Suche
Kontakt
>

Das Schulsystem in Niedersachsen

An die vierjährige Grundschule schließen sich in Niedersachsen folgende weiterführende Schulen an:

  • die Hauptschule
  • die Realschule
  • die Oberschule
  • die kooperative und die integrierte Gesamtschule und
  • das Gymnasium

Daneben gibt es weiterhin auch Förderschulen.

Inklusion
Alle öffentlichen Schulen sind inklusive Schulen. Sie ermöglichen allen Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang. Über die Schulform entscheiden die Eltern. In den öffentlichen Schulen werden Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch eine bestehende oder drohende Behinderung werden durch individuell angepasste Maßnahmen unterstützt. Die Leistungsanforderungen können dabei von denen der besuchten Schule abweichen. Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann in folgenden Förderschwerpunkten festgestellt werden:

  • Lernen
  • emotionale und soziale Entwicklung
  • Sprache
  • geistige Entwicklung
  • körperliche und motorische Entwicklung
  • Sehen
  • Hören

Prüfungsergebnisse
Eine detaillierte Auswertung der Ergebnisse der zentralen niedersächsischen Prüfungen wird fortlaufend online zur Verfügung gestellt. Unter www.nibis.de lassen sich so unter anderem der Notenspiegel und die Abiturnoten für ganz Niedersachsen und gegliedert nach den Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde abrufen.

Überblick Schulsystem Niedersachsen

Lesen Sie weiterführende Informationen zum Schulsystem in Niedersachsen:

Änderungen im Schuljahr 2017/2018 in Niedersachsen

Landeskonzept: Medienkompetenz in Niedersachsen - Ziellinie 2020
Menschen jeden Alters, vor allem aber Schülerinnen und Schüler sollen durch breit gefächerte Maßnahmen fit gemacht werden für den kompetenten Umgang mit digitalen Medien. Medienkompetenz und -bildung soll im Unterricht verankert werden und den Schülern Fähigkeiten vermitteln, die auf eine spätere Berufstätigkeit in einer zunehmend digitalisierten Welt vorbereiten. Das Landeskonzept sieht dazu die Qualifizierung von Lehrkräften sowie den Ausbau der IT-Infrastruktur und -Anbindung vor, bezieht aber auch die Eltern- und Erwachsenenbildung mit ein. Die Verankerung der digitalen Medien in der Bildungslandschaft soll bis 2020 erreicht sein. Drei große Referenzprojekte spiegeln aktuell die Umsetzung des Konzeptes in die Praxis wieder:

  • Niedersächsische Bildungscloud
    In diesem virtuellen Klassenzimmer können Schüler und Lehrer miteinander kommunizieren, Materialien tauschen und gemeinsam an Projekten arbeiten. Das funktioniert auch schul- und schulformübergreifend. Auch Externe wie Unternehmen oder Universitäten können eingebunden werden.
  • BBS fit für 4.0
    An vier berufsbildenden Schulen werden "smart factories" als dezentrale Lernwerkstätten eingerichtet. Ziel ist die Vernetzung mit örtlichen Unternehmen und die Annäherung der Schüler an die Industrie 4.0.
  • Digital Deutsch lernen
    Mit aktuellen Sprach-Lern-Apps und entsprechendem Unterrichtsmaterial lernen geflüchtete Kinder und Jugendliche auf geliehenen Tablets in speziellen Sprachlernklassen nicht nur die deutsche Sprache, sondern gleichzeitig den kompetenten Umgang mit digitalen Medien.

Rückkehr zu G9
Zum Schuljahr 2015/2016 wurde in Niedersachsen wieder auf das Abitur nach 13 Schuljahren umgestellt, beginnend mit Jahrgangsstufe 8. Der letzte G8-Jahrgang legt seine Abiturprüfung im Kalenderjahr 2019 ab. Der erste Schuljahrgang wird dann voraussichtlich im Schuljahr 2020/21 sein Abitur nach 13 Jahren erwerben.
Im Mittelpunkt der Abiturreform steht eine Entlastung der Schüler: weniger Wochenstunden, längere Gesamtschulzeit. So wird der Lernstress reduziert, gleichzeitig aber Raum geschaffen, um durchgenommene Themen zu vertiefen oder ganze Themenblöcke einzuschieben. Eine Ausweitung des Curriculums soll nicht erfolgen. Die Schuljahrgänge 5 bis 10 sollen den Sekundarbereich I des Gymnasiums bilden. Die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe wird nun wieder im 11. Schuljahrgang geführt. Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler können individuell die Schulzeit verkürzen, indem sie ein Jahr überspringen.

