Das Schulsystem in Mecklenburg-Vorpommern
Die Grundschule
- Einschulung in Mecklenburg-Vorpommern
- Unterricht in der Grundschule
- Übergangsregelungen zur weiterführenden Schule in Mecklenburg-Vorpommern
Die weiterführende Schule
Stand der Informationen: August 2009.
Einschulung in Mecklenburg-Vorpommern
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres. Kinder, die spätestens am 31. Dezember eines Jahres sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in demselben Jahr mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind.
wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind. Mit der Einschulung beginnt die Schulpflicht.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann im Einvernehmen mit dem Schulleiter der Grundschule unter Einbeziehung der schulärztlichen Untersuchung und des schulpsychologischen Dienstes die Einschulung um ein Jahr zurückgestellt werden.
Unterricht in der Grundschule
Der Unterricht in der Grundschule wird in der Regel nach Jahrgangsstufen erteilt. Er kann jedoch auch jahrgangsstufenübergreifend erteilt werden, wenn dieses zur Erhaltung eines wohnortnahen Schulstandortes erforderlich ist.
Die Entscheidung trifft die Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger. Die zuständige Schulaufsichtsbehörde muss der Entscheidung zustimmen.
Ab der Jahrgangsstufe 3 findet Unterricht in einer Fremdsprache statt.
Übergangsregelungen zur weiterführenden Schule in Mecklenburg-Vorpommern
Nach der vierjährigen Grundschule besuchen alle Schüler eine zweijährige schulartunabhängige Orientierungsstufe.
In der sechsten Klasse empfehlen die Lehrer den Eltern
eine weiterführende Schule.
Die Entscheidung, ob Sie Ihr Kind zum Gymnasium, zur regionalen Schule (bis Klasse 10) oder zur integrierten Gesamtschule schicken, liegt bei Ihnen.
Die Regionale Schule
Die Regionale Schule vermittelt Ihrem Kind nach der Orientierungsstufe eine erweiterte allgemeine Bildung und ermöglicht ihm entsprechend seinen Leistungen und Neigungen eine Schwerpunktbildung. Die Regionale Schule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Der erfolgreiche Besuch der Jahrgangsstufe 9 führt zur Berufsreife. Der Abschluss der Berufsreife berechtigt zum Übergang in bestimmte berufsqualifizierende Bildungsgänge des Sekundarbereichs II.
Der Übergang in die Jahrgangsstufe 10 setzt voraus, dass von Ihrem Kind ein erfolgreicher Besuch der Jahrgangsstufe 10 erwartet wird. Dabei ist das Anspruchsniveau der im Rahmen der Fachleistungsdifferenzierung besuchten Kurse zu berücksichtigen.
Nach dem erfolgreichen Besuch der 10. Klasse und der bestandenen Abschlussprüfung erhält Ihr Kind die Mittlere Reife. Bei guten Leistungen hat Ihr Kind die Möglichkeit die gymnasiale Oberstufe zu besuchen.
Die kooperative Gesamtschule
Die kooperative Gesamtschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10, bei vorhandener gymnasialer Oberstufe die Stufen 5 bis 12.
In der kooperativen Gesamtschule sind nach der Orientierungsstufe der zur Berufsreife und der zur Mittleren Reife führende Bildungsgang der Regionalen Schule
sowie der gymnasiale Bildungsgang mit den Jahrgangsstufen 7 bis 10 pädagogisch und organisatorisch in einer Schule verbunden. Nach erfolgreicher Prüfung kann Ihr Kind in die Jahrgangsstufe 11 wechseln. Die Berechtigung zum Übertritt in die Klasse 11 ist der Mittleren Reife gleichgestellt.
Die integrierte Gesamtschule
Die integrierte Gesamtschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10, sofern eine gymnasiale Oberstufe eingerichtet ist, die Jahrgangsstufen 5 bis 12. Ihr Kind steigt von der Klasse 5 bis zur Klasse 9 oder 10 ohne Versetzung auf. Die Berechtigung zum Übergang in die Jahrgangsstufe 11 erwerben die Schüler mit einer erfolgreich bestandenen Prüfung zum Ende der Jahrgangsstufe 10. Diese Berechtigung ist der Mittleren Reife gleichgestellt.
Das Gymnasium
Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 12 und vermittelt eine vertiefte und erweiterte allgemeine Bildung. Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums erreichen die Schüler einen Schulabschluss, der der Berufsreife gleichwertig ist. Die erfolgreiche Prüfung am Ende der Klasse 10 berechtigt zum Übergang in die Klasse 11 und ist der Mittleren Reife gleichgestellt.
Nach erfolgreichem Abschluss der gymnasialen Oberstufe wird die allgemeine Hochschulreife aufgrund einer Gesamtqualifikation erworben, die sich aus der Abiturprüfung und den Leistungen in der gymnasialen Oberstufe zusammensetzt. In der gymnasialen Oberstufe kann auch der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.
Zum Schuljahr 2008/09 trat die neue Verordnung zur Beurteilung und Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in Kraft, die für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 2 bis 10 gültig sein wird. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

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