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Das Schulsystem im Saarland

An die vierjährige Grundschule schließen sich im Saarland zwei weiterführende Schularten an:

  • die Gemeinschaftsschule und
  • das Gymnasium.

Inklusion
Seit 2014 ist der Anspruch auf Inklusion im Landesrecht verankert. Das Bildungsprogramm für Saarländische Kindergärten bindet bereits seit 2006 die frühkindlichen Bildungseinrichtungen in den inklusiven Bildungsprozess mit ein. Entscheidend ist, dass alle Kinder und Jugendlichen gleichberechtigten Zugang zu Bildung haben, dass sie aktiv teilnehmen können und die individuell möglichen Lernerfolge erreichen. Grundsätzlich sollen alle Kinder in allgemeinbildende Grundschulen mit flexibler Schuleingangsphase von ein bis drei Jahren eingeschult werden. Ein Besuch der Förderschule soll nur auf Antrag der Eltern oder bei drohender Gefährdung des Kindeswohls erfolgen.
Die konkreten Maßnahmen werden in Teilschritten in einem seit 2011 laufenden Pilotversuch an verschiedenen Schulen in der Praxis getestet.

  • Im Schuljahr 2015/2016 traten Umsetzungsvorschriften zu den inklusiven Schulgesetzen in Kraft. Die Möglichkeiten zur individuellen Förderung an Schulen und das Beratungsangebot für den frühkindlichen Bereich wurden verbessert. An Grundschulen können nun auch jahrgangsübergreifende Lerngruppen in der Klassenstufe 1/2 gebildet werden.
  • Seit dem Schuljahr 2016/2017 ist der inklusive Unterricht nun auch in der Sekundarstufe der allgemeinbildenden Schulen (beginnend mit Klassenstufe 5) Standard. Ab dem Schuljahr 2018/2019 folgen die Schulformen des beruflichen Schulwesens.

10 Jahre Schengen-Lyzeum Perl
Seit dem Schuljahr 2007/2008 können in den gemeinsamen mehrsprachigen Unterricht am Schengen-Lyzeum in Perl besuchen. In diesem wegweisenden deutsch-luxemburgischen Schulprojekt ist alles auf eine transnationale, europäische Ausbildung und Qualifikation ausgelegt. Elemente des deutschen und des luxemburgischen Bildungssystems werden verbunden und bereiten die Schüler auf ein Leben im interkulturell geprägten europa vor. Der Unterricht erfolgt auf Deutsch und Französisch.

Medienbildung: Planet Schule
Die Kultusministerien der Länder Saarland, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg stellen in Kooperation mit dem SWR und Lehrern eine gemeinsame Plattform zur Verfügung. Unter "Planet Schule" können kostenlose Schulmaterialien wie Filme, Arbeitsblätter und interaktive Angebote sowie Unterrichtskonzepte heruntergeladen werden. So wird der mediengestützte Unterricht erleichtert und gefördert.
Zusätzlich hat das Saarland den Förderwettbewerb "Medienschule" ausgerufen. Schulen können von Land und Kommune Geld für die Ausstattung und Umsetzung von Medienkonzepten erhalten. Von den Ideen sollen langfristig auch andere Schulen lernen und profitieren. Die geförderten Schulen werden im Januar 2018 bekannt gegeben.

Überblick Schulsystem Saarland

Lesen Sie weiterführende Informationen zum Schulsystem im Saarland:

Die Grundschule im Saarland

Einschulung
Schulpflichtig sind im Saarland alle Kinder, die bis zum 30. Juni des Einschuljahres sechs Jahre alt werden. Jüngere Kinder können von ihren Eltern für den Schulbesuch angemeldet werden. Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter auf Grundlage einer schulärztlichen Untersuchung.

Fächer/Organisation
Die ersten beiden Klassenstufen der Grundschule bilden eine pädagogische Einheit. Daher rücken Schüler ohne Versetzung von der 1. in die 2. Klasse auf. Liegen schwerwiegende Leistungsrückstände vor, können Eltern eine Wiederholung der 1. Klasse beantragen. Über diesen Antrag entscheidet die Klassenkonferenz. Im Saarland beginnt der Fremdsprachenunterricht für Grundschüler verpflichtend in der 3. Klasse. Anstelle von Englisch wird hier aufgrund der geografischen Lage des Saarlandes das Fach Französisch unterrichtet.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Das Zeugnis am Ende der 1. Klasse ist in Berichtsform verfasst. Am Ende der 2. Klasse werden in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht auch Ziffernoten erteilt. Die Zeugnisse der Klassen 3 und 4 sind enthalten nur noch Ziffernoten. Zusätzlich zu den Fachleistungen werden auch Mitarbeit und Verhalten der Schüler bewertet. Schüler der 3. und der 4. Klasse erhalten im Zeugnis außerdem einen Vermerk über den besuchten Unterricht im Fach Französisch, allerdings ohne Leistungsbewertung. Für die Versetzung nach der 3. und 4. Klasse sind die Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht relevant. Erreicht ein Schüler in diesen Fächern ausreichende Leistungen, wird er versetzt. Liegen schlechtere Leistungen vor, kann über Fördermaßnahmen oder eine Wiederholung der Klasse entschieden werden. Die Entscheidung darüber liegt bei der Klassenkonferenz. Eine Versetzung auf Probe ist nicht zulässig

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 3. Klasse in den Fächern Deutsch und Mathematik einheitlich die Lernstandserhebung VERA 3 durch.
Mit IGLU (Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung)/PIRLS (Progress in International Reading Literacy Study) wird darüber hinaus im fünfjährigen Turnus in allen 16 Bundesländern ein international vergleichender Lesetest in der vierten Jahrgangsstufe durchgeführt. 2016 hat sich Deutschland zum vierten Mal an IGLU/PIRLS beteiligt.
Deutschland beteiligt sich auch an TIMSS (Trends in International Mathematics and Science Study). Im Zentrum dieser Untersuchung stehen mathematische und naturwissenschaftliche Kompetenzen von Grundschulkindern. Sie wird alle vier Jahre durchgeführt, zuletzt 2015.

Übertrittsregelungen
Mit erfolgreichem Abschluss der 4. Klasse der Grundschule wechseln Schüler in die Sekundarstufe I einer weiterführenden Schule. Der Entwicklungsbericht im Halbjahreszeugnis der 4. Klasse gibt Aufschluss über die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung der Schüler sowie über Arbeitshaltung, die Art des Arbeitens und Lernens, Sozialverhalten, Denkvermögen und sprachliche Ausdrucksfähigkeit. Zusätzlich zum Zeugnis nehmen Eltern innerhalb von 2 Wochen nach Zeugnisausgabe verpflichtend an einem Beratungsgespräch mit der Grundschule teil. Auf Basis dieser Informationen entscheiden dann die Eltern über die Schulform, die ihr Kind besuchen soll. Schüler können von der Grundschule an das Gymnasium wechseln, wenn sie nach dem Entwicklungsbericht den dortigen Anforderungen entsprechen und in den Fächern Mathematik und Deutsch mindestens eine gute und eine befriedigende Leistung auf dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse vorweisen können. Soll ein Schüler entgegen der Empfehlung auf Wunsch seiner Eltern an ein Gymnasium wechseln, nimmt er an einem Übergangsverfahren teil. Dieses findet in der Zeit zwischen der Halbjahreszeugnisausgabe der 4. Klasse und dem Anmeldebeginn an dem Gymnasium statt.

Die Weiterführenden Schulen im Saarland

Gemeinschaftsschule

Auf der Gemeinschaftsschule können Kinder alle Abschlüsse machen: den Hauptschulabschluss, die mittlere Reife und das Abitur, wobei sie für die Hochschulreife - anders als auf dem Gymnasium - neun Jahre Zeit haben. Seit 2017 hat die Gemeinschaftsschule die Gesamtschulen und Erweiterten Realschulen vollständig ersetzt.
Gemeinschaftsschulen haben entweder eine eigene gymnasiale Oberstufe am Standort oder kooperieren mit anderen Gemeinschaftsschulen oder mit Gymnasien, Oberstufengymnasien und gymnasialen Oberstufen mit berufsbezogenen Fachrichtungen an öffentlichen Berufsbildungszentren. Die Zugehörigkeit der Schülerinnen und Schüler zu ihrer Gemeinschaftsschule bleibt auch bei einer Kooperationen erhalten.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Bis Klassenstufe 8 steigt jede Schülerin und jeder Schüler zu Beginn eines neuen Schuljahres ohne Versetzungsentscheidung in die nächsthöhere Klassenstufe auf, wobei eine Wiederholung auf freiwilliger Grundlage möglich ist. Eine gezielte Förderung ist der Wiederholung einer Klassenstufe vorzuziehen. Die Gemeinschaftsschule möchte deshalb vor allem Begabungen fördern, das selbstständige Lernen unterstützen und individuelle Lernwege ermöglichen. Dazu gehört auch die Berufsorientierung in allen Klassenstufen.

VergleichsarbeitenAlle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
An der Gemeinschaftsschule können folgende Abschlüsse und Berechtigungen im Rahmen von zentralen Abschlussprüfungen erworben werden:
> Hauptschulabschluss nach Klassenstufe 9
Bei entsprechenden Leistungen berechtigt der Hauptschulabschluss zum Übergang in eine zweijährige Berufsfachschule oder zum Eintritt in die Klassenstufe 10.
> Mittlerer Bildungsabschluss nach Klassenstufe 10
Bei entsprechenden Leistungen berechtigt der Mittlere Schulabschluss zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe.
> Allgemeine Hochschulreife - Abitur

Übergänge/Wechsel
Der Hauptschulabschluss nach Klassenstufe 9 ist in der Regel die Grundlage für eine Berufsausbildung oder den Eintritt in ein Berufsgrundbildungsjahr. Er wird in der Regel nach 5 Jahren an der weiterführenden Schule erworben. Der Hauptschulabschluss mit der Berechtigung zum Übergang in eine zweijährige Berufsfachschule ermöglicht den Übergang in diese Schulen, die zu einem Mittleren Bildungsabschluss führen. Mit dem Hauptschulabschluss können die Schüler auch die Gemeinschaftsschule fortführen und dort den Mittleren Bildungsabschluss erwerben. Der Mittlere Bildungsabschluss nach Klassenstufe 10 kann ebenfalls als Grundlage für eine Berufsausbildung und für den Übergang in weiterführende berufs- und studienbezogene Bildungsgänge dienen. Er berechtigt z. B. zum Besuch einer Fachoberschule. Bei guten Leistungen berechtigt der Mittlere Bildungsabschluss zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe für weitere 3 Jahre. Wer das Abitur bestanden hat, kann zwischen Studium oder einer Berufsausbildung wählen.

Gymnasium

Das Gymnasium vermittelt eine erweiterte und vertiefte allgemeine Bildung. Es beginnt nach Klassenstufe 4 und endet nach Klassenstufe 12 mit der Abiturprüfung. Der Unterricht findet mindestens bis einschließlich Klassenstufe 10 im Klassenverband statt. Die Stufen 11 und 12 gliedern sich in ein Kurssystem. Alle Schülerinnen und Schüler lernen ab Klassenstufe 5 eine der drei Fremdsprachen Französisch, Englisch oder Latein. Ab Klasse 6 kommt eine zweite Fremdsprache aus diesem Angebot hinzu, allerdings in geringerem Stundenumfang. Zusätzlich zur Fremdsprache legen die Schüler ab Klasse 8 entsprechend ihrer Neigungen einen Profilschwerpunkt fest. Dieser kann sprachlich, naturwissenschaftlich oder – je nach Angebot der Schule – auch im Bereich Informatik, Biowissenschaft oder Musik sein.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Generell werden Schüler in die nächsthöhere Klassenstufe versetzt, wenn sie mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern vorweisen können. Mangelhafte Leistungen können ausgeglichen werden. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten ist das Wiederholen auch auf freiwilliger Basis möglich.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
Am Gymnasium können den folgenden Abschlüssen entsprechende Abschlüsse erworben werden:
> Hauptschulabschluss
> Mittlerer Bildungsabschluss (MSA)/Realschulabschluss
> Allgemeine Hochschulreife – Abitur (nach 12 Schuljahren)

Übergänge/Wechsel
Am Gymnasium erhalten Schüler mit erfolgreicher Versetzung nach der 9. Klasse die Möglichkeit, in die gymnasiale Oberstufe zu wechseln, außerdem ist der Wechsel an berufsbildende Schulen möglich. Wer das Abitur bestanden hat, kann zwischen Studium oder einer Berufsausbildung wählen.

Prüfungsaufgaben
Die Kultusministerkonferenz hat Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Englisch und Französisch als fortgeführte Fremdsprachen definiert. Diese fachbezogenen Kompetenzen sind verbindlich für alle Bundesländer. Von den Bildungsstandards können jedoch nicht unmittelbar Abituraufgaben abgeleitet werden. Vielmehr orientieren sich die Abituraufgaben aller 16 Länder zukünftig an diesen Bildungsstandards. Den Ländern steht ein gemeinsamer Aufgabenpool zur Verfügung. Die Aufgabensammlung zeigt exemplarisch, wie die beschriebenen Kompetenzen und Vorgaben für die Abiturprüfung in Aufgaben für die Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführte Fremdsprache umgesetzt werden können. So soll die Vergleichbarkeit der Anforderungen in den Ländern gewährleistet werden.

Weitere Informationen zum Saarland

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