Suche
Kontakt
>

Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen

An die vierjährige Grundschule schließen sich im nordrhein-westfälischen Schulsystem folgende weiterführenden Schulen an:

  • die Hauptschule
  • die Realschule
  • die Sekundarschule
  • die Gesamtschule
  • das Gymnasium.

Schulkonsens
Der Schulkonsens enthält als wichtigstes Element die neue Sekundarschule als neue Schulform des längeren gemeinsamen Lernens. Außerdem wurden Gesamtschulgründungen erleichtert. Innerhalb von nur drei Jahren wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 155 neue Schulen des längeren gemeinsamen Lernens gegründet. Die Kommunen reagieren damit auf die Entscheidung von immer mehr Eltern für eine Schulform des längeren gemeinsamen Lernens.
Der Schulkonsens gilt bis 2023. So lange wird keine der drei beteiligten Parteien (SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen) ohne Einvernehmen mit den anderen die Rahmensetzungen zur Schulstruktur verändern. Der Schulkonsens umfasst außerdem ein Grundschulkonzept, um bei Bedarf auch kleine Grundschulstandorte zu ermöglichen, die Bildung kleinerer Klassen, den Ausbau von Sozialindex und Ganztag sowie die Inklusion.

Längeres Gemeinsames Lernen
Die Regierung in Nordrhein-Westfalen hat unterschiedliche Wege geschaffen, möglichst vielen Schülern das gewünschte längere gemeinsame Lernen zu ermöglichen. Neben Gesamt- und Sekundarschule laufen in NRW deshalb auch mehrere Schulversuche:

  • Schulversuch Gemeinschaftsschule
    Schulen, die an dem 2011/12 begonnenen Schulversuch teilnehmen, können bis zum Ablauf des Schuljahres 2019/20 und danach auslaufend nach den Versuchsbedingungen arbeiten. Ab dem 1. August 2020 werden sie als Sekundarschulen (nur Sek I) oder als Gesamtschulen (Sek I und II) weitergeführt.
  • Schulversuch PRIMUS
    Das Schulministerium startete zum Schuljahr 2013/14 einen Schulversuch zum längeren gemeinsamen Lernen: PRIMUS. Bis zu 15 Schulen können den Zusammenschluss von Grundschulen mit weiterführenden Schulen zu einer von Jahrgangsstufe 1 bis 10 durchgehenden Schule über einen Zeitraum von zehn Schuljahren erproben. Der Unterricht wird in allen Klassen ohne äußere Leistungsdifferenzierung integriert in heterogen zusammengesetzten Lerngruppen erteilt.

Medienpass NRW
Als Schlüsselqualifikation für lebenslanges Lernen wird die Medienkompetenz der nordrhein-westfälischen Schüler vom Vorschulbereich bis zum Ende der Sekundarstufe I mit dem Konzept "Medienpass NRW" gefördert. Durch Integration in die bestehenden Fächer sollen die Schüler Kompetenzen in verschiedenen Bereichen entwickeln. Hilfe bei der Umsetzung bieten ein einheitlicher Kompetenzrahmen und ein Lehrplankompass mit praktischen Hinweisen für Lehrer. Die erworbenen Fähigkeiten werden im Medienpass für jeden Schüler individuell dokumentiert.

Inklusion
Seit 2014 ist die Inklusion wie folgt im Schulgesetz von NRW verankert: Die Schule fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung. In der Schule werden sie in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen. Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden nach ihrem individuellen Bedarf besonders gefördert, um ihnen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen.
Das gemeinsame Lernen von Schülern mit und ohne Förderbedarf ist der Regelfall. Wird ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, muss die Schulaufsicht mindestens eine geeignete allgemeinbildende Schule benennen, die der Schüler besuchen kann. Die Eltern haben die Wahl zwischen der allgemeinbildenden Schule und einer geeigneten Förderschule.

Ausblick
Mit dem Regierungswechsel 2017 wurden in NRW auch verschiedene Pläne für die Bildungslandschaft beschlossen.

Im Bereich der Grundschule geht es hier unter anderem um eine effektive Vertretungsreserveund um kleinere Klassen bei Inklusion und Intergration. Kernkompetenzen wie etwa die Rechtschreibung sollen gestärkt werden. Der Englischunterricht in der Grundschule wird neu geprüft. Neben Religionsunterricht soll auch Ethikunterricht an den Grundschulen ermöglicht werden.

