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Das Schulsystem in Hamburg

An die vierjährige Grundschule schließen sich in Hamburg zwei weiterführende Schularten an:

  • die Stadtteilschule und
  • das Gymnasium

Inklusion
Für die inklusive Bildung gibt es in Hamburg ein einheitliches Gesamtkonzept. Die Voraussetzungen dafür werden an allen Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien fortlaufend geschaffen. Grundsätzlich hat in Hamburg jedes Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf Anspruch auf inklusiven Unterricht an einer möglichst wohnortnahen Regelschule. Die Schulen beraten die Eltern und erledigen alle Formalitäten. Unterstützt werden die Regelschulen bei der Inklusion von den Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ). Die ReBBZ führen deshalb neben der Beratung und Unterstützung von Schulen und Pädagogen den bisherigen Unterricht der Förder- und Sprachheilschulen fort. Daneben gibt es auch weiterhin Sonderschulen und andere spezielle Förderformen, z. B. außerunterrichtliche Lernhilfen.
Mögliche Förderschwerpunkte in Hamburg sind Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören (Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit), Sehen (Blindheit und Sehbehinderung), Autismus und in besonderen Ausnahmefällen der Förderschwerpunkt Pädagogik bei Krankheit.

Gastschulabkommen
Ab dem Schuljahr 2017/2018 können Schüler aus Hamburg und Schleswig-Holstein erstmals ohne Einschränkungen alle weiterführenden Schulen des jeweils anderen Bundeslandes besuchen.

Schulfrieden
Mit dem Schulentwicklungsplan 2012 haben die Parteien SPD, CDU und Grüne einen Schulfrieden bis 2020 beschlossen. Der mit der Einführung der Stadtteilschule neu strukturierten Hamburger Schullandschaft soll so die Gelegenheit gegeben werden, zur Ruhe zu kommen und sich zu etablieren.

Schulversuch
In einem Schulversuch wird die sechsjährige Grundschule in Hamburg getestet. In dem auf zehn Jahre angelegten Versuch soll bis 2021 erprobt werden, ob und inwiefern Schüler besser unterstützt und gefördert werden können, indem der Übergang an eine weiterführende Schule um zwei Jahre verschoben wird. Der Versuch wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert.

Vorschulklassen
Im letzten Kindergartenjahr können Hamburger Kinder auf Wunsch der Eltern ersatzweise auch eine Vorschulklasse besuchen. Die von Pädagogen geleiteten Klassen sollen den Übergang zwischen den beiden Bildungseinrichtungen erleichtern. Die angehenden Grundschüler können ihre natürliche Neugierde ausleben, werden individuell gefördert und gewöhnen sich frühzeitig und ohne Druck an schulische Abläufe.
 

Überblick Schulsystem Hamburg

Lesen Sie weiterführende Informationen zum Schulsystem in Hamburg:

Die Grundschule in Hamburg

Einschulung
Schulpflichtig sind in Hamburg alle Kinder, die bis zum 01. Juli des Einschuljahres sechs Jahre alt werden. Kinder, die nach dem 01. Juli geboren sind, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden.
Kinder, die nach ihrem Alter schulpflichtig werden, aber in ihrer Entwicklung noch nicht die volle Schulreife besitzen oder Kinder, die voraussichtlich vorzeitig eingeschult werden, können auf Antrag der Eltern eine Vorschulklasse besuchen. Zurückgestellte Kinder besuchen die Vorschulklasse verpflichtend. In der Vorschulklasse wird das Kind in seinen emotionalen, kognitiven, motorischen und sozialen Fähigkeiten gefördert. Die Klassen sind in die Regelgrundschulen integriert.

Fächer/Organisation
Am Ende der vierten Klasse sollen Hamburgs Schülerinnen und Schüler den Basiswortschatz mit 785 Wörtern bzw. Wörtergruppen sicher beherrschen. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtschreibung sind jährliche Rechtschreibtests, eine Handreichung für Lehrkräfte mit inhaltlichen und methodischen Erläuterungen für guten Rechtschreibunterricht sowie entsprechende Fortbildungen.  Der Unterricht in der ersten Fremdsprache findet ab der 1. Klasse statt.
Einige Hamburger Grundschulen bieten jahrgangsübergreifendes Lernen an. Hier werden jüngere und ältere Kinder gemeinsam in altersgemischten Klassenverbänden unterrichtet.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
In den Klassen 1 bis 3 erhalten die Schüler am Ende des Schuljahres einen Lernentwicklungsbericht. In der 4. Klasse wird dann auch ein Halbjahreszeugnis erteilt. Zeitgleich erhalten die Schüler eine Schullaufbahnempfehlung.
Kinder, die dem Klassenziel in der Grundschule nicht gerecht werden, erhalten gesonderte Förderung. Individuelle Fördervereinbarungen sollen helfen, den erwarteten Leistungsstand zu erreichen. Klassenwiederholungen sind nicht vorgesehen. Eine Versetzung erfolgt erst von der 3. in die 4. und dann als Übergang von der 4. in die 5. Klasse. Hier entscheiden die Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik. Erreichen Schüler in einem der Fächer mindestens ausreichende und keine ungenügende Leistung, werden sie versetzt. Schüler, die in beiden Fächern mit mangelhaft benotet werden, können im Ausnahmefall ebenfalls versetzt werden.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 3. Klasse in den Fächern Deutsch und Mathematik einheitlich die Lernstandserhebung VERA 3 durch.
Mit IGLU (Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung)/PIRLS (Progress in International Reading Literacy Study) wird darüber hinaus im fünfjährigen Turnus in allen 16 Bundesländern ein international vergleichender Lesetest in der vierten Jahrgangsstufe durchgeführt. 2016 hat sich Deutschland zum vierten Mal an IGLU/PIRLS beteiligt.
Deutschland beteiligt sich auch an TIMSS (Trends in International Mathematics and Science Study). Im Zentrum dieser Untersuchung stehen mathematische und naturwissenschaftliche Kompetenzen von Grundschulkindern. Sie wird alle vier Jahre durchgeführt, zuletzt 2015.
Zusätzlich werden in Hamburg zwei spezielle Testverfahren verwendet, um Lernstand und Kompetenzen zu ermitteln: KERMIT und KEKS.
Unter dem Motto „Kompetenzen ermitteln“ – KERMIT – werden flächendeckende Erhebungen im Jahrgang 2 durchgeführt. Sie dienen der Feststellung grundlegender Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler und sollen den Lehrkräften Aufschluss über den Lernstand ihrer Klasse und die Leistungsentwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler geben.
KEKS steht für Kompetenzerfassung in Kindergarten und Schule und ist ein umfassendes System diagnostischer Instrumente zur regelmäßigen und fortlaufenden Erfassung von Kompetenzen 4- bis 16-jähriger Kinder und Jugendlicher. Dieses System umfasst Papiertests in Deutsch, Mathematik und Englisch, Sprachtests in verschiedenen Herkunftssprachen sowie Onlinetests für verschiedene Jahrgangsstufen. Ergänzt werden die Tests durch Einschätzungsbögen zur Beschreibung überfachlicher Kompetenzen. KEKS kann halbjährlich durchgeführt werden und dient der Erstellung einer individuellen Lernplanung.

Übertrittsregelungen
Die Eltern entscheiden darüber, an welche Schulform ihr Kind wechselt. Mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse wird eine Schullaufbahnempfehlung ausgegeben. Eine Schullaufbahnempfehlung für die Beobachtungsstufe des Gymnasiums wird vergeben, wenn die Leistungen der Schüler in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht den überregionalen Standards und den in den Bildungsplänen der 4. Klasse angegebenen Anforderungen entsprechen. Alternativ kann eine entsprechende Empfehlung auch vergeben werden, wenn die Leistungsentwicklung, der Leistungsstand und die Arbeitsweise eines Schülers darauf hinweisen, dass er in am Gymnasium erfolgreich mitarbeiten kann.

Die Weiterführenden Schulen in Hamburg

Stadtteilschule

Hamburgs weiterführende Schulen sind auf zwei Schulformen reduziert: die Stadtteilschule und das Gymnasium. An beiden können Schüler alle Abschlüsse der Sekundarstufe I und II erwerben. Dabei führt das Gymnasium in 8 und die Stadtteilschule in 9 Jahren zum Abitur. Der Fokus an der Stadtteilschule ist stärker auf die berufliche Orientierung der Schüler ausgerichtet als der am Gymnasium. Daher ist jeder Stadtteilschule mindestens ein Partnerbetrieb als Kooperationspartner zur Seite gestellt. Individuelles Lernen wird an der Stadtteilschule durch innere und äußere Differenzierung gefördert. Mit der Wahl des Profils haben Schüler darüber hinaus die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu setzen.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Zwischen den Jahrgangsstufen 1 bis 10 rücken die Schüler am Ende des Schuljahres in die nächsthöhere Jahrgangsstufe ihrer Schulform auf. Leistungsdefizite und nicht erfüllte Leistungsanforderungen in einem oder mehreren Fächern werden in der Regel durch Lern- und Fördervereinbarungen abgefangen. Diese schließt die Schule mit den Schülern unter Einbeziehung der Eltern. Die Fortsetzung eines schulischen Bildungsgangs in der Sekundarstufe II kann von einer Versetzung, dem erfolgreichen Besuch eines Probehalbjahres oder von einer Höchstaufenthaltsdauer im Bildungsgang abhängig gemacht werden. Schüler können eine Jahrgangsstufe freiwillig wiederholen. In den Jahrgangsstufen 5 bis 8 kann auf Halbjahreszeugnisse verzichtet werden. Neben den Zeugnissen informiert die Schule die Eltern in halbjährlichen Entwicklungsgesprächen über die Leistungen und Lernschritte der Schüler.
An der Stadtteilschule können sich Schüler die Entscheidung zum Erwerb eines bestimmten Schulabschlusses möglichst lange offenhalten. Den unterschiedlichen Anforderungsebenen, Lernvoraussetzungen und Lernentwicklungsständen der Schüler entsprechend wird hier in allen Lerngruppen individualisiert und differenziert.
Daraus ergeben sich drei Anforderungsebenen:
Die erste Anforderungsebene ist auf den Erwerb des Ersten Allgemeinbildenden Schulabschlusses bezogen, die mittlere Anforderungsebene auf den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses und die obere Anforderungsebene auf den Übergang in die Studienstufe der gymnasialen Oberstufe. Eine äußere Differenzierung in Fachleistungskursen oder in klasseninternen Leistungsgruppen erfolgt in den Fächern Englisch und Mathematik.
Die unterschiedlichen Anforderungsebenen machen sich auch im differenzierten Notensystem bemerkbar. Ab Klasse 7 wird unterschieden zwischen E-Noten und G-Noten. Die G-Noten (Grundlegende Noten) beziehen sich auf die erste Anforderungsebene der Bildungspläne. E-Noten (Erweiterte Noten) beziehen sich auf die obere Anforderungsebene.
An der Stadtteilschule findet die Abiturprüfung am Ende der Klasse 13 statt. Überdurchschnittlich lernstarke und begabte Schüler können auf Wunsch ihre Schulzeit um ein Jahr verkürzen und damit ebenso wie am Gymnasium das Abitur nach acht Jahren erwerben.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.
Zusätzlich werden in Hamburg zwei spezielle Testverfahren verwendet, um Lernstand und Kompetenzen zu ermitteln: KERMIT und KEKS.
Unter dem Motto „Kompetenzen ermitteln“ – KERMIT – werden flächendeckende Erhebungen in den Jahrgängen 5, 7 und 9 durchgeführt. Sie dienen der Feststellung grundlegender Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler und sollen den Lehrkräften Aufschluss über den Lernstand ihrer Klasse und die Leistungsentwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler geben.
KEKS steht für Kompetenzerfassung in Kindergarten und Schule und ist ein umfassendes System diagnostischer Instrumente zur regelmäßigen und fortlaufenden Erfassung von Kompetenzen 4- bis 16-jähriger Kinder und Jugendlicher. Dieses System umfasst Papiertests in Deutsch, Mathematik und Englisch, Sprachtests in verschiedenen Herkunftssprachen sowie Onlinetests für verschiedene Jahrgangsstufen. Ergänzt werden die Tests durch Einschätzungsbögen zur Beschreibung überfachlicher Kompetenzen. KEKS kann halbjährlich durchgeführt werden und dient der Erstellung einer individuellen Lernplanung.

Abschlüsse
An der Stadtteilschule können Schüler alle Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen erreichen:
> den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss nach der 9. Klasse
> den Mittleren Schulabschluss nach der 10. Klasse
> den schulischen Teil der Fachhochschulreife in der Studienstufe und
> die Allgemeine Hochschulreife nach der 13. Klasse.

Übergänge/Wechsel
Ein Wechsel zwischen den Schulformen Stadtteilschule und Gymnasium ist prinzipiell möglich, soweit die Regeln für Pflicht- und Wahlpflichtfächer beachtet werden. Soll eine Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe der neuen Schulform erfolgen, müssen außerdem die dafür notwendigen Leistungen erbracht werden. An der Stadtteilschule können Schüler mit entsprechenden Leistungen nach der Sekundarstufe I in die gymnasiale Oberstufe wechseln. Außerdem ist der Wechsel an berufsbildende Schulen möglich. Wer das Abitur bestanden hat, kann zwischen Studium oder einer Berufsausbildung wählen.

Gymnasium

Die Klassen 5 und 6 werden an Gymnasien in Hamburg zu einer pädagogischen Einheit zusammengefasst, der Beobachtungsstufe. In diesen zwei Schuljahren sollen Schüler in die Anforderungen der gymnasialen Bildungswege eingeführt werden. Zudem bietet die Beobachtungsstufe die Möglichkeit, nach der 6. Klasse umzuschwenken und an eine Stadtteilschule zu wechseln. Klasse 11 und 12 des Gymnasiums bilden die Studienstufe und schließen mit der Abiturprüfung ab. 

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Zwischen den Jahrgangsstufen 1 bis 10 rücken die Schüler am Ende des Schuljahres ohne Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe auf. Leistungsdefizite und nicht erfüllte Leistungsanforderungen in einem oder mehreren Fächern werden in der Regel durch Lern- und Fördervereinbarungen abgefangen, die die Schule mit den Schülern unter Einbeziehung der Eltern schließt. In leistungsdifferenzierten Kursen werden die Schüler entsprechend ihrer Leistungen ein- und umgestuft. Dies geschieht in der Regel zu Beginn eines Schulhalbjahres. Schüler können eine Jahrgangsstufe freiwillig wiederholen.
Die Fortsetzung der Schullaufbahn in der Sekundarstufe II kann von einer Versetzung, dem erfolgreichen Besuch eines Probehalbjahres oder von einer Höchstaufenthaltsdauer im Bildungsgang abhängig gemacht werden.
Für den Übergang in die Jahrgangsstufe 7 des Gymnasiums, in die Sekundarstufe II oder in eine andere Schulform muss der Schüler die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mitarbeit in der gewählten Schulstufe oder Schulform erfüllen. Diese Voraussetzungen prüft die Zeugniskonferenz. Ist nicht zu erwarten, dass der Schüler den Anforderungen des achtjährigen gymnasialen Bildungsgangs gewachsen ist, wechselt er in die Jahrgangsstufe 7 der Stadtteilschule.
Eine besondere Förderung erhalten überdurchschnittlich leistungsfähige Schüler. Sie werden am Gymnasium durch ausgewählte Lernangebote zusätzlich gefördert. Viele Gymnasien kooperieren aus diesem Grund mit Hochschulen und bieten ein Frühstudium an.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.
Zusätzlich werden in Hamburg zwei spezielle Testverfahren verwendet, um Lernstand und Kompetenzen zu ermitteln: KERMIT und KEKS.
Unter dem Motto „Kompetenzen ermitteln“ – KERMIT – werden flächendeckende Erhebungen in den Jahrgängen 5, 7 und 9 durchgeführt. Sie dienen der Feststellung grundlegender Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler und sollen den Lehrkräften Aufschluss über den Lernstand ihrer Klasse und die Leistungsentwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler geben.
KEKS steht für Kompetenzerfassung in Kindergarten und Schule und ist ein umfassendes System diagnostischer Instrumente zur regelmäßigen und fortlaufenden Erfassung von Kompetenzen 4- bis 16-jähriger Kinder und Jugendlicher. Dieses System umfasst Papiertests in Deutsch, Mathematik und Englisch, Sprachtests in verschiedenen Herkunftssprachen sowie Onlinetests für verschiedene Jahrgangsstufen. Ergänzt werden die Tests durch Einschätzungsbögen zur Beschreibung überfachlicher Kompetenzen. KEKS kann halbjährlich durchgeführt werden und dient der Erstellung einer individuellen Lernplanung.

Abschlüsse
Ziel des Bildungsganges ist der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife. Verlassen Schüler vor dem Abitur den Bildungsgang, können sie den Ersten Allgemeinbildenden oder Mittleren Schulabschluss oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Den Ersten Bildungsabschluss erhalten Schüler am Gymnasium mit der erfolgreichen Versetzung von der 9. in die 10. Klasse, den Mittleren Bildungsabschluss mit der Versetzung in die Studienstufe. Alternativ müssen sie in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch an einer Nachprüfung teilnehmen, diese bestehen und in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbringen. Auch der Ausgleich von schlechteren Noten ist möglich.

Übergänge/Wechsel
Am Gymnasium erhalten Schüler mit entsprechenden Leistungen die Möglichkeit, nach der Sekundarstufe I in die gymnasiale Oberstufe zu wechseln. Außerdem ist der Wechsel an die Stadtteilschule oder an berufsbildende Schulen möglich. Wer das Abitur bestanden hat, kann zwischen Studium oder einer Berufsausbildung wählen.

Prüfungsaufgaben
Die Kultusministerkonferenz hat Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Englisch und Französisch als fortgeführte Fremdsprachen definiert. Diese fachbezogenen Kompetenzen sind verbindlich für alle Bundesländer. Von den Bildungsstandards können jedoch nicht unmittelbar Abituraufgaben abgeleitet werden. Vielmehr orientieren sich die Abituraufgaben aller 16 Länder zukünftig an diesen Bildungsstandards. Den Ländern steht ein gemeinsamer Aufgabenpool zur Verfügung. Die Aufgabensammlung zeigt exemplarisch, wie die beschriebenen Kompetenzen und Vorgaben für die Abiturprüfung in Aufgaben für die Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführte Fremdsprache umgesetzt werden können. So soll die Vergleichbarkeit der Anforderungen in den Ländern gewährleistet werden.

Weitere Informationen zu Hamburg

Weitere Bundeslandinfos

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