreichende Leistungen vorweist. Mangelhafte Noten können durch sehr gute bis befriedigende Leistungen ausgeglichen werden. Außerdem können Schüler eine noch nicht wiederholte Klassenstufe freiwillig wiederholen. Die zweite Fremdsprache in der Klassenstufe 6 ist nicht versetzungsrelevant.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
An der Gesamtschule können Schüler die folgenden Abschlüsse erwerben:
> Hauptschulabschluss (mit Bestehen der Klasse 9)
> qualifizierender Hauptschulabschluss (mit Bestehen der Klasse 9 plus erfolgreiche Teilnahme an zentraler Prüfung)
> Realschulabschluss (Zentrale Abschlussprüfung nach Klasse 10)

Übergänge/Wechsel
Nach erfolgreichem Schulabschluss ist der Wechsel in eine Berufsausbildung bzw. an berufsbildende Schulen möglich. Gesamtschüler mit Realschulabschluss mit bestimmtem Notenspiegel können in der gymnasialen Oberstufe nach weiteren drei Schuljahren die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben.

Gemeinschaftsschule

Die Thüringer Gemeinschaftsschule umfasst die Klassenstufen 1 bis 12 und ermöglicht längeres gemeinsames Lernen bis einschließlich Klassenstufe 8. Sie bietet allen Schülern die Möglichkeit, entsprechend ihrer Befähigungen und Leistungen, die in Thüringen möglichen allgemein bildenden Schulabschlüsse (Hauptschulabschluss, Qualifizierender Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, allgemeine Hochschulreife sowie den schulischen Teil der Fachhochschulreife) zu erwerben. Die Entscheidung darüber, welchen Abschluss ein Schüler anstrebt, wird bei Bedarf erst am Ende der Klassenstufe 8 getroffen. Trotz der späteren Schullaufbahnentscheidung legen die Schüler einer Gemeinschaftsschule ihre Schulabschlüsse in der gleichen Zeit ab wie an Regelschulen oder Gymnasien. Besonderheiten der Gemeinschaftsschule sind außerdem: eine flexible Schuleingangsphase, Unterricht in Doppelklassenstufen, Integration von außerunterrichtlichen Angeboten, Lernen in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen, Zweipädagogensystem und Tutorensystem. Nach dem Erwerb des Haupt- oder Realschulabschlusses können Gemeinschaftsschüler in die Berufsausbildung eintreten oder einen höheren allgemein bildenden Abschluss anstreben. Schüler, die den Erwerb des Abiturs anstreben, erbringen am Ende der Klassenstufe 10, wie die Schüler eines Gymnasiums, den zentralen Leistungsnachweis. Die dreijährige Thüringer Oberstufe beginnt mit der Einführungsphase in der Klassenstufe 10. Mit Bestehen der zentralen Abschlussprüfung in Klassenstufe 12 erwerben die Schüler das Abitur.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Schüler in der Gemeinschaftsschule rücken bis zur Versetzung in die Jahrgangsstufe 8 ohne Versetzungsentscheidung auf. In den Klassenstufen 1 bis 7 erhalten die Schüler im Zeugnis eine verbale Leistungseinschätzung, ab der Klassenstufe 8 erhalten die Schüler an der Gemeinschaftsschule Noten. Diese werden – wie in den übrigen Schulen auch – den abschlussbezogenen Anspruchsebenen zugeordnet. In den Klassen 3 bis 7 können auch kombinierte Zeugnisse mit Noten und verbaler Beurteilung ausgestellt werden. Es ist vorgesehen, dass im Zusammenhang mit dieser Zuordnung ein Zeugnisgespräch im Rahmen des Gesprächs zur Lernentwicklung mit dem Schwerpunkt Schullaufbahnberatung geführt wird.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
An der Gemeinschaftsschule können Schüler die folgenden Abschlüsse erwerben:
> Hauptschulabschluss (mit Bestehen der Klasse 9)
> qualifizierender Hauptschulabschluss (mit Bestehen der Klasse 9 plus erfolgreiche Teilnahme an zentraler Prüfung)
> Realschulabschluss (Zentrale Abschlussprüfung nach Klasse 10)

Übergänge/Wechsel
Nach erfolgreichem Schulabschluss ist der Wechsel in eine Berufsausbildung bzw. an berufsbildende Schulen möglich. Gemeinschaftsschüler mit Realschulabschluss mit bestimmtem Notenspiegel können in der gymnasialen Oberstufe nach weiteren drei Schuljahren die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben.

Gymnasium

Gymnasien in Thüringen beginnen mit der Jahrgangsstufe 5. In den Jahrgängen 5 und 6 sind die Lehrpläne von Regelschule und Gymnasium einander angeglichen, um Schülern den Wechsel zwischen beiden Schularten zu erleichtern. Mit der Versetzung in die 10. Klasse wechseln Schüler in die Einführungsphase. Klasse 11 und 12 bilden die Qualifikationsphase.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Ein Schüler der Klassenstufen 5 und 7 rückt in die nächsthöhere Klassenstufe auf. Aus den Klassenstufen 6 und 8 bis 10 wird ein Schüler in die jeweils nächsthöhere Klassenstufe versetzt, wenn er im Durchschnitt ausreichende Leistungen vorweist. Mangelhafte Noten können durch sehr gute bis befriedigende Leistungen ausgeglichen werden. Außerdem können Schüler eine noch nicht wiederholte Klassenstufe freiwillig wiederholen. Die zweite Fremdsprache in der Klassenstufe 6 ist nicht versetzungsrelevant.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
An der Regelschule können Schüler die folgenden Abschlüsse erwerben:
> Hauptschulabschluss (mit Bestehen der Klasse 9)
> qualifizierender Hauptschulabschluss (mit Bestehen der Klasse 9 plus erfolgreiche Teilnahme an zentraler Prüfung)
> Realschulabschluss (Zentrale Abschlussprüfung nach Klasse 10)
>Abitur

Übergänge/Wechsel
Mit erfolgreichen Abschlüssen können die Schüler entweder ihre schulische Karriere fortsetzen oder in eine berufliche Ausbildung wechseln. Wer das Abitur bestanden hat, kann zwischen Studium oder einer Berufsausbildung wählen.

Prüfungsaufgaben
Die Kultusministerkonferenz hat Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Englisch und Französisch als fortgeführte Fremdsprachen definiert. Diese fachbezogenen Kompetenzen sind verbindlich für alle Bundesländer. Von den Bildungsstandards können jedoch nicht unmittelbar Abituraufgaben abgeleitet werden. Vielmehr orientieren sich die Abituraufgaben aller 16 Länder zukünftig an diesen Bildungsstandards. Den Ländern steht ein gemeinsamer Aufgabenpool zur Verfügung. Die Aufgabensammlung zeigt exemplarisch, wie die beschriebenen Kompetenzen und Vorgaben für die Abiturprüfung in Aufgaben für die Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführte Fremdsprache umgesetzt werden können. So soll die Vergleichbarkeit der Anforderungen in den Ländern gewährleistet werden.

Weitere Informationen zu Thüringen

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