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Das Schulsystem in Sachsen-Anhalt

An die vierjährige Grundschule schließen sich in Sachsen-Anhalt folgende weiterführenden Schulen an:

  • die Sekundarschule
  • die Gesamtschule
  • die Gemeinschaftsschule und
  • das Gymnasium.

Inklusion
Um vielen Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf inklusiven Unterricht zu ermöglichen, hat Sachsen-Anhalt das Ziel, Beeinträchtigungen im Lernverhalten möglichst schon in der Grundschule festzustellen und Unterstützungsmaßnahmen zu ergreifen. Wesentlicher Ansprechpartner im sonderpädagogischen Feststellungsverfahren ist der Mobile Sonderpädagogische Diagnostische Dienst (MSDD) im Auftrag des Landesschulamtes. Der MSDD prüft die Anträge zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs. Die Eltern entscheiden, ob die Förderung im gemeinsamen Unterricht oder an einer Förderschule erfolgen soll. Öffentliche allgemeinbildende Schulen mit dem Zertifikat "Schule mit inklusivem Schulprofil" werden dauerhaft sonderpädagogische Lehrkräfte zugewiesen, die Teil des regulären Lehrerteams sind.

Überblick Schulsystem Sachsen-Anhalt

Lesen Sie weiterführende Informationen zum Schulsystem in Sachsen-Anhalt:

Änderungen im Schuljahr 2017/2018

Bildung in der digitalen Welt
Mit der Digitalen Agenda hat das Land Sachsen-Anhalt einen Leitfaden entwickelt, der Medienbildung als bildungspolitischen Schwerpunkt verankert. Im Mittelpunkt stehen die Kompetenzentwicklung der Schüler, die medienpädagogische und -didaktische Weiterbildung der Lehrer und die Bereitstellung der Technologie, um einen selbstbestimmten, sozial verantwortungsvollen und kritischen Umgang digitalen Medien zu ermöglichen. Zusätzlich zum neu eingeführten Landeskonzept "Bildung in der digitalen Welt durch den Einsatz digitaler Medien und Werkzeuge an den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt" gibt es bereits seit 2015 das Kooperationsprojekt "Neue Wege für die digitale Schule in Sachsen-Anhalt". Der Zusammenschluss von Bildungsministerium, Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA) und die von der Wirtschaft geförderte Initiative "Digitale Bildung neu denken"will vor allem die notwendigen Kompetenzen der Lehrkräfte zum Einsatz digitaler Medien im Unterricht fördern.

Oberstufenverordnung
Das bundesweite Bemühen, das Abitur besser vergleichbar zu machen, unterstützt Sachsen-Anhalt durch eine Reform der Oberstufenverordnung. Schwerpunkte sind:

  • Wahl der schriftlichen Prüfungsfächer
    Die Bindung der Prüfungsfächer entfällt. Schüler können ihre schriftlichen Prüfungsfächer aus den Bereichen Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, Naturwissenschaft und Geschichte wählen.
  • Einbringung von Kurshalbjahresergebnissen
    Die Einbringung von Kurshalbjahresergebnissen wird auf 36 gesenkt. Damit können in Zukunft 8 Kurshalbjahresergebnisse entfallen.
  • Minderleistung in Prüfungen
    Nach der Gewichtung (x 4) müssen in drei Prüfungselementen mindestens 20 Punkte erreicht werden, in einem weiteren Prüfungselement mindestens 4 Punkte. Das Land folgt damit einem Urteil des Verwaltungsgerichts.
  • Transparenz bei mündlichen Prüfungen
    Zusätzlich zur Einsicht in die schriftlichen Prüfungen können nun auch die Protokolle der mündlichen Prüfungen eingesehen werden.

Die Grundschule in Sachsen-Anhalt

Einschulung
Schulpflichtig sind in Sachsen-Anhalt alle Kinder, die bis zum 30. Juni des Einschuljahres sechs Jahre alt werden. Eine vorzeitige Einschulung von Kindern ist auf Antrag der Eltern möglich.