Die Grundschule in Niedersachsen

Einschulung
Schulpflichtig sind in Niedersachsen alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden. Auch jüngere Kinder können auf Antrag der Eltern eingeschult werden. Mit der Aufnahme an die Grundschule werden diese Kinder schulpflichtig. Für Kinder, die schulpflichtig, aber noch nicht schulreif sind, sind Schulkindergärten einzurichten, in denen die Kinder auf den Besuch der 1. Klasse vorbereitet werden.

Fächer/Organisation
Die vierjährige Grundschule gliedert sich in die Schulanfangsphase und die Jahrgänge 3 und 4. Der erste und zweite Schuljahrgang kann als pädagogische Einheit geführt werden, die von den Schülern in ein bis drei Schuljahren durchlaufen wird. Danach wechseln sie in den dritten Schuljahrgang. Werden die Klassen 1 und 2 als pädagogische Einheit geführt, können auch die Klassen 3 und 4 als Einheit geführt werden. Der Fremdsprachenunterricht beginnt in der dritten Klasse.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Erstmalig am Ende des ersten Schuljahres und dann im zweiten Schuljahrgang erhalten die Kinder ein Berichtszeugnis. Im 3. und 4. Schuljahrgang werden Notenzeugnisse erteilt, die durch Lernentwicklungsberichte ergänzt werden können. Ab dem 4. Schuljahrgang erhalten die Kinder auch eine Note im Fach Englisch.  Versetzungen finden erst nach der zweiten Jahrgangsstufe statt. Die Kinder werden versetzt, wenn die Leistungen mindestens mit "ausreichend" bewertet worden sind. Nicht ausreichende Leistungen können in bestimmtem Umfang ausgeglichen werden.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 3. Klasse in den Fächern Deutsch und Mathematik einheitlich die Lernstandserhebung VERA 3 durch.
Mit IGLU (Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung)/PIRLS (Progress in International Reading Literacy Study) wird darüber hinaus im fünfjährigen Turnus in allen 16 Bundesländern ein international vergleichender Lesetest in der vierten Jahrgangsstufe durchgeführt. 2016 hat sich Deutschland zum vierten Mal an IGLU/PIRLS beteiligt.
Deutschland beteiligt sich auch an TIMSS (Trends in International Mathematics and Science Study). Im Zentrum dieser Untersuchung stehen mathematische und naturwissenschaftliche Kompetenzen von Grundschulkindern. Sie wird alle vier Jahre durchgeführt, zuletzt 2015.

Übertrittsregelungen
Die Entscheidung über die Schulform, in die die Kinder nach der Grundschule wechseln sollen, treffen die Eltern. Seit dem Schuljahr 2015/2016 wird die Grundschulempfehlung am Ende des 4. Schuljahrgangs durch mindestens zwei Beratungsgespräche ersetzt, in denen die Eltern über die individuelle Lernentwicklung des Kindes informiert werden und Empfehlungen zur Wahl der weiterführenden Schulform gegeben werden.

Die weiterführenden Schulen in Niedersachsen

Hauptschule

Die Hauptschule vermittelt ihren Schülern eine grundlegende Allgemeinbildung und eine individuelle Berufsorientierung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem handlungsbezogenen Lernen.

Fächer/Organisation
Die Hauptschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 9. Eine 10. Klasse kann eingerichtet werden, ihr Besuch ist freiwillig. Der Unterricht besteht aus verbindlichem Pflicht- und Wahlpflichtunterricht. Zusätzlich gibt es Angebote im wahlfreien Unterricht. 1. Fremdsprache ist Englisch. Ab Klasse 9 wird der Unterricht in Englisch und Mathematik in zwei Leistungsebenen differenziert.
Hauptschüler nehmen als berufsbildende Maßnahme an mindestens 80 Praxistagen teil, überwiegend in den Klassenstufen 9 und 10.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Schüler, die in höchstens einem Fach eine mangelhafte Leistung bei sonst ausreichenden Leistungen erreichen, werden versetzt.  Bei schlechteren Ergebnissen können bessere Leistungen in anderen Fächern als Ausgleich herangezogen werden. Auch eine Nachprüfung ist möglich.
Wer nach dem Besuch des 9. oder 10. Schuljahrgangs keinen Abschluss erhält oder einen Abschluss mit weitergehenden Berechtigungen erwerben will, kann im Regelfall den Schuljahrgang einmal wiederholen.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann an der Hauptschule der Hauptschulabschluss erworben werden, am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:
> Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
> Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
> Erweiterter Sekundarabschluss I (berechtigt zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe)

Übergänge/Wechsel
Nach Maßgabe der Abschlüsse können die Schüler ihren Bildungsweg berufsbezogen fortsetzen. Abhängig vom an der Hauptschule erworbenen Abschluss sind die Schüler auch zum Übergang in eine berufsbildende Schule (z. B. Fachoberschule, berufliches Gymnasium) oder in die gymnasiale Oberstufe des allgemeinbildenden Gymnasiums bzw. der Gesamtschule berechtigt.

Realschule

Die Realschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10. Sie vermittelt ihren Schülern eine erweiterte Allgemeinbildung und eine allgemeine Berufsorientierung.

Fächer/Organisation
Die Realschule ermöglicht ihren Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung in den Schuljahrgängen 9 und 10 in einem der Schwerpunkte Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik oder Gesundheit und Soziales. Der Unterricht besteht aus Pflichtunterricht sowie aus Angeboten im Wahlpflichtunterricht und im wahlfreien Unterricht. Eine zweite Fremdsprache – in der Regel Französisch – wird ab dem 6. Schuljahrgang als Wahlpflichtkurs angeboten. Überwiegend in den Klassen 8 bis 10 werden berufsorientierende Maßnahmen als Praxistage an mindestens insgesamt 30 Schultagen durchgeführt.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Schüler, die mindestens ausreichende Noten in allen Fächern und in höchstens einem Fach eine mangelhafte Note erreichen, werden am Schuljahresende in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versetzt. Bei schlechteren Ergebnissen können bessere Leistungen in anderen Fächern als Ausgleich herangezogen werden. Auch eine Nachprüfung ist möglich.
Wer nach dem Besuch des 9. oder 10. Schuljahrgangs keinen Abschluss erhält oder einen Abschluss mit weitergehenden Berechtigungen erwerben will, kann im Regelfall den jeweiligen Schuljahrgang einmal wiederholen.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
Nach dem 9. Schuljahrgang kann der Hauptschulabschluss erworben werden.
Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:
> Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
> Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
> Erweiterter Sekundarabschluss I (berechtigt zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe)

Realschüler nehmen am Ende der 10. Klasse an einer zentralen Abschlussprüfung teil.

Übergänge/Wechsel
Nach Maßgabe der Abschlüsse können die Schüler ihren Bildungsweg berufsbezogen fortsetzen oder in die gymnasiale Oberstufe wechseln.

Oberschule

Durch die Förderung von Grundfertigkeiten, selbstständigem und sozialem Lernen erwerben Schüler an der Oberschule die Qualifikationen, um ihren Bildungsweg berufs-, aber auch studienbezogen fortzusetzen. Berufspraktische Schwerpunkte helfen dabei ebenso wie Profile in den Bereichen Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales oder das gymnasiale Angebot mit der Zielsetzung Abitur und Studium. In der 8. Klasse führen die Oberschulen zudem ein Kompetenzfeststellungsverfahren durch. Die Ergebnisse sind Grundlage für die individuelle Förderung und die Berufswegeplanung der Schüler.

Fächer/Organisation
Die Oberschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10. Der Unterricht gliedert sich in den verbindlichen Pflicht- und Wahlpflichtunterricht und den freiwilligen Wahlunterricht. Eine Oberschule kann mit oder ohne gymnasialem Angebot geführt werden. Für den Besuch des gymnasialen Zweigs ist eine zweite Fremdsprache ab Klasse 6 verpflichtend. Der Unterricht kann nach Entscheidung der Schule jahrgangsbezogen (in den Schuljahrgängen 5 und 6), jahrgangsbezogen in Verbindung mit Fachleistungsdifferenzierung auf zwei oder drei Anforderungsebenen in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch oder überwiegend schulzweigbezogen erteilt werden. Wird eine Oberschule mit gymnasialem Angebot geführt, soll dieses ab dem 7. Schuljahrgang und muss ab dem 9. Schuljahrgang überwiegend schulzweigbezogen geführt werden. In den Sachfächern kann bilingualer Unterricht angeboten werden.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Schüler, die mindestens ausreichende Noten in allen Fächern und in höchstens einem Fach eine mangelhafte Note erreichen, werden am Schuljahresende in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versetzt. Bei schlechteren Ergebnissen können bessere Leistungen in anderen Fächern als Ausgleich herangezogen werden.  Auch eine Nachprüfung ist möglich. Wer nach dem Besuch des 9. oder 10. Schuljahrgangs keinen Abschluss erhält oder einen Abschluss mit weitergehenden Berechtigungen erwerben will, kann im Regelfall den Schuljahrgang einmal wiederholen.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann der Hauptschulabschluss erworben werden.
Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:
> Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
> Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
> Erweiterter Sekundarabschluss I (berechtigt zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe)

Übergänge/Wechsel
Abhängig vom an der Oberschule erworbenen Abschluss sind die Schüler zum Übergang in eine berufsbildende Schule (z. B. Fachoberschule, berufliches Gymnasium) oder in die gymnasiale Oberstufe des allgemeinbildenden Gymnasiums bzw. der Gesamtschule berechtigt. Die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2015/2016 den 9. Jahrgang sowie im Schuljahr 2016/2017 den als Einführungsphase in die gymnasiale Qualifikationsphase geführten 10. Jahrgang besuchen, haben letztmalig die Möglichkeit, das Abitur nach 12 Schuljahren zu erwerben.

Gesamtschule

Die Gesamtschule vermittelt ihren Schülern eine grundlegende, erweiterte oder breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen, ihren Bildungsweg berufs- oder studienbezogen fortzusetzen. Sowohl die Integrative als auch die Kooperative Gesamtschule können ohne gymnasiale Oberstufe geführt werden.

Integrierte Gesamtschule (IGS)
In der Integrierten Gesamtschule (IGS) werden Schüler des 5. bis 12. Schuljahrganges unterrichtet. Schülern mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen sollen gemeinsame Lernerfahrungen vermittelt werden. Gleichzeitig werden die Schüler durch differenzierenden Unterricht individuell gefördert. Die Differenzierung erfolgt ab Klasse 7 schrittweise über Fachleistungskurse auf verschiedenen Anspruchsebenen.

Kooperative Gesamtschule (KGS)
In der Kooperativen Gesamtschule (KGS) werden Schüler des 5. bis 12. Schuljahrgangs im Hauptschul-, Realschul- oder Gymnasialzweig und ggf. der gymnasialen Oberstufe unterrichtet. Innerhalb der Zweige ist eine weitere Differenzierung durch Schwerpunktprofile möglich. So besuchen Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen gemeinsam eine Schule. Die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen ist damit – unter den notwendigen Voraussetzungen – besonders leicht.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Für die 5. bis 8. Klasse können an der Integrierten Gesamtschule anstelle von Notenzeugnissen Lernentwicklungsberichte ausgegeben werden. Darin sind für alle Fächer und Fachbereiche Hinweise auf den derzeitigen Lernstand sowie mögliche Fördermaßnahmen gegeben. Daneben können Schülerberichte für eine verbesserte Selbsteinschätzung sorgen. In ihnen ist die Stellungnahme der Schüler zur eigenen Lernentwicklung sowie zum Lernstand erfasst. Ab der 9. Klasse sind Notenzeugnisse verpflichtend. Ihnen kann ein verkürzter Entwicklungsbericht beigefügt werden. In den Jahrgängen 5 bis 9 an der Integrierten Gesamtschule findet keine Versetzungsentscheidung statt. Leistungsstärken und -schwächen werden hier in binnendifferenzierten Kursen auf verschiedenen Leistungsebenen aufgefangen. Erst für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe ist eine Versetzung erforderlich.
Die Versetzungsbestimmungen der Gesamtschule entsprechen denen der einzelnen Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
An der Gesamtschule können die Schüler dieselben Abschlüsse erwerben wie an der Hauptschule, der Realschule oder dem Gymnasium. Für den Bildungsgang und die Abschlussbedingungen gelten die Vorschriften der entsprechenden Schulformen. Die Allgemeine Hochschulreife wird nach 13 Schuljahren vergeben.

Übergänge/Wechsel
Nach Maßgabe der Abschlüsse können die Schüler ihren Bildungsweg berufsbezogen fortsetzen, haben aber auch Zugang zu studienbezogenen Bildungswegen. Der erweiterte Sekundarabschluss I berechtigt zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe.
Wer das Abitur bestanden hat, kann zwischen Studium oder einer Berufsausbildung wählen.

Gymnasium

Das Gymnasium umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 13. Das Gymnasium vermittelt seinen Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit.Zum Schuljahr 2015/2016 stellte Niedersachsen wieder auf das Abitur nach 13 Schuljahren um. Der letzte G8-Jahrgang legt seine Abiturprüfung im Kalenderjahr 2019 ab. Der erste Schuljahrgang wird voraussichtlich im Schuljahr 2020/21 sein Abitur nach 13 Jahren erwerben. Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler können individuell die Schulzeit verkürze, indem sie ein Jahr überspringen.

Fächer/Organisation
Das Gymnasium umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 13. Die Schulen haben die Wahl zwischen Pflicht- und wahlfreiem Unterricht einerseits und Pflicht-, Wahlpflicht- und wahlfreiem Unterricht andererseits. Ab Klasse 6 ist eine 2. Fremdsprache verpflichtend. Im 8. bis 10. Schuljahrgang können besondere fachbezogene Unterrichtsschwerpunkte gesetzt werden.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Schüler, die mindestens ausreichende Noten in allen Fächern und in höchstens einem Fach eine mangelhafte Note erreichen, werden am Schuljahresende in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versetzt. Bei schlechteren Ergebnissen können bessere Leistungen in anderen Fächern als Ausgleich herangezogen werden. Auch eine Nachprüfung ist möglich. Wer nach dem Besuch des 9. oder 10. Schuljahrgangs keinen Abschluss erhält oder einen Abschluss mit weitergehenden Berechtigungen erwerben will, kann im Regelfall den Schuljahrgang einmal wiederholen. Der erfolgreiche Abschluss der 10. Klasse berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Sie gliedert sich in die einjährige Einführungsphase, die zweijährige Qualifikationsphase und endet mit dem Abitur.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
Mit dem Ende des 10. Schuljahrgangs erhalten die Schüler - abhängig von ihren Leistungen - einen der folgenden Abschlüsse:
> Erweiterter Sekundarabschluss I mit Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
> Sekundarabschluss I
Realschulabschluss
> Sekundarabschluss I
Hauptschulabschluss
Der Abschluss der Allgemeinen Hochschulreife wird am Ende des zweiten Jahres der Qualifikationsphase erworben.

Übergänge/Wechsel
Nach Maßgabe der Abschlüsse können die Schüler ihren Bildungsweg berufsbezogen fortsetzen, haben aber auch Zugang zu studienbezogenen Bildungswegen. Wer das Abitur bestanden hat, kann zwischen Studium oder einer Berufsausbildung wählen.

Prüfungsaufgaben
Die Kultusministerkonferenz hat Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Englisch und Französisch als fortgeführte Fremdsprachen definiert. Diese fachbezogenen Kompetenzen sind ab dem Schuljahr 2016/2017 verbindlich für alle Bundesländer. Von den Bildungsstandards können jedoch nicht unmittelbar Abituraufgaben abgeleitet werden. Vielmehr orientieren sich die Abituraufgaben aller 16 Länder zukünftig an diesen Bildungsstandards.
Den Ländern steht ein gemeinsamer Aufgabenpool zur Verfügung. Die Aufgabensammlung zeigt exemplarisch, wie die beschriebenen Kompetenzen und Vorgaben für die Abiturprüfung in Aufgaben für die Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführte Fremdsprache umgesetzt werden können. So soll die Vergleichbarkeit der Anforderungen in den Ländern gewährleistet werden.

Weitere Bundeslandinfos

5523