An den weiterführenden Schulen sollen die Berufsorientierung ausgebaut werden. Eine der wichtigsten Entscheidungen ist die geplante Rückkehr zum G9 als Regelfall. Ab dem Schuljahr 2019/2020 haben Gymnasien die Wahl, zu G9 zurückzukehren oder G8 fortzuführen.

Überblick Schulsystem Nordrhein-Westfalen

Lesen Sie weiterführende Informationen zum Schulsystem in Nordrhein-Westfalen:

Die Grundschule in Nordrhein-Westfalen

Einschulung
Alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Kinder, die erst nach dem Stichtag sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden.

Fächer/Organisation
Die Grundschulzeit beginnt mit der Schuleingangsphase. Sie dauert in der Regel zwei Jahre und darf drei Jahre nicht überschreiten. In der Schuleingangsphase können die Kinder getrennt nach Jahrgängen oder in jahrgangsübergreifenden Gruppen unterrichtet werden. Die jeweilige Unterrichtsform legt die Schulkonferenz für mindestens vier Jahre fest. Im Anschluss an die Schuleingangsphase besuchen die Schüler die Klassen 3 und 4. Die Kinder können je nach Leistungsstärke die Schuleingangsphase in einem Jahr, in zwei oder in drei Jahren durchlaufen. Der dreijährige Verbleib in der Schuleingangsphase wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet. Ab dem zweiten Halbjahr der ersten Klasse wird Englisch als erste Fremdsprache vorwiegend mündlich unterrichtet. Aktuell wird der Englisch-Unterricht an der Grundschule aber auf Basis neuer wissenschaftlicher Daten überprüft.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Die Schüler wechseln innerhalb der Schuleingangsphase ohne Versetzung von Klasse 1 in Klasse 2. Für den Übergang in die Klassen 3 und 4 ist jeweils eine Versetzung notwendig. Das Versetzungszeugnis in die Klasse 3 kann neben einer Beschreibung von Lernentwicklung und Leistungsstand erstmals auch Ziffernnoten. In Zukunft sollen Ziffernnoten aber der 3. Klasse verpflichtend werden. Ab Klasse 4 enthält das Zeugnis ausschließlich Ziffernnoten. Die Grundschule soll ihren Unterricht so gestalten, dass die Versetzung der Regelfall ist. Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung gefährdet ist, erhalten zum Ende des Schulhalbjahres eine individuelle Lern- und Förderempfehlung. Die Schülerinnen und Schüler werden in die Klassen 3 und 4 versetzt, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. In Ausnahmefällen können Schülerinnen und Schüler auf Entscheidung der Schulkonferenz auch versetzt werden, wenn sie diese Anforderungen nicht erfüllen.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 3. Klasse in den Fächern Deutsch und Mathematik einheitlich die Lernstandserhebung VERA 3 durch.
Mit IGLU (Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung)/PIRLS (Progress in International Reading Literacy Study) wird darüber hinaus im fünfjährigen Turnus in allen 16 Bundesländern ein international vergleichender Lesetest in der vierten Jahrgangsstufe durchgeführt. 2016 hat sich Deutschland zum vierten Mal an IGLU/PIRLS beteiligt.
Deutschland beteiligt sich auch an TIMSS (Trends in International Mathematics and Science Study). Im Zentrum dieser Untersuchung stehen mathematische und naturwissenschaftliche Kompetenzen von Grundschulkindern. Sie wird alle vier Jahre durchgeführt, zuletzt 2015.

Übertrittsregelungen
Nach einer Phase der verpflichtenden Schulempfehlung entscheiden seit 2010 in Nordrhein-Westfalen wieder die Eltern darüber, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll. Mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 sprechen die Grundschulen eine Schulformempfehlung aus, die den Eltern bei der Entscheidung helfen soll.

Die weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen

Hauptschule

Die Hauptschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende allgemeine Bildung, die insbesondere auf eine Berufsorientierung und Lebensplanung vorbereitet. Sie umfasst die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I). In der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden: der Hauptschulabschluss (nach Klasse 9), der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und bei erfolgreichem Besuch der Klasse 10 Typ B der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife). Mit diesem kann bei entsprechenden Leistungen auch die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erlangt werden.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Die Schüler wechseln von der 5. in die 6. Klasse (Erprobungsstufe) ohne Versetzung. Ab Klasse 6 werden die Schüler in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versetzt, wenn sie in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbringen. Ab Klasse 7 differenziert sich das Kursniveau für die Fächer Englisch und Mathematik in Typ A/Ziel: Hauptschulabschluss und Typ B/Ziel: Mittlerer Schulabschluss.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
> Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10
> Mittlerer Schulabschluss/Fachoberschulreife
   
(Erfolgreicher Besuch der Klasse 10 Typ B)
Die Abschlussprüfungen am Ende der Klasse 10 sind zentrale Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Alle Zehntklässler in den Hauptschulen, den Realschulen, den Sekundarschulen, den Gesamtschulen und den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen nehmen an diesen Prüfungen teil.

Übergänge/Wechsel
Mit dem Hauptschulabschluss bzw. dem Mittleren Schulabschluss kann eine berufliche Ausbildung begonnen werden. Schülerinnen und Schüler mit dem Mittleren Abschluss und besonders guten Leistungen können auch ihre Schulausbildung an der gymnasialen Oberstufe fortsetzen. 

Realschule

In der Realschule sollen das Interesse an theoretischen Zusammenhängen ebenso wie die praktischen Fähigkeiten gefördert werden. Die Schülerinnen und Schüler erwerben eine erweiterte allgemeine Bildung sowie berufsorientierende Kompetenzen.

Fächer/Organisation
In Klasse 6 wird Unterricht in einer zweiten modernen Fremdsprache erteilt, ab Klasse 7 wird neben dem fremdsprachlichen ein naturwissenschaftlich-technischer, ein sozialwissenschaftlicher und ein musikalisch-künstlerischer Schwerpunkt gebildet. Ab der Klasse 7 wird der für alle verbindliche Unterricht durch den Wahlpflichtunterricht ergänzt.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Die Schüler wechseln von der 5. in die 6. Klasse (Erprobungsstufe) ohne Versetzung. Ab Klasse 6 ist die Versetzung abhängig von den Noten. Versetzungsgefährdende Noten können durch mindestens befriedigende Leistungen in anderen gleichwertigen Fächern ausgeglichen werden. Schülern, die nicht versetzt worden sind, bleibt außerdem die Möglichkeit einer Nachprüfung.
Die Abschlussprüfungen am Ende der Klasse 10 sind zentrale Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Alle Zehntklässler in den Hauptschulen, den Realschulen, den Sekundarschulen, den Gesamtschulen und den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen nehmen an diesen Prüfungen teil.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
> ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10 gleichwertiger Abschluss
> der Mittlere Schulabschluss nach Klasse 10

Übergänge/Wechsel
Ein Schulwechsel in eine andere Schulform der Sekundarstufe I ist bis zum Beginn der Klasse 9 möglich. Er kann in der Regel nur zu Beginn eines Schuljahres erfolgen.
Nach dem Schulabschluss kann eine Berufsausbildung begonnen werden. Mit dem Mittleren Schulabschluss kann die Schulbildung unter bestimmten Voraussetzungen auch am Gymnasium, an der Gesamtschule oder am Berufskolleg fortgesetzt werden.

Sekundarschule

Die Sekundarschule trägt unterschiedlichsten Lebens- und Berufsperspektiven Rechnung: Hier werden die Schülerinnen und Schüler sowohl auf eine berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vorbereitet. Eine frühzeitige und praxisnahe Berufsorientierung gehört zu den pädagogischen Schwerpunkten jeder Sekundarschule.

Fächer/Organisation
In den Klassen 5 und 6 lernen die Sekundarschüler gemeinsam. Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht integriert, teilintegriert oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen, also kooperativ, erfolgen. Die Sekundarschule hat keine eigene Oberstufe, kann aber eine oder mehrere verbindliche Kooperationen mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs eingehen. So sollen Eltern bereits bei der Anmeldung wissen, wo ihr Kind das Abitur machen kann. In der Regel dauert der Bildungsgang zum Abitur neun Jahre: sechs Jahre an der Sekundarschule, drei Jahre in der Oberstufe und damit insgesamt 13 Schuljahre. Der Unterricht bietet von Anfang an auch gymnasiale Standards. Die zweite Fremdsprache wird im 6. Jahrgang, aber auch ab Jahrgangsstufe 8 angeboten.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Die Abschlussprüfungen am Ende der Klasse 10 sind zentrale Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Alle Zehntklässler in den Hauptschulen, den Realschulen, den Sekundarschulen, den Gesamtschulen und den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen nehmen an diesen Prüfungen teil.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
> ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10 gleichwertiger Abschluss
> der Mittlere Schulabschluss nach Klasse 10

Übergänge/Wechsel
Im Anschluss an die Sekundarschule können die Schüler eine Berufsausbildung beginnen oder bei entsprechenden Voraussetzungen und Leistungen an das Gymnasium oder die Gesamtschule wechseln.

Gesamtschule

Die Gesamtschule arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) zurzeit die Jahrgangsstufen 11 bis 13.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Von Klasse 5 bis Klasse 9 wechseln die Schüler jeweils ohne Versetzung. Es gibt eine einheitliche gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen und Gymnasien. Für die Versetzung in die 10. Klasse müssen Schüler die Bedingungen für die Vergabe des Hauptschulabschlusses erfüllen. Grundsätzlich gilt: Ein Schüler wird versetzt, wenn die Leistungen in allen Fächern und Lernbereichen ausreichend oder besser sind. Nicht ausreichende Leistungen können ausgeglichen werden. Eine Nachprüfung ist möglich. Die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe sind in Gesamtschulen und Gymnasien einheitlich.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
An der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I und II erworben werden:
> Hauptschulabschluss 
> Hauptschulabschluss nach Klasse 10 
> Mittlerer Schulabschluss
> Fachhochschulreife
> Allgemeine Hochschulreife - Abitur

Übergänge/Wechsel
Entsprechend dem jeweiligen Abschluss können die Schüler eine Berufsausbildung beginnen oder ihre Schullaufbahn in der gymnasialen Oberstufe bis zum Abitur fortsetzen.

Gymnasium

Das allgemeinbildende Gymnasium vermittelt Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die in der Regel nach 12 Schuljahren zur allgemeinen Hochschulreife führt. Ab dem Schuljahr 2019/2020 sollen die Gymnasien die Option haben, wieder zum Abitur nach 13 Schuljahren (G9) zurückzukehren.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Die Schüler wechseln von der 5. in die 6. Klasse (Erprobungsstufe) ohne Versetzung. Ab Klasse 6 ist die Versetzung abhängig von den Noten. Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen ist identisch und gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und in eine zweijährige Qualifikationsphase. Sie schließt mit der Abiturprüfung ab, mit der die Schülerinnen und Schüler die allgemeine Hochschulreife erwerben. Versetzungsgefährdende Noten können durch mindestens befriedigende Leistungen in anderen gleichwertigen Fächern ausgeglichen werden. Schülern, die nicht versetzt worden sind, bleibt außerdem die Möglichkeit einer Nachprüfung.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch. In Schulen, in denen Französisch ab der 5. Klasse als erste Fremdsprache angeboten wird, können die Lernstandserhebung auch im Fach Französisch geschrieben werden.

Abschlüsse
Am Gymnasium können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I und II erworben werden:
> Hauptschulabschluss 
> Hauptschulabschluss nach Klasse 10 
> Mittlerer Schulabschluss
> Fachhochschulreife
> Allgemeine Hochschulreife - Abitur

Übergänge/Wechsel
Wer das Abitur bestanden hat, kann zwischen Studium oder einer Berufsausbildung wählen. 

Prüfungsaufgaben
Die Kultusministerkonferenz hat Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Englisch und Französisch als fortgeführte Fremdsprachen definiert. Diese fachbezogenen Kompetenzen sind verbindlich für alle Bundesländer. Von den Bildungsstandards können jedoch nicht unmittelbar Abituraufgaben abgeleitet werden. Vielmehr orientieren sich die Abituraufgaben aller 16 Länder zukünftig an diesen Bildungsstandards. Den Ländern steht ein gemeinsamer Aufgabenpool zur Verfügung. Die Aufgabensammlung zeigt exemplarisch, wie die beschriebenen Kompetenzen und Vorgaben für die Abiturprüfung in Aufgaben für die Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführte Fremdsprache umgesetzt werden können. So soll die Vergleichbarkeit der Anforderungen in den Ländern gewährleistet werden.
In Nordrhein-Westfalen werden erstmals im Zentralabitur 2017 Mathematikaufgaben gestellt, die den Einsatz von graphikfähigen Rechnern (GTR) voraussetzen. Für Schulen, an denen Computer-Algebra-Systeme (CAS) eingeführt sind, werden gesonderte Aufgaben zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zu Nordrhein-Westfalen

Weitere Bundeslandinfos

5257