Fächer/Organisation
Die reguläre Verweildauer in der Schuleingangsphase beträgt zwei Jahre. Sie kann jedoch auch um ein Jahr verkürzt oder verlängert werden. Der Englischunterricht beginnt in der 3. Klasse.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Im ersten Schulbesuchshalbjahr bekommen die Schüler ein Berichtszeugnis. Mit dem zweiten Schulbesuchshalbjahr kommen in den Fächern Deutsch und Mathematik Ziffernnoten hinzu. Ein Halbjahr darauf werden die verbalen Leistungseinschätzungen in allen versetzungsrelevanten Fächern durch Noten abgelöst, ab dem dritten Schuljahr vergeben Lehrer in allen Fächern Ziffernoten. Eine Versetzungsentscheidung erfolgt erstmalig beim Übergang aus der Schuleingangsphase in die 3. Klasse. Neben den Kernfächern Deutsch und Mathematik sind auch Sachunterricht, Gestalten, Ethik, Religion, Musik und Sport sowie ab der 4. Klasse Englisch versetzungsrelevant. Mangelhafte Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen ausgeglichen werden. Schüler, die aufgrund ihrer Leistungen nicht versetzt werden, können die Klassenstufe wiederholen. Der Verbleib in der Schuleingangsphase für drei Jahre wird dabei nicht als Wiederholung angerechnet.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 3. Klasse in den Fächern Deutsch und Mathematik einheitlich die Lernstandserhebung VERA 3 durch.
Mit IGLU (Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung)/PIRLS (Progress in International Reading Literacy Study) wird darüber hinaus im fünfjährigen Turnus in allen 16 Bundesländern ein international vergleichender Lesetest in der vierten Jahrgangsstufe durchgeführt. 2016 hat sich Deutschland zum vierten Mal an IGLU/PIRLS beteiligt.
Deutschland beteiligt sich auch an TIMSS (Trends in International Mathematics and Science Study). Im Zentrum dieser Untersuchung stehen mathematische und naturwissenschaftliche Kompetenzen von Grundschulkindern. Sie wird alle vier Jahre durchgeführt, zuletzt 2015.

Übertrittsregelungen
Mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 erhalten Eltern in Sachsen-Anhalt eine Schullaufbahnempfehlung für ihr Kind. Auf Basis dieser Empfehlung entscheiden die Eltern über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes in der Sekundarstufe I.

Die Weiterführenden Schulen in Sachsen-Anhalt

Sekundarschule

Die Sekundarschule führt berufsorientiert von der 5. bis zur 10. Klasse. Sie ist auf ist auf den Erwerb des Realschulabschlusses oder des Hauptschulabschlusses ausgerichtet. In den Jahrgängen 5 und 6 entspricht der Lehrplan des Hauptschulzweiges dem des Realschulzweiges, um Schülern in dieser Zeit den Wechsel zwischen den beiden abschlussbezogenen Ausrichtungen zu erleichtern. Ab der 7. Klasse findet eine Differenzierung je nach angestrebtem Abschluss statt. In den Klassen 8 und 9 nehmen Schüler der Sekundarschule an Schülerbetriebspraktika teil. Zusätzlich gibt es das Bildungsangebot „Produktives Lernen in Schule und Betrieb“. Das Angebot richtet sich an Schüler, die bei denen zu erwarten ist, dass sie im Regelsystem keinen regulären Abschluss erreichen werden. Schüler des 8. Und 9. Schuljahrgangs werden hier in besonderer Form auf den Hauptschulabschluss und den Übergang in die berufliche Bildung vorbereitet.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Zu den Pflichtfächern kommen die Wahlpflichtfächer und Wahlpflichtkurse. Besonderes Gewicht haben die Kernfächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache. Schüler mit mindestens ausreichenden Leistungen in allen versetzungsrelevanten Fächern werden in die nächste Klassenstufe versetzt. Nicht ausreichenden Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen ausgeglichen werden. Schüler, die nicht versetzt werden, wiederholen die zuletzt besuchte Klassenstufe. Eine Versetzung auf Probe ist nicht zulässig.
Schulen dürfen auf Antrag die Stufen 5 und 6 sowie 7 und 8 als pädagogische Einheit führen. Auf eine Versetzung in die Klassen 6 und/oder 8 kann dann auf Beschluss der Schulkonferenz verzichtet werden.
Für den Besuch des Realschulzweiges benötigt der Schüler in Klasse 6 mindestens ausreichende Noten. Eine mangelhafte Leistung darf in maximal einem Fach durch befriedigende Leistungen ausgeglichen werden.
Über die Einschätzung des weiteren Bildungsgangs werden die Eltern zum Schulhalbjahr der Klasse 6 informiert. Zum Ende der Klassen 7 und 8 können Eltern die Einstufung in den Realschulzweig beantragen, wenn die durchschnittlichen Leistungen mindestens befriedigend sind.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.
In Sachsen-Anhalt werden landesweit zentrale Klassenarbeiten in der 6. Klasse geschrieben. Gegenstand dieser zentralen Klassenarbeiten sind die Kernfächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache. Mindestens befriedigende Leistungen in den drei Klassenarbeiten lassen erwarten, dass ein Schüler den zu erwartenden Kompetenzen des Jahrgangs entspricht. Die zentralen Klassenarbeiten an der Sekundarschule unterscheiden sich von denen am Gymnasium durch eine Differenzierung der Aufgabenstellung.

Abschlüsse
An der Sekundarschule in Sachsen-Anhalt können folgende Abschlüsse erworben werden:
> Hauptschulabschluss
   (erfolgreicher Besuch des 9. Schuljahrgangs)
> Qualifizierter Hauptschulabschluss
   (erfolgreicher Besuch des 9. Schuljahrgangs plus besondere Leistungsfeststellung)
> Realschulabschluss
   (erfolgreicher Besuch des 10. Schuljahrgangs plus bestandene Abschlussprüfung)
> Erweiterter Realschulabschluss (Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe)
   (erfolgreicher Besuch des 10. Schuljahrgangs plus bestandene Abschlussprüfung und
   Erreichen besonderer Leistungen)
   Der Erweiterte Realschulabschluss berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Übergänge/Wechsel
Stellen die Eltern eines Schülers der Sekundarschule einen entsprechenden Antrag, kann der Schüler nach der 6. oder nach der 8. Klasse der Sekundarschule an ein Gymnasium wechseln. Notwendig sind hierfür ein festgelegter Notenschnitt und eine Gymnasialempfehlung der Klassenkonferenz. Schüler der Sekundarschule mit Erweitertem Realschulabschluss können nach der 10. Klasse in die gymnasiale Oberstufe am Gymnasium oder an der Gesamtschule wechseln.

Gesamtschule

In der Gesamtschule werden Schüler des 5. bis 12. oder 13. Schuljahrganges unterrichtet. Die Schuljahrgänge 10 bis 12 oder 11 bis 13 werden als gymnasiale Oberstufe geführt. Die Gesamtschule vermittelt eine allgemeine und berufsorientierte Bildung. Sie wird als Gesamtschule in integrativer Form oder als Gesamtschule in kooperativer Form geführt. Die Integrierte Gesamtschule bildet eine pädagogische und organisatorische Einheit und ermöglicht in einem differenzierten Unterrichtssystem Bildungsgänge, die ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen zu allen Abschlüssen der Sekundarbereiche I und II führen. In der Kooperativen Gesamtschule sind die Sekundarschule und das Gymnasium pädagogisch und organisatorisch zusammengeführt. Vom Schuljahrgang 5 an wird der Unterricht in schulformspezifischen Klassen und in schulformübergreifenden Lerngruppen erteilt, wobei der schulformspezifische Unterricht überwiegen muss.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Die Versetzungsregeln der Kooperativen Gesamtschule entsprechen denen der Schulformen Sekundarschule und Gymnasium. Zu den Pflichtfächern kommen die Wahlpflichtfächer und Wahlpflichtkurse. Besonderes Gewicht haben die Kernfächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache. Schüler mit mindestens ausreichenden Leistungen in allen versetzungsrelevanten Fächern werden in die nächste Klassenstufe versetzt. Nicht ausreichenden Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen ausgeglichen werden. Schüler, die nicht versetzt werden, wiederholen die zuletzt besuchte Klassenstufe. Eine Versetzung auf Probe ist nicht zulässig.
An der Integrierten Gesamtschule findet der Unterricht ab der 7. Klasse in den Fächern Englisch und Mathematik sowie ab der 9. Klasse in den Fächern Deutsch, Physik und Chemie in Kursen in zwei Anspruchsebenen statt. Diese unterteilen sich in Grundkurs (G-Kurs) und Erweiterungskurs (E-Kurs). Eine Umstufung in einen Kurs der anderen Anspruchsebene ist jeweils am Ende eines Schulhalbjahres möglich, letztmalig am Ende des ersten Schulhalbjahres der 9. Klasse. Ob ein Schüler umgestuft wird, entscheidet die Klassenkonferenz auf Basis der erzielten Leistungen. Um in die 10. Klasse versetzt zu werden, muss ein Schüler zusätzlich zu den allgemeinen Versetzungsvorschriften mindestens ausreichende Leistungen in zwei E-Kursen erbringen. Zudem muss mindestens ein E-Kurs in einem Kernfach belegt sein.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.
In Sachsen-Anhalt werden landesweit zentrale Klassenarbeiten in der 6. Klasse geschrieben. Gegenstand dieser zentralen Klassenarbeiten sind die Kernfächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache. Mindestens befriedigende Leistungen in den drei Klassenarbeiten lassen erwarten, dass ein Schüler den zu erwartenden Kompetenzen des Jahrgangs entspricht. Die zentralen Klassenarbeiten an der Sekundarschule unterscheiden sich von denen am Gymnasium durch eine Differenzierung der Aufgabenstellung.

Abschlüsse
An der Gesamtschule können Schüler alle Abschlüsse der Sekundarstufe I und II erwerben:
> Hauptschulabschluss
   (erfolgreicher Besuch des 9. Schuljahrgangs)
> Qualifizierter Hauptschulabschluss
   (erfolgreicher Besuch des 9. Schuljahrgangs plus besondere Leistungsfeststellung)
   Der Qualifizierte Hauptschulabschluss berechtigt zum Besuch der 10. Klasse der
   Integrierten Gesamtschule bzw. des Sekundarschulzweiges der Kooperativen Gesamtschule.
> Realschulabschluss
   (erfolgreicher Besuch des 10. Schuljahrgangs plus bestandene Abschlussprüfung)
> Erweiterter Realschulabschluss (Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe)
   (erfolgreicher Besuch des 10. Schuljahrgangs plus bestandene Abschlussprüfung und
   Erreichen besonderer Leistungen)
   Der Erweiterte Realschulabschluss berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
> Allgemeine Hochschulreife - Abitur

Übergänge/Wechsel
Schüler der Kooperativen Gesamtschule können von einem Schulformzweig in einen anderen wechseln, soweit sie die notwendigen Leistungen erbringen. In der Integrierten Gesamtschule kann zwischen den Kursen unterschiedlicher Leistungsniveaus gewechselt werden. Mit erfolgreichen Abschlüssen können die Schüler entweder ihre schulische Karriere fortsetzen oder in eine berufliche Ausbildung wechseln. Wer das Abitur bestanden hat, kann zwischen Studium oder einer Berufsausbildung wählen.

Gemeinschaftsschule

Anders als in der Gesamtschule entfällt eine frühzeitige Festlegung auf einen Bildungsgang bzw. Abschluss. Alle Bildungswege bleiben so lange wie möglich offen. Die Schüler erhalten eine grundlegende, vertiefte und erweiterte Allgemeinbildung mit dem Ziel, den höchstmöglichen Abschluss zu erreichen. Vielfalt als Bereicherung, Motivation und Lernfreude durch selbstbestimmtes Arbeiten und eine Kultur der Anerkennung individueller Fortschritte prägen die Gemeinschaftsschule. Individuelle Lernangebote und moderne Unterrichtsformen bestimmen den Unterricht. In allen Fächern und Schuljahrgängen ist die Berufs- und Studienorientierung Unterrichtsbestandteil. Ab dem 5. Schuljahrgang orientieren sich die Unterrichtsangebote an den Stärken und Bedürfnissen der Schüler. Ab dem 7. und 8. Schuljahrgang unterstützen zusätzliche Angebote die Orientierung der Jugendlichen auf mögliche Ziele in ihrer schulischen Entwicklung. Erst ab dem 9. Schuljahrgang beginnt der nach Schulabschlüssen differenzierte Unterricht. Die Gemeinschaftsschule ermöglicht den Erwerb aller Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen. Gemeinschaftsschulen gibt es in Sachsen-Anhalt in zwei verschiedenen Varianten. Die gymnasiale Oberstufe wird entweder selbst oder in Zusammenarbeit mit einem Gymnasium, einem Fachgymnasium, einer Gesamtschule oder einer anderen Gemeinschaftsschule geführt. Je nach Variante kann das Abitur nach 12 oder 13 Schuljahren erworben werden.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
In der Regel sind die Leistungsbemessungen in den Jahrgängen 7 und 8 am Erwerb des Realschulabschlusses orientiert. In den Schuljahrgängen mit abschlussbezogener Differenzierung bemisst sich die Leistungsbewertung am Curriculum der jeweiligen Anspruchsebene, in die Schüler eingeordnet sind. Nimmt ein Schüler in den Schuljahrgängen 7 bis 10 an abschlussorientierten oder kompetenzorientierten Differenzierungsangeboten auf einer höheren Anspruchsebene teil, werden die additiv erreichten Leistungen anstelle von Noten durch andere geeignete Formen der Leistungsbewertung dokumentiert.
Schüler werden versetzt, wenn sie im Jahreszeugnis mindestens ausreichende Leistungen in allen versetzungsrelevanten Fächern nachweisen können oder wenn ohne weitere nicht ausreichende Leistungen in anderen Fächern in nur einem sonstigen versetzungsrelevanten Fach mangelhafte Leistungen vorliegen. Versetzt wird auch, wenn höchstens mangelhafte Leistungen in einem Kernfach und mangelhafte Leistungen in einem sonstigen versetzungsrelevanten Fach oder mangelhafte Leistungen in höchstens zwei sonstigen versetzungsrelevanten Fächern vorliegen und alle nicht ausreichenden Leistungen ausgeglichen werden. Dabei können die mangelhafte Leistung in einem Kernfach nur durch mindestens befriedigende Leistungen in einem anderen Kernfach und mangelhafte Leistungen in sonstigen versetzungsrelevanten Fächern nur durch jeweils mindestens befriedigende Leistungen in anderen versetzungsrelevanten Fächern ausgeglichen werden.
Sind Schüler in den hauptschulabschlussbezogenen Unterricht eingeordnet, werden sie auch versetzt, wenn neben höchstens einer auszugleichenden mangelhaften Leistung in einem sonstigen versetzungsrelevanten Fach höchstens eine ungenügende Leistung in einem sonstigen versetzungsrelevanten Fach durch eine mindestens gute Leistung in einem anderen Fach ausgeglichen werden kann.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.
In Sachsen-Anhalt werden landesweit zentrale Klassenarbeiten in der 6. Klasse geschrieben. Gegenstand dieser zentralen Klassenarbeiten sind die Kernfächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache. Mindestens befriedigende Leistungen in den drei Klassenarbeiten lassen erwarten, dass ein Schüler den zu erwartenden Kompetenzen des Jahrgangs entspricht. Die zentralen Klassenarbeiten an der Sekundarschule unterscheiden sich von denen am Gymnasium durch eine Differenzierung der Aufgabenstellung.

Abschlüsse
An der Gemeinschaftsschule können Schüler alle Abschlüsse der Sekundarstufe I und II erwerben:
> Hauptschulabschluss
   (erfolgreicher Besuch des 9. Schuljahrgangs)
> Qualifizierter Hauptschulabschluss
   (erfolgreicher Besuch des 9. Schuljahrgangs plus besondere Leistungsfeststellung)
   Der Qualifizierte Hauptschulabschluss berechtigt zum Besuch der 10. Klasse.
> Realschulabschluss
   (erfolgreicher Besuch des 10. Schuljahrgangs plus bestandene Abschlussprüfung)
> Erweiterter Realschulabschluss
   (erfolgreicher Besuch des 10. Schuljahrgangs plus bestandene Abschlussprüfung und
   Erreichen besonderer Leistungen)
   Der Erweiterte Realschulabschluss berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
> Allgemeine Hochschulreife – Abitur

Übergänge/Wechsel
Mit erfolgreichen Abschlüssen können die Schüler entweder ihre schulische Karriere fortsetzen oder in eine berufliche Ausbildung wechseln. Wer das Abitur bestanden hat, kann zwischen Studium oder einer Berufsausbildung wählen.

Gymnasium

Das Gymnasium umfasst einen durchgehenden Bildungsgang der Schuljahrgänge 5-12, der mit dem Abitur abschließt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine vertiefte allgemeine Bildung, die befähigt, den Bildungsweg an einer Hochschule fortzusetzen. Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen. Kernfächer sind Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Zu den Pflichtfächern kommen die Wahlpflichtfächer und Wahlpflichtkurse. Besonderes Gewicht haben die Kernfächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache. Schüler mit mindestens ausreichenden Leistungen in allen versetzungsrelevanten Fächern werden in die nächste Klassenstufe versetzt. Nicht ausreichenden Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen ausgeglichen werden. Schüler, die nicht versetzt werden, wiederholen die zuletzt besuchte Klassenstufe. Eine Versetzung auf Probe ist nicht zulässig.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.
In Sachsen-Anhalt werden landesweit zentrale Klassenarbeiten in der 6. Klasse geschrieben. Gegenstand dieser zentralen Klassenarbeiten sind die Kernfächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache. Mindestens befriedigende Leistungen in den drei Klassenarbeiten lassen erwarten, dass ein Schüler den zu erwartenden Kompetenzen des Jahrgangs entspricht. Die zentralen Klassenarbeiten an der Sekundarschule unterscheiden sich von denen am Gymnasium durch eine Differenzierung der Aufgabenstellung.

Abschlüsse
Am Gymnasium können die folgenden Abschlüsse erworben werden:
> Hauptschulabschluss
   (erfolgreicher Besuch des 9. Schuljahrgangs)
> Qualifizierter Hauptschulabschluss
   (erfolgreicher Besuch des 9. Schuljahrgangs plus besondere Leistungsfeststellung)
   Der Qualifizierte Hauptschulabschluss berechtigt zum Besuch der 10. Klasse.
> Realschulabschluss
   (erfolgreicher Besuch des 10. Schuljahrgangs plus bestandene Abschlussprüfung)
> Erweiterter Realschulabschluss
   (erfolgreicher Besuch des 10. Schuljahrgangs plus bestandene Abschlussprüfung und
   Erreichen besonderer Leistungen)
   Der Erweiterte Realschulabschluss berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
> Schulischer Teil der Fachhochschulreife – Fachabitur
> Allgemeine Hochschulreife – Abitur

Übergänge/Wechsel
Am Gymnasium wechseln Schüler mit erfolgreicher Versetzung nach der 9. Klasse in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Außerdem ist ein Wechsel an berufsbildende Schulen möglich. Mit erfolgreichen Abschlüssen können die Schüler entweder ihre schulische Karriere fortsetzen oder in eine berufliche Ausbildung wechseln. Wer das Abitur bestanden hat, kann zwischen Studium oder einer Berufsausbildung wählen.

Prüfungsaufgaben
Die Kultusministerkonferenz hat Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Englisch und Französisch als fortgeführte Fremdsprachen definiert. Diese fachbezogenen Kompetenzen sind verbindlich für alle Bundesländer. Von den Bildungsstandards können jedoch nicht unmittelbar Abituraufgaben abgeleitet werden. Vielmehr orientieren sich die Abituraufgaben aller 16 Länder zukünftig an diesen Bildungsstandards. Den Ländern steht ein gemeinsamer Aufgabenpool zur Verfügung. Die Aufgabensammlung zeigt exemplarisch, wie die beschriebenen Kompetenzen und Vorgaben für die Abiturprüfung in Aufgaben für die Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführte Fremdsprache umgesetzt werden können. So soll die Vergleichbarkeit der Anforderungen in den Ländern gewährleistet werden.

Weitere Informationen zu Sachsen-Anhalt